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BegriffDefinition
Blockpolice

Bei der Blockpolice handelt es sich um eine genormte Kombination aus Versicherungsantrag mit Versicherungsschein. Ihren Namen verdanken die Policen dem Block, von dem Antrag und Schein nebst Durchschlagpapier einfach ausgefüllt und abgerissen werden können.

Blockpolicen werden bevorzugt bei Kurzverträgen und Verträgen mit einfachem Risiko verwendet, die nur eine begrenzte Deckung bieten. Auch bei Auslandsreise-Krankenversicherungen sind Blockpolicen möglich, da keine kurzfristige Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Der Versicherungsschutz der Blockpolice beginnt mit der Aushändigung der Police und bei manchen Verträgen auch nur gegen sofortigen Ausgleich der Prämie. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer den Durchschlag auf dem namensgebenden „Block“ unterschreibt. Die Zahlung der Einlösungsprämie ist bei einigen Versicherungen auch mittels Lastschriftverfahren möglich.

Blockversicherungen können auch Veranstaltungen absichern. So werden zum Beispiel Haftpflicht- und Unfallversicherungen für Veranstaltungen per Blockpolice angeboten. Diese dienen auf mittelgroßen Festen, Wettkämpfen, Konzerten, Märkten, Ausstellungen und Basaren der kurzfristigen und zeitlich eingeschränkten Absicherung von Risiken. Abgedeckt werden Personen- und Sachschäden bis zu einer festgelegten Versicherungssumme. Als Haftpflicht- und Unfallversicherung werden Blockpolicen auch dazu genutzt, Praktikanten während der Zeit von individuellen Betriebspraktika unter Schutz zu stellen.

Bei nahezu allen Blockpolicen dient der Versicherungsantrag gleichzeitig auch als Versicherungsschein. Die Zahlung der Prämie erfolgt regelmäßig als sofort fälliger Einmalbeitrag.