Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Generationenvertrag

Der Begriff des Generationenvertrages fällt dann, wenn es um Themen aus dem Bereich der Rente geht. Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im juristischen Sinn, sondern ein Konzept zur Kapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge.

Eingeführt wurde der Generationenvertrag im Zuge der Rentenreform Ende der 50er Jahre. Betrachtet werden soll der Generationenvertrag als fiktiver Vertrag zwischen zwei Generationen im gesellschaftlichen Konsens. „Vertragsinhalt“ ist die Versorgung im Alter durch die Rente und die stille Vereinbarung, dass die sozialversicherungspflichtig arbeitende Generation durch ihre Sozialabgaben dafür sorgt, dass die Rentenkassen auch aufgefüllt werden. Vor wirtschaftlichem Hintergrund kann der Generationenvertrag auch als dynamische Rentenvereinbarung bezeichnet werden, die über Umlagen finanziert wird.

Der Generationenvertrag enthält keine schriftlich fixierten Regelungen. Er unterstützt das Prinzip des deutschen Rentensystems, wonach die arbeitende Bevölkerung durch Abgaben die Generation der Rentner versorgt. Durch Einzahlungen in die Rentenkassen werden Renten an die Generation von Eltern und Großeltern ausgezahlt. Durch die eigene Arbeit werden wiederum Rentenanwartschaften erworben, die später durch die nachfolgende Generation getragen werden.

Der demografische Wandel kann den Generationenvertrag gefährden. Die Gesellschaft altert, während immer weniger Kinder geboren werden. Es besteht die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen junger und älterer Generation so stark schwankt, dass die eingezahlten Rentenbeiträge für die Anzahl der Rentner nicht mehr ausreicht. Zusätzlich trägt der schwierige Arbeitsmarkt dazu bei, dass zu wenig sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besetzt werden. Wer befürchtet, dass die gesetzliche Rente im Rentenalter später nicht ausreicht, kann durch eine private Altersvorsorge zusätzliche Einkünfte sichern.