Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kurbeihilfe

Eine Kurbeihilfe kann im Rahmen eines Versicherungsvertrages über eine private Unfallversicherung vereinbart werden. Die Kurbeihilfe bietet dann Versicherungsschutz bei Aufenthalten in einer Kur, sofern Versicherungsnehmer diese wegen eines Unfalls bzw. durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschäden sowie Folgen wahrnehmen muss. Geleistet wird die Kurbeihilfe dann, wenn die Kur mindestens drei Wochen andauert, ärztlich verordnet wurde und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet. Die Kurbeihilfe ist in ihrer Höhe begrenzt auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.

Als Zusatzbaustein der privaten Unfallversicherung muss die Kurbeihilfe bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Dies geschieht unter Vorlage des ärztlichen Attestes, das die Notwendigkeit einer Kur begründet. Alle über die Kurbeihilfe hinaus entstehenden Kosten müssen Versicherungsnehmer selbst tragen.