Begriff | Definition |
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Laufzeitrabatt | Viele Versicherungsgesellschaft schließen mit ihren Versicherungsnehmern Verträge mit einer längeren Laufzeit ab; beispielsweise über drei, fünf oder sogar zehn Jahre. Für diese lange Vertragsbindung wird häufig ein Laufzeitrabatt gewährt, der auch Treuebonus oder Dauerrabatt genannt wird. Laufzeitrabatte werden vor allem bei Sachversicherungen wie Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen gewährt. Die Höhe eines Laufzeitrabattes richtet sich nach der jeweiligen Versicherungssparte, der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif. Durchschnittlich kann von einem Laufzeitrabatt zwischen 5 % bis 10 % der jeweiligen Jahres-Nettoprämie ausgegangen werden. Zu beachten ist bei einem Versicherungsvertrag mit Laufzeitrabatt, welche Kündigungsfristen gelten und ob der Laufzeitrabatt im Falle einer vorzeitigen Kündigung von der Versicherungsgesellschaft zurückverlangt werden kann.
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