Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Morbidität/Multimorbidität

Mit der Morbidität bzw. Multimorbidität werden Gesundheitsindikatoren beschrieben, mit denen die Häufigkeit von Erkrankungen in einer bestimmten Personengruppe und in einem bestimmten Zeitraum bemessen werden. Morbidität wird durch die Kennziffern Inzidenz sowie Prävalenz bestimmt. Die Morbidität dient auch als Maßstab für medizinische Interventionen und Vergleiche.

Bestehen mehrere Erkrankungen gleichzeitig, wird von einer Multimorbidität gesprochen. Eine Multimorbidität ist typisch für Menschen im fortgeschrittenen Alter.

Von Bedeutung ist die Morbidität insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dem Risikostrukturausgleich. Der Risikostrukturausgleich hat eine Schlüsselfunktion bei der Verteilung der Mittel aus den Gesundheitsfonds auf die Krankenkassen inne. Um den unterschiedlichen Ausgabe-Risiken von Versicherten gerecht werden zu können und für gleiche Bedingungen im Wettbewerb der Krankenversicherungen Sorge zu tragen, wird bei der Ermittlung der Mittelverteilung aus den Fonds für alle bekannten Erkrankungen ein spezieller Morbiditäts-Zuschlag berücksichtigt.