Begriff | Definition |
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Nicht versicherbare Personen | Nicht versicherbare Personen sind Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht versichert werden können. Insbesondere im Bereich der Unfallversicherung werden nicht versicherbare Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu den allgemein nicht versicherbaren Personen zählen stark pflegebedürftige Menschen und Menschen mit einer Geisteskrankheit. Weitere typische Ausschlussgründe sind eher im berufsbedingten Risiko zu finden. Personen mit einem gefährlichen Beruf wie beispielsweise Rennfahrer, Taucher, Tierbändiger, Artisten, Bodyguards oder Extremsportler werden entweder gar nicht von einer Versicherungsgesellschaft akzeptiert, oder müssen Zuschläge zu den Prämien in Kauf nehmen.
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