Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rehabilitations- und Teilhabeleistungen

Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen zu unterstützen und ihnen eine bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland und werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angeboten.

  • Ziel
    Ziel der Rehabilitations- und Teilhabeleistungen ist es, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Durch gezielte Maßnahmen sollen sie in die Lage versetzt werden, ihren Beruf auszuüben oder eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

  • Leistungen
    Die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung umfassen verschiedene Bereiche, die sich an den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Betroffenen orientieren. Dazu zählen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
    • medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
      Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen dienen der Wiederherstellung der Gesundheit und der Verbesserung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit. Sie umfassen unter anderem stationäre oder ambulante Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, medizinische Hilfsmittel und Rehabilitationskuren.
    • berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
      Die beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen haben zum Ziel, die Betroffenen auf eine Tätigkeit im Arbeitsleben vorzubereiten oder sie bei der Wiedereingliederung in den Beruf zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Umschulungen, berufliche Weiterbildungen, Trainingsmaßnahmen oder auch Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche.
    • Teilhabe am Arbeitsleben
      Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft eingeschränkt ist. Sie sollen den Betroffenen dabei helfen, ihren Arbeitsplatz an die individuellen Bedürfnisse anzupassen oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Hierzu zählen beispielsweise technische Hilfsmittel, Arbeitsassistenz oder auch Zuschüsse zur behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes.
    • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
      Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise Hilfen im Alltag, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe oder eine persönliche Assistenz, aber auch Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration, wie beispielsweise die Teilnahme an Freizeitaktivitäten oder eine Unterstützung bei der Wohnungssuche.

Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt und sind unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung. Sie richten sich an alle Versicherten, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Auch Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Um Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, sich frühzeitig an die DRV zu wenden. Eine frühzeitige Beantragung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen kann dazu beitragen, eine drohende Erwerbsminderung zu vermeiden oder zu verringern.

Insgesamt tragen die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern und ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates.