Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rehabilitations- und Teilhabeleistungen

Rehabilitations- und Teilhabeleistungen sind Leistungen, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen dabei unterstützen sollen, ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. Sie dienen der Rehabilitation und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sollen dazu beitragen, die Folgen von Beeinträchtigungen zu mildern oder zu beseitigen.

Welche Arten von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, die je nach individuellem Bedarf und Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden können. Diese Leistungen werden von verschiedenen Trägern wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Unfallversicherung oder den Integrationsämtern angeboten:

  • Medizinische Rehabilitation
    Die medizinische Rehabilitation umfasst Maßnahmen zur Wiederherstellung, Verbesserung oder Erhaltung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit.
    Sie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten und umfasst unter anderem Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, psychologische Betreuung und medizinische Behandlungen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und die Teilhabe am Berufsleben wiederherzustellen oder zu erhalten.

  • Berufliche Rehabilitation
    Die berufliche Rehabilitation richtet sich an Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
    Sie wird von der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten und umfasst unter anderem berufliche Weiterbildungen, Umschulungen, Arbeitsplatzanpassungen und berufliche Trainingsmaßnahmen. Ziel ist es, die Betroffenen wieder in das Arbeitsleben zu integrieren und eine dauerhafte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.

  • Teilhabe am Arbeitsleben
    Die Teilhabe am Arbeitsleben umfasst verschiedene Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, die Finanzierung von Arbeitsassistenz oder die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln.
    Diese Leistungen werden von den Integrationsämtern angeboten.

  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
    Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung von Assistenzleistungen, die Bereitstellung von barrierefreiem Wohnraum oder die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung.
    Diese Leistungen werden von den Integrationsämtern oder den Sozialämtern angeboten.

  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Diese Leistungen dienen dazu, Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern, die Bereitstellung von barrierefreien Veranstaltungsorten oder die Unterstützung bei der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.
    Diese Leistungen werden von den Integrationsämtern oder den Sozialämtern angeboten.

  • Leistungen zur Teilhabe am Bildungswesen
    Die Teilhabe am Bildungswesen umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung von Schulbegleitern, die Bereitstellung von barrierefreien Schulgebäuden oder die Unterstützung bei der Teilnahme an Bildungsangeboten.
    Diese Leistungen werden von den Integrationsämtern oder den Sozialämtern angeboten.

Wer hat Anspruch auf Rehabilitations- und Teilhabeleistungen?
Grundsätzlich haben alle Menschen mit Beeinträchtigungen, die in Deutschland leben, Anspruch auf Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Dies gilt unabhängig vom Alter, der Art der Beeinträchtigung oder dem Grad der Behinderung. Auch Menschen, die von einer Beeinträchtigung bedroht sind, können Leistungen zur Teilhabe erhalten.

Wer ist für die Gewährung von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zuständig?
Die Zuständigkeit für die Gewährung von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen liegt in Deutschland bei den Rehabilitationsträgern. Dazu gehören unter anderem die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit und die Träger der Eingliederungshilfe. Welcher Träger zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Leistungsbedarf ab.

Welche Bedingungen sind erforderlich, um Reha- und Teilhabeleistungen zu bekommen?
Um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zu erhalten, muss eine Beeinträchtigung vorliegen, die voraussichtlich länger als sechs Monate andauert. Zudem muss ein Rehabilitationsbedarf bestehen, der durch die Leistungen gemildert oder beseitigt werden kann. Auch die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um von den Leistungen profitieren zu können.

Wie beantragt man Rehabilitations- und Teilhabeleistungen?
Um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zu beantragen, muss ein Antrag bei dem zuständigen Rehabilitationsträger gestellt werden. Dies kann in der Regel persönlich, schriftlich oder auch online erfolgen. Der Antrag sollte alle relevanten Informationen zur Beeinträchtigung und dem Leistungsbedarf enthalten und gegebenenfalls durch ärztliche Gutachten oder andere Unterlagen unterstützt werden.

Zusammenfassung
Rehabilitations- und Teilhabeleistungen unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen, um ein selbstständiges Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es gibt medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsleistungen, die je nach Bedarf durch verschiedene Träger wie Kranken- und Rentenversicherungen oder Integrationsämter angeboten werden. Alle in Deutschland lebenden Menschen mit Beeinträchtigungen haben grundsätzlich Anspruch darauf. Die Zuständigkeit der Träger richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung. Voraussetzung ist eine längerfristige Beeinträchtigung und ein nachgewiesener Rehabilitationsbedarf. Anträge können persönlich, schriftlich oder online bei dem zuständigen Träger gestellt werden.