Begriff | Definition |
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Rentenauskunft | Eine Rentenauskunft wird Versicherten ab dem 55. Geburtstag alle drei Jahre automatisch übermittelt. Die Rentenauskunft ersetzt damit die Renteninformation und enthält alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Angaben zur bisher zu erwartenden Rentenhöhe. Es ist auch möglich, eine Rentenauskunft über die Höhe von Erwerbsminderungsrenten zu erhalten. Wer vor dem 55. Geburtstag eine Rentenauskunft erhalten möchte, muss diese beantragen. Die Rentenauskunft soll Versicherte über die mögliche Höhe der späteren Rente informieren. Ab dem 27. Geburtstag werden jedes Jahr Renteninformationen versendet, die den aktuellen Stand der erworbenen Rentenansprüche enthalten. Die Renteninformation enthält auch den bisherigen Versicherungsverlauf. In Anlehnung an diesen aktuellen Stand hält die Renteninformation eine Hochrechnung bereit, wie die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente aussehen könnte. Hier wird von der Regelaltersgrenze ausgegangen. Für Versicherte, die im Jahr 2022 65 Jahre alt wurden, liegt diese Grenze bei 65 Jahren und 11 Monaten. Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 aufgestockt. Bei der Hochrechnung wird eine Beitragszahlung berücksichtigt, die dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre entspricht. Die Rentenauskunft vermittelt Versicherten einen Überblick über erworbene Rentenanwartschaften und die Höhe der zum Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze zu erwartenden Rente. Enthalten ist eine Darstellung der bislang eingezahlten Beiträge und die Höhe der erworbenen Anwartschaften. Die Rentenauskunft soll Versicherten dabei helfen, ihre eigene Altersvorsorge zu überblicken und zu planen. Aus diesem Grund enthält die Rentenauskunft den aktuellen Versicherungsverlauf sowie ausführliche Informationen zur Altersrente, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.
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