
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Rentenauskunft | Die Rentenauskunft ist eine ausführliche Information der gesetzlichen Rentenversicherung über die bisher erworbenen Rentenansprüche und den Versicherungsverlauf. Sie zeigt Versicherten, welche rentenrechtlichen Zeiten in ihrem Versicherungskonto gespeichert sind, welche Altersrenten für sie in Betracht kommen und mit welcher Rentenhöhe nach dem aktuellen Stand gerechnet werden kann. Versicherte erhalten die Rentenauskunft grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre. Sie ersetzt in diesen Jahren die zuvor jährlich versandte Renteninformation. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Rentenauskunft auch schon früher oder in kürzeren Abständen erteilt werden. Welche Informationen enthält die Rentenauskunft?Die Rentenauskunft ist wesentlich umfangreicher als die Renteninformation. Sie enthält insbesondere einen aktuellen Versicherungsverlauf und informiert über die bisher erworbenen Rentenansprüche. Darüber hinaus enthält sie Informationen zu den verschiedenen für den Versicherten in Betracht kommenden Altersrenten. Dazu gehören insbesondere die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, der frühestmögliche und der reguläre Rentenbeginn sowie mögliche Auswirkungen eines vorzeitigen oder hinausgeschobenen Rentenbeginns. Auch Informationen über Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten gehören zur Rentenauskunft. Damit vermittelt sie einen umfassenderen Überblick über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Was zeigt der Versicherungsverlauf?Der Versicherungsverlauf enthält die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. Dazu können beispielsweise Beschäftigungszeiten, Zeiten der Berufsausbildung, Kindererziehungszeiten oder andere für die Rente relevante Zeiten gehören. Der Versicherungsverlauf sollte sorgfältig geprüft werden. Fehlende oder fehlerhaft gespeicherte Zeiten können sich später auf Rentenansprüche und Rentenhöhe auswirken. Werden Lücken festgestellt, kann eine Kontenklärung erforderlich sein. Nicht jede Lücke lässt sich allerdings einfach durch freiwillige Beiträge schließen. Ob freiwillige Beiträge möglich und für einen bestimmten Zeitraum oder Rentenanspruch sinnvoll sind, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Situation ab. Was ist der Unterschied zwischen Rentenauskunft und Renteninformation?Renteninformation und Rentenauskunft verfolgen einen ähnlichen Zweck, unterscheiden sich aber deutlich in ihrem Umfang. Versicherte erhalten grundsätzlich ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation, wenn die erforderlichen Beitragszeiten vorliegen. Sie gibt einen kompakten Überblick über die bisher erworbenen Ansprüche und enthält unter anderem eine Hochrechnung der voraussichtlichen Regelaltersrente. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt. Diese enthält zusätzlich einen aktuellen Versicherungsverlauf und detailliertere Angaben zu möglichen Rentenarten, Rentenbeginn und Rentenhöhe. Ist die Rentenauskunft verbindlich?Nein. Die Rentenauskunft ist kein Rentenbescheid. Sie wird auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt. Künftige Rechtsänderungen oder nachträgliche Änderungen des Versicherungskontos können deshalb Auswirkungen auf die später tatsächlich gezahlte Rente haben. Gegen eine Rentenauskunft kann daher auch nicht wie gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch eingelegt werden. Werden Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt, kann jedoch eine Überprüfung beziehungsweise Berichtigung des Versicherungskontos veranlasst werden. Was ist der Unterschied zwischen Rentenauskunft und Rentenbescheid?Die Rentenauskunft informiert über die bisher erworbenen und voraussichtlichen Rentenansprüche. Der Rentenbescheid wird dagegen nach einem Rentenantrag erlassen und enthält die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über den konkreten Rentenanspruch, den Rentenbeginn und die Rentenhöhe. Der Rentenbescheid ist damit eine verbindliche Entscheidung des Rentenversicherungsträgers, gegen die bei Fehlern Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Rentenauskunft dient dagegen ausschließlich der Information und Planung. Kann eine Rentenauskunft schon vor dem 55. Lebensjahr angefordert werden?Ja. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann eine Rentenauskunft auch vor Vollendung des 55. Lebensjahres erteilt werden. Darüber hinaus bestehen besondere Auskunftsmöglichkeiten, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich oder dem geplanten Ausgleich von Rentenabschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente. Wer eine vorgezogene Altersrente plant, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine besondere Rentenauskunft anfordern. Sie zeigt unter anderem, welche Rentenminderung durch den früheren Rentenbeginn entstehen würde und welcher Betrag erforderlich wäre, um diese Minderung durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Warum ist die Rentenauskunft für die Altersvorsorge wichtig?Die Rentenauskunft ermöglicht einen vergleichsweise detaillierten Blick auf die voraussichtlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann deshalb eine wichtige Grundlage für die persönliche Altersvorsorgeplanung sein. Dabei sollte die ausgewiesene Rente nicht automatisch mit dem später verfügbaren Einkommen gleichgesetzt werden. Die Angaben beruhen auf dem geltenden Recht und dem gespeicherten Versicherungsverlauf. Zudem können von einer späteren Bruttorente insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgehen. Ausgehend von den zu erwartenden gesetzlichen Rentenansprüchen lässt sich besser einschätzen, ob und in welchem Umfang eine ergänzende betriebliche Altersversorgung oder private Altersvorsorge sinnvoll sein kann. Zusammenfassung: Die Rentenauskunft informiert ausführlich über den Versicherungsverlauf und die bisher erworbenen Rentenansprüche. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte sie grundsätzlich alle drei Jahre anstelle der Renteninformation. Sie enthält unter anderem Angaben zu möglichen Altersrenten, Rentenbeginn und Rentenhöhe. Die Rentenauskunft ist jedoch kein verbindlicher Rentenbescheid, sondern dient der Information und Altersvorsorgeplanung. Weitere Informationen zur gesetzlichen Altersvorsorge finden Sie auf unserer Seite zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hinweise zum späteren Rentenantrag finden Sie unter Leistungen der Rentenversicherung beantragen. |