Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenbescheid

Ein Rentenbescheid ist ein offizielles und verbindliches Dokument, das von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt wird und detaillierte Informationen über die individuelle Rentensituation einer Person enthält. Er gibt Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Rente, den Rentenbeginn, die Versicherungszeiten und die Rentenart. Er wird in der Regel kurz vor dem Renteneintrittsalter verschickt und ist für die betroffene Person von großer Bedeutung, da er die Grundlage für die Berechnung der Rente bildet.

Der Rentenbescheid enthält neben den persönlichen Daten und den Versicherungszeiten auch Angaben

  • zu den einzelnen Rentenarten, aus denen sich die Gesamtrente zusammensetzt.
    (Dazu gehören beispielsweise die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente)
  • über eventuelle Abschläge oder Zuschläge aufgrund von vorzeitiger Inanspruchnahme oder besonderen Versicherungszeiten.
  • zur Rentenhöhe. Hier wird aufgeschlüsselt, wie sich die Rente zusammensetzt und welche Beträge aus den einzelnen Versicherungszeiten resultieren. Auch eventuelle Abzüge, beispielsweise aufgrund von Nebeneinkünften, werden hier aufgeführt.

Abrenzung zur Renteninfo
Die Renteninfo dient lediglich der Übersicht über die Versicherungszeiten und die voraussichtliche Rentenhöhe, die die Deutsche Rentenversicherung einmal jährlich an alle Versicherten verschickt. Sie sollte als grobe Orientierung verstanden werden, denn sie kann von der tatsächlichen Rentenhöhe abweichen.