Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenbescheid

Ein Rentenbescheid ist ein amtliches Dokument, das von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt wird und Auskunft über die Höhe und den Beginn einer Rente gibt. Er ist somit ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge und dient als Nachweis für den Bezug von Rentenzahlungen.
Ein Rentenbescheid enthält alle relevanten Informationen zur beantragten Rente, wie zum Beispiel die Höhe der monatlichen Zahlungen, den Beginn der Rente, den Rentenartfaktor, den Rentenartbezeichner und den Rentenartwert. Auch Angaben zu den Versicherungszeiten, die für die Berechnung der Rente relevant sind, werden im Rentenbescheid aufgeführt.

Wer erhält einen Rentenbescheid?
Grundsätzlich erhält jeder, der eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt hat, einen Rentenbescheid. Dies betrifft sowohl gesetzliche Renten, wie die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente, als auch betriebliche und private Renten.

Wie wird ein Rentenbescheid beantragt?
Um einen Rentenbescheid zu erhalten, muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Dies kann entweder persönlich in einer Beratungsstelle, schriftlich oder online erfolgen. Für die Beantragung werden bestimmte Unterlagen, wie zum Beispiel der Personalausweis, die Rentenversicherungsnummer und Nachweise über die Versicherungszeiten, benötigt.

Wie wird die Höhe der Rente im Rentenbescheid berechnet?
Die Höhe der Rente wird anhand der Versicherungszeiten und des sogenannten Rentenartfaktors berechnet. Der Rentenartfaktor ist abhängig von der Rentenart und dem Rentenbeginn und wird im Rentenbescheid angegeben. Auch der Rentenartbezeichner und der Rentenartwert spielen bei der Berechnung eine Rolle.

Welche Arten von Rentenbescheiden gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Rentenbescheiden, je nachdem welche Rente beantragt wurde. Zu den bekanntesten gehören der Bescheid über die Altersrente, der Bescheid über die Erwerbsminderungsrente und der Bescheid über die Hinterbliebenenrente. Auch für betriebliche und private Renten gibt es entsprechende Bescheide.

Was ist der Unterschied zwischen einem vorläufigen und einem endgültigen Rentenbescheid?
Ein vorläufiger Rentenbescheid wird ausgestellt, wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen oder noch nicht alle Versicherungszeiten geklärt sind. Er dient als vorläufige Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Rente. Sobald alle Unterlagen geprüft wurden, wird ein endgültiger Rentenbescheid ausgestellt, der dann verbindlich ist.

Was passiert, wenn der Rentenbescheid falsch ist?
Sollte ein Fehler im Rentenbescheid vorliegen, zum Beispiel bei der Berechnung der Rente oder bei den angegebenen Versicherungszeiten, kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums Widerspruch eingelegt werden. Dieser wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und gegebenenfalls wird ein korrigierter Rentenbescheid ausgestellt.

Wie lange ist ein Rentenbescheid gültig?
Ein Rentenbescheid ist in der Regel unbefristet gültig. Allerdings kann es in bestimmten Fällen zu einer Neuberechnung der Rente kommen, zum Beispiel wenn sich die Versicherungszeiten ändern oder eine andere Rentenart beantragt wird. In diesem Fall wird ein neuer Rentenbescheid ausgestellt.

Kann ein Rentenbescheid angefochten werden?
Ja, ein Rentenbescheid kann angefochten werden, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen oder ein Fehler vorliegt. Hierfür kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Dieser wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und gegebenenfalls wird ein neuer Rentenbescheid ausgestellt.

Abrenzung zur Renteninfo
Die Renteninfo dient lediglich der Übersicht über die Versicherungszeiten und die voraussichtliche Rentenhöhe, die die Deutsche Rentenversicherung einmal jährlich an alle Versicherten verschickt. Sie sollte als grobe Orientierung verstanden werden, denn sie kann von der tatsächlichen Rentenhöhe abweichen.

Zusammenfassung
Ein Rentenbescheid ist ein von der Deutschen Rentenversicherung ausgestelltes Dokument, das über die Höhe und den Beginn einer Rente informiert und als Nachweis für den Rentenbezug dient. Er umfasst Details wie monatliche Zahlungen, Versicherungszeiten und Faktoren zur Rentenberechnung. Rentenbescheide werden nach Antragstellung an Personen ausgegeben, die eine Rente, wie Alters- oder Erwerbsminderungsrente, beantragen. Bei Fehlern kann Widerspruch eingelegt werden; der Bescheid ist ansonsten unbefristet gültig. Er unterscheidet sich von der Renteninfo, die eine jährliche Übersicht mit Schätzungen zur Rente bietet.