Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schadenanzeige

Eine Schadenanzeige ist ein wichtiges Dokument im Versicherungswesen, das den Versicherer über einen eingetretenen Schaden informiert. Sie dient dazu, den Schadenfall zu dokumentieren und den Versicherer über die Höhe des Schadens zu informieren. Die Schadenanzeige ist somit ein zentraler Bestandteil des Schadenregulierungsprozesses und stellt die Grundlage für die Leistungspflicht des Versicherers dar.

Welche Informationen müssen in einer Schadenanzeige enthalten sein?
Eine Schadenanzeige muss alle relevanten Informationen enthalten, die für die Beurteilung des Schadens und die Leistungspflicht des Versicherers wichtig sind.

  1. Dazu gehören unter anderem
    1. die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers,
    2. die Versicherungsnummer,
    3. der Zeitpunkt und die Ursache des Schadens,
    4. eine genaue Beschreibung des Schadens sowie
    5. gegebenenfalls Zeugen oder weitere beteiligte Personen.
  2. Auch die Schadenshöhe und eventuell bereits entstandene Kosten sollten in der Schadenanzeige angegeben werden.

Welche Gesetze regeln die Schadenanzeige bei Versicherungen?
In Deutschland regeln das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Schadenanzeige bei Versicherungen.

  1. Nach § 30 VVG ist es die Pflicht des Versicherungsnehmers, den Versicherer unverzüglich über Schäden zu informieren, auch wenn diese von einer anderen versicherten Person verursacht wurden. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und alle für die Schadensprüfung notwendigen Informationen enthalten. Bei verspäteter oder unvollständiger Meldung kann der Versicherer seine Leistung einschränken oder verweigern.

  2. Das BGB betont die gegenseitige Verpflichtung, die Vertragspflichten nach Treu und Glauben zu erfüllen. Es regelt auch die Verjährung von Ansprüchen, die nach § 195 BGB in der Regel drei Jahre beträgt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer Kenntnis erlangt hat. Es ist wichtig, Schäden rechtzeitig zu melden, um die Verjährung zu verhindern.

  3. Weitere Gesetze wie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das die Aufsicht über Versicherungsunternehmen regelt, oder das Strafgesetzbuch (StGB) bei Versicherungsbetrug können je nach Versicherungsart und Schadensfall ebenfalls relevant sein.

Welche Bedeutung hat die Schadenanzeige für die Schadenregulierung?
Die Schadenanzeige ist ein wichtiger Bestandteil des Schadenregulierungsprozesses. Sie dient dem Versicherer als Grundlage für die Prüfung des Schadens und die Entscheidung über die Leistungspflicht. Eine korrekte und vollständige Schadenanzeige ist daher unerlässlich, um eine schnelle und reibungslose Schadenregulierung zu gewährleisten. Sie ermöglicht es dem Versicherer, den Schadenfall effizient zu bearbeiten und dem Versicherungsnehmer eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Welche Konsequenzen kann eine falsche oder unvollständige Schadenanzeige haben?
Eine falsche oder unvollständige Schadenanzeige kann schwerwiegende Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer die Leistung verweigern oder den Versicherungsvertrag sogar kündigen. Auch eine verspätete Meldung des Schadens kann zu Problemen führen, da der Versicherer in diesem Fall möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, den Schaden angemessen zu regulieren. Daher ist es wichtig, die Schadenanzeige sorgfältig und vollständig auszufüllen und sie fristgerecht beim Versicherer einzureichen.

Welche Rolle spielt die Schadenanzeige bei der Beweislast?
Die Schadenanzeige hat auch eine wichtige Funktion in Bezug auf die Beweislast. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist und welche Kosten entstanden sind. Sie kann somit im Schadensfall als Beweismittel dienen und die Beweislast auf den Versicherer übertragen. Eine korrekte Schadenanzeige kann somit dazu beitragen, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht selbst für den Nachweis des Schadens und dessen Höhe verantwortlich ist.

Welche Urteile des BGH sind im Bezug auf Schadenanzeige bei Versicherungen relevant?
Die Beantwortung der Frage nach relevanten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Bezug auf Schadenanzeigen bei Versicherungen erfordert eine genaue Analyse der Rechtsprechung. Im Folgenden werden daher die wichtigsten Urteile aufgeführt und kurz kommentiert.

  • Urteil vom 20. Januar 1999 - IV ZR 90/98
    In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass bei einer Schadenanzeige an die Versicherung alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt werden müssen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer die Informationen nicht selbst beschaffen kann, sondern beispielsweise von einem Dritten erhalten hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, kann dies zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung führen.

  • Urteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 255/02
    In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass die Verletzung der Anzeigepflicht auch dann zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung führen kann, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen hat. Es genügt bereits eine einfache Fahrlässigkeit, um die Leistungspflicht der Versicherung auszuschließen.

  • Urteil vom 15. November 2006 - IV ZR 219/04
    Der BGH hat in diesem Urteil entschieden, dass die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers auch dann besteht, wenn der Versicherungsvertrag bereits gekündigt wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden erst nach der Kündigung entdeckt hat. Auch in diesem Fall muss er die Versicherung unverzüglich über den Schaden informieren.

  • Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 225/10
    In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit besteht. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer auch nachträglich entstandene Umstände, die für die Versicherung relevant sind, melden muss. Unterlässt er dies, kann dies zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung führen.

  • Urteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 92/12
    Der BGH hat in diesem Urteil entschieden, dass die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers auch dann besteht, wenn er den Schaden zunächst selbst reguliert hat. Auch in diesem Fall muss er die Versicherung über den Schaden informieren und ihr die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu regulieren.

  • Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 513/14
    In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nicht nur bei Schäden besteht, die er selbst verursacht hat, sondern auch bei Schäden, die durch Dritte verursacht wurden. Der Versicherungsnehmer muss die Versicherung auch in diesem Fall über den Schaden informieren und alle relevanten Informationen mitteilen.

Zusammenfassung
Die Schadenanzeige ist ein elementares Dokument im Versicherungswesen, das den Versicherer über Schadensfälle informiert und die Basis für seine Leistungspflicht bildet. Sie muss alle relevanten Daten zum Schaden enthalten, wie persönliche Angaben des Versicherten, die Versicherungsnummer, den Zeitpunkt, die Ursache und eine genaue Schadensbeschreibung. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das VVG und das BGB in Deutschland, die eine unverzügliche und korrekte Meldung fordern, ansonsten kann der Versicherer seine Leistung reduzieren oder verweigern. Eine richtige und vollständige Schadenanzeige ist für eine effiziente Schadenregulierung entscheidend und dient als Beweismittel, wobei relevante BGH-Urteile die Wichtigkeit der vollständigen und wahrheitsgemäßen Meldung unterstreichen.