Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schadenanzeige

Bei der Schadenanzeige handelt es sich um die Anzeige eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft über den Eintritt eines Schadens. Die Schadenanzeige gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern. Durch eine verspätete oder aber versäumte Schadenanzeige riskieren Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz. Deshalb ist es wichtig, sich bereits bei Abschluss einer Versicherung zu informieren, wie und wann eine Schadenanzeige zu erfolgen hat.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die auf ein Formular einer Schadenanzeige bestehen, das sie ihren Versicherungsnehmern zur Verfügung stellen. Andere Gesellschaften nehmen die Schadenanzeige frei formuliert oder online entgegen. Die Schadenanzeige dient der Meldung eines Schadens und führt zum Einsatz der Prüfungs- und Regulierungsmaßnahmen. Schäden, die zu spät oder nicht ordnungsgemäß gemeldet werden, können von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden.