Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Todesfallbonus

Der Todesfallbonus ist eine zusätzliche Leistung, die von Versicherungen und anderen Finanzinstituten angeboten wird. Er ist nicht in jedem Versicherungs- oder Kontenvertrag enthalten, sondern muss in der Regel als zusätzliche Option hinzugefügt werden. Der Bonus ist eine einmalige Zahlung, die im Todesfall des Versicherten oder Kontoinhabers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Sie dient dazu, finanzielle Belastungen zu lindern und den Hinterbliebenen in einer schwierigen Zeit finanzielle Sicherheit zu bieten.

Wie funktioniert der Todesfallbonus?
Der Todesfallbonus wird in der Regel als Teil einer Versicherungspolice oder eines Kontovertrags angeboten. Die Höhe des Bonus hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Versicherungssumme oder dem Guthaben auf dem Konto. Im Falle des Todes der versicherten Person oder des Kontoinhabers wird der Bonus an die im Vertrag benannten Begünstigten ausgezahlt. Diese können zum Beispiel die Ehepartner, Kinder oder andere Familienmitglieder sein.

Beispiel für den Todesfallbonus in der Lebensversicherung
Herr Müller hat eine Lebensversicherung abgeschlossen, die eine Summe von 100.000 Euro im Todesfall auszahlt. Er hat seine Ehefrau als Begünstigte benannt. Im Falle seines Todes wird der Todesfallbonus in Höhe von 100.000 Euro an seine Ehefrau ausgezahlt. Dieser Betrag kann von ihr zum Beispiel dazu genutzt werden, die laufenden Kosten zu decken oder die Hypothek abzuzahlen.

Beispiel für den Todesfallbonus in der Rentenversicherung
Frau Schmidt hat eine private Rentenversicherung abgeschlossen, die eine monatliche Rente von 1.000 Euro auszahlt. Sie hat ihre beiden Kinder als Begünstigte benannt. Im Falle ihres Todes wird der Todesfallbonus in Höhe von 12.000 Euro (12 Monatsrenten) an ihre Kinder ausgezahlt. Dieser Betrag kann von ihnen zum Beispiel dazu genutzt werden, die Beerdigungskosten zu decken oder für ihre Ausbildung.

Welche Vorteile bietet der Todesfallbonus?
Der Todesfallbonus bietet den Hinterbliebenen verschiedene Vorteile:

  1. Finanzielle Absicherung
    Der Bonus dient dazu, den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit zu bieten und sie vor finanziellen Belastungen zu schützen. Im Falle des Todes des Versicherten oder Kontoinhabers müssen die Begünstigten nicht auf die Auszahlung warten, sondern erhalten sofort eine Summe, die sie nutzen können.

  2. Flexibilität
    Der Todesfallbonus kann von den Begünstigten frei verwendet werden. Sie können ihn zum Beispiel dazu nutzen, laufende Kosten zu decken, die Hypothek abzuzahlen oder für ihre Ausbildung.

  3. Keine Steuern
    In der Regel ist der Todesfallbonus steuerfrei. Das bedeutet, dass die Begünstigten den vollen Betrag erhalten, ohne dass Steuern abgezogen werden.

  4. Keine Gesundheitsprüfung
    Im Gegensatz zu anderen Versicherungen oder Finanzprodukten ist für den Todesfallbonus keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das bedeutet, dass auch Menschen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Alter diese Leistung in Anspruch nehmen können.

Zusammenfassung
Der Todesfallbonus ist eine Extraleistung von Versicherungen, die nicht standardmäßig enthalten, sondern optional hinzugefügt wird. Er stellt eine einmalige Zahlung an Hinterbliebene im Todesfall dar und soll finanzielle Sicherheit bieten. Die Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme oder dem Kontoguthaben und wird an benannte Begünstigte wie Ehepartner oder Kinder ausgezahlt. Dieser Bonus bietet finanzielle Absicherung ohne Steuern, ist flexibel einsetzbar und erfordert keine Gesundheitsprüfung.