Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zusatzversorgungskassen

Zusatzversorgungskassen sind Einrichtungen, die zusätzliche betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer anbieten. Sie sind Teil des dreigliedrigen deutschen Alterssicherungssystems, neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge.

Funktion
Die Hauptfunktion von Zusatzversorgungskassen besteht darin, Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersversorgung zu bieten, um ihre gesetzliche Rente aufzustocken. Sie dienen somit als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und sollen im Ruhestand ein höheres Einkommen ermöglichen. Dabei können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in die Zusatzversorgungskasse einzahlen. Die Beiträge werden dann von der Kasse verwaltet und angelegt, um später als Rente oder Kapitalauszahlung an die Versicherten ausgezahlt zu werden.

Vorteile
Für Arbeitnehmer bieten Zusatzversorgungskassen einige Vorteile. Zum einen können sie durch die zusätzliche Altersvorsorge im Ruhestand ein höheres Einkommen erzielen. Zum anderen sind die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei, was zu einer höheren Nettolohnauszahlung führt. Zudem sind die Beiträge oft auch als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, die es Arbeitnehmern ermöglicht, von den günstigen Konditionen und Verwaltungskosten der Zusatzversorgungskasse zu profitieren.

Nachteile
Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die bei Zusatzversorgungskassen beachtet werden sollten. Zum einen sind die Beiträge in der Regel nicht flexibel und müssen über einen längeren Zeitraum gezahlt werden. Zudem sind die Renditen der Zusatzversorgungskassen oft niedriger als bei privaten Altersvorsorgeprodukten. Auch die Auszahlungen im Ruhestand können durch steuerliche Regelungen begrenzt sein. Zudem besteht bei einer Insolvenz des Arbeitgebers das Risiko, dass die eingezahlten Beiträge verloren gehen.

Gestaltungsmöglichkeiten
Die Gestaltungsmöglichkeiten bei Zusatzversorgungskassen sind vielfältig. So können Arbeitgeber beispielsweise entscheiden, ob sie eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter anbieten möchten und in welcher Form. Auch die Höhe der Beiträge kann variieren. Zudem können Arbeitnehmer oft zwischen verschiedenen Durchführungswegen wie Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionskasse wählen. Diese Entscheidungen haben Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Sicherheit der Altersvorsorge.

Steuerliche Aspekte
Wie bereits erwähnt, sind die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse in der Regel steuerfrei. Allerdings müssen im Ruhestand die Rentenleistungen versteuert werden. Dabei gelten die gleichen Regelungen wie bei der gesetzlichen Rente. Die Höhe der Besteuerung hängt dabei von der individuellen Einkommenssituation ab. Zudem können Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen bei der Einzahlung in die Zusatzversorgungskasse profitieren, da die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind.

Leistungen
Die Leistungen einer Zusatzversorgungskasse können je nach Durchführungsweg und Tarifvertrag variieren. In der Regel werden die eingezahlten Beiträge als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung im Ruhestand ausgezahlt. Dabei können auch Hinterbliebenenrenten oder Berufsunfähigkeitsleistungen vorgesehen sein. Die Höhe der Leistungen hängt dabei von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der Anlagestrategie der Zusatzversorgungskasse ab.