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BegriffDefinition
Bergmann-Rente

Eine Bergmannsrente ist eine spezielle Form der Altersrente, die Bergleuten und anderen Beschäftigten im Bergbau zusteht. Sie ist Teil des gesetzlichen Rentensystems in Deutschland und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verwaltet. Sie wurde 1957 eingeführt, um den besonderen Belastungen und Gefahren, denen Bergleute in ihrem Beruf ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen. Sie soll sicherstellen, dass diese Beschäftigten im Alter eine ausreichende finanzielle Absicherung haben.

  • Wer hat Anspruch auf eine Bergmannsrente?
    Anspruch auf eine Bergmannsrente haben alle Beschäftigten, die im Bergbau tätig waren und mindestens 25 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies gilt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden dabei angerechnet.

  • Welche Leistungen beinhaltet die Bergmannsrente?
    Die Bergmannsrente besteht aus zwei Teilen: der Grundrente und der Zusatzrente.
    • Die Grundrente ist eine monatliche Zahlung, die sich aus den gezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre berechnet. Sie wird in der Regel ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt, kann aber auch früher in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Die Zusatzrente ist eine zusätzliche Leistung, die von den Bergbauunternehmen finanziert wird. Sie basiert auf tarifvertraglichen Vereinbarungen und wird in der Regel ab dem 60. Lebensjahr gezahlt. Die Höhe der Zusatzrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Verdienst.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bergmannsrente zu erhalten?
    Um eine Bergmannsrente zu erhalten, müssen neben den 25 Beitragsjahren auch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bergmann mindestens 50 Jahre alt sein muss und in den letzten fünf Jahren vor Renteneintritt mindestens 36 Monate im Bergbau beschäftigt war. Auch eine Schwerbehinderung oder eine Berufsunfähigkeit können den Renteneintritt früher ermöglichen.

  • Wie wird die Bergmannsrente besteuert?
    Die Bergmannsrente unterliegt wie alle anderen Renten auch der Einkommenssteuer. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Die Grundrente wird nur zu einem Teil besteuert, während die Zusatzrente vollständig steuerpflichtig ist. Die genaue Höhe der Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte individuell berechnet werden.

  • Was passiert mit der Bergmannsrente im Todesfall?
    Im Todesfall des Rentenempfängers wird die Bergmannsrente an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner weitergezahlt. Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Waisenrente haben. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Höhe der Rente des Verstorbenen.

Zusammenfassung
Die Bergmannsrente ist eine spezielle Altersrente für Personen aus dem Bergbau, verwaltet von der Deutschen Rentenversicherung, um die besonderen Arbeitsbedingungen zu kompensieren. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundrente und einer tariflich vereinbarten Zusatzrente. Anspruch darauf haben Bergbau-Beschäftigte mit mindestens 25 Beitragsjahren, ab 50 Jahren und mindestens 36 Monaten Bergbautätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn. Die Besteuerung der Bergmannsrente unterscheidet sich zwischen Grund- und Zusatzrente. Im Todesfall wird die Rente an Ehepartner oder Kinder weitergegeben.

Synonyme: Bergmannsrente