Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Erlebensfall

Der Erlebensfall ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der im Zusammenhang mit Lebensversicherungen eine Rolle spielt. Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, die Risiken absichern, die in der Person des Versicherungsnehmers gründen. Es handelt sich danach beim Erlebensfall um den Fall, dass ein Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter oder einen zuvor festgelegten Termin „erlebt“; also erreicht. Häufig entspricht dieses Lebensalter oder der vereinbarte Zeitpunkt dann gleichzeitig dem Vertragsende der Lebensversicherung. Je nach Vertrag wird dann die Erlebensfallleistung, also die bisher angesparte Ablaufleistung, fällig.

In der Praxis weisen Versicherungsgesellschaften ihre Kunden kurz vor Ablauf des Vertrages auf den Eintritt des Erlebensfalles hin. Um die Erlebensfallleistung ausgezahlt zu bekommen, bedarf es in der Regel eines Nachweises. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, ob zu diesem Zweck die letzte Prämienzahlung nachgewiesen werden oder die Versicherungspolice zurück zur Versicherungsgesellschaft geschickt werden muss. Wurde der Nachweis erbracht, zahlt die Versicherungsgesellschaft die Leistung im Erlebensfall aus, die sich aus Garantiesumme und Überschussbeteiligung zusammensetzt.

Während der Erlebensfall voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt am Leben ist, gilt bei der Todesfall-Leistung als Pendant dazu, dass eine Auszahlung wegen des Todes des Versicherungsnehmers erfolgt. Im Todesfall erhalten dann die in der Lebensversicherung verfügten Hinterbliebenen eine entsprechende Auszahlung.