Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leistungsanpassung

Der Begriff der Leistungsanpassung kommt sowohl in der Elektrotechnik als auch im versicherungstechnischen Bereich vor. Bei zahlreichen Versicherungen finden Leistungsanpassungen statt. Dies bedeutet, dass die im Schadensfall fällig werdende Leistung der Versicherung pro Jahr nach oben angepasst wird, um die aktuelle Kaufkraft beibehalten zu können. Eine Leistungsanpassung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern wird von einer vertraglichen Festlegung abhängig gemacht. Gleichzeitig mit der Leistungsanpassung werden auch die Beiträge angehoben.

Besonders häufig kommen Leistungsanpassungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen vor. Die Versicherungen bieten generell ein breit gefächertes Spektrum an Leistungen an, aus dem sich Versicherungsnehmer das für sie passende Angebot auswählen können. Die Tarifkalkulation erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten und der Marktsituation im Gesundheitswesen. Und da sich diese Werte im Laufe der Zeit ändern können, variieren naturgemäß auch die Kosten. Steigen die Kosten für Medizin und Gesundheit, dann nehmen die Versicherungsgesellschaften eine Leistungsanpassung vor. Dadurch werden die Beiträge an die aktuellen Marktkonditionen angepasst. Bei einer Leistungsanpassung durch die Versicherungsgesellschaft tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Versicherungsnehmer können dann zu einer anderen Versicherung wechseln.

Bei Kfz-Versicherungen kann es bei Umzügen der Versicherungsnehmer zu Änderungen in den Regionalklassen kommen. Auch hier wird eine Leistungsanpassung erforderlich, die jedoch die Versicherungsnehmer nicht zur außerordentlichen Kündigung und einem Versicherungswechsel berechtigt. Steigen Beiträge jedoch ohne Leistungsanpassung, gilt auch bei Kfz-Versicherungen das Sonderkündigungsrecht.