Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Medizinisch notwendige Heilbehandlung

Unter medizinisch notwendigen Heilbehandlungen verstehen Versicherungen alle ärztlichen Maßnahmen, die zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung erforderlich sind, um die Gesundheit des Versicherten wiederherzustellen oder zu erhalten. Diese Behandlungen umfassen sowohl diagnostische als auch therapeutische Maßnahmen, wie beispielsweise Arztbesuche, Medikamente, Operationen, Physiotherapie oder auch psychotherapeutische Behandlungen.

Gesetzliche Grundlagen
Die Definition und Regelung von medizinisch notwendigen Heilbehandlungen ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Hierzu zählen vor allem das Sozialgesetzbuch (SGB V), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Patientenrechtegesetz (PRG).

  1. Sozialgesetzbuch (SGB V)
    Das SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und definiert in § 27 Abs. 1 die medizinische Versorgung als Leistung der Krankenkassen. Diese umfasst unter anderem auch medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die zur Wiederherstellung der Gesundheit oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen dienen.

  2. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das VVG regelt die privaten Krankenversicherungen und definiert in § 2 Abs. 1 die Leistungen der Versicherung als die Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Dabei muss die Behandlung den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft entsprechen und ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

  3. Patientenrechtegesetz (PRG)
    Das PRG stärkt die Rechte der Patienten und regelt unter anderem auch die medizinische Behandlung. In § 630a Abs. 2 BGB wird hierbei festgelegt, dass der Arzt dem Patienten eine medizinisch notwendige Behandlung vorschlagen muss und der Patient das Recht hat, diese abzulehnen oder alternative Behandlungsmöglichkeiten zu erfragen.

Kriterien für medizinische Notwendigkeit
Um eine medizinische Behandlung als notwendig einzustufen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese sind in der Rechtsprechung und in den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften festgelegt und können je nach Krankheitsbild variieren. Im Allgemeinen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Behandlung muss aufgrund einer Krankheit oder Verletzung erforderlich sein.
  2. Sie muss den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft entsprechen.
  3. Die Behandlung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
  4. Es muss eine Aussicht auf Erfolg bestehen.
  5. Die Behandlung darf nicht rein kosmetischer Natur sein.

Übernahme der Kosten
Die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen werden von den Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Hierbei kann es jedoch zu Einschränkungen oder Ausschlüssen kommen, wenn die Behandlung nicht den oben genannten Kriterien entspricht oder nicht im Leistungskatalog der Versicherung enthalten ist. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, vorab eine Kostenübernahme bei der Versicherung zu beantragen oder eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.

Werten private und gesetzliche Krankenkassen notwendige Behandlungen gleich?

  1. Interpretation der privaten Krankenversicherung
    Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für diejenigen, die sich entweder nicht gesetzlich versichern können oder wollen. Die PKV ist in der Regel kostenintensiver als die GKV, bietet jedoch häufig umfangreichere Leistungen. Sie übernimmt oft auch Behandlungsmethoden, die von der GKV nicht abgedeckt werden, wie zum Beispiel alternative Heilmethoden.
    Allerdings gibt es in der PKV Beschränkungen, wenn bestimmte Leistungen nicht vertraglich vereinbart sind, können sie trotz medizinischer Notwendigkeit ausgeschlossen sein. Zudem ist es möglich, dass die PKV bei gewissen Krankheiten bestimmte Behandlungen nicht versichert, was als Leistungsausschluss bezeichnet wird.

  2. Interpretation der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine verpflichtende Versicherung für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Sie regelt einen einheitlichen Leistungskatalog nach dem Sozialgesetzbuch V und ist in ihrer Leistungsauslegung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung strenger als die private Krankenversicherung (PKV). Nicht wissenschaftlich anerkannte alternative Heilmethoden sind meist nicht abgedeckt.
    Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die GKV Leistungen übernimmt, die nicht im Katalog der PKV sind, wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Auch besteht für Versicherte in besonderen Krankheitsfällen die Möglichkeit, eine Härtefallregelung zu nutzen. Diese kann die Kosten für notwendige Behandlungen übernehmen, selbst wenn sie nicht im regulären Leistungskatalog stehen.

  3. Gemeinsamkeiten zwischen PKV und GKV
    Trotz der Unterschiede in der Interpretation der medizinisch notwendigen Heilbehandlung gibt es auch Gemeinsamkeiten zwischen PKV und GKV. Beide Versicherungsarten müssen die im SGB V festgelegten Grundsätze der medizinischen Versorgung einhalten, dazu gehören unter anderem die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Behandlung. Auch müssen beide Versicherungen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen übernehmen, sofern diese im Leistungskatalog enthalten sind oder im Versicherungsvertrag vereinbart wurden.

Zusammenfassung
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen sind ärztliche Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit, einschließlich Diagnose und Therapie. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V), Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Patientenrechtegesetz (PRG) festgelegt. Medizinische Notwendigkeit definiert sich durch Erforderlichkeit bei Krankheit oder Verletzung, Übereinstimmung mit medizinischen Standards und die Aussicht auf Erfolg. Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, können aber bei Nichterfüllung der Kriterien eingeschränkt sein. Gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV) unterscheiden sich in der Abdeckung von Leistungen, wobei die GKV einen einheitlichen Leistungskatalog hat und die PKV zusätzliche Methoden bieten kann. Beide Versicherungsformen müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Qualität beachten.