Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Provisionsoffenlegung

Grundsätzlich sind die in den Verträgen enthaltenen Abschluss- und Vertriebskosten gegenüber dem Verbraucher vor Vertragsabschluss offenzulegen. Dies bezieht sich auf die Bereiche der

  • Lebens- und privaten Rentenversicherungen,
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  • privaten Krankenversicherungen sowie
  • die Unfallversicherungen, bei denen ein sogenannter Rückgewährbeitrag enthalten ist.

Hierbei geht es Transparenz gegenüber dem Kunden. Verbraucher sollen auf diese Weise beim Produktvergleich auch berücksichtigen können, welche Kosten sich auf die Rendite, insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen auswirken. Dafür wurde mit dem 01. 01. 2015 auch die Kennzahl „Reduction in Yield“ eingeführt. Diese gibt Aufschluss über die produktbezogenen Kosten.

Durch die Pflicht zur Provisionsoffenlegung wird die Versicherungsbranche in vielen Bereichen verpflichtet, Provisionen und Vertragskosten für die jeweiligen Versicherungsprodukte zu dokumentieren. Die Provisionsoffenlegung hat zu einem hohen bürokratischen Aufwand für Vermittler und Makler geführt. Die Provisionsoffenlegung ist eine Pflicht, die nahezu alle Versicherungsarten wie Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen betrifft. Die Provision muss gegenüber Versicherungsnehmern vor Abschluss des Vertrages in Euro und Cent ausgewiesen werden. Im Bereich der Lebensversicherung und Krankenversicherung müssen zusätzlich zu den Abschluss- und Vertriebskosten auch Verwaltungskosten mitgeteilt werden.