Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Schlüsselschaden

Ein Schlüsselschaden entsteht, wenn jemand einen fremden Schlüssel verliert. Fremde Schlüssel gehören Nutzern oftmals nicht, sondern sind Generalschlüssel oder Codekarten zu Mietsachen oder gemieteten Gewerberäumen. Bei Schlüsselverlust muss also nicht nur ein Schlüssel ersetzt werden, sondern auch Schlösser und Schließanlagen. Eine vollständige und funktionsfähige Schließanlage schützt vor Einbruchdiebstahl und gilt als Voraussetzungen für viele Betriebsversicherungen. Für die Schlossänderungskosten muss in erster Linie die Person aufkommen, der der Schlüssel verloren gegangen ist.

Insbesondere für Unternehmen und Betriebe mit gemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten und Geländen kann ein Schlüsselschaden sehr teuer werden. Aber auch Lehrer, Hausmeister, Reinigungskräfte oder Einzelunternehmer benutzen aus beruflichen Gründen häufig fremde Schlüssel, die beim Schlüsselverlust ersetzt werden müssen.

Unternehmen können sich mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen derartige Schlüsselschäden absichern. Eine Absicherung gegen Schlüsselverlust wird als zusätzlicher Baustein in den Versicherungsschutz integriert. Im Falle des Schlüsselverlusts werden dann auch die Schlossänderungskosten bis zur vereinbarten Höhe oder aber bis zur Versicherungssumme erstattet. Des Weiteren können von der Versicherung Folgeschäden aus Schlüsselschäden, also beispielsweise Einbruchdiebstahl, aus der Leistungspflicht ausgenommen werden.

 

 

Synonyme: Schlüsselverlust, Schlossänderungskosten