Begriff | Definition |
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Massenschaden | Von einem Massenschaden wird gesprochen, wenn ein Schadenkonglomerat von zahlreichen zusammenhängenden Einzelschäden von einem gemeinsamen Hintergrund geprägt ist. Bei einem Massenschaden können die Schäden auf ein Schadenereignis zurückzuführen sein - müssen es aber nicht zwingend. Massenschäden treten häufig im Bereich der Kfz-Versicherung und Rechtsschutzversicherung auf. Fährt beispielsweise ein LKW ungebremst auf ein Stauende auf, so kommt es zu einem Massenschaden, bei dem viele Sach- und Personenschäden auf einmal entstehen. Gleiches gilt für Unfälle bei starkem Nebel oder Glatteis. Von einem Massenunfall ist bei Kfz-Versicherungen die Rede, wenn 40 oder mehr Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind. Ob ein Massenunfall vorliegt, entscheidet ein besonderer Kraftfahrt-Fachausschuss, da auch die Regulierung von Massenunfällen nach besonderen Grundsätzen erfolgt. Dies soll zu schnelleren Schadensregulierungen und gleichzeitig vereinfachten Schadensabwicklungen führen. Bei einem Massenschaden werden Halter in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Kaskoversicherung in der Regel nicht zurückgestuft. Bei der Rechtsschutzversicherung kommt es zum Beispiel zu einem Massenschaden, wenn ein Grundsatzurteil viele gleichgelagerte Gerichtsprozesse anstößt, deren Kosten von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden müssen. Bei Massenschadenfällen wurden viele Geschädigte von einem oder mehreren Institutionen auf ähnliche Weise geschädigt. Bekannte Massenschäden waren etwa der Aktiengang von der Deutschen Telekom, die Finanzkrise im Jahr 2008 oder der Abgasskandal von VW. Bei Massenschadenfällen sind Verbraucher betroffen, die sich einer gefühlten Übermacht von großen Konzernen gegenüber ausgeliefert fühlen. Aus diesem Grund werden diese Massenschäden öffentlich gemacht, damit sich viele Geschädigte zusammenschließen und ihre Schäden mit vereinten Kräften geltend machen können.
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