Begriff | Definition |
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Rentenbarwert | Oft prüfen Menschen die Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge, da die Höhe der gesetzlichen Rente im Alter nicht ausreichen könnte, um den Lebensstandard zu erhalten. Die private Altersvorsorge soll vor finanziellen Einbußen im Alter schützen. Bei der Berechnung, wie viel in die private Altersvorsorge investiert werden sollte, wird mit dem Rentenbarwert und dem Rentenbarwertfaktor kalkuliert. Der Rentenbarwert ermöglicht eine realistische Einschätzung des notwendigen Anfangskapitals, um später durch die private Altersvorsorge ausreichende Zahlungen im Rentenalter zu erhalten. Der Rentenbarwert wird auch Kapitalwert genannt. Er gibt Aufschluss über das Anfangskapital, was zur Erzielung einer bestimmten Rente benötigt wird. Zur Berechnung werden die Anzahl der Perioden sowie der Zinssatz verwendet. Der Rentenendwert entspricht hingegen der Summe aller Renten inklusive Zinsen und bildet damit das Gegenstück zum Rentenbarwert. Eine wichtige Komponente bei der Berechnung des Rentenbarwerts ist der Rentenbarwertfaktor. Der Rentenbarwert ergibt sich aus der Multiplikation einer bestimmten Rentenhöhe mit dem Rentenbarwertfaktor. Beachtet werden muss dabei eine vorschüssige Rente oder nachschüssige Rente. Denn je nachdem, welche Zahlungsart vorliegt, verändert sich auch die Rentenbarwertfaktor-Formel.
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