Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückwirkende Leistung

Der Begriff "Rückwirkende Leistung" bezieht sich auf die Möglichkeit einer Versicherung, Leistungen auch für Ereignisse zu erbringen, die vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind. Dies bedeutet, dass die Versicherung rückwirkend für Schäden oder Kosten aufkommt, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.

Welche Arten von rückwirkenden Leistungen gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von rückwirkenden Leistungen: die rückwirkende Leistung bei Vertragsbeginn und die rückwirkende Leistung bei Vertragsänderungen.

  1. Rückwirkende Leistung bei Vertragsbeginn
    Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen Schaden erlitten hat, der jedoch erst nach Vertragsabschluss bekannt wird. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer eine rückwirkende Leistung beantragen, um den Schaden auch für den Zeitraum vor Vertragsbeginn abzudecken. Dies ist vor allem bei Haftpflichtversicherungen relevant, da hier oft Schäden entstehen, die erst später bemerkt werden.
  2. Rückwirkende Leistung bei Vertragsänderungen
    Auch bei Vertragsänderungen können rückwirkende Leistungen relevant sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz erweitert oder eine höhere Versicherungssumme vereinbart. In diesem Fall kann die Versicherung eine rückwirkende Leistung für den Zeitraum seit der Vertragsänderung erbringen.

Für welche Versicherungen sind rückwirkende Leistungen relevant?

1. Rückwirkende Leistungen bei Krankenversicherungen
Bei Krankenversicherungen gibt es verschiedene Arten von rückwirkenden Leistungen.

  1. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine höhere Versicherungssumme beantragen möchte. In der Regel ist dies innerhalb von drei Monaten nach Eintritt eines Versicherungsfalls möglich. Dadurch kann der Versicherungsschutz im Nachhinein angepasst werden und der Versicherungsnehmer erhält eine höhere Leistung.
  2. Eine weitere Art von rückwirkenden Leistungen bei Krankenversicherungen ist die Heilbehandlungskostenübernahme. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss der Versicherung eine Behandlung benötigt hat. In der Regel muss der Versicherungsnehmer in diesem Fall die Kosten zunächst selbst tragen und kann diese dann im Nachhinein bei der Versicherung geltend machen. Allerdings gibt es hierbei oft Einschränkungen und bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

2. Rückwirkende Leistungen bei Unfallversicherungen
Auch bei Unfallversicherungen gibt es verschiedene Arten von rückwirkenden Leistungen.

  1. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seine Forderungen gegenüber Dritten durchzusetzen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt und eventuelle Gerichtsverfahren.
  2. Eine weitere Form der rückwirkenden Leistungen bei Unfallversicherungen ist die sogenannte Geltendmachung von Ansprüchen. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer erst später von einem Unfall erfährt und die gesetzliche Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen bereits abgelaufen ist. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Klage oder außergerichtliche Verhandlungen.

3. Rückwirkende Leistungen bei Haftpflichtversicherungen
Auch bei Haftpflichtversicherungen gibt es verschiedene Arten von rückwirkenden Leistungen.

  1. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Nachmeldefrist. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer erst später von einem Schaden erfährt und die gesetzliche Frist für die Meldung des Schadens bereits abgelaufen ist. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer den Schaden noch nachträglich melden und die Versicherung übernimmt die Kosten.
  2. Eine weitere Form der rückwirkenden Leistungen bei Haftpflichtversicherungen ist die sogenannte Nachhaftung. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss der Versicherung einen Schaden verursacht hat und dieser erst später bekannt wird. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden, auch wenn dieser erst nach Abschluss der Versicherung aufgetreten ist.

4. Rückwirkende Leistungen bei Sachversicherungen
Auch bei Sachversicherungen gibt es verschiedene Arten von rückwirkenden Leistungen.

  1. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb einer bestimmten Frist eine höhere Versicherungssumme beantragen möchte. Dadurch kann der Versicherungsschutz im Nachhinein angepasst werden und der Versicherungsnehmer erhält im Schadensfall eine höhere Leistung.
  2. Eine weitere Form der rückwirkenden Leistungen bei Sachversicherungen ist die sogenannte Neuwertentschädigung. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss der Versicherung einen Schaden an seinem Eigentum hatte und dieses bereits repariert oder ersetzt wurde. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer nicht nur für den Zeitwert, sondern für den Neuwert des beschädigten Gegenstandes entschädigt.

5. Rückwirkende Leistungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

  1.  Rückwirkende Leistungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind Zahlungen, die von der Versicherung rückwirkend für den Zeitraum geleistet werden, in dem der Versicherte aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage war, seinen Beruf auszuüben. Diese Leistungen können auch für die Zeit vor Abschluss der Versicherung in Anspruch genommen werden, wenn die Berufsunfähigkeit auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist.
  2. Die Dauer der rückwirkenden Zahlungen ist meist auf maximal 12 Monate begrenzt, um Missbrauch zu verhindern. Versicherungsnehmer müssen zeigen, dass die Berufsunfähigkeit bereits früher bestand und im Vertrag abgedeckt ist. Rückwirkende Leistungen bieten den Vorteil, dass Versicherungsnehmer auch für Zeiträume vor der Diagnose abgesichert sind, was besonders bei schleichender Berufsunfähigkeit oder späten Diagnosen wegen bürokratischer Verzögerungen wichtig ist.

Gesetze und Regelungen zur rückwirkenden Leistung
Die rückwirkende Leistung wird in Deutschland durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Laut § 5 Abs. 1 VVG muss die Versicherung grundsätzlich für alle Schäden aufkommen, die während der Vertragslaufzeit entstehen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Voraussetzungen für eine rückwirkende Leistung
Damit eine Versicherung rückwirkend Leistungen erbringen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Zum einen muss der Schaden oder das Ereignis unter den Versicherungsschutz fallen, der im Vertrag vereinbart wurde.
  2. Zum anderen muss der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, bei der Versicherung melden.
  3. Zudem darf der Schaden nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein.

Möglichkeiten der rückwirkenden Leistung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Versicherung rückwirkend Leistungen erbringen kann.

  1. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Nachhaftung, bei der die Versicherung auch für Schäden aufkommt, die nach Vertragsende entstehen, aber während der Vertragslaufzeit verursacht wurden.
  2. Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Rückwärtsversicherung, bei der der Versicherungsschutz rückwirkend auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses ausgedehnt wird.

Zusammenfassung
Rückwirkende Leistungen erlauben es Versicherungen, für Schäden aufzukommen, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind. Es gibt sie bei Vertragsbeginn und bei Vertragsänderungen, relevant vor allem bei Haftpflichtversicherungen. Bei Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen gibt es spezielle Formen rückwirkender Leistungen wie die Nachversicherungsgarantie oder die Nachmeldefrist. Diese Leistungen sind durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt und setzen voraus, dass der Schaden unter den Versicherungsschutz fällt und unverzüglich gemeldet wird, ohne dass er vor Vertragsabschluss bekannt war. Rückwirkender Versicherungsschutz kann durch Nachhaftung oder Rückwärtsversicherung gewährt werden.