Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückwirkende Leistung

Der Begriff der rückwirkenden Leistung findet insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Anwendung. Bedingungen für die rückwirkende Leistung werden als Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart.

Möchten Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, so muss der Versicherungsgesellschaft der Eintritt der Berufsunfähigkeit sofort nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Es gibt Versicherungsbedingungen, die besondere Meldefristen vorschreiben. Werden diese nicht eingehalten, wird die Rente erst ab dem Mitteilungsmonat ausgezahlt. Es gibt jedoch auch Tarife ohne Meldefristen. In diesen Fällen sind auch rückwirkende Leistungen möglich.

Tritt ein Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein, muss die Versicherungsgesellschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen. Ob eine rückwirkende Leistung vorgenommen wird, hängt von den vereinbarten Vertragskonditionen ab. Grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft von der Berufsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Dennoch ist eine Abschätzung häufig noch nicht möglich, ob die Mindestdauer der Berufsunfähigkeit von regelmäßig sechs Monaten für den Bezug der Rente bereits vorliegt. Manchmal versäumen Versicherungsnehmer auch aus anderen unverschuldeten Gründen, die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig zu informieren. Man kann oft zu Beginn einer Erkrankung noch gar nicht absehen, ob sich eine Berufsunfähigkeit daraus ergibt und wann sie als solche diagnostiziert, attestiert und anerkannt wird. Und manchmal können sich Versicherungsnehmer nicht mit dem Schicksal einer Krankheit oder eines Unfalls abfinden. Der Grat zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist oft sehr schmal.

Deshalb sollte bei Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet werden, dass rückwirkende Leistungen in der Police enthalten sind. Durch die rückwirkenden Leistungen können Versorgungslücken geschlossen werden, da dann auch rückwirkend Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen dann ab dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit. Rückwirkende Leistungen sind teilweise sogar bis zu 36 Monate möglich.