
Schadenregulierer
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Schadenregulierer | Ein Schadenregulierer ist eine Person, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens Versicherungsfälle prüft und deren Regulierung bearbeitet. Er klärt den Sachverhalt, prüft den Versicherungsschutz und beurteilt, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Schadenregulierer können beim Versicherer angestellt oder als externe Dienstleister tätig sein. Im Englischen wird häufig die Bezeichnung Claims Adjuster verwendet. Welche Aufgaben hat ein Schadenregulierer?Zu den typischen Aufgaben gehören die Prüfung von Schadenmeldungen, die Ermittlung von Schadenursachen und Schadenhöhen sowie die Beurteilung des vertraglichen Versicherungsschutzes. Je nach Schadenart kann der Schadenregulierer Besichtigungen vor Ort durchführen, Kostenvoranschläge und Gutachten prüfen oder Sachverständige hinzuziehen. Außerdem prüft er, ob die Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung erfüllt sind und ob beispielsweise Obliegenheitsverletzungen oder eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben. Abhängig von seinen Befugnissen entscheidet er über Ansprüche, veranlasst Zahlungen oder bereitet entsprechende Entscheidungen vor. Dabei steht er häufig im Austausch mit Versicherungsnehmern, Geschädigten und weiteren Beteiligten. Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet ein Schadenregulierer?Maßgeblich sind insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die vereinbarten Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls weitere gesetzliche Vorschriften. Die konkreten Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Arbeits- oder Auftragsverhältnis mit dem Versicherungsunternehmen. Für die Fälligkeit von Geldleistungen ist § 14 VVG von Bedeutung. Danach werden diese grundsätzlich fällig, sobald die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind. Welche Qualifikation benötigt ein Schadenregulierer?Eine einheitliche gesetzlich vorgeschriebene Berufsausbildung für sämtliche Tätigkeiten als Schadenregulierer gibt es nicht. Häufig verfügen Schadenregulierer über eine versicherungsfachliche Ausbildung oder ein entsprechendes Studium. Je nach Einsatzgebiet können auch juristische, technische oder baubezogene Fachkenntnisse sowie spezialisierte Weiterbildungen erforderlich sein. Wessen Interessen vertritt ein Schadenregulierer?Ein Schadenregulierer handelt im Auftrag des Versicherungsunternehmens. Er ist daher nicht automatisch ein unabhängiger Interessenvertreter des Versicherungsnehmers oder Geschädigten. Bei seiner Tätigkeit muss er jedoch die gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Verpflichtungen des Versicherers beachten. Dazu gehört, berechtigte Ansprüche sachgerecht zu bearbeiten und unbegründete Forderungen zurückzuweisen. Was unterscheidet einen Schadenregulierer von einem Schadenregulierungsbeauftragten?Während Schadenregulierer allgemein mit der Bearbeitung von Versicherungsfällen befasst sind, übernehmen Schadenregulierungsbeauftragte eine besondere gesetzlich geregelte Funktion bei bestimmten grenzüberschreitenden Kfz-Haftpflichtschäden. Sie bearbeiten die betreffenden Schadenersatzansprüche für das zuständige Versicherungsunternehmen und sind keine neutralen Interessenvertreter der Geschädigten. Die Benennung solcher Beauftragten ist in § 163 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Bei einem entsprechenden Verkehrsunfall im Ausland kann der Zentralruf der Autoversicherer helfen, den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten zu ermitteln. |