Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Substitutive Krankenversicherung

Bei der substitutiven Krankenversicherung handelt es sich um eine private Krankenkostenvollversicherung, die die Aufgabe hat, eine gesetzliche Krankenversicherung zu ersetzen. Sie bietet Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Zu den substitutiven Krankenversicherungen gehören auch private Pflegeversicherungen und Krankentagegeldversicherungen.

Eine substitutive Krankenversicherung gilt als Alternative zur freiwilligen Versicherung in der GKV gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bietet individuellen und umfassenden Versicherungsschutz und übernimmt medizinische Behandlungskosten. Über Restkostentarife ergänzt sie Beihilfen.

Substitutive Krankenversicherungen werden anders als gesetzliche Krankenversicherungen nach dem Prinzip der Lebensversicherung betrieben. In der privaten Krankheitskostenvollversicherung wird durch ein Kapitaldeckungsverfahren sichergestellt, dass durch die Bildung von Rückstellungen bei gleichen Voraussetzungen die Beiträge über die gesamte Laufzeit konstant bleiben. Bei substitutiven Krankenversicherungen können Versicherungsnehmer frei über Umfang und Art des Versicherungsschutzes sowie über selbst zu tragende Risiken als Selbstbehalt entscheiden.