
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Rentenwertumlageverfahren | Das Rentenwertumlageverfahren ist ein besonderes Finanzierungsverfahren für Rentenleistungen. Es verbindet Elemente des Umlageverfahrens mit einer Kapitaldeckung und wird deshalb auch als Bedarfsdeckungsverfahren bezeichnet. Die laufenden Rentenverpflichtungen werden dabei durch vorhandenes Vermögen abgesichert, während die erforderlichen Beiträge nach dem neu entstehenden Finanzierungsbedarf bemessen werden. Das Rentenwertumlageverfahren darf nicht mit dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung verwechselt werden. Es handelt sich um ein spezielles versicherungsmathematisches Verfahren, das heute in der deutschen Altersvorsorge nur noch geringe praktische Bedeutung hat. Wie funktioniert das Rentenwertumlageverfahren?Beim Rentenwertumlageverfahren wird für bereits laufende Renten grundsätzlich Kapital vorgehalten. Gleichzeitig werden die Beiträge einer Abrechnungsperiode so bemessen, dass damit der Kapitalbedarf für die in dieser Periode neu hinzukommenden Renten gedeckt werden kann. Entscheidend ist dabei der Barwert der neu entstehenden Rentenverpflichtungen. Vereinfacht ausgedrückt wird ermittelt, welches Kapital zum jeweiligen Zeitpunkt benötigt wird, um die künftig erwarteten Zahlungen aus diesen Renten finanzieren zu können. Warum heißt es Rentenwertumlageverfahren?Anders als bei einem reinen Umlageverfahren werden nicht lediglich die aktuell auszuzahlenden Renten auf die Beitragspflichtigen umgelegt. Maßgeblich ist vielmehr der Wert der neu entstehenden Rentenverpflichtungen. Dieser Finanzierungsbedarf wird auf die jeweilige Beitragsperiode umgelegt. Dadurch entsteht eine Verbindung von Umlage und Kapitaldeckung: Der Finanzierungsbedarf wird periodisch über Beiträge gedeckt, gleichzeitig wird Kapital für die bestehenden Rentenverpflichtungen vorgehalten. Was ist der Unterschied zum Umlageverfahren?Beim Umlageverfahren werden die laufenden Einnahmen im Wesentlichen zur Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet. Nach diesem Grundprinzip funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Beim Rentenwertumlageverfahren orientiert sich der Finanzierungsbedarf dagegen am Barwert der neu hinzukommenden Renten. Gleichzeitig besteht eine Kapitaldeckung für die bereits laufenden Rentenverpflichtungen. Was ist der Unterschied zum Rentendeckungsverfahren?Beide Verfahren arbeiten mit Kapital zur Deckung von Rentenverpflichtungen, unterscheiden sich aber bei der Finanzierung. Beim Rentendeckungsverfahren wird das erforderliche Deckungskapital für neu entstehende Renten bereitgestellt. Beim Rentenwertumlageverfahren wird der entsprechende Kapitalbedarf einer Periode über die Beiträge dieser Periode auf die Beitragspflichtigen umgelegt. Die Begriffe sind deshalb eng miteinander verwandt, aber keine Synonyme. Welche Bedeutung hat das Rentenwertumlageverfahren heute?Für die gesetzliche Rentenversicherung ist das Rentenwertumlageverfahren heute nicht das maßgebliche Finanzierungssystem. Dort gilt im Wesentlichen das Umlageverfahren. Der Begriff ist vor allem für das Verständnis unterschiedlicher Finanzierungsverfahren von Altersversorgungssystemen von Bedeutung. Historisch wurde das Rentenwertumlageverfahren auch in öffentlich-rechtlich organisierten Sicherungssystemen eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel ist die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein, dessen Finanzierung 2006 vom Rentenwertumlageverfahren auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt wurde. Zusammenfassung: Das Rentenwertumlageverfahren ist ein Bedarfsdeckungsverfahren, das Elemente von Umlage und Kapitaldeckung verbindet. Der Beitragsbedarf orientiert sich am Wert der neu hinzukommenden Rentenverpflichtungen, während für bestehende Renten Kapital vorgehalten wird. Es ist weder mit dem allgemeinen Umlageverfahren noch mit dem Rentendeckungsverfahren gleichzusetzen. |