FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Erstes Risiko

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BegriffDefinition
Erstes Risiko

Bei einer Versicherung auf erstes Risiko (Erstrisikoversicherung) ersetzt der Versicherer einen versicherten Schaden bis zur vereinbarten Erstrisikosumme, ohne die Entschädigung wegen einer möglichen Unterversicherung anteilig zu kürzen. Diese Form der Absicherung wird insbesondere für bestimmte Risiken oder einzelne Leistungen innerhalb einer Sachversicherung vereinbart.

Was unterscheidet das erste Risiko von einer Versicherung zum vollen Wert?

Bei einer Versicherung zum vollen Wert kann eine zu niedrig vereinbarte Versicherungssumme dazu führen, dass der Versicherer einen Schaden wegen Unterversicherung nur anteilig ersetzt. Bei einer Versicherung auf erstes Risiko entfällt diese verhältnismäßige Kürzung für den entsprechend versicherten Bereich. Die vereinbarte Erstrisikosumme bleibt jedoch die Obergrenze der Entschädigung.

Wie funktioniert die Entschädigung auf erstes Risiko?

Ist beispielsweise eine Erstrisikosumme von 5.000 Euro vereinbart, kann ein versicherter Schaden von 3.000 Euro grundsätzlich vollständig ersetzt werden. Beträgt der Schaden dagegen 8.000 Euro, ist die Entschädigung auf höchstens 5.000 Euro begrenzt. Vereinbarte Selbstbeteiligungen, Leistungsausschlüsse und weitere Vertragsbedingungen bleiben zu beachten.

Wo kommt die Versicherung auf erstes Risiko vor?

Erstrisikodeckungen können beispielsweise in der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung für bestimmte Kostenpositionen oder zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Entscheidend ist, ob die Versicherungsbedingungen ausdrücklich eine Entschädigung auf erstes Risiko vorsehen und welche Höchstgrenze dafür gilt.

Synonyme: Erstrisiko, Erstrisikoversicherung, Erstrisikodeckung, Versicherung auf erstes Risiko, erstes Risiko