FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Ertragsschaden

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BegriffDefinition
Ertragsschaden

Ein Ertragsschaden ist ein wirtschaftlicher Nachteil, der entsteht, wenn ein Unternehmen aufgrund eines schädigenden Ereignisses geringere Erträge erwirtschaftet als ohne dieses Ereignis. Beispielsweise kann ein Brand die Produktion unterbrechen oder ein Leitungswasserschaden zur vorübergehenden Schließung eines Geschäfts führen. Anders als der unmittelbare Sachschaden betrifft der Ertragsschaden die finanziellen Folgen für den Geschäftsbetrieb.

Wie wird ein Ertragsschaden ermittelt?

Für die Schadenberechnung wird betrachtet, wie sich das Unternehmen ohne das schädigende Ereignis voraussichtlich wirtschaftlich entwickelt hätte und welche Ergebnisse tatsächlich erzielt wurden. Dabei sind nicht nur ausgefallene Umsätze zu berücksichtigen, sondern auch Kosten, die während der Unterbrechung eingespart wurden. Ein Umsatzverlust von 20.000 Euro bedeutet deshalb nicht automatisch einen Ertragsschaden in derselben Höhe.

Was unterscheidet Ertragsschaden und Sachschaden?

Ein Sachschaden betrifft beispielsweise beschädigte Maschinen, Waren oder Gebäude. Ein Ertragsschaden kann zusätzlich entstehen, wenn diese Schäden den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen. Während die Sachversicherung im vereinbarten Umfang die beschädigten Sachen absichert, kann eine Ertragsausfall- beziehungsweise Betriebsunterbrechungsversicherung die versicherten wirtschaftlichen Folgen übernehmen.

Wann wird ein Ertragsschaden ersetzt?

Nicht jeder Ertragsschaden ist automatisch versichert. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Ursache des Schadens und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Häufig ist ein versicherter Sachschaden Voraussetzung für Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Auch Versicherungssumme, Haftzeit, Selbstbehalte und Ausschlüsse können die Entschädigung begrenzen.