FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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EU-Rentenbescheid

Ein EU-Rentenbescheid ist kein eigener einheitlicher Rentenbescheid der Europäischen Union. Wenn Versicherte in mehreren EU-Staaten gearbeitet und dort Rentenansprüche erworben haben, erteilen die jeweiligen nationalen Rentenversicherungsträger eigene Bescheide über die dort entstandenen Rentenansprüche.

Wann spricht man von einer EU-Rente?
Eine EU-Rente im Sinne der Rentenkoordination betrifft Personen, die während ihres Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz versichert waren. Die jeweiligen Versicherungszeiten werden für die Prüfung von Ansprüchen grundsätzlich berücksichtigt.

Welche Informationen enthält ein Rentenbescheid aus einem EU-Staat?
Ein Rentenbescheid informiert über die vom jeweiligen Staat gewährte Rente. Er enthält unter anderem Angaben zur Rentenart, zum Rentenbeginn, zur Rentenhöhe und zur Berechnung der Leistung. Bei mehreren beteiligten Staaten erhält die versicherte Person in der Regel Bescheide von den jeweiligen Rentenversicherungsträgern.

Wie werden Rentenansprüche bei Arbeit in mehreren EU-Staaten berechnet?
Jeder Staat prüft die eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und berechnet grundsätzlich den Rentenanteil, der auf die dort zurückgelegten Versicherungszeiten entfällt. Die europäischen Regelungen sorgen dafür, dass Versicherungszeiten aus verschiedenen Staaten bei der Anspruchsprüfung berücksichtigt werden können.

Wo wird die Rente beantragt?
Der Rentenantrag kann grundsätzlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger des Wohnstaates gestellt werden. Dieser leitet das Verfahren an die beteiligten ausländischen Versicherungsträger weiter.

Welche Regelungen gelten innerhalb der Europäischen Union?
Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU erfolgt insbesondere nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Sie regelt unter anderem die Berücksichtigung von Versicherungszeiten und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.

Wenn Versicherte im Ausland gearbeitet haben oder Rentenansprüche aus mehreren Staaten bestehen, empfiehlt es sich, den Versicherungsverlauf frühzeitig zu prüfen und fehlende Zeiten mit den zuständigen Rentenversicherungsträgern zu klären.