FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Nebeninteressenversicherung

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BegriffDefinition
Nebeninteressenversicherung

Die Nebeninteressenversicherung ist eine besondere Form der Absicherung zusätzlicher wirtschaftlicher Interessen in der Seeversicherung. Sie ergänzt die Seekaskoversicherung, die das versicherte Interesse am Schiff selbst schützt. Für Reeder und Schiffseigentümer können bei einem schweren Schiffsschaden weitere finanzielle Verluste entstehen, die nicht vollständig durch die Kaskoversicherung erfasst werden. Solche zusätzlichen Interessen lassen sich im vereinbarten Umfang gesondert versichern.

Welche wirtschaftlichen Interessen können versichert werden?

Zu den möglichen Nebeninteressen gehören beispielsweise zusätzliche wirtschaftliche Werte des Schiffseigentümers, die über die vereinbarte Kaskoversicherungssumme hinausgehen. Auch bestimmte Frachtinteressen oder weitere mit dem Schiff verbundene finanzielle Interessen können je nach Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Eine Nebeninteressenversicherung übernimmt jedoch nicht automatisch sämtliche Mehrkosten für ein Ersatzschiff, Ausrüstung, Proviant oder entgangene Einnahmen. Welche Interessen tatsächlich versichert sind, muss ausdrücklich aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen.

Wann leistet die Nebeninteressenversicherung?

Besondere Bedeutung hat die Nebeninteressenversicherung beim Totalverlust eines Schiffes. Je nach vereinbarten Bedingungen können auch weitere Ereignisse oder Beteiligungen an bestimmten Havariekosten relevant sein. Entscheidend sind der versicherte Schadenfall, die vereinbarten Interessen und die jeweiligen Entschädigungsgrenzen.

Die Nebeninteressenversicherung ersetzt daher keine umfassende Seekaskoversicherung, sondern ergänzt deren Schutz für bestimmte wirtschaftliche Interessen.

Was ist der Unterschied zur Ertragsausfallversicherung?

Die Nebeninteressenversicherung und die Ertragsausfallversicherung verfolgen unterschiedliche Absicherungszwecke. Während die Nebeninteressenversicherung bestimmte zusätzliche wirtschaftliche Interessen des Schiffseigentümers schützt, kann eine Ertragsausfallversicherung den Verlust vereinbarter Einnahmen infolge eines versicherten Ereignisses absichern. Welche Risiken eingeschlossen sind, richtet sich jeweils nach dem Vertrag.

Ist eine Nebeninteressenversicherung dasselbe wie eine Nebenversicherung?

Nein. Die Begriffe dürfen nicht verwechselt werden. Die Nebeninteressenversicherung betrifft zusätzliche wirtschaftliche Interessen, insbesondere in der Seeversicherung. Bei einer Mehrfachversicherung im Sinne von § 78 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist dagegen dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert, sodass die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder aus anderen Gründen eine Überversicherung entsteht. Dabei gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Haftung der Versicherer.

Fazit

Die Nebeninteressenversicherung ergänzt die Seekaskoversicherung um ausdrücklich vereinbarte zusätzliche wirtschaftliche Interessen. Sie ist vor allem für Reeder und Schiffseigentümer von Bedeutung. Ob und in welchem Umfang Leistungen bei einem Totalverlust oder anderen Schadenereignissen erbracht werden, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab.

Synonyme: Nebeninteressen-Versicherung, Nebeninteressenversicherungen