Die Rente wegen Erwerbsminderung ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie wird als Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Entscheidend ist grundsätzlich, wie viele Stunden täglich eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch möglich ist.
Wann besteht volle Erwerbsminderung?
Eine volle Erwerbsminderung liegt grundsätzlich vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden liegt grundsätzlich eine teilweise Erwerbsminderung vor.
Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gelten?
Neben der gesundheitlichen Einschränkung müssen grundsätzlich zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Für bestimmte Situationen bestehen gesetzliche Ausnahmen und Sonderregelungen.
Wie wird die Rente wegen Erwerbsminderung berechnet?
Die Rentenhöhe richtet sich nicht nach einem festen Prozentsatz des bisherigen Einkommens. Sie wird nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung individuell berechnet. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere die erworbenen Entgeltpunkte und die Zurechnungszeit. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist der Rentenartfaktor niedriger als bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Wird die Rente wegen Erwerbsminderung dauerhaft gezahlt?
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zunächst befristet bewilligt. Eine Befristung erfolgt für längstens drei Jahre und kann verlängert werden. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Besserung des gesundheitlichen Leistungsvermögens unwahrscheinlich ist.
Was bedeutet „Reha vor Rente“?
Bevor eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird, prüft die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Erst wenn entsprechende Maßnahmen nicht erfolgversprechend oder nicht ausreichend sind, kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Wie wird die Rente wegen Erwerbsminderung beantragt?
Die Rente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Die Rentenversicherung prüft anschließend sowohl das gesundheitliche Leistungsvermögen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen der Rentenversicherung beantragen.
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Berechnung und den Unterschieden zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung finden Sie in unserer FAQ zur Erwerbsminderungsrente. Einen Überblick über weitere Leistungen bietet die Seite Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.