FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Benannte-Gefahren-Versicherung

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BegriffDefinition
Benannte-Gefahren-Versicherung

Die Benannte-Gefahren-Versicherung, auch als Named-Perils-Deckung bezeichnet, ist ein Deckungsprinzip in der Sachversicherung. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur für Schäden, die durch ausdrücklich vereinbarte Gefahren verursacht werden. Welche Gefahren versichert sind und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer leistet, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Die Benannte-Gefahren-Versicherung ist damit keine eigenständige Versicherungsart, sondern beschreibt die Art, wie der Versicherungsschutz begrenzt wird.

Welche Gefahren können versichert sein?

Zu den typischen benannten Gefahren gehören beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. In der Hausratversicherung kann auch Einbruchdiebstahl zu den ausdrücklich versicherten Gefahren gehören. Je nach Vertrag können weitere Risiken, etwa bestimmte Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben, eingeschlossen werden. Entscheidend ist jedoch nicht, welche Gefahren allgemein üblich sind, sondern welche tatsächlich vereinbart wurden.

Auch bei einer versicherten Gefahr besteht nicht zwangsläufig für jeden dadurch verursachten Schaden Versicherungsschutz. Die Versicherungsbedingungen können bestimmte Schäden ausschließen, Entschädigungsgrenzen festlegen oder besondere Voraussetzungen für eine Leistung vorsehen.

Was unterscheidet die Benannte-Gefahren-Deckung von einer Allgefahrenversicherung?

Bei der Benannte-Gefahren-Deckung sind grundsätzlich nur die ausdrücklich versicherten Gefahren eingeschlossen. Schäden durch andere Ursachen fallen nicht unter den Versicherungsschutz, sofern keine zusätzliche Deckung vereinbart wurde. Die sogenannte Allgefahrenversicherung folgt dagegen einem anderen Prinzip: Sie erfasst grundsätzlich die vom Vertrag beschriebenen Schäden beziehungsweise Schadenereignisse, soweit diese nicht ausgeschlossen oder anderweitig vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Eine Allgefahrendeckung bedeutet deshalb nicht, dass ausnahmslos jeder Schaden ersetzt wird. Auch hier bestimmen die Versicherungsbedingungen, welche Gegenstände und Schäden versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden.

Bei welchen Versicherungen wird die Benannte-Gefahren-Deckung verwendet?

Das Deckungsprinzip findet sich sowohl in privaten als auch in gewerblichen Sachversicherungen. Typische Beispiele sind die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Dort werden bestimmte Gefahren vertraglich festgelegt, gegen deren Folgen die versicherten Sachen geschützt sind.

Auch in gewerblichen Sachversicherungen können einzelne Gefahren oder Gefahrengruppen vereinbart werden. Ob darüber hinaus beispielsweise technische Schäden oder Betriebsunterbrechungen versichert sind, hängt von den jeweiligen Deckungsbausteinen und Vertragsbedingungen ab.

Worauf sollten Versicherungsnehmer achten?

Bei einer Benannte-Gefahren-Deckung kommt es besonders darauf an, die versicherten Gefahren mit den tatsächlich bestehenden Risiken abzugleichen. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Gefahren können zu erheblichen Versicherungslücken führen. Deshalb sollten Versicherungsnehmer neben der Gefahrenbeschreibung auch Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen und mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes prüfen.

Ein Beispiel sind Naturgefahren: Schäden durch Sturm und Hagel können versichert sein, während Überschwemmung oder Rückstau einen zusätzlichen Elementarschutz erfordern. Welche Absicherung dafür infrage kommt, erläutert unsere Fachseite zu Elementarschäden.

Synonyme: Named-Perils-Deckung, Named Perils, Benannte-Gefahren-Deckung, benannte Gefahren