FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

FAQ

Suche nach Begriffen
BegriffDefinition
kleine Witwen- oder Witwerrente

Die kleine Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kommt grundsätzlich in Betracht, wenn nach dem Tod eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners die allgemeinen Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente erfüllt sind, aber kein Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente besteht.

Wer erhält die kleine Witwen- oder Witwerrente?
Die kleine Witwen- oder Witwerrente wird grundsätzlich gezahlt, wenn der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner die maßgebliche Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente noch nicht erreicht hat, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht, dessen Erziehung einen Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente begründet.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner muss grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Diese Voraussetzung kann in bestimmten Fällen vorzeitig erfüllt sein und entfällt beispielsweise, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat. Außerdem darf der hinterbliebene Partner grundsätzlich nicht wieder geheiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben.

Bei Eheschließungen ab 2002 muss die Ehe grundsätzlich mindestens ein Jahr bestanden haben. Bei einer kürzeren Ehedauer kann dennoch ein Anspruch bestehen, wenn besondere Umstände gegen die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe sprechen, beispielsweise bei einem unerwarteten Unfalltod.

Wie hoch ist die kleine Witwen- oder Witwerrente?
Nach dem heute grundsätzlich geltenden Recht beträgt die kleine Witwen- oder Witwerrente 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder hätte. Die tatsächliche Rentenhöhe kann unter anderem durch Abschläge und die Anrechnung eigenen Einkommens beeinflusst werden.

Wie lange wird die kleine Witwen- oder Witwerrente gezahlt?
Nach dem heute grundsätzlich geltenden Recht wird die kleine Witwen- oder Witwerrente längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats gezahlt. Für bestimmte ältere Ehen gilt jedoch weiterhin das sogenannte alte Recht. Dann kann die kleine Witwen- oder Witwerrente zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.

Kann aus der kleinen eine große Witwen- oder Witwerrente werden?
Ja. Werden während des Bezugs die Voraussetzungen für die große Witwen- oder Witwerrente erfüllt, kann ein entsprechender Anspruch entstehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die maßgebliche Altersgrenze erreicht wird oder eine Erwerbsminderung eintritt. Auch die Erziehung eines berücksichtigungsfähigen Kindes kann einen Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente begründen.

Wird eigenes Einkommen angerechnet?
Ja. Eigenes Einkommen kann auf die kleine Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden. Dabei gilt ein Freibetrag. Nur Einkommen oberhalb des maßgeblichen Freibetrags wird nach den gesetzlichen Regelungen teilweise auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Während des Sterbevierteljahres gelten besondere Regelungen.

Muss die kleine Witwen- oder Witwerrente beantragt werden?
Ja. Die Rente wird grundsätzlich nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Informationen zum Verfahren und zu den benötigten Unterlagen finden Sie unter Leistungen der Rentenversicherung beantragen. Einen Überblick über weitere Hinterbliebenenrenten bietet unsere Seite Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Synonyme: kleine Witwenrente, kleine Witwerrente