FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Obligatorische Versicherungen

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BegriffDefinition
Obligatorische Versicherungen

Obligatorische Versicherungen sind gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Sie werden auch als Pflichtversicherungen bezeichnet. Welche Versicherungen verpflichtend sind, hängt von der persönlichen Lebenssituation, dem Beruf oder einer bestimmten Tätigkeit ab.

Zu den wichtigsten Beispielen gehören die Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten können außerdem eine Berufshaftpflicht-, Hundehalterhaftpflicht- oder Jagdhaftpflichtversicherung vorgeschrieben sein. Nicht jede dieser Versicherungen ist jedoch für jeden Menschen verpflichtend.

Dabei ist zwischen der Versicherung selbst und der Versicherungspflicht zu unterscheiden. Während eine Pflichtversicherung den vorgeschriebenen Versicherungsschutz bezeichnet, beschreibt die Versicherungspflicht die gesetzliche Verpflichtung, versichert zu sein. In der Sozialversicherung entsteht sie häufig unmittelbar durch das Gesetz. Bei anderen Versicherungen muss dagegen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

Von diesen Begriffen zu unterscheiden ist die obligatorische Anschlussversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sorgt unter den Voraussetzungen des § 188 Abs. 4 SGB V dafür, dass eine bisherige Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt wird.

Synonyme: Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen