Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Erwerbsminderungsrente für Behinderte

Die Erwerbsminderungsrente für Behinderte ist ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems, das Menschen mit Behinderungen finanziell unterstützt, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Diese spezielle Rentenform stellt sicher, dass Betroffene trotz ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit und Lebensqualität aufrechterhalten können.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente, oft auch als Erwerbsunfähigkeitsrente bezeichnet, wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gewährt. Sie richtet sich an Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen Beruf oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit zu arbeiten. Es gibt zwei Hauptformen der Erwerbsminderungsrente:

  1. Volle Erwerbsminderungsrente
    Diese wird gewährt, wenn die betroffene Person weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.
  2. Teilweise Erwerbsminderungsrente
    Diese Form der Rente erhalten Personen, die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können.

Bedeutung der Erwerbsminderungsrente für Behinderte
Für Menschen mit Behinderungen bietet die Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Unterstützung. Sie hilft, den Lebensunterhalt zu sichern und ermöglicht es Betroffenen, sich auf ihre Gesundheit und Rehabilitation zu konzentrieren, ohne sich um finanzielle Sorgen zu machen. Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten im Jahr 2020 rund 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente, was die Wichtigkeit dieser Sozialleistung unterstreicht.

Voraussetzungen und Kriterien für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente
Um die Erwerbsminderungsrente für Behinderte in Deutschland zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sein. Diese sicherzustellen ist essenziell, um die finanzielle Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Anspruch nehmen zu können.

Medizinische Voraussetzungen
Der erste und wichtigste Schritt ist die Feststellung der Erwerbsminderung durch einen ärztlichen Gutachter. Hierbei wird geprüft, ob die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich dazu führen, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen Aspekten müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört insbesondere, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Diese Regelung stellt sicher, dass nur diejenigen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, die auch einen entsprechenden Versicherungsverlauf nachweisen können.

Sonderregelungen für Junge und Schwerbehinderte
Für junge Menschen und schwerbehinderte Personen gibt es spezielle Regelungen. Junge Menschen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können unter bestimmten Umständen auch dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wenn sie die allgemeinen Wartezeitvoraussetzungen noch nicht erfüllt haben. Schwerbehinderte Menschen haben zudem häufig erleichterte Zugangsbedingungen zur Erwerbsminderungsrente.

Rehabilitationsmaßnahmen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte „Reha vor Rente“-Regelung. Bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, prüft die DRV, ob durch Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder verbessert werden kann. Nur wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, wird eine Rente bewilligt.

Antragstellung und erforderliche Dokumente für die Erwerbsminderungsrente
Die Antragstellung für die Erwerbsminderungsrente für Behinderte erfordert sorgfältige Vorbereitung und das Einreichen bestimmter Dokumente. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorzulegen, um den Prozess zu beschleunigen und die Chancen auf Bewilligung zu erhöhen.

  • Der Antragsprozess
    Der erste Schritt zur Antragstellung ist das Ausfüllen des Rentenantragsformulars, das bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhältlich ist. Dieser Antrag kann entweder online auf der Website der DRV heruntergeladen oder direkt bei einer der Beratungsstellen der Rentenversicherung ausgefüllt werden. Alternativ kann der Antrag auch per Post eingereicht werden.

  • Erforderliche Dokumente
    Für die Antragstellung sind verschiedene Dokumente erforderlich, die die gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nachweisen:
    • Ärztliche Gutachten und Befunde
      Diese Dokumente sind entscheidend, um den Grad der Erwerbsminderung zu belegen. Hierzu zählen Berichte von Fachärzten, Krankenhausentlassungsberichte und andere medizinische Nachweise.
    • Versicherungsunterlagen
      Nachweise über die entrichteten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in den letzten fünf Jahren. Dies kann durch Rentenversicherungsverläufe und Beitragsnachweise erfolgen.
    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
      Falls vorhanden, sollten auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beigelegt werden.
    • Schwerbehindertenausweis
      Für Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung ist der Schwerbehindertenausweis ein wichtiges Dokument.

Unterstützung bei der Antragstellung
Die Antragstellung kann komplex und zeitaufwendig sein. Daher bietet die Deutsche Rentenversicherung umfassende Beratungsdienste an. Diese Unterstützung kann telefonisch, online oder persönlich in Anspruch genommen werden. Zudem gibt es spezielle Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, die bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente und beim Ausfüllen des Antrags helfen können.

Wichtige Fristen
Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen kann. Zudem gilt es, bestimmte Fristen zu beachten, um den Anspruch auf rückwirkende Zahlungen nicht zu verlieren. Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann finanzielle Engpässe vermeiden und die kontinuierliche Unterstützung sicherstellen.

Berechnung der Rentenhöhe und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente für Behinderte hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die bisher eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung, das durchschnittliche Einkommen und die Art der Erwerbsminderung. Eine genaue Berechnung kann komplex sein, daher ist es ratsam, sich von einem Rentenberater unterstützen zu lassen. Grundsätzlich setzt sich die Rentenhöhe aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. Entgeltpunkte
    Diese werden basierend auf dem Einkommen berechnet, das während des Arbeitslebens erzielt wurde. Je höher das Einkommen und die eingezahlten Beiträge, desto mehr Entgeltpunkte werden gesammelt.
  2. Zugangsfaktor
    Dieser Faktor berücksichtigt das Alter, in dem die Erwerbsminderung eintritt. Frühere Renteneintritte führen zu Abschlägen, während spätere Eintritte zu Zuschlägen führen können.
  3. Rentenartfaktor
    Dieser beträgt bei voller Erwerbsminderung 1,0 und bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5.
  4. Rentenwert
    Der aktuelle Rentenwert (West und Ost) wird jährlich angepasst und bestimmt den monetären Wert eines Entgeltpunktes.

Beispiel
Ein Versicherter mit 40 Entgeltpunkten, einem Zugangsfaktor von 1,0 und einem Rentenwert von 34,19 Euro (West) würde eine monatliche Rente von 1.367,60 Euro erhalten (40 x 1,0 x 34,19).

Zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Neben der Erwerbsminderungsrente stehen Menschen mit Behinderungen auch andere finanzielle Unterstützungsleistungen zur Verfügung:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Diese Leistung hilft, die Lebenshaltungskosten zu decken, wenn die Rente nicht ausreicht.
  • Wohngeld
    Ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der abhängig von Einkommen und Mietkosten ist.
  • Schwerbehindertenausweis
    Dieser ermöglicht verschiedene Vergünstigungen, wie Steuererleichterungen oder ermäßigte Eintrittspreise.

Rechte der Rentenempfänger

  1. Finanzielle Unterstützung
    Rentenempfänger haben das Recht auf regelmäßige Rentenzahlungen, die ihnen helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
  2. Schutz im Arbeitsrecht
    Personen mit einer anerkannten Erwerbsminderung genießen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen.
  3. Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen
    Die DRV bietet Rehabilitationsmaßnahmen an, die darauf abzielen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Rentenempfänger haben das Recht, diese Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
  4. Steuerliche Vergünstigungen
    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können steuerliche Erleichterungen und andere Vergünstigungen beanspruchen.

Pflichten der Rentenempfänger

  1. Mitwirkungspflicht
    Rentenempfänger sind verpflichtet, an Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen, sofern diese von der DRV angeordnet werden. Dies folgt dem Prinzip "Reha vor Rente".
  2. Meldepflicht
    Änderungen im Gesundheitszustand oder der Erwerbsfähigkeit müssen unverzüglich der DRV gemeldet werden. Auch Änderungen der persönlichen Verhältnisse, wie ein Umzug oder eine Änderung des Familienstands, sind anzugeben.
  3. Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen
    Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente dürfen Rentenempfänger nur begrenzt hinzuverdienen. Die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen sind auf der Webseite der DRV einzusehen.
  4. Nachweispflicht
    Rentenempfänger müssen der DRV regelmäßig Nachweise über ihren Gesundheitszustand oder andere relevante Dokumente vorlegen, um den Fortbestand ihrer Rentenansprüche zu sichern.

Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

  1. Deutsche Rentenversicherung (DRV)
    Die DRV bietet umfassende Beratungsdienste an, sowohl online als auch persönlich. Auf der Webseite der DRV können Sie einen Beratungsstandort in Ihrer Nähe finden.
  2. Sozialverbände
    Organisationen wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen.
  3. Selbsthilfegruppen
    Lokale und bundesweite Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen bieten Austausch, Unterstützung und praktische Tipps im Umgang mit der Erwerbsminderungsrente.

Online-Ressourcen und Informationsportale

  1. Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK)
    Diese Plattform bietet barrierefreie Informationen und Tools, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind.
  2. eService der DRV
    Die Deutsche Rentenversicherung bietet zahlreiche Online-Services, darunter Rentenrechner und Antragsformulare, die den Prozess der Antragstellung erleichtern.
  3. Inklusionsportal
    Das Portal für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten bietet umfassende Informationen zu Rechten, Unterstützungsleistungen und Hilfsmitteln.

Wichtig:
Menschen mit erheblichen Behinderungen sind nicht zwangsläufig arbeitsunfähig, da der Grad der Beeinträchtigung (GdB) nicht direkt die Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit widerspiegelt. Ein GdB von 50 bedeutet keineswegs automatisch, dass ein Recht auf Erwerbsminderungsrente besteht; in der Regel ist hierfür eine medizinische Begutachtung durch Fachärzte der Rentenversicherung notwendig. Unterlagen über die Beeinträchtigung sollten bei der Beantragung der Rente eingereicht werden. Anspruch auf Teilrente haben Personen, die täglich mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können. Eine Vollrente wird denen gewährt, die weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Andererseits kann man mit einem GdB von 50 oder mehr sowie nach 35 Jahren Wartezeit bereits vorzeitig Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, wobei hier der Schwerbehindertenausweis genügt.