Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenanwartschaft

Bei der Rentenanwartschaft handelt es sich um die Bezeichnung für die bereits erzielten Entgeltpunkte in der GRV, also der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenanwartschaft wird zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges zum Rentenanspruch. Der Rentenanspruch ist an die Erfüllung von verschiedenen Rentenanwartschaften gekoppelt, die sich je nach Rentenart unterscheiden. Als anrechenbare Zeiten gelten nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten.

Versicherte erhalten durch ihre Beitragszahlungen in die Rentenkasse später eine Anwartschaft auf eine Rentenzahlung. Die Höhe dieser Rentenanwartschaft ergibt sich aus den Entgeltpunkten, die auf dem Rentenkonto gutgeschrieben wurden und zum Zeitpunkt der Rentenzahlung bestehen. Die Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel, die mehrere Faktoren zur Berechnung der Rentenanwartschaft enthält.

Die Beiträge, die in die Rentenkasse eingezahlt und später zu Entgeltpunkten umgerechnet werden, richten sich nach dem individuellen Arbeitseinkommen. Je höher das Arbeitsentgelt, desto höher fallen auch die Beiträge aus. Die Höhe dieser Beiträge wirkt sich wiederum auf die Rentenanwartschaft aus. In Zeiten von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Ausbildung, in denen Versicherte keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, steigt die Rentenanwartschaft trotzdem an. Die Rentenanwartschaft steigt mit den Versicherungsjahren und Beitragszahlungen sowie den beitragsfreien Zeiten. Da die Anzahl der errechneten Entgeltpunkte die Rentenhöhe beeinträchtigen, bestimmen sie auch die Rentenanwartschaft.