FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Rentenanwartschaft

Eine Rentenanwartschaft ist eine noch nicht zur Auszahlung fällige Position in einem Alters- oder Versorgungssystem, aus der später eine Rentenleistung entstehen kann. Der Begriff wird insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und bei privaten Rentenversicherungen verwendet.

Eine Rentenanwartschaft ist dabei von einem bereits bestehenden Rentenanspruch zu unterscheiden. Wer beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt und dadurch Entgeltpunkte erwirbt, baut Rentenanwartschaften auf. Ob daraus später tatsächlich ein Anspruch auf eine bestimmte Rente entsteht, hängt zusätzlich von den Voraussetzungen der jeweiligen Rentenart ab.

Wie entstehen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen insbesondere durch rentenrechtlich relevante Zeiten. Von besonderer Bedeutung sind Beitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit sowie freiwillige Beiträge. Darüber hinaus können beispielsweise Kindererziehungszeiten und andere rentenrechtliche Zeiten Einfluss auf den späteren Rentenanspruch und dessen Höhe haben.

Für die Höhe der späteren Rente sind insbesondere die erworbenen Entgeltpunkte maßgeblich. Die Rentenanwartschaft entwickelt sich deshalb während des Erwerbslebens entsprechend dem individuellen Versicherungsverlauf.

Was ist der Unterschied zwischen Rentenanwartschaft und Rentenanspruch?

Eine Rentenanwartschaft bedeutet noch nicht, dass bereits eine Rente gezahlt werden kann. Für einen konkreten Rentenanspruch müssen zusätzlich die Voraussetzungen der jeweiligen Rentenart erfüllt sein. Dazu können beispielsweise eine bestimmte Wartezeit, das Erreichen einer Altersgrenze oder bei einer Erwerbsminderungsrente gesundheitliche und besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen gehören.

Erst wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die weiteren gesetzlichen Bedingungen vorliegen, kann aus den erworbenen Anwartschaften eine Rentenleistung entstehen.

Können gesetzliche Rentenanwartschaften verloren gehen?

Bereits erworbene Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen grundsätzlich nicht allein deshalb verloren, weil eine versicherungspflichtige Beschäftigung endet oder vorübergehend beziehungsweise dauerhaft keine weiteren Beiträge gezahlt werden. Allerdings kann sich das Ende weiterer Beitragszahlungen darauf auswirken, ob bestimmte Voraussetzungen für einzelne Rentenarten später erfüllt werden und wie hoch die Rente ausfällt.

Besondere Auswirkungen können sich beispielsweise aus einer Beitragserstattung oder einem Versorgungsausgleich ergeben. Deshalb ist zwischen bereits erworbenen Anwartschaften und den Voraussetzungen für einen späteren Rentenanspruch zu unterscheiden.

Was passiert bei einer Scheidung mit Rentenanwartschaften?

Bei einer Scheidung werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte grundsätzlich im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Dabei können Rentenanwartschaften zwischen den früheren Ehepartnern geteilt beziehungsweise übertragen oder neu begründet werden.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird ein Versorgungsausgleich durch entsprechende Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten berücksichtigt. Übertragene oder begründete Rentenanwartschaften können außerdem Auswirkungen auf die für einen Rentenanspruch erforderlichen Wartezeiten haben.

Was passiert mit Rentenanwartschaften im Todesfall?

Gesetzliche Rentenanwartschaften werden im Todesfall nicht wie ein Vermögensgegenstand vererbt. Stattdessen können Ehe- oder Lebenspartner und Kinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Deren Berechnung richtet sich nach den dafür geltenden rentenrechtlichen Vorschriften.

Bei privaten Rentenversicherungen hängt die Leistung im Todesfall dagegen von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Je nach Tarif und Zeitpunkt des Todes können beispielsweise das Vertragsguthaben, eine vereinbarte Todesfallleistung oder Leistungen innerhalb einer Rentengarantiezeit vorgesehen sein.

Gibt es Rentenanwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung?

Auch in der betrieblichen Altersversorgung werden während des Arbeitslebens Versorgungsanwartschaften aufgebaut. Ob eine Anwartschaft bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleibt, richtet sich unter anderem nach den Regelungen des Betriebsrentengesetzes und der jeweiligen Versorgungszusage. Von besonderer Bedeutung ist dabei die sogenannte Unverfallbarkeit einer Anwartschaft.

Was bedeutet Rentenanwartschaft bei einer privaten Rentenversicherung?

Bei einer privaten Rentenversicherung beschreibt die Rentenanwartschaft die aufgrund des Versicherungsvertrags entstehende zukünftige Rentenleistung. Ihre Höhe hängt unter anderem von den gezahlten Beiträgen, den Kosten, der Kapitalanlage, vereinbarten Garantien und der Entwicklung des Vertrags ab.

Garantierte Rentenleistungen sind dabei von unverbindlichen Hochrechnungen oder prognostizierten Leistungen zu unterscheiden. Bei fondsgebundenen oder anderen kapitalmarktorientierten Rentenversicherungen kann die spätere Rentenhöhe stärker von der Wertentwicklung der Kapitalanlage abhängen.

Kann eine Rentenanwartschaft ins Ausland mitgenommen werden?

Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland führt grundsätzlich nicht dazu, dass bereits erworbene Anwartschaften in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung verloren gehen. Bei Versicherungszeiten in mehreren Staaten können zusätzlich europäische Regelungen oder Sozialversicherungsabkommen eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang eine spätere Rente ins Ausland gezahlt wird, richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften.

Zusammenfassung: Eine Rentenanwartschaft ist eine noch nicht zur Auszahlung fällige Position, aus der später eine Rente entstehen kann. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird sie insbesondere durch rentenrechtlich relevante Zeiten und die daraus resultierenden Entgeltpunkte aufgebaut. Von der Anwartschaft ist der konkrete Rentenanspruch zu unterscheiden, für den zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Rentenanwartschaften gibt es außerdem in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, dort gelten jedoch jeweils eigene gesetzliche und vertragliche Regelungen.