FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Altersrente für Selbstständige

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Altersrente für Selbstständige

Eine eigenständige gesetzliche „Altersrente für Selbstständige“ gibt es nicht. Selbstständige können jedoch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und später bei erfüllten Voraussetzungen die gleichen gesetzlichen Altersrenten beziehen wie andere Versicherte.

Ob Selbstständige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen oder freiwillig einzahlen können, hängt insbesondere von ihrer Tätigkeit und ihrer persönlichen Versicherungssituation ab. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Fachseite zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige.

Welche Selbstständigen sind gesetzlich rentenversicherungspflichtig?

Nicht alle Selbstständigen sind von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Für bestimmte Berufs- und Personengruppen besteht bereits kraft Gesetzes Versicherungspflicht. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise selbstständige Handwerker, Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Ob im konkreten Fall Versicherungspflicht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Tätigkeit. Selbstständige sollten deshalb bereits bei Aufnahme ihrer Tätigkeit prüfen, ob sie rentenversicherungspflichtig sind und welche Meldepflichten bestehen.

Können sich Selbstständige freiwillig gesetzlich rentenversichern?

Selbstständige, die nicht bereits gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind, können grundsätzlich freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die Beitragshöhe kann innerhalb der gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen selbst bestimmt werden.

Freiwillige Beiträge können dazu dienen, einen Rentenanspruch zu erwerben oder spätere Rentenleistungen zu erhöhen. Sie können außerdem für bestimmte rentenrechtliche Wartezeiten berücksichtigt werden.

Bei der Absicherung einer Erwerbsminderung ist besondere Vorsicht erforderlich. Freiwillige Beiträge allein begründen grundsätzlich keinen neuen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dafür gelten zusätzliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Wer aus einer früheren Beschäftigung bereits entsprechende Anwartschaften erworben hat, sollte vor dem Wechsel in die Selbstständigkeit prüfen lassen, wie dieser Versicherungsschutz erhalten werden kann.

Können Selbstständige eine Versicherungspflicht beantragen?

Selbstständige, die nicht bereits kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht auf Antrag wählen. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Besondere Fristregelungen gelten, wenn zuvor bereits Versicherungspflicht aufgrund derselben Tätigkeit bestanden hat.

Anders als bei einer freiwilligen Versicherung entsteht dadurch eine Pflichtversicherung. Diese besteht grundsätzlich für die Dauer der selbstständigen Tätigkeit und kann nicht beliebig wieder beendet werden. Die Entscheidung sollte deshalb auch unter Berücksichtigung der laufenden Beitragsbelastung getroffen werden.

Welche Altersrente können Selbstständige erhalten?

Für Selbstständige gibt es keine eigene gesetzliche Rentenart. Haben sie ausreichende rentenrechtliche Zeiten erworben, kommen abhängig vom individuellen Versicherungsverlauf die allgemeinen Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht.

Dazu gehören insbesondere die Regelaltersrente sowie bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente richtet sich nach den erworbenen Rentenansprüchen und den gesetzlichen Berechnungsfaktoren. Entscheidend sind insbesondere die versicherten Einkünfte beziehungsweise die gezahlten Beiträge und der gesamte rentenrechtliche Versicherungsverlauf.

Welche weiteren Möglichkeiten der Altersvorsorge haben Selbstständige?

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung können Selbstständige eine ergänzende private Altersvorsorge aufbauen. Besteht keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, können auch andere Vorsorgestrategien eine wichtige Rolle spielen.

Zu den möglichen Bausteinen gehören beispielsweise eine Basisrente (Rürup-Rente), eine private Rentenversicherung, Wertpapieranlagen oder andere Formen des langfristigen Vermögensaufbaus. Welche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem vom Einkommen, der steuerlichen Situation, der gewünschten Flexibilität und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

Eine betriebliche Altersversorgung steht Selbstständigen nicht allein aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit zur Verfügung. Sie knüpft grundsätzlich an ein Arbeitsverhältnis oder eine entsprechende betriebliche Versorgungszusage an.

Was sollten Selbstständige bei ihrer Altersvorsorge beachten?

Selbstständige sollten neben dem Aufbau einer Altersversorgung auch prüfen, wie ihr laufendes Einkommen bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Eine passende Einkommenssicherung kann deshalb ebenso wichtig sein wie die Altersvorsorge selbst.

Gerade bei schwankenden Einkünften kommt es außerdem darauf an, dass Beiträge und Sparleistungen langfristig finanzierbar bleiben. Die Altersvorsorge sollte deshalb zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation passen.

Synonyme: Rente für Selbstständige, Altersrente für Selbständige, gesetzliche Rente für Selbstständige