Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Mitarbeiterversicherung

Mitarbeiterversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie dienen dazu, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor finanziellen Risiken abzusichern, die im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung entstehen können. Es gibt sowohl verpflichtende als auch freiwillige Mitarbeiterversicherungen, die unterschiedliche Bereiche abdecken. Im Folgenden werden die beiden Arten von Mitarbeiterversicherungen genauer erläutert und die entsprechenden Gesetze genannt.

Verpflichtende Mitarbeiterversicherungen
Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Angestellten bei den gesetzlichen Sozialversicherungen anzumelden und die entsprechenden Beiträge abzuführen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Beiträge pünktlich und korrekt an die zuständigen Versicherungsträger überwiesen werden.

  1. gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Die gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung bildet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

  2. Pflegeversicherung (PV)
    Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeversicherung bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XI)

  3. gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
    Die gesetzliche Grundlage bildet das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

  4. Arbeitslosenversicherung (ALV)
    Die gesetzliche Grundlage bildet das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

  5. gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
    Die gesetzliche Grundlage bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Welche Beiträge müssen Arbeitgeber abführen:

  1. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
    Bei geringfügig Beschäftigten übernimmt der Arbeitgeber den vollen Beitrag.
  2. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden ebenfalls je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen.
  3. Arbeitgeber müssen auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen, auch hier gilt die hälftige Aufteilung.
  4. Auch für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt, dass die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.
  5. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein.

Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern bei Verstößen gegen die gesetzlichen Sozialversicherungen?
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für ihre Angestellten korrekt und pünktlich abzuführen. Bei Verstößen wie zum Beispiel einer verspäteten oder unvollständigen Beitragszahlung können Bußgelder und Strafzahlungen drohen. Im Wiederholungsfall kann dies auch zu einer Strafanzeige führen.

Freiwillige Mitarbeiterversicherungen
Freiwillige Mitarbeiterversicherungen sind Versicherungsleistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten, um sie vor bestimmten Risiken abzusichern. Diese Versicherungen können entweder vom Arbeitgeber selbst abgeschlossen werden oder von externen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Sie dienen dazu, die finanzielle Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten und somit auch die Arbeitsmotivation und -zufriedenheit zu steigern.

Zu den gängigsten Mitarbeiterversicherungen zählen die: 

  1. Betriebliche Altersversorgung (bAV):
    Die betriebliche Altersversorgung ist eine der wichtigsten Mitarbeiterversicherungen. Sie soll sicherstellen, dass die Beschäftigten im Ruhestand eine zusätzliche Rente erhalten, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht. Die bAV kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden, zum Beispiel durch eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder eine Pensionszusage.
    Die gesetzlichen Grundlagen für die bAV sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

  2. Betriebliche Krankenversicherung (bkV):
    Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die von Unternehmen für ihre Beschäftigten abgeschlossen werden kann. Sie bietet Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer im Krankenhaus. Die bkV ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch können Arbeitgeber sie als freiwillige Sozialleistung anbieten.

  3. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Direktversicherung
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung für den Fall, dass ein Beschäftigter aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie kann als Direktversicherung abgeschlossen werden, bei der der Arbeitgeber die Beiträge für die Beschäftigten übernimmt. Diese Form der BU ist steuerlich begünstigt und kann somit für beide Seiten attraktiv sein.

  4. Gruppenunfallversicherung
    Die Gruppenunfallversicherung ist eine Versicherung, die auch für Freizeitunfälle gilt. Sie bietet finanzielle Unterstützung im Falle einer dauerhaften Invalidität oder im Todesfall. Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen und sind als Betriebsausgaben absetzbar. Die gesetzlichen Grundlagen für die Gruppenunfallversicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VII geregelt.

  5. Directors-and-Officers-Versicherung (D&O)
    Die Directors-and-Officers-Versicherung schützt die Führungskräfte vor Schadensersatzansprüchen, die von Dritten aufgrund von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen geltend gemacht werden. Die D&O-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert, da sie das persönliche Risiko der Manager reduziert.

Welche Vorteile haben Mitarbeiterversicherungen für Arbeitnehmer?
Mitarbeiterversicherungen bieten den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit. Sie können somit ihre Existenz und die ihrer Familien schützen. Zudem können sie von günstigeren Beiträgen und besseren Leistungen profitieren, da die Versicherungen oft durch den Arbeitgeber kollektiv abgeschlossen werden. Auch die betriebliche Altersvorsorge bietet den Arbeitnehmern die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und somit eine zusätzliche Einkommensquelle zu schaffen.

Welche Vorteile haben Mitarbeiterversicherungen für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber bieten Mitarbeiterversicherungen den Vorteil, dass sie ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Sozialleistung bieten können, die diese motiviert und an das Unternehmen bindet. Zudem können sie von Steuervorteilen profitieren, da Beiträge zu bestimmten Versicherungen steuerlich absetzbar sind. Auch die betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber steuerliche Vorteile bringen.

Zusammenfassung
Mitarbeiterversicherungen in Deutschland bieten Arbeitnehmern Schutz vor finanziellen Risiken durch Beschäftigung. Es gibt gesetzliche Versicherungen wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, deren Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt werden. Bei Nichteinhaltung drohen Arbeitgebern Strafen. Zudem existieren freiwillige Versicherungen wie betriebliche Altersvorsorge, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits- und Gruppenunfallversicherung sowie Directors-and-Officers-Versicherung, die zusätzlichen Schutz bieten und die Motivation sowie Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen fördern.

Synonyme: Mitarbeiterversicherungen