
Fachbegriffe aus der Versicherungsbranche
| Begriff | Definition |
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| Pflegeversicherung | In Deutschland besteht eine Pflicht zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Wer gesetzlich krankenversichert ist, gehört grundsätzlich der sozialen Pflegeversicherung an. Privat Krankenversicherte müssen dagegen grundsätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung unterhalten. Beide Systeme bieten gesetzlich gleichwertige Leistungen, unterscheiden sich jedoch insbesondere bei der Finanzierung, Organisation und Abwicklung. Was ist die soziale Pflegeversicherung?Die soziale Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie wird von den Pflegekassen durchgeführt und überwiegend durch einkommensabhängige Beiträge finanziert. Gesetzlich Krankenversicherte sind grundsätzlich automatisch einbezogen; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine beitragsfreie Familienversicherung möglich. Weitere Einzelheiten erläutern wir auf unserer Themenseite zur sozialen Pflegeversicherung. Was ist die private Pflege-Pflichtversicherung?Die private Pflege-Pflichtversicherung wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und ist für privat Krankenversicherte grundsätzlich verpflichtend. Ihre Leistungen müssen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein. Anders als in der sozialen Pflegeversicherung werden bestimmte Leistungen über Kostenerstattung abgewickelt. Auch die Beitragsberechnung folgt anderen Regeln. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zur privaten Pflege-Pflichtversicherung. Welche Unterschiede gibt es bei den Leistungen?Die gesetzlichen Leistungsansprüche sind in beiden Systemen grundsätzlich gleichwertig. Dazu gehören beispielsweise Pflegegeld, Leistungen für die häusliche Pflege und Zuschüsse zur stationären Versorgung. Unterschiede bestehen vor allem in der Organisation und Abrechnung. Weder die soziale noch die private Pflege-Pflichtversicherung übernimmt automatisch sämtliche Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Wozu dient eine private Pflegezusatzversicherung?Eine private Pflegezusatzversicherung ist von der verpflichtenden Pflegeabsicherung zu unterscheiden. Sie wird freiwillig abgeschlossen und kann helfen, verbleibende Pflegekosten oder andere finanzielle Belastungen abzufedern. Zu den möglichen Versicherungsformen gehören Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen. Die Unterschiede erläutern wir auf unserer Themenseite zur privaten Pflegezusatzversicherung. |
| Pflegezusatzversicherung | Eine Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige private Versicherung, die die Leistungen der sozialen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung ergänzt. Sie soll helfen, finanzielle Belastungen abzufedern, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen können. Da die Pflege-Pflichtversicherung nur gesetzlich begrenzte Leistungen vorsieht, müssen Pflegebedürftige häufig einen Teil der Kosten selbst tragen. Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt es?Die wichtigsten Formen sind die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Während Pflegetagegeld und Pflegerente grundsätzlich frei verwendbare Geldleistungen vorsehen, erstattet die Pflegekostenversicherung bestimmte nachgewiesene Aufwendungen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Für wen kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein?Sie kann insbesondere für Menschen infrage kommen, die im Pflegefall ihre Ersparnisse schonen, Angehörige finanziell entlasten oder zusätzliche Mittel für die häusliche beziehungsweise stationäre Pflege zur Verfügung haben möchten. Ob der Abschluss sinnvoll ist, hängt von den vorhandenen finanziellen Rücklagen, den persönlichen Vorstellungen zur Pflege und der langfristigen Tragbarkeit der Beiträge ab. Worauf sollte man beim Abschluss achten?Entscheidend sind die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden, mögliche Wartezeiten, Gesundheitsfragen, Beitragsanpassungen und die Bedingungen für eine spätere Erhöhung des Versicherungsschutzes. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen je nach Versicherungsart und Tarif. Auch sollte geprüft werden, ob die Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige und bei stationärer Pflege den persönlichen Erwartungen entsprechen. Die Unterschiede zwischen den Versicherungsarten und weitere Auswahlkriterien erläutern wir auf unserer Themenseite zur privaten Pflegezusatzversicherung. |
| Pflichtbeiträge | Pflichtbeiträge sind Beiträge, die aufgrund einer gesetzlichen Versicherungspflicht oder – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – einer Versicherungspflicht auf Antrag zu zahlen sind oder als gezahlt gelten. Sie unterscheiden sich von freiwilligen Beiträgen, die Versicherte unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen aus eigener Entscheidung entrichten können. Welche Bedeutung haben Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung?In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Pflichtbeiträge bei der Rentenberechnung berücksichtigt und können Voraussetzung für bestimmte Rentenansprüche sein. Das betrifft beispielsweise die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung. Pflichtbeiträge entstehen nicht nur durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Auch bestimmte Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig. Darüber hinaus können für gesetzlich geregelte Zeiten, etwa der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßigen Pflege oder des Bezugs bestimmter Entgeltersatzleistungen, Pflichtbeiträge gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Wer zahlt die Pflichtbeiträge bei Arbeitnehmern?Bei versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern werden die Rentenversicherungsbeiträge grundsätzlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitsentgelt einbehalten; der Arbeitgeber führt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle ab. Bei anderen versicherungspflichtigen Personengruppen können abweichende Regelungen gelten. Beispielsweise übernehmen bei bestimmten Versicherungszeiten Sozialleistungsträger oder andere Stellen die Beiträge. Gibt es Pflichtbeiträge auch in der gesetzlichen Krankenversicherung?Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für versicherungspflichtige Mitglieder grundsätzlich eine Beitragspflicht. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die aus dem Arbeitsentgelt berechneten Krankenversicherungsbeiträge einschließlich des Zusatzbeitrags grundsätzlich gemeinsam. Für andere Mitglieder und Einnahmearten gelten teilweise abweichende Regelungen. Wie werden Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung getragen?In der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter grundsätzlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Besonderheiten bestehen insbesondere in der Pflegeversicherung, etwa beim Beitragszuschlag für Kinderlose, bei der Berücksichtigung mehrerer Kinder und bei der Beitragsverteilung in Sachsen. Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Beiträge für Beschäftigte grundsätzlich von den Unternehmen getragen. Arbeitnehmer zahlen dafür keinen eigenen Beitragsanteil. Für andere versicherte Personengruppen können abweichende Finanzierungsregeln gelten. Was ist der Unterschied zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen?Pflichtbeiträge beruhen auf einer bestehenden Versicherungspflicht und sind grundsätzlich nicht frei wählbar. Freiwillige Beiträge können dagegen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ohne eine entsprechende Pflichtversicherung entrichtet werden. Besonders in der gesetzlichen Rentenversicherung ist diese Unterscheidung wichtig, weil freiwillige Beiträge nicht in jedem Fall die für bestimmte Leistungen erforderlichen Pflichtbeitragszeiten ersetzen. |
| Pflichtversicherungen | Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Bestehen gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dient dazu, bestimmte finanzielle Risiken abzusichern oder geschädigte Dritte zu schützen. Dabei ist zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen zu unterscheiden. Ob eine Versicherungspflicht besteht, hängt insbesondere von der Beschäftigung, der beruflichen Tätigkeit oder anderen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Welche Pflichtversicherungen gibt es in der Sozialversicherung?Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst fünf Versicherungszweige. Für wen eine Versicherungspflicht besteht, regeln die jeweiligen Sozialgesetzbücher:
Die Beiträge werden je nach Versicherungszweig und Versichertenstatus unterschiedlich finanziert. Eine hälftige Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt daher nicht für sämtliche Pflichtversicherungen. Welche weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gibt es?Neben der Sozialversicherung bestehen für bestimmte Tätigkeiten und Risiken weitere Versicherungspflichten. Dazu gehören insbesondere:
Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben?Eine gesetzliche oder berufsrechtliche Versicherungspflicht besteht insbesondere für bestimmte rechts-, steuer-, wirtschafts- und gesundheitsberatende Berufe sowie für einzelne Vermittlungs- und Planungsberufe. Beispiele sind:
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nicht für alle Angehörigen der genannten Berufsgruppen gelten identische Anforderungen. Auch Versicherungssummen, versicherte Tätigkeiten und mögliche Ausnahmen können unterschiedlich geregelt sein. Muss jeder Versicherer eine Pflichtversicherung anbieten?Nicht bei jeder Pflichtversicherung besteht automatisch ein Anspruch auf Vertragsabschluss bei jedem Versicherungsunternehmen. Ein gesetzlicher Kontrahierungszwang gilt beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei anderen Pflichtversicherungen richten sich die Annahmepflichten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Was passiert, wenn eine Pflichtversicherung fehlt?Die Folgen hängen von der jeweiligen Versicherungspflicht ab. In der Sozialversicherung können beispielsweise Beiträge nachgefordert werden. Bei anderen Pflichtversicherungen können Bußgelder, Einschränkungen der Berufsausübung oder weitere gesetzliche Konsequenzen drohen. Ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz können zudem erhebliche finanzielle Risiken entstehen. Was unterscheidet eine Pflichtversicherung von einer freiwilligen Versicherung?Bei einer Pflichtversicherung ergibt sich die Verpflichtung zum Versicherungsschutz aus dem Gesetz. Eine freiwillige Versicherung wird dagegen aufgrund einer eigenen Entscheidung abgeschlossen oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen fortgeführt. Ob eine Versicherung vorgeschrieben ist, hängt deshalb nicht allein von der Versicherungsart, sondern auch von der persönlichen oder beruflichen Situation ab. |
| Photovoltaikversicherung | Eine Photovoltaikversicherung schützt Betreiber von Photovoltaikanlagen vor den finanziellen Folgen versicherter Sachschäden. Je nach Vertrag kann sie auch den Ertragsausfall abdecken, wenn die Anlage infolge eines versicherten Schadens vorübergehend keinen Strom erzeugt. Der Versicherungsschutz kann als eigenständige Police oder im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Welche Schäden deckt eine Photovoltaikversicherung ab?Je nach Tarif sind beispielsweise Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Diebstahl, Überspannung, Kurzschluss oder Bedienungsfehler versichert. Viele eigenständige Photovoltaikversicherungen bieten eine sogenannte Allgefahrendeckung. Dabei sind grundsätzlich unvorhergesehen eintretende Sachschäden versichert, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?Bei einem versicherten Schaden übernimmt die Photovoltaikversicherung im Rahmen der Vertragsbedingungen insbesondere die Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter Anlagenteile. Dazu können Solarmodule, Wechselrichter, Verkabelung und mitversicherte Stromspeicher gehören. Je nach Tarif sind auch Demontage-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten eingeschlossen. Schäden am Gebäude selbst sind dagegen nicht automatisch über die Photovoltaikversicherung gedeckt. Ist auch der Ertragsausfall versichert?Viele Tarife bieten eine Ertragsausfallversicherung als Bestandteil oder Zusatzleistung an. Sie kann finanzielle Einbußen ausgleichen, wenn die Stromerzeugung aufgrund eines versicherten Sachschadens unterbrochen wird. Voraussetzung und Umfang der Entschädigung richten sich nach den vereinbarten Bedingungen, insbesondere der Haftzeit, möglichen Wartezeiten und Entschädigungsgrenzen. Ein bloßer Rückgang der Stromerzeugung, beispielsweise wegen geringer Sonneneinstrahlung, ist üblicherweise nicht versichert. Ist eine separate Photovoltaikversicherung notwendig?Nicht jede Photovoltaikanlage benötigt zwingend eine eigenständige Versicherung. Bei Anlagen auf Wohngebäuden sollte zunächst geprüft werden, ob und in welchem Umfang bereits Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung besteht. Eine separate Photovoltaikversicherung kann sinnvoll sein, wenn zusätzliche Risiken wie Bedienungsfehler, technische Schäden oder Ertragsausfälle abgesichert werden sollen. Entscheidend sind der Anlagenwert, der vorhandene Versicherungsschutz und die finanziellen Folgen eines möglichen Schadens. Worauf sollte beim Abschluss geachtet werden?Wichtige Auswahlkriterien sind die versicherten Anlagenteile einschließlich eines vorhandenen Stromspeichers, die abgedeckten Gefahren, mögliche Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen. Auch die Absicherung von Ertragsausfällen, die Regelungen zu grober Fahrlässigkeit sowie mögliche Sicherheits- und Wartungspflichten sollten geprüft werden. Die Beitragshöhe hängt unter anderem vom Anlagenwert, Standort, Leistungsumfang und vereinbarten Selbstbehalt ab. Ausführliche Informationen zu Versicherungsumfang, möglichen Ausschlüssen und Auswahlkriterien finden Sie auf unserer Fachseite zur Photovoltaikversicherung. |
| Piraterie | Piraterie bezeichnet im Zusammenhang mit der Seeversicherung insbesondere gewaltsame Überfälle, Raubhandlungen oder die widerrechtliche Inbesitznahme von Schiffen durch nichtstaatliche Täter. Dabei können Schiffe, transportierte Waren und Besatzungsmitglieder betroffen sein. Für die Versicherungswirtschaft ist Piraterie vor allem ein Risiko der See- und Transportversicherung. Ob und in welchem Umfang Schäden versichert sind, hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Welche Versicherungen können bei Piraterie betroffen sein?Piraterie kann unterschiedliche Versicherungsbereiche der Schifffahrt betreffen. Die Seekaskoversicherung schützt das Schiff im Rahmen der vereinbarten Gefahren, während die Warentransportversicherung Schäden oder Verluste an versicherter Ladung abdecken kann. Daneben können Haftpflichtversicherungen für Reeder sowie besondere Entführungs- und Lösegeldversicherungen eine Rolle spielen. Ein Versicherungsschutz gegen Piraterie besteht jedoch nicht automatisch in jedem Vertrag. Welche Schäden können versichert sein?Je nach Versicherungsvertrag können beispielsweise Beschädigungen am Schiff, der Verlust oder die Beschädigung von Fracht sowie bestimmte Kosten infolge eines Piratenüberfalls versichert sein. Auch zusätzliche Aufwendungen, etwa für Bergung oder Schadenminderung, können unter den jeweiligen Voraussetzungen erstattungsfähig sein. Entführungen, Lösegeldforderungen und damit verbundene Kosten erfordern häufig eine besondere versicherungsvertragliche Absicherung. Wie beeinflusst Piraterie den Versicherungsschutz?Bei Fahrten durch besonders gefährdete Seegebiete können Versicherer das Risiko gesondert bewerten. Je nach Vertrag und Risikolage können zusätzliche Prämien, besondere Sicherheitsanforderungen oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes vorgesehen sein. Entscheidend ist außerdem, wie Piraterie in den Versicherungsbedingungen von Krieg, Terrorismus und anderen versicherten oder ausgeschlossenen Gefahren abgegrenzt wird. Was bedeutet Produkt- oder Markenpiraterie?Außerhalb der Schifffahrt wird der Begriff Piraterie auch für die unerlaubte Nachahmung oder Verbreitung geschützter Produkte, Marken und urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet. Diese Formen der Produkt-, Marken- oder Softwarepiraterie sind von der Seepiraterie zu unterscheiden. Mögliche finanzielle Folgen können je nach Sachverhalt und Versicherungsvertrag beispielsweise im Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz- oder Cyberversicherungen relevant werden. Ein allgemeiner Versicherungsschutz für solche Schäden besteht nicht. |
| PKV Verband | Der PKV-Verband (Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.) ist die Interessenvertretung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen in Deutschland. Die Unternehmen sind seit 1947 unter seinem Dach zusammengeschlossen. Der Verband hat seinen Sitz in Köln und vertritt die gemeinsamen Anliegen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Behörden, Öffentlichkeit und anderen Akteuren des Gesundheitswesens. Welche Aufgaben hat der PKV-Verband?Zu seinen Aufgaben gehören die gesundheitspolitische und versicherungsrechtliche Interessenvertretung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erstellung von Statistiken und Analysen. Der Verband beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren und fachlichen Diskussionen über die Gesundheitsversorgung. Außerdem unterstützt er seine Mitgliedsunternehmen in rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Welche Position vertritt der PKV-Verband zum Gesundheitssystem?Der PKV-Verband setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung des dualen Gesundheitssystems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung ein. Er betont insbesondere die Bedeutung des Wettbewerbs zwischen beiden Systemen sowie der kapitalgedeckten Finanzierung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei handelt es sich um die gesundheitspolitische Position des Interessenverbandes. Welche Informationen bietet der PKV-Verband für Versicherte?Über das Informationsportal für Privatversicherte stellt der Verband praktische Hilfestellungen bereit. Dazu gehören Informationen zum Versicherungsschutz, ein Rechner zur Überprüfung privatärztlicher Rechnungen und eine Krankenhaussuche. Die vertraglichen Leistungen und die Bearbeitung von Erstattungsanträgen bleiben jedoch Aufgabe des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Ist die Mitgliedschaft im PKV-Verband verpflichtend?Nein. Die Mitgliedschaft im PKV-Verband ist freiwillig. Die gesetzlichen Anforderungen an private Krankenversicherungsunternehmen ergeben sich insbesondere aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Der Verband selbst ist keine staatliche Aufsichtsbehörde und kontrolliert nicht die Geschäftstätigkeit seiner Mitgliedsunternehmen. Wer hilft bei Streitigkeiten mit einer privaten Krankenversicherung?Bei Streitigkeiten über Versicherungsleistungen oder Vertragsfragen können sich Versicherte unter den jeweiligen Voraussetzungen an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Die Ombudsstelle dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und arbeitet bei der Schlichtung unabhängig. Sie ist von der allgemeinen Interessenvertretung des PKV-Verbandes zu unterscheiden. Weitere Informationen über die Organisation und Aufgaben des Verbandes bietet die offizielle Website des PKV-Verbandes. |
| Poisson-Verteilung | Die Poisson-Verteilung ist eine statistische Wahrscheinlichkeitsverteilung, mit der sich die Anzahl bestimmter Ereignisse innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder einer anderen Beobachtungseinheit modellieren lässt. In der Versicherungswirtschaft wird sie insbesondere zur Untersuchung von Schadenanzahlen und Schadenhäufigkeiten eingesetzt. Benannt ist sie nach dem französischen Mathematiker Siméon Denis Poisson. Wie funktioniert die Poisson-Verteilung?Die Poisson-Verteilung beschreibt, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Anzahl von Schadenfällen auftritt, wenn die durchschnittlich erwartete Anzahl bekannt ist. Der zentrale Parameter ist Lambda (λ). Er gibt den Erwartungswert an und entspricht bei der Poisson-Verteilung zugleich der Varianz. Die Wahrscheinlichkeit für genau k Schadenfälle wird mit folgender Formel berechnet: P(X = k) = (λk × e−λ) / k! Dabei bezeichnet k die Anzahl der Schadenfälle (0, 1, 2 usw.), λ die durchschnittlich erwartete Schadenanzahl und e die Eulersche Zahl (ungefähr 2,718). Das Ausrufezeichen steht für die Fakultät, also das Produkt der positiven ganzen Zahlen bis k. Für k = 0 gilt 0! = 1. Wie wird die Poisson-Verteilung in der Versicherung verwendet?In der Schaden- und Unfallversicherung können Versicherer mithilfe der Poisson-Verteilung die Anzahl von Schadenfällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums modellieren. Ein Anwendungsgebiet ist die Kfz-Versicherung, bei der beispielsweise untersucht wird, wie viele Schäden pro Versicherungsvertrag oder innerhalb eines größeren Versicherungsbestands zu erwarten sind. In verallgemeinerten linearen Modellen (GLM) kann eine Poisson-Regression eingesetzt werden, um die erwartete Schadenanzahl anhand verschiedener Risikomerkmale zu schätzen. Dazu gehören beispielsweise der Fahrzeugtyp oder die jährliche Fahrleistung. Unterschiedliche Beobachtungszeiträume und Risikoexpositionen müssen dabei sachgerecht berücksichtigt werden. Bei Modellen für Schadenanzahlen geschieht dies häufig über einen sogenannten Offset, bei Modellen für Schadenhäufigkeiten über eine entsprechende Gewichtung. Welche Bedeutung hat die Poisson-Verteilung für Versicherungsbeiträge?Die erwartete Schadenhäufigkeit ist eine wichtige Grundlage der versicherungsmathematischen Beitragskalkulation. Für die Berechnung des voraussichtlichen Schadenaufwands muss zusätzlich berücksichtigt werden, wie hoch die einzelnen Schäden ausfallen können. In sogenannten zusammengesetzten Poisson-Modellen wird der Gesamtschaden als Summe einer zufälligen Anzahl einzelner Schadenhöhen modelliert. Die Schadenanzahl folgt dabei einer Poisson-Verteilung, während die einzelnen Schadenhöhen durch ein zusätzliches statistisches Modell beschrieben werden. Die Poisson-Verteilung allein bestimmt jedoch nicht die Versicherungsprämie. Neben dem erwarteten Schadenaufwand berücksichtigen Versicherer unter anderem Kosten, Sicherheitszuschläge und weitere kalkulatorische Faktoren. Welche Voraussetzungen und Grenzen hat die Poisson-Verteilung?Die Poisson-Verteilung beschreibt zunächst die Wahrscheinlichkeiten unterschiedlicher Ereignisanzahlen. Soll zusätzlich das zeitliche Auftreten der Ereignisse modelliert werden, kann ein Poisson-Prozess verwendet werden. Beim einfachen homogenen Poisson-Prozess wird angenommen, dass die Ereigniszahlen in voneinander getrennten Zeitintervallen unabhängig sind und die durchschnittliche Ereignisrate konstant bleibt. In der Versicherungspraxis können diese Modellannahmen unzureichend sein. Beispielsweise kann ein schweres Hagelereignis zahlreiche miteinander zusammenhängende Schäden verursachen. Auch unterschiedliche Risikostrukturen innerhalb eines Versicherungsbestands können dazu führen, dass die tatsächliche Streuung der Schadenanzahl größer ist als im einfachen Poisson-Modell vorgesehen. In solchen Fällen können erweiterte Modelle oder andere Wahrscheinlichkeitsverteilungen geeigneter sein. Ist die Poisson-Verteilung gesetzlich vorgeschrieben?Nein. Die europäischen Solvency-II-Regelungen und das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht stellen Anforderungen an das Risikomanagement und die finanzielle Ausstattung von Versicherungsunternehmen. Sie schreiben jedoch nicht allgemein die Verwendung der Poisson-Verteilung vor. Versicherer können unterschiedliche geeignete mathematische und statistische Verfahren zur Risikobewertung einsetzen. |
| Police | Eine Police ist die gebräuchliche Kurzbezeichnung für einen Versicherungsschein. Sie wird vom Versicherer ausgestellt und dokumentiert wesentliche Angaben zu einem Versicherungsvertrag. Dazu gehören beispielsweise die Versicherungsnummer, der Versicherungsbeginn, das versicherte Risiko und die vereinbarten Leistungen. Die Police dient dem Versicherungsnehmer als Nachweis der vertraglichen Vereinbarungen. Sie ist jedoch nicht mit dem Versicherungsvertrag selbst gleichzusetzen, denn für den Versicherungsschutz sind auch die vereinbarten Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls weitere Vertragsunterlagen maßgeblich. Nach § 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer den Versicherungsschein in Textform übermitteln. Eine handschriftliche Unterschrift beider Vertragsparteien ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Geht die Police verloren, kann der Versicherungsnehmer beim Versicherer einen neuen Versicherungsschein verlangen. Ausführlichere Informationen zum Inhalt, zur rechtlichen Bedeutung und zu Besonderheiten des Versicherungsscheins finden Sie unter Versicherungspolice. |
| Policendarlehen | Ein Policendarlehen ist ein Kredit, bei dem Ansprüche aus einer bestehenden kapitalbildenden Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung als Sicherheit dienen. Versicherungsnehmer können dadurch Geld erhalten, ohne ihren Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen zu müssen. Das Darlehen kann vom Versicherer selbst oder von einem anderen Kreditgeber gewährt werden. Ob eine Beleihung möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und den Bedingungen des Anbieters ab. Wie funktioniert ein Policendarlehen?Die mögliche Darlehenshöhe orientiert sich insbesondere am Rückkaufswert der Versicherung. Bei klassischen kapitalbildenden Verträgen ermöglichen manche Anbieter eine Beleihung von bis zu 100 Prozent des garantierten Rückkaufswertes. Bei fondsgebundenen Versicherungen begrenzen einzelne Anbieter die Darlehenshöhe wegen möglicher Wertschwankungen beispielsweise auf 60 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes. Diese Werte sind Anbieterbedingungen und keine gesetzlichen Beleihungsgrenzen. Zur Absicherung des Darlehens werden Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in der Regel an den Kreditgeber abgetreten. Welche Voraussetzungen gelten?Voraussetzung ist ein geeigneter Versicherungsvertrag mit ausreichendem Beleihungswert. Reine Risikolebensversicherungen kommen mangels Rückkaufswert grundsätzlich nicht infrage. Staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge wie Riester- und Basisrentenverträge eignen sich wegen ihrer rechtlichen Beschränkungen regelmäßig nicht für eine gewöhnliche Policenbeleihung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit von fünf Jahren besteht nicht. Bereits bestehende Abtretungen oder Verpfändungen können eine Beleihung erschweren oder ausschließen. Ist ein Policendarlehen ohne SCHUFA möglich?Die Absicherung durch die Versicherung kann die Kreditvergabe erleichtern. Dennoch ist zwischen einer SCHUFA-Abfrage und der Meldung eines Darlehens an die SCHUFA zu unterscheiden. Kreditgeber können eine Kreditwürdigkeitsprüfung einschließlich einer Auskunfteiabfrage durchführen, ohne dass das Policendarlehen anschließend als Kredit eingetragen wird. Ob und welche Daten abgefragt oder gemeldet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter und der Vertragsgestaltung. Welche Vorteile und Kosten entstehen?Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass der Versicherungsvertrag nicht allein wegen eines vorübergehenden Geldbedarfs gekündigt werden muss. Der Vertrag kann weiterlaufen und weiterhin an einer vertraglich vorgesehenen Überschussbeteiligung teilnehmen. Die Höhe künftiger Überschüsse ist jedoch nicht garantiert. Für das Darlehen fallen Zinsen und gegebenenfalls weitere vereinbarte Kosten an. Ein Policendarlehen ist deshalb nicht automatisch günstiger als ein Ratenkredit. Bei einer endfälligen Rückzahlung bleibt die Darlehensschuld zunächst unverändert, sodass während der gesamten Laufzeit Zinsen auf den ausstehenden Betrag anfallen. Wie wird ein Policendarlehen zurückgezahlt?Policendarlehen werden häufig als endfällige Kredite angeboten. Dabei zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit die vereinbarten Zinsen und tilgt den Darlehensbetrag erst zum vereinbarten Fälligkeitstermin. Je nach Anbieter können Sondertilgungen, eine vorzeitige vollständige Rückzahlung oder eine Verlängerung der Laufzeit möglich sein. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung kann eine offene Darlehensschuld unter den vereinbarten Voraussetzungen mit dieser verrechnet werden. Ob für eine vorzeitige Rückzahlung eine Entschädigung anfällt, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und den Vertragsbedingungen ab. Welche Auswirkungen hat das Darlehen auf die Versicherung?Die Beleihung führt nicht automatisch zur Beendigung des Versicherungsvertrags. Der vereinbarte Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen, solange die dafür erforderlichen Vertragsvoraussetzungen erfüllt werden. Werden Versicherungsbeiträge nicht weitergezahlt oder wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, können sich insbesondere bei eingeschlossenen Zusatzversicherungen Änderungen des Versicherungsschutzes ergeben. Eine offene Darlehensschuld einschließlich Zinsen kann außerdem die tatsächlich verbleibende Auszahlung bei Vertragsablauf, Kündigung oder Eintritt eines Versicherungsfalls vermindern. Was geschieht, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann?Kann der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen, kann der Kreditgeber unter den vereinbarten Voraussetzungen die zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche verwerten. Dadurch kann der Versicherungsvertrag wirtschaftlich oder rechtlich beeinträchtigt werden. Reicht der Verwertungserlös nicht zur vollständigen Tilgung aus, kann eine verbleibende Forderung bestehen. Deshalb sollte bereits vor der Kreditaufnahme feststehen, wie die Rückzahlung finanziert werden soll. Worauf sollten Versicherungsnehmer achten?Vor einer Beleihung sollten insbesondere der effektive Jahreszins, die gesamten Kreditkosten, die Laufzeit, die Rückzahlungsmöglichkeiten und die Folgen für die spätere Versicherungsleistung geprüft werden. Bei älteren, steuerlich begünstigten Lebensversicherungen kann zudem die Verwendung des Darlehens für steuerliche Fragen bedeutsam sein, insbesondere wenn Darlehenszinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden sollen. Im Zweifel ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll. Grundlegende Informationen zu den zugrunde liegenden Versicherungen finden Sie unter Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherung. |