
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Erlebensfallversicherung | Eine Erlebensfallversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die vereinbarte Versicherungsleistung fällig wird, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Das kann beispielsweise das Ende einer Vertragslaufzeit oder der Beginn einer vereinbarten Rentenzahlung sein. Entscheidend ist dabei das Leben der versicherten Person zum festgelegten Zeitpunkt, nicht das des Versicherungsnehmers. Beide müssen nicht dieselbe Person sein. Bei einer reinen Erlebensfallversicherung besteht der Leistungsanspruch ausschließlich dann, wenn die versicherte Person den vereinbarten Zeitpunkt erlebt. Verstirbt sie vorher, wird keine Erlebensfallleistung fällig. Solche reinen Versicherungen haben in der Praxis nur eine geringe Bedeutung. Häufiger sind Lebens- und Rentenversicherungen, die Leistungen im Erlebensfall mit weiteren vertraglichen Leistungen verbinden.
Welche Arten von Erlebensfallversicherungen gibt es?Versicherungen mit einer Erlebensfallleistung können unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie unterscheiden sich insbesondere darin, ob eine Kapitalzahlung oder eine Rente vorgesehen ist, wie das Kapital angelegt wird und ob zusätzlich ein Todesfallschutz besteht. KapitallebensversicherungDie klassische Kapitallebensversicherung verbindet den langfristigen Kapitalaufbau mit einer Absicherung für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person das vereinbarte Vertragsende, wird die Ablaufleistung ausgezahlt. Verstirbt sie während der Versicherungsdauer, erhalten die vertraglich Bezugsberechtigten die vorgesehene Todesfallleistung. Die Höhe der Ablaufleistung richtet sich nach den vereinbarten Garantien und gegebenenfalls zusätzlichen Überschüssen, deren Höhe im Voraus nicht feststeht. Private RentenversicherungBei einer privaten Rentenversicherung wird Kapital für eine spätere Rentenzahlung aufgebaut oder durch einen Einmalbeitrag bereitgestellt. Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn, kann daraus eine lebenslange Rente gezahlt werden. Viele Verträge bieten alternativ ein Kapitalwahlrecht. Ob im Todesfall Leistungen an Hinterbliebene vorgesehen sind, hängt von den vereinbarten Regelungen ab. Die private Rentenversicherung gehört damit zu den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Fondsgebundene Lebens- und RentenversicherungBei fondsgebundenen Versicherungen wird der dafür vorgesehene Sparanteil der Beiträge in Investmentfonds angelegt. Die spätere Leistung hängt deshalb wesentlich von deren Wertentwicklung ab. Dadurch bestehen Renditechancen, aber auch Verlustrisiken. Eine garantierte Mindestleistung gibt es nur, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung kann das angesparte Kapital je nach Vertrag für eine Rentenzahlung oder eine Kapitalauszahlung verwendet werden. Indexgebundene VersicherungenBei indexgebundenen Versicherungen orientiert sich die mögliche Wertentwicklung ganz oder teilweise an einem Börsenindex, beispielsweise dem DAX oder Euro Stoxx 50. Anders als bei einer klassischen fondsgebundenen Versicherung wird das Vertragsguthaben dabei nicht zwangsläufig unmittelbar in die Aktien des Index oder entsprechende Investmentfonds investiert. Häufig wird eine vertraglich festgelegte Indexbeteiligung verwendet, deren Berechnung und Begrenzungen vom jeweiligen Tarif abhängen. Ob und in welchem Umfang Garantien bestehen, ist ebenfalls vertraglich geregelt. Eine indexgebundene Versicherung ist deshalb nicht automatisch risikoärmer oder renditestärker als eine fondsgebundene Versicherung.
Welche Vorteile kann eine Erlebensfallversicherung bieten?Versicherungen mit Erlebensfallleistungen können dabei helfen, Kapital für einen langfristig geplanten Zeitpunkt aufzubauen oder eine lebenslange zusätzliche Rente zu vereinbaren. Je nach Tarif können garantierte Leistungen, eine Beteiligung an Kapitalmarkterträgen oder flexible Auszahlungsmöglichkeiten vorgesehen sein. Besonders bei lebenslangen Rentenzahlungen kann die Absicherung des finanziellen Risikos eines sehr langen Lebens ein wesentlicher Vorteil sein. Ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz ist möglich, gehört aber nicht automatisch zu jeder Erlebensfallversicherung. Wer Angehörige gezielt für den Todesfall absichern möchte, sollte prüfen, ob eine gesonderte Risikolebensversicherung die passendere Lösung ist.
Welche Nachteile und Risiken gibt es?Ein wesentlicher Nachteil vieler kapitalbildender Versicherungen ist die langfristige vertragliche Bindung. Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten können die Rendite mindern. Bei einer vorzeitigen Kündigung kann der ausgezahlte Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Nicht jede Versicherungsform sieht überhaupt einen Rückkaufswert vor. Hinzu kommen mögliche Kapitalmarktrisiken bei fonds- und indexgebundenen Tarifen sowie das Risiko, dass garantierte Leistungen durch Inflation an Kaufkraft verlieren. Ob eine solche Versicherung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt deshalb nicht nur von einer möglichen Auszahlung ab, sondern auch von Kosten, Garantien, Flexibilität und dem tatsächlichen Vorsorgebedarf.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?Beiträge zu einer gewöhnlichen privaten Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung, die ab 2005 abgeschlossen wurde, sind grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehbar. Für bestimmte ältere Verträge können Übergangsregelungen gelten. Andere steuerliche Vorschriften bestehen insbesondere für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge und die Basisrente. Auch die spätere Auszahlung ist nicht automatisch steuerfrei. Ihre Besteuerung hängt unter anderem vom Abschlussdatum, der Vertragslaufzeit, dem Alter bei Auszahlung und der vereinbarten Leistungsform ab. Weitere Einzelheiten erläutert unser Ratgeber zur Besteuerung privater Rentenversicherungen.
Ist eine Erlebensfallversicherung vor Gläubigern geschützt?Ein allgemeiner Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern besteht nicht. Ansprüche aus einer Lebensversicherung können grundsätzlich pfändbar sein. Für bestimmte Altersvorsorgeverträge und besonders ausgestaltete Rentenversicherungen gelten jedoch gesetzliche Schutzvorschriften, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und in welchem Umfang ein Pfändungsschutz besteht, muss deshalb anhand des konkreten Vertrags beurteilt werden.
Fazit: Für wen kommt eine Erlebensfallversicherung infrage?Versicherungen mit Erlebensfallleistungen können für Menschen infrage kommen, die langfristig Kapital aufbauen oder eine zusätzliche lebenslange Rente erhalten möchten. Entscheidend ist die konkrete Vertragsgestaltung. Eine reine Erlebensfallversicherung bietet keinen automatischen Hinterbliebenenschutz, während kombinierte Lebensversicherungen beide Leistungsfälle absichern können. Vor einem Abschluss sollten deshalb insbesondere die garantierten und möglichen Leistungen, die Kosten, die steuerlichen Folgen sowie die finanziellen Nachteile einer vorzeitigen Vertragsbeendigung geprüft werden. |