
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Deckung | Als Deckung wird im Versicherungswesen der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz bezeichnet. Sie bestimmt, welche Risiken versichert sind und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer Leistungen erbringt. Eine bestehende Versicherung bedeutet daher nicht automatisch, dass jeder Schaden oder jedes Ereignis gedeckt ist. Was umfasst die Deckung einer Versicherung?Der Umfang der Deckung ergibt sich aus dem Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen und den individuell getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend sind insbesondere die versicherten Risiken, mögliche Leistungsausschlüsse, Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Je nach Versicherungsart kann die Deckung beispielsweise Schäden an eigenen Sachen, gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter oder vereinbarte Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit umfassen. Was bedeutet Deckung im Schadenfall?Tritt ein Versicherungsfall ein, prüft der Versicherer, ob das Ereignis unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt. Dabei berücksichtigt er die Vertragsbedingungen, mögliche Ausschlüsse und die gesetzlichen Voraussetzungen. Besteht Deckung, muss der Versicherer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen. In der Haftpflichtversicherung umfasst die Deckung regelmäßig auch die Prüfung und Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Nicht jeder geltend gemachte Anspruch führt deshalb zu einer Zahlung an den Geschädigten. Was ist der Unterschied zwischen Deckung und Deckungssumme?Die Deckung beschreibt, welche Risiken und Leistungen versichert sind. Die Deckungssumme bezeichnet dagegen die vereinbarte betragsmäßige Grenze des Versicherungsschutzes, soweit eine solche vorgesehen ist. Eine hohe Deckungssumme bedeutet daher nicht automatisch einen umfassenden Versicherungsschutz. Wann reicht die Deckung nicht aus?Deckungslücken entstehen, wenn bestimmte Risiken nicht versichert sind oder vereinbarte Leistungen nicht ausreichen. Auch Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können dazu führen, dass Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Eine Unterversicherung liegt dagegen nur unter den dafür maßgeblichen Voraussetzungen vor und ist nicht mit jeder unzureichenden Deckung gleichzusetzen. Versicherungsnehmer sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob der vereinbarte Schutz noch zu ihren tatsächlichen Risiken passt. Eine Erweiterung kann je nach Versicherungsart durch zusätzliche Leistungsbausteine, höhere Versicherungssummen oder eine Anpassung des Vertrags erfolgen. |
| Deckungskapital | Das Deckungskapital bezeichnet in der Lebensversicherung den versicherungsmathematisch ermittelten Wert, der zur Finanzierung zukünftiger vertraglicher Versicherungsleistungen angesammelt wird. Es entsteht insbesondere bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen durch die Beitragskalkulation und die Berücksichtigung von Zinsen, Kosten und versicherten Risiken. Das Deckungskapital ist eine rechnerische Größe und kein gesondertes Guthaben, über das Versicherungsnehmer jederzeit frei verfügen können. Wie wird das Deckungskapital berechnet?Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei werden insbesondere die erwarteten zukünftigen Versicherungsleistungen, die noch zu zahlenden Beiträge, die kalkulierten Zinsen und biometrische Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Die Höhe des Deckungskapitals verändert sich während der Vertragslaufzeit und hängt von der jeweiligen Versicherungsart und Tarifgestaltung ab. Welche Bedeutung hat das Deckungskapital für Versicherungsnehmer?Das Deckungskapital dient der rechnerischen Finanzierung zukünftiger Versicherungsleistungen. Es ist jedoch nicht mit dem Betrag gleichzusetzen, den Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt bekommen. Der Rückkaufswert wird nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ermittelt und kann vom Deckungskapital abweichen. Auch die garantierte Ablaufleistung oder eine spätere Rentenzahlung lässt sich nicht allein aus der Höhe des Deckungskapitals ableiten. Dafür sind die jeweiligen Vertragsbedingungen und die zugesagten Leistungen maßgeblich. Wie unterscheidet sich Deckungskapital vom Deckungsstock?Das Deckungskapital ist eine versicherungsmathematische Rechengröße. Der traditionell als Deckungsstock bezeichnete Sicherungsvermögensbestand umfasst dagegen Vermögenswerte, die der Absicherung bestimmter Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern dienen. Beide Begriffe dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden. Hat das Deckungskapital Einfluss auf den Versicherungsbeitrag?Die Entwicklung des Deckungskapitals und die Höhe des Versicherungsbeitrags beruhen auf gemeinsamen versicherungsmathematischen Kalkulationsgrundlagen. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein höheres Deckungskapital automatisch einen höheren Beitrag verursacht. Entscheidend sind unter anderem die vereinbarten Versicherungsleistungen, die Vertragslaufzeit, die Rechnungsgrundlagen und die Tarifgestaltung. |
| Deckungssumme | Die Deckungssumme bezeichnet den vertraglich vereinbarten Höchstbetrag, bis zu dem ein Versicherer für einen versicherten Schaden oder Versicherungsfall Leistungen erbringt. Der Begriff wird insbesondere in der Haftpflichtversicherung verwendet. Die Deckungssumme ist keine garantierte Auszahlung: Der Versicherer leistet nur, soweit ein versicherter Anspruch besteht und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Was bedeutet eine pauschale Deckungssumme?Bei einer pauschalen Deckungssumme steht ein gemeinsamer Höchstbetrag beispielsweise für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Daneben können Versicherungsverträge unterschiedliche Höchstbeträge für einzelne Schadenarten vorsehen. Entscheidend ist außerdem, ob die vereinbarte Summe je Versicherungsfall gilt und ob die Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt begrenzt sind. Warum ist die Höhe der Deckungssumme wichtig?Übersteigt ein versicherter Schaden die vereinbarte Deckungssumme, muss der Versicherer den darüber hinausgehenden Betrag grundsätzlich nicht übernehmen. In der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer für den verbleibenden Teil eines berechtigten Schadensersatzanspruchs selbst haften. Besonders bei schweren Personenschäden können dadurch erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Eine hohe Deckungssumme allein garantiert allerdings keinen umfassenden Schutz. Ebenso wichtig sind die versicherten Risiken, mögliche Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und besondere Entschädigungsgrenzen. Gibt es gesetzliche Mindestdeckungssummen?Für bestimmte Pflichtversicherungen gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen, beispielsweise in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei freiwilligen Versicherungen wie der Privathaftpflichtversicherung besteht dagegen grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Mindestdeckungssumme. Die angemessene Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Risiko und den möglichen finanziellen Folgen eines Schadens. Kann die Deckungssumme angepasst werden?Eine Erhöhung der Deckungssumme kann je nach Versicherungsvertrag und Tarif möglich sein. Dafür ist gegebenenfalls eine Vertragsänderung erforderlich, die sich auch auf den Beitrag auswirken kann. Versicherungsnehmer sollten insbesondere bei älteren Verträgen prüfen, ob die vereinbarten Höchstbeträge noch ausreichend sind. |
| Deckungszusage | Eine Deckungszusage ist die Erklärung eines Versicherers, für einen bestimmten Versicherungsfall oder ein konkret bezeichnetes Risiko Versicherungsschutz zu gewähren. Besonders häufig wird der Begriff in der Rechtsschutzversicherung verwendet. Dort bestätigt der Versicherer, dass er die versicherten Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung im zugesagten Umfang übernimmt. Welche Leistungen tatsächlich umfasst sind, ergibt sich aus dem Inhalt der Zusage und den maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Wann wird eine Deckungszusage erteilt?In der Rechtsschutzversicherung wird eine Deckungszusage üblicherweise beantragt, bevor kostenpflichtige anwaltliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Der Versicherer prüft unter anderem, ob die Angelegenheit vom vereinbarten Versicherungsschutz umfasst ist, ob Wartezeiten oder Ausschlüsse greifen und ob die weiteren vertraglichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch in anderen Versicherungssparten kann ein Versicherer die Übernahme bestimmter Leistungen oder Kosten bestätigen. Die genaue Bedeutung und Reichweite einer solchen Erklärung hängt jedoch vom jeweiligen Zusammenhang ab. Was umfasst eine Deckungszusage?Eine Deckungszusage gilt grundsätzlich für den darin bezeichneten Sachverhalt und den zugesagten Leistungsumfang. In der Rechtsschutzversicherung können beispielsweise Anwaltskosten, Gerichtskosten und weitere versicherte Verfahrenskosten erfasst sein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt regelmäßig bestehen. Die Zusage bedeutet außerdem nicht, dass der Versicherungsnehmer den Rechtsstreit gewinnen wird. Bei einer Änderung des Streitgegenstands oder einer Erweiterung des Verfahrens kann eine zusätzliche Deckungsprüfung erforderlich werden. Versicherungsnehmer sollten deshalb darauf achten, für welche Angelegenheit und welche Verfahrensschritte die Zusage erteilt wurde. Was passiert, wenn der Versicherer die Deckungszusage ablehnt?Lehnt der Versicherer eine Deckungszusage ab, bedeutet dies nicht automatisch, dass tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Versicherungsnehmer können die Begründung prüfen lassen und eine erneute Entscheidung verlangen. In der Rechtsschutzversicherung kommen je nach Ablehnungsgrund und Versicherungsbedingungen auch besondere Überprüfungsverfahren infrage, etwa ein Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren. Ist eine Deckungszusage verbindlich?Eine erteilte Deckungszusage ist für den Versicherer grundsätzlich verbindlich, soweit sie reicht. Sie kann nicht ohne Weiteres nach Belieben widerrufen werden. Ob der Versicherer sich ausnahmsweise von einer Zusage lösen kann, hängt insbesondere von ihrem Inhalt und den rechtlichen Umständen ab. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, eine Deckungszusage schriftlich bestätigen zu lassen. Was ist der Unterschied zur vorläufigen Deckung?Die vorläufige Deckung ist ein eigenständiger Versicherungsschutz, der bereits vor dem Beginn des endgültigen Versicherungsvertrags vereinbart werden kann. Eine Deckungszusage bestätigt dagegen typischerweise den Versicherungsschutz für einen bestimmten Sachverhalt oder Versicherungsfall. Beide Begriffe sind deshalb nicht gleichbedeutend. |
| Deflation | Als Deflation wird ein anhaltender Rückgang des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen bezeichnet. Im Gegensatz zur Inflation sinken dabei die Preise im Durchschnitt, wodurch die Kaufkraft des Geldes steigt. Einzelne Preissenkungen oder eine lediglich rückläufige Inflationsrate bedeuten jedoch noch keine Deflation. Wie entsteht Deflation?Deflation kann entstehen, wenn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage über längere Zeit zu schwach ist. Verbraucher und Unternehmen geben weniger Geld aus, Investitionen werden zurückgestellt und Anbieter geraten unter Druck, ihre Preise zu senken. Auch eine restriktive Geldpolitik oder eine eingeschränkte Kreditvergabe können eine solche Entwicklung begünstigen. Sinkende Produktionskosten können ebenfalls zu niedrigeren Preisen führen, müssen aber nicht zwangsläufig eine gesamtwirtschaftliche Deflation auslösen. Welche Folgen kann Deflation haben?Sinkende Preise können Verbraucher zunächst entlasten. Problematisch wird Deflation insbesondere dann, wenn gleichzeitig Einkommen, Unternehmensumsätze und Investitionen zurückgehen. Werden größere Anschaffungen in Erwartung weiter sinkender Preise aufgeschoben, kann dies die Nachfrage zusätzlich schwächen und eine wirtschaftliche Abwärtsspirale begünstigen. Für Kreditnehmer kann Deflation besonders belastend sein. Während die Kaufkraft des Geldes steigt, bleiben die nominalen Schulden grundsätzlich bestehen. Sinken zugleich Einkommen oder Vermögenswerte, kann die reale Schuldenlast zunehmen. Das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten steigt dadurch. Welche Auswirkungen hat Deflation auf Versicherungen?Für Versicherungsnehmer können sinkende Preise bedeuten, dass bestimmte Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten geringer ausfallen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass Versicherungsbeiträge sinken. Diese hängen unter anderem von der Schadenentwicklung, den versicherten Risiken, den Verwaltungskosten und der jeweiligen Tarifkalkulation ab. Bei langfristigen Lebens- und Rentenversicherungen kann Deflation die Kaufkraft fest vereinbarter nominaler Leistungen erhöhen. Gleichzeitig können niedrige Zinsen und veränderte Kapitalmarkterträge die Ertragsmöglichkeiten der Versicherer beeinflussen. Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt von der Vertragsgestaltung und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Wie kann Deflation entgegengewirkt werden?Zentralbanken können einer anhaltenden Deflation mit einer lockereren Geldpolitik entgegenwirken, beispielsweise durch niedrigere Leitzinsen oder weitere geldpolitische Maßnahmen. Auch staatliche Investitionen und andere finanzpolitische Maßnahmen können die Nachfrage stützen. Wie wirksam solche Eingriffe sind, hängt von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation ab. |
| Degressiver Todesfallschutz | Beim degressiven Todesfallschutz verringert sich die vereinbarte Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit nach einem festgelegten Verlauf. Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich insbesondere zur Absicherung finanzieller Verpflichtungen, die mit der Zeit abnehmen. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer die zu diesem Zeitpunkt geltende Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person, sofern die vertraglichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wie funktioniert der degressive Todesfallschutz?Zu Vertragsbeginn wird eine Versicherungssumme vereinbart, die im Laufe der Zeit sinkt. Bei einem linear fallenden Todesfallschutz nimmt sie regelmäßig um einen festen Betrag ab. Bei einer annuitätisch fallenden Variante orientiert sich die Entwicklung dagegen am typischen Verlauf der Restschuld eines Annuitätendarlehens. Welche Todesfallsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt versichert ist, ergibt sich aus dem vereinbarten Versicherungsverlauf. Wann ist ein degressiver Todesfallschutz sinnvoll?Besonders häufig wird diese Absicherung bei Immobilienfinanzierungen eingesetzt. Da die Darlehensschuld durch laufende Tilgungen normalerweise sinkt, kann auch der benötigte Todesfallschutz im Laufe der Jahre abnehmen. Ebenso kommt diese Versicherungsform für Familien infrage, wenn der finanzielle Absicherungsbedarf mit zunehmender Selbstständigkeit der Kinder geringer wird. Eine fallende Versicherungssumme kann bei ansonsten vergleichbaren Vertragsbedingungen günstiger sein als ein dauerhaft gleichbleibender Todesfallschutz. Die Versicherungsbeiträge selbst müssen während der Laufzeit allerdings nicht sinken. Welche Nachteile sind zu beachten?Der wichtigste Nachteil ist die mit der Zeit abnehmende Todesfallsumme. Entwickelt sich eine Darlehensschuld anders als ursprünglich geplant, beispielsweise durch Tilgungsaussetzungen oder Änderungen der Finanzierung, kann die verbleibende Versicherungssumme zu niedrig sein. Auch für die langfristige Versorgung von Angehörigen ist ein fallender Todesfallschutz weniger geeignet, wenn der finanzielle Absicherungsbedarf dauerhaft hoch bleibt. Worauf sollten Versicherungsnehmer achten?Entscheidend ist, dass die Entwicklung der Versicherungssumme zu den tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen passt. Insbesondere bei der Absicherung eines Darlehens sollten Versicherungslaufzeit und Tilgungsverlauf aufeinander abgestimmt sein. Weitere Informationen zur Auswahl der Versicherungssumme, zur Laufzeit und zur Beitragsgestaltung bietet unsere Fachseite zur Risikolebensversicherung. |
| Deliktische Haftpflicht | Die deliktische Haftpflicht bezeichnet im Zusammenhang mit Versicherungen die gesetzliche Schadensersatzpflicht, die aus einer unerlaubten Handlung entstehen kann. Für Versicherungsnehmer ist sie insbesondere deshalb wichtig, weil eine Haftpflichtversicherung bestimmte gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter absichern kann. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach der jeweiligen Versicherungsart und den vereinbarten Bedingungen. Welche Schäden können versichert sein?Eine Haftpflichtversicherung kann gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen Personen-, Sach- und daraus entstehender Vermögensschäden umfassen. Welche Risiken tatsächlich versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. So schützt die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich vor bestimmten Haftpflichtrisiken des privaten Alltags, während für Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen oder beruflichen Tätigkeiten regelmäßig gesonderte Versicherungen erforderlich sind. Welche Leistungen erbringt die Haftpflichtversicherung?Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob und in welcher Höhe ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch gegen die versicherte Person besteht. Berechtigte Ansprüche erfüllt sie im vereinbarten Umfang. Unbegründete oder überhöhte Forderungen wehrt sie ab. Diese Prüfung und Abwehr gehört ebenfalls zu den wesentlichen Aufgaben einer Haftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt jedoch nicht jede Forderung automatisch. Maßgeblich sind insbesondere das versicherte Risiko, mögliche Ausschlüsse, die vereinbarte Deckungssumme und die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen. Sind auch Schäden ohne eigenes Verschulden versichert?Je nach Versicherungsart können auch gesetzliche Haftungsansprüche abgesichert sein, für die kein eigenes Verschulden erforderlich ist. Dazu gehören bestimmte Fälle der Gefährdungshaftung. Ob solche Ansprüche vom Versicherungsschutz umfasst sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Die gesetzliche Haftung und die versicherungsvertragliche Leistungspflicht sind deshalb getrennt zu prüfen. Welche Grenzen hat der Versicherungsschutz?Nicht jede gesetzliche Schadensersatzpflicht ist automatisch durch eine bestehende Haftpflichtversicherung gedeckt. Beispielsweise sind vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schäden nach § 103 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von der Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers ausgeschlossen. Auch besondere Risiken können vom vereinbarten Schutz ausgenommen sein. Für Versicherungsnehmer ist daher entscheidend, dass die Haftpflichtversicherung zu den tatsächlich bestehenden Risiken passt. Weitere Informationen bietet unsere Fachseite zur Privathaftpflichtversicherung. |
| Deliktische Haftung | Die deliktische Haftung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, der durch eine unerlaubte Handlung verursacht wurde. Ihre wesentlichen Grundlagen finden sich in den §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Anders als bei der vertraglichen Haftung ist für einen Schadensersatzanspruch keine vorherige vertragliche Vereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger erforderlich. Wann entsteht eine deliktische Haftung?Nach § 823 Absatz 1 BGB haftet grundsätzlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges geschütztes Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Voraussetzung sind eine entsprechende Rechtsgutverletzung, ein daraus entstandener Schaden, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden sowie Rechtswidrigkeit und Verschulden. Ein Beispiel ist die fahrlässige Beschädigung fremden Eigentums. Wer durch Unachtsamkeit das Fahrrad eines anderen beschädigt, kann verpflichtet sein, die erforderlichen Reparaturkosten zu ersetzen. Auch ein pflichtwidriges Unterlassen kann eine Haftung begründen, wenn eine entsprechende Rechtspflicht zum Handeln bestand. Was bedeuten Vorsatz und Fahrlässigkeit?Vorsätzlich handelt, wer die maßgeblichen Umstände einer Rechtsverletzung kennt und die Rechtsverletzung zumindest billigend in Kauf nimmt. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Für die Haftung nach § 823 Absatz 1 BGB genügt grundsätzlich bereits Fahrlässigkeit. Nicht jeder entstandene Schaden führt deshalb automatisch zu einer Schadensersatzpflicht. Fehlt es beispielsweise am erforderlichen Verschulden oder an einem anderen Haftungsmerkmal, kann ein Anspruch aus dieser Vorschrift ausscheiden. Haften Kinder und Jugendliche für verursachte Schäden?Die deliktische Verantwortlichkeit Minderjähriger richtet sich insbesondere nach § 828 BGB. Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie anderen zufügen, grundsätzlich nicht verantwortlich. Für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren gelten bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienenbahnen oder Schwebebahnen besondere gesetzliche Regelungen. Bei älteren Minderjährigen kommt es unter anderem darauf an, ob sie die zur Erkenntnis ihrer Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen. Eltern haften nicht automatisch für Schäden ihrer Kinder. Eine eigene Haftung kann sich insbesondere aus § 832 BGB ergeben, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Was unterscheidet deliktische Haftung und Gefährdungshaftung?Die Haftung nach § 823 Absatz 1 BGB setzt grundsätzlich Verschulden voraus. Bei der Gefährdungshaftung kann eine Ersatzpflicht dagegen auch ohne eigenes Verschulden entstehen. Ein Beispiel ist die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Beide Haftungsgrundlagen können bei einem Schaden nebeneinander bestehen, sind rechtlich jedoch zu unterscheiden. Welche Schäden müssen ersetzt werden?Besteht ein Schadensersatzanspruch, richtet sich dessen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersatzfähig können beispielsweise Reparaturkosten, Behandlungskosten und ein nachgewiesener Verdienstausfall sein. Bei bestimmten Verletzungen, insbesondere des Körpers oder der Gesundheit, kann außerdem Schmerzensgeld verlangt werden. Hat der Geschädigte selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen, kann sein Mitverschulden nach § 254 BGB den Anspruch mindern. |
| Delkredereversicherung | Die Delkredereversicherung ist eine Form der Kreditversicherung, mit der Unternehmen ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen Zahlungsausfälle absichern können. Sie wird auch als Warenkreditversicherung oder Forderungsausfallversicherung bezeichnet. Besonders wichtig ist sie für Unternehmen, die ihren gewerblichen Kunden Zahlungsziele einräumen und dadurch das Risiko tragen, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Welche Risiken deckt eine Delkredereversicherung ab?Die Delkredereversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor Forderungsausfällen, beispielsweise wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird oder eine fällige Rechnung trotz Ablauf der vertraglich vorgesehenen Fristen nicht bezahlt. Je nach Vertrag können auch bestimmte Risiken bei Auslandsgeschäften versichert sein. Politische Risiken wie staatliche Eingriffe oder Transferbeschränkungen sind jedoch nicht automatisch eingeschlossen. Wie funktioniert die Delkredereversicherung?Vor der Übernahme eines Risikos prüft der Versicherer insbesondere die Bonität der gewerblichen Abnehmer und legt gegebenenfalls Kreditlimite fest. Diese bestimmen, bis zu welcher Höhe Forderungen gegenüber einem bestimmten Kunden versichert werden können. Der Versicherungsnehmer muss die vereinbarten Voraussetzungen einhalten, etwa zu Zahlungszielen, Meldungen über Zahlungsverzug und Maßnahmen zur Forderungseinziehung. Kommt es zu einem versicherten Forderungsausfall, ersetzt der Versicherer den Schaden nach Maßgabe der Vertragsbedingungen. Dabei können Selbstbehalte, Entschädigungsquoten und Höchstgrenzen gelten. Eine vollständige Erstattung jeder offenen Rechnung ist daher nicht garantiert. Welche Versicherungsformen gibt es?Häufig werden Delkredereversicherungen als Rahmenvertrag für einen definierten Forderungsbestand abgeschlossen. Je nach Anbieter und Tarif können auch einzelne Geschäfte oder bestimmte Abnehmer abgesichert werden. Welche Forderungen tatsächlich unter den Versicherungsschutz fallen, richtet sich nach den vereinbarten Vertragsbedingungen und Kreditlimiten. Welche Vorteile und Nachteile sind zu beachten?Eine Delkredereversicherung kann Unternehmen vor erheblichen Forderungsverlusten schützen und ihre Liquiditätsplanung erleichtern. Die Bonitätsüberwachung durch den Versicherer kann zudem helfen, Risiken bei bestehenden und neuen Geschäftsbeziehungen frühzeitig zu erkennen. Dem stehen Versicherungsbeiträge, mögliche Selbstbehalte und vertragliche Mitwirkungspflichten gegenüber. Außerdem kann der Versicherer Kreditlimite reduzieren oder für besonders risikoreiche Abnehmer keinen Versicherungsschutz anbieten. Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass jede Kundenforderung dauerhaft und in voller Höhe abgesichert ist. Welche Alternativen gibt es?Unternehmen können Zahlungsausfälle auch durch Bonitätsprüfungen, Anzahlungen, Vorkasse oder geeignete Sicherheiten begrenzen. Eine weitere Möglichkeit ist das Factoring, bei dem Forderungen an einen Finanzdienstleister verkauft werden. Ob dabei auch das Ausfallrisiko übergeht, hängt von der vereinbarten Factoringform ab. Diese Maßnahmen können eine Delkredereversicherung ergänzen oder im Einzelfall ersetzen. |
| Diensthaftpflichtversicherung | Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine besondere Haftpflichtversicherung für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Sie kann vor finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung schützen, wenn im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit ein Schaden entsteht. Von besonderer Bedeutung sind mögliche Rückgriffsansprüche des Dienstherrn oder Arbeitgebers. Was unterscheidet die Diensthaftpflichtversicherung von der Berufshaftpflichtversicherung?Beide Versicherungen dienen der Absicherung beruflicher Haftungsrisiken. Die Diensthaftpflichtversicherung berücksichtigt jedoch die besonderen Haftungsregelungen im öffentlichen Dienst. Bei hoheitlichem Handeln haftet gegenüber geschädigten Dritten grundsätzlich der Staat oder die zuständige Körperschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Dienstherr anschließend Rückgriff auf die handelnde Person nehmen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist dagegen auf die Haftungsrisiken der jeweils versicherten beruflichen Tätigkeit ausgerichtet. Ist eine Diensthaftpflichtversicherung immer erforderlich?Nicht jeder Angehörige des öffentlichen Dienstes benötigt eine eigene Diensthaftpflichtversicherung. Entscheidend sind die dienstlichen Aufgaben, mögliche persönliche Haftungsrisiken und bereits bestehende Absicherungen, beispielsweise über eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband. Welche Risiken eine solche Versicherung abdecken kann und worauf bei der Auswahl zu achten ist, erläutert unsere Fachseite zur Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung. |