
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Unfalltagegeldversicherung | Die Unfalltagegeldversicherung ist eine mögliche Zusatzabsicherung innerhalb der privaten Unfallversicherung. Sie zahlt unter den vereinbarten Voraussetzungen ein Tagegeld, wenn die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet. Anders als bei einer Invaliditätsleistung muss keine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleiben. Die Höhe und Dauer der Zahlung richten sich nach den Versicherungsbedingungen. Welche Voraussetzungen gelten, wie das Tagegeld berechnet wird und worin der Unterschied zum Unfall-Krankenhaustagegeld besteht, erläutert unser ausführlicher Glossareintrag Unfalltagegeld. |
| Unfalltodversicherung | Eine Unfalltodversicherung zahlt eine vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person infolge eines versicherten Unfalls stirbt. Die Auszahlung erfolgt an die bezugsberechtigten Personen oder an diejenigen, denen die Leistung nach dem Vertrag zusteht. Der Schutz kann eigenständig oder als Todesfallleistung innerhalb einer privaten Unfallversicherung vereinbart werden. Stirbt die versicherte Person dagegen an einer Krankheit, besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch aus der Unfalltodversicherung.
Wann zahlt eine Unfalltodversicherung?Voraussetzung ist, dass der Tod auf einen versicherten Unfall zurückzuführen ist und die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Nach den üblichen Musterbedingungen für die private Unfallversicherung muss der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten. Außerdem sind besondere Meldefristen und mögliche Leistungsausschlüsse zu beachten. Einzelne Versicherungsverträge können abweichende Regelungen enthalten. Bei einer Todesfallleistung innerhalb der privaten Unfallversicherung gelten die entsprechenden Vertragsbedingungen. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der vereinbarten Todesfallsumme und nicht nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
Was unterscheidet die Unfalltodversicherung von einer Risikolebensversicherung?Der entscheidende Unterschied liegt in der versicherten Todesursache. Eine Unfalltodversicherung leistet nur bei einem versicherten Unfalltod. Eine Risikolebensversicherung zahlt dagegen grundsätzlich unabhängig davon, ob der Tod durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde, sofern der Todesfall während der vereinbarten Vertragslaufzeit eintritt und kein Ausschluss greift. Für Familien mit Kindern, gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen oder einer Immobilienfinanzierung bietet sie deshalb einen umfassenderen Hinterbliebenenschutz.
Ist eine Unfalltodversicherung sinnvoll?Als alleinige Hinterbliebenenabsicherung ist eine Unfalltodversicherung in der Regel nicht geeignet. Auch die Verbraucherzentrale und der Bund der Versicherten empfehlen für diesen Zweck eine Risikolebensversicherung. Eine kleinere Todesfallsumme innerhalb der privaten Unfallversicherung kann dennoch sinnvoll sein: Nach den üblichen Versicherungsbedingungen ist die vor Abschluss des Heilverfahrens beanspruchbare Invaliditätsleistung innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall auf die vereinbarte Todesfallsumme begrenzt. Der Bund der Versicherten nennt hierfür beispielsweise eine Todesfallsumme von 10.000 bis 20.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über Invaliditätsleistung, Gliedertaxe und Progression. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. |
| Unfallversicherung | Die Unfallversicherung schützt vor bestimmten gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls. Dabei wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden. Beide Versicherungsformen haben unterschiedliche Aufgaben und Leistungen. Während die gesetzliche Unfallversicherung vor allem bei Unfällen im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit greift, kann eine private Unfallversicherung auch Unfälle im Haushalt und in der Freizeit absichern.
Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherung und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie schützt insbesondere Beschäftigte bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Auch Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierende und bestimmte ehrenamtlich Tätige sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen versichert. Zuständig sind insbesondere Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Beiträge für Beschäftigte tragen grundsätzlich die Unternehmen. Für andere versicherte Personengruppen gelten teilweise andere Finanzierungsregelungen. Nach einem anerkannten Versicherungsfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung insbesondere die erforderliche Heilbehandlung und Rehabilitation. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen außerdem Verletztengeld, Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung oder eine Verletztenrente infrage. Gewöhnliche Freizeitunfälle sind dagegen grundsätzlich nicht versichert. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Was leistet die private Unfallversicherung?Eine private Unfallversicherung wird freiwillig abgeschlossen und bietet üblicherweise auch bei Unfällen im Haushalt und in der Freizeit Schutz. Je nach Vertrag gilt der Versicherungsschutz weltweit. Im Mittelpunkt steht meist die Invaliditätsleistung: Bleibt nach einem versicherten Unfall eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zurück, richtet sich die Auszahlung nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich können beispielsweise eine Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten oder bestimmte Hilfeleistungen vereinbart werden. Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Näheres erläutert unsere Seite zur privaten Unfallversicherung.
Was ist der wichtigste Unterschied?Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei bestimmten versicherten Tätigkeiten und Ereignissen. Sie bietet bei anerkannten Versicherungsfällen insbesondere medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen sowie gegebenenfalls Geldleistungen. Die private Unfallversicherung kann dagegen auch Unfälle außerhalb des Berufslebens erfassen und zahlt vor allem die vertraglich vereinbarten Leistungen bei bestimmten Unfallfolgen. Sie ersetzt jedoch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese grundsätzlich auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit leistet. |
| Unfallversicherungsgesetz | Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 war ein wichtiger Bestandteil der Sozialgesetzgebung im Deutschen Reich unter Reichskanzler Otto von Bismarck. Es begründete die gesetzliche Unfallversicherung für bestimmte Beschäftigtengruppen. Die Regelungen wurden später in die Reichsversicherungsordnung (RVO) übernommen. Heute ist die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Dieses wurde 1996 verabschiedet und trat überwiegend am 1. Januar 1997 in Kraft. Die heutige deutsche Unfallversicherung beruht somit nicht auf einem eigenständigen Unfallversicherungsgesetz (UVG), sondern auf dem SGB VII.
Was regelt das SGB VII?Das SGB VII regelt insbesondere, welche Personen gesetzlich unfallversichert sind, welche Ereignisse als Versicherungsfälle gelten und welche Leistungen erbracht werden. Dazu gehören die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie finanzielle Leistungen wie Verletztengeld, Verletztenrenten und Leistungen an Hinterbliebene. Versichert sind unter anderem Beschäftigte, Auszubildende, Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie bestimmte ehrenamtlich Tätige. Der Versicherungsschutz setzt grundsätzlich voraus, dass ein gesetzlich anerkannter Versicherungsfall vorliegt. Zuständig sind insbesondere Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie übernehmen neben der Leistungsgewährung auch Aufgaben der Prävention und Rehabilitation. Die Beiträge für Beschäftigte tragen grundsätzlich die Arbeitgeber; für andere versicherte Personengruppen gelten teilweise andere Finanzierungsregelungen. Welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gelten und welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, erläutert unsere Seite zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Gibt es ein Unfallversicherungsgesetz (UVG) in der Schweiz?In der Schweiz gibt es tatsächlich ein Bundesgesetz über die Unfallversicherung, das als UVG bezeichnet wird. Es regelt die obligatorische Unfallversicherung und unterscheidet sich vom deutschen Sozialversicherungsrecht. Das Schweizer UVG ist deshalb nicht mit den deutschen Regelungen des SGB VII gleichzusetzen. Die Abkürzung UVG steht in Deutschland außerdem für das Unterhaltsvorschussgesetz. |
| Unfallversicherungspflicht | Die Unfallversicherungspflicht bezeichnet den gesetzlichen Versicherungsschutz bestimmter Personengruppen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Beschäftigte sind grundsätzlich kraft Gesetzes versichert. Der Versicherungsschutz entsteht damit nicht erst dadurch, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer einen individuellen Versicherungsvertrag abschließt.
Wer ist gesetzlich unfallversichert?Zu den kraft Gesetzes versicherten Personen gehören nach § 2 SGB VII insbesondere Beschäftigte. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Auch geringfügig Beschäftigte können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist jedoch nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Das SGB VII erfasst zahlreiche weitere Personengruppen. Dazu gehören unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Auszubildende, Kinder während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung, Schüler, Studierende, bestimmte ehrenamtlich Tätige, Hilfeleistende und Pflegepersonen.
Welche Risiken deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab?Die gesetzliche Unfallversicherung schützt insbesondere bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Als Arbeitsunfälle können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit versichert sein. Diese werden üblicherweise als Wegeunfälle bezeichnet. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls kann die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Sozialen Teilhabe sowie Geldleistungen erbringen. Bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verletztenrente gezahlt werden.
Wer trägt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?Für Beschäftigte werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von den Unternehmen getragen. Arbeitnehmer zahlen dafür im Unterschied etwa zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich keinen eigenen Beitragsanteil. Die Beitragspflicht und die Finanzierung können bei anderen versicherten Personengruppen anders geregelt sein. Deshalb lässt sich die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht für sämtliche Versicherten mit der Beitragszahlung durch einen Arbeitgeber erklären.
Welche Aufgaben haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen?Die gesetzliche Unfallversicherung wird von verschiedenen Unfallversicherungsträgern durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen und weitere gesetzlich bestimmte Unfallversicherungsträger. Ihre Aufgabe beschränkt sich nicht auf Leistungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit. Die gesetzliche Unfallversicherung soll mit geeigneten Mitteln auch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern. Prävention ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgaben.
Muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten anmelden?Unternehmen unterliegen gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger gesetzlichen Melde-, Mitteilungs- und Auskunftspflichten. Entscheidend ist jedoch die Unterscheidung zwischen diesen Pflichten und dem Versicherungsschutz des Beschäftigten: Besteht Versicherung kraft Gesetzes, wird der Arbeitnehmer nicht erst durch den Abschluss einer Versicherung durch den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.
Was ist der Unterschied zur privaten Unfallversicherung?Die gesetzliche Unfallversicherung ist an gesetzlich bestimmte versicherte Tätigkeiten und Situationen gebunden. Eine private Unfallversicherung kann dagegen – abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz – auch Unfälle im privaten Alltag und in der Freizeit absichern. Sie ist daher nicht mit der gesetzlichen Unfallversicherung gleichzusetzen und kann deren Schutz je nach persönlichem Bedarf ergänzen. |
| Unfallversicherungsträger | Unfallversicherungsträger sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind dafür zuständig, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und nach einem anerkannten Versicherungsfall für Rehabilitation und Entschädigung zu sorgen. Ihre Aufgaben und ihre Organisation sind im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Anders als private Versicherungsunternehmen bieten sie keine frei wählbaren Unfallversicherungstarife an, sondern erfüllen gesetzlich festgelegte Aufgaben.
Welche Unfallversicherungsträger gibt es?Die gesetzliche Unfallversicherung gliedert sich in drei Bereiche: gewerbliche Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen organisiert und insbesondere für Unternehmen der Privatwirtschaft zuständig. Zu den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gehören unter anderem Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen und die Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sind beispielsweise für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie bestimmte ehrenamtlich Tätige zuständig. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt, die hierfür als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft handelt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie vertritt deren gemeinsame Interessen und unterstützt ihre Mitglieder bei übergreifenden Aufgaben. Die SVLFG gehört diesem Spitzenverband nicht an. Welcher Träger im Einzelfall zuständig ist, lässt sich über die Trägersuche im DGUV-Serviceportal ermitteln.
Welche Aufgaben haben Unfallversicherungsträger?Unfallversicherungsträger sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst verhindern. Dazu beraten und überwachen sie Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Kommt es zu einem anerkannten Versicherungsfall, sorgen sie für die erforderliche Heilbehandlung und Rehabilitation. Je nach Voraussetzungen erbringen sie außerdem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld, Verletztenrenten oder Leistungen an Hinterbliebene. Näheres zum Versicherungsschutz und zu den Leistungen erläutert unsere Seite zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Wie werden Unfallversicherungsträger finanziert?Die gesetzliche Unfallversicherung wird grundsätzlich durch Beiträge der Unternehmen und Mittel der zuständigen öffentlichen Träger finanziert. Für abhängig Beschäftigte tragen in der Regel die Arbeitgeber die Beiträge. Sie werden nicht vom Arbeitsentgelt der Beschäftigten abgezogen. Bei Kindern in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden erfolgt die Finanzierung grundsätzlich durch die öffentliche Hand. Für bestimmte Unternehmer und andere versicherte Personengruppen gelten besondere Regelungen. Aus den Beiträgen werden insbesondere Prävention, Rehabilitation, Entschädigungsleistungen und Verwaltung finanziert. |
| Unterbrechung der Versicherung | Unterbrechung der Versicherung kann verschiedene Bedeutungen haben, je nachdem um welche Art von Versicherung es sich handelt. Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff auf eine vorübergehende Unterbrechung der Versicherungsdeckung oder der Leistungen einer Versicherung. In diesem Sinne kann eine Unterbrechung der Versicherung sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer Auswirkungen haben. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Unterbrechungen und ihre Bedeutung näher erläutert. Welche Arten von Unterbrechungen gibt es?
Welche Auswirkungen hat eine Unterbrechung der Versicherung?
Wie kann eine Unterbrechung der Versicherung vermieden werden?
Zusammenfassung |
| Unterdeckung | Unterdeckung in Bezug auf Versicherungen bezieht sich auf eine Situation, in der die Versicherungssumme nicht ausreicht, um die Kosten eines Schadens oder Verlustes vollständig zu decken. Dies kann für Versicherungsnehmer zu finanziellen Schwierigkeiten führen, da sie möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Um das Konzept der Unterdeckung besser zu verstehen, müssen wir uns genauer mit den verschiedenen Arten von Versicherungen und deren Deckungsumfang befassen. Welche Arten von Versicherungen können von Unterdeckung betroffen sein?
Was sind die möglichen Ursachen für Unterdeckung?
Wie kann man Unterdeckung vermeiden? Zusammenfassung |
| Unterjährigkeitszuschlag | Ein Unterjährigkeitszuschlag ist eine zusätzliche Gebühr, die von Versicherungsunternehmen erhoben wird, wenn ein Versicherungsvertrag nicht für ein ganzes Jahr, sondern nur für einen Teil des Jahres abgeschlossen wird. Dieser Zuschlag wird auch als Pro-rata-Beitrag oder zeitanteiliger Beitrag bezeichnet und dient dazu, die Kosten der Versicherung für den verkürzten Zeitraum auszugleichen. Welche Versicherungen erheben einen Unterjährigkeitszuschlag? Warum wird ein Unterjährigkeitszuschlag erhoben? Auf welchen Gesetzen basiert der Unterjährigkeitszuschlag? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Unterjährigkeitszuschlags? Wie wird der Unterjährigkeitszuschlag berechnet? Gibt es Ausnahmen, in denen kein Unterjährigkeitszuschlag erhoben wird? Wie kann man den Unterjährigkeitszuschlag vermeiden? Zusammenfassung |
| Unternehmenshaftung | Die Haftung von Unternehmen bezeichnet die Verpflichtung zur Übernahme rechtlicher Verantwortung für ihre Handlungen und Entscheidungen. Im Bereich des Unternehmensrechts besitzt dieser Aspekt eine hohe Bedeutung, da er sich auf die Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber externen Parteien wie Kunden, Angestellten, Lieferanten und der Öffentlichkeit erstreckt. Welche Formen der Unternehmenshaftung existieren?
Welche Rolle spielt die Rechtsform eines Unternehmens bei der Haftung?
Welche Auswirkungen hat die Unternehmenshaftung auf die Geschäftstätigkeit?
Welche Versicherungen sind im Hinblick auf die Unternehmenshaftung relevant?
Zusammenfassung |