FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

FAQ

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BegriffDefinition
Fahrlässigkeit

Unter Fahrlässigkeit versteht man die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Diese Definition ergibt sich aus § 276 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Fahrlässig handelt beispielsweise, wer eine gebotene Vorsichtsmaßnahme nicht beachtet, obwohl er die Gefahr bei ausreichender Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können.

Welche Formen der Fahrlässigkeit gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Während einfache Fahrlässigkeit eine gewöhnliche Sorgfaltsverletzung beschreibt, setzt grobe Fahrlässigkeit ein besonders schwerwiegendes Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt voraus. Davon zu unterscheiden ist vorsätzliches Handeln. Die rechtlichen Unterschiede erläutert unser Blogbeitrag über Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Welche Bedeutung hat Fahrlässigkeit bei Versicherungen?

Fahrlässiges Verhalten führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Welche Folgen eine Sorgfaltsverletzung hat, hängt insbesondere von der Versicherungsart, dem Grad der Fahrlässigkeit und den vereinbarten Bedingungen ab. Wann ein Versicherer leisten muss oder seine Leistung kürzen darf, erläutert unsere Fachseite zur Fahrlässigkeit bei Versicherungen.

Synonyme - fahrlässiges Verhalten, fahrlässige Handlung
Fahrzeugversicherung

Der Begriff Fahrzeugversicherung bezeichnet allgemein den Versicherungsschutz für ein Fahrzeug. Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen wird er häufig als Oberbegriff für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die freiwillige Teilkasko- und Vollkaskoversicherung verwendet. Im engeren versicherungstechnischen Sinne kann damit auch die Kaskoversicherung gemeint sein, die als Sachversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.

Welche Versicherungsarten gehören dazu?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Sie ist für versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.

Die freiwillige Teilkaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte Gefahren wie Diebstahl, Brand, Glasbruch oder versicherte Naturereignisse. Die Vollkaskoversicherung umfasst üblicherweise diese Leistungen und bietet zusätzlich Schutz bei selbst verursachten Unfallschäden sowie bei mut- oder böswilligen Beschädigungen durch fremde Personen. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

Was unterscheidet Fahrzeugversicherung und Kfz-Versicherung?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig gleichbedeutend verwendet. Die Bezeichnung Fahrzeugversicherung kann allerdings auch für andere Fahrzeugarten oder speziell für die Versicherung des Fahrzeugs selbst verwendet werden. Entscheidend ist deshalb, welche Versicherungsart im jeweiligen Zusammenhang gemeint ist.

Ausführliche Informationen zu Versicherungsschutz, Leistungen und Tarifunterschieden finden Sie in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung.

Synonyme - Fahrzeugversicherungen, Fahrzeug-Versicherung
Fälligkeit

Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine geschuldete Leistung verlangt werden kann. Im Versicherungswesen betrifft dies insbesondere die Zahlung von Versicherungsbeiträgen durch den Versicherungsnehmer und die Erbringung vereinbarter Geldleistungen durch den Versicherer. Wann eine Zahlung fällig wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.

Wann werden Versicherungsbeiträge fällig?

Für die erste oder eine einmalige Versicherungsprämie bestimmt § 33 VVG, dass sie grundsätzlich unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen ist. Bei laufenden Verträgen ergeben sich die Zahlungstermine der Folgebeiträge aus den vertraglichen Vereinbarungen. Werden Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, können je nach Art des Beitrags unterschiedliche Rechtsfolgen eintreten.

Wann ist eine Versicherungsleistung fällig?

Nach § 14 VVG werden Geldleistungen des Versicherers grundsätzlich fällig, sobald die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind. Der Eintritt eines Schadens bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Entschädigung sofort ausgezahlt werden muss. Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach der Schadenmeldung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Abschlagszahlung auf den voraussichtlich mindestens geschuldeten Betrag verlangt werden.

Warum ist die Fälligkeit wichtig?

Die Fälligkeit bestimmt, ab wann eine Zahlung verlangt werden kann. Sie ist damit von einer Zahlungsfrist und vom Zahlungsverzug zu unterscheiden. Eine verspätete Beitragszahlung kann den Versicherungsschutz gefährden, während eine nicht rechtzeitig erbrachte Versicherungsleistung unter bestimmten Voraussetzungen Verzugsfolgen auslösen kann. Entscheidend sind jeweils die gesetzlichen Regelungen und die Umstände des Einzelfalls.

Familienversicherung

Die Familienversicherung ermöglicht es, bestimmte Familienangehörige eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne eigene Beitragszahlung mitzuversichern. Dazu gehören insbesondere Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Die gesetzliche Grundlage bildet § 10 SGB V. Familienversicherte haben einen eigenen gesetzlichen Leistungsanspruch, ohne dafür eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?

Die beitragsfreie Familienversicherung ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend sind unter anderem die persönliche Versicherungssituation, die Einkommensverhältnisse und bei Kindern das Alter beziehungsweise die Ausbildungssituation. Ob eine Familienversicherung möglich ist, prüft die zuständige gesetzliche Krankenkasse.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Voraussetzungen, gesetzlichen Grenzen und Besonderheiten der Familienversicherung werden im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung ausführlicher erläutert.

Synonyme - Beitragsfreie Familienversicherung, GKV-Familienversicherung
Festbetrag-Selbstbeteiligung

Eine Festbetrag-Selbstbeteiligung bezeichnet einen vertraglich vereinbarten festen Geldbetrag, den Versicherungsnehmer bei einem versicherten Schaden selbst tragen. Im Gegensatz zur prozentualen Selbstbeteiligung richtet sich dieser Betrag nicht nach der Schadenhöhe. Je nach Versicherungsvertrag kann die Selbstbeteiligung pro Schadenfall oder für einen bestimmten Zeitraum gelten.

Wie funktioniert die Festbetrag-Selbstbeteiligung?

Beträgt die vereinbarte Selbstbeteiligung beispielsweise 300 Euro und entsteht ein versicherter Schaden von 2.000 Euro, übernimmt der Versicherer grundsätzlich 1.700 Euro. Liegt der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung, erfolgt für diesen Schaden keine Erstattung. Voraussetzung ist jeweils, dass der Schaden vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst wird.

Welche Auswirkungen hat die Festbetrag-Selbstbeteiligung?

Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag senken, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall. Entscheidend ist deshalb, ob die mögliche Beitragsersparnis in einem angemessenen Verhältnis zum selbst zu tragenden Betrag steht.

Synonyme - Festbetragsselbstbehalt, feste Selbstbeteiligung, Selbstbeteiligung mit Festbetrag
Festprämienversicherung

Eine Festprämienversicherung bezeichnet eine Versicherung, bei der eine im Voraus bestimmte Prämie für einen vereinbarten Zeitraum zu zahlen ist. Die Beitragshöhe steht damit zunächst fest und verändert sich nicht unmittelbar aufgrund der tatsächlich eingetretenen Schäden. Ob die Prämie während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und möglichen gesetzlichen Anpassungsrechten ab.

Wie funktioniert eine Festprämienversicherung?

Der Versicherer kalkuliert die Prämie anhand des versicherten Risikos, des vereinbarten Leistungsumfangs und weiterer Tarifmerkmale. Der Versicherungsnehmer zahlt den festgelegten Beitrag unabhängig davon, ob während des vereinbarten Zeitraums ein Versicherungsfall eintritt. Die vereinbarte Prämie ist jedoch nicht mit einer lebenslangen Beitragsgarantie gleichzusetzen.

Was sollten Versicherungsnehmer beachten?

Ein fest vereinbarter Beitrag erleichtert die finanzielle Planung. Vor Vertragsabschluss sollte jedoch geprüft werden, für welchen Zeitraum die Prämie gilt und unter welchen Voraussetzungen Beitragsanpassungen möglich sind. Auch Änderungen des Versicherungsschutzes können sich auf die Beitragshöhe auswirken.

Synonyme - Versicherung mit fester Prämie, Festprämien-Versicherung
Feststellungsklage

Eine Feststellungsklage ist eine gerichtliche Klage, mit der das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Ihre gesetzliche Grundlage ist § 256 der Zivilprozessordnung (ZPO). Anders als bei einer Leistungsklage geht es nicht unmittelbar darum, eine Zahlung oder andere Leistung gerichtlich durchzusetzen, sondern eine rechtliche Streitfrage verbindlich zu klären.

Welche Bedeutung hat die Feststellungsklage bei Versicherungen?

Im Versicherungsrecht kann eine Feststellungsklage beispielsweise dazu dienen, gerichtlich klären zu lassen, ob ein Versicherer für einen bestimmten Versicherungsfall grundsätzlich Versicherungsschutz gewähren muss. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn die Leistungspflicht bestritten wird, der Umfang eines möglichen Anspruchs aber noch nicht abschließend feststeht.

Was unterscheidet positive und negative Feststellungsklagen?

Mit einer positiven Feststellungsklage soll das Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden, beispielsweise die grundsätzliche Deckungspflicht eines Versicherers. Eine negative Feststellungsklage zielt dagegen auf die Feststellung, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder ein geltend gemachter Anspruch nicht besteht.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eine Feststellungsklage setzt grundsätzlich ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung voraus. Ob dieses sogenannte Feststellungsinteresse vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Ist bereits eine vollständige Leistungsklage möglich, kann dies der Zulässigkeit einer Feststellungsklage entgegenstehen. Eine Feststellungsklage ist jedoch nicht generell ausgeschlossen, sobald eine Leistungsklage in Betracht kommt.

Synonyme - gerichtliche Feststellungsklage, Klage auf Feststellung
Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist eine Form der Sachversicherung, die Schäden durch bestimmte Brandereignisse absichert. Zum klassischen Versicherungsumfang gehören Brand, Blitzschlag und Explosion. Je nach Versicherungsbedingungen können weitere Gefahren und die durch versicherte Ereignisse verursachten Folgeschäden eingeschlossen sein.

Was schützt eine Feuerversicherung?

Eine Feuerversicherung kann Gebäude, Einrichtungen oder andere Sachwerte gegen die vereinbarten Feuergefahren absichern. Dazu können auch Rauch- und Löschwasserschäden gehören, wenn sie durch einen versicherten Schadenfall verursacht wurden. Welche Gegenstände und Kosten tatsächlich versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Wie unterscheidet sie sich von anderen Sachversicherungen?

Bei privaten Wohngebäuden ist die Feuerdeckung üblicherweise Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Bewegliche Gegenstände im Haushalt können dagegen über die Hausratversicherung gegen Feuerschäden geschützt sein. Eine eigenständige Feuerversicherung kommt insbesondere bei bestimmten gewerblichen Risiken oder speziellen Versicherungslösungen in Betracht.

Synonyme - Feuer-Versicherung, Feuerdeckung
Finanzinstrumente im Handelsbestand

Finanzinstrumente im Handelsbestand sind Finanzanlagen oder finanzielle Verpflichtungen, die ein Unternehmen zu Handelszwecken hält beziehungsweise eingeht. Dazu können beispielsweise Aktien, Anleihen oder derivative Finanzinstrumente gehören. Kennzeichnend ist insbesondere die Absicht, kurzfristige Preis- oder Kursschwankungen wirtschaftlich zu nutzen. Die genaue Zuordnung richtet sich nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsvorschriften.

Welche Bedeutung haben sie für Versicherungsunternehmen?

Versicherungsunternehmen legen einen erheblichen Teil ihrer Mittel am Kapitalmarkt an. Diese Kapitalanlagen dienen jedoch überwiegend der Erfüllung langfristiger Verpflichtungen gegenüber Versicherten und gehören nicht automatisch zum Handelsbestand. Finanzinstrumente, die tatsächlich zu Handelszwecken gehalten werden, sind deshalb von anderen Kapitalanlagen des Versicherers zu unterscheiden.

Welche Risiken bestehen?

Finanzinstrumente im Handelsbestand können Wertschwankungen, Ausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unterliegen. Ihre Bewertung und bilanzielle Behandlung hängen von den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften ab. Für Versicherungsunternehmen ist daher entscheidend, solche Positionen angemessen zu erfassen und in das Risikomanagement einzubeziehen.

Synonyme - Handelsbestandsinstrumente, Finanzinstrumente des Handelsbestands
fixe Selbstbeteiligung

Eine fixe Selbstbeteiligung ist ein vertraglich vereinbarter fester Geldbetrag, den Versicherungsnehmer bei einem versicherten Schaden selbst tragen. Im Gegensatz zur prozentualen Selbstbeteiligung hängt dieser Eigenanteil nicht von der Schadenhöhe ab. Je nach Versicherungsvertrag kann die fixe Selbstbeteiligung pro Schadenfall oder für einen bestimmten Zeitraum gelten.

Beispielsweise trägt der Versicherungsnehmer bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 300 Euro und einem versicherten Schaden von 2.000 Euro selbst 300 Euro. Der Versicherer übernimmt die verbleibenden 1.700 Euro, sofern keine weiteren Leistungsbegrenzungen greifen.