
Fachbegriffe aus der Versicherungsbranche
| Begriff | Definition |
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| Pfandversicherung | Eine Pfandversicherung schützt Gegenstände, die bei einem gewerblichen Pfandleiher als Sicherheit für einen Pfandkredit hinterlegt werden, gegen bestimmte Schäden und Verluste. Dazu gehören beispielsweise Schmuck, Uhren oder andere Wertgegenstände. Für gewerbliche Pfandleiher ist dieser Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Welche Versicherungspflicht haben Pfandleiher?Nach § 8 Pfandleiherverordnung (PfandlV) müssen gewerbliche Pfandleiher die hinterlegten Pfänder mindestens zum doppelten Betrag des gewährten Darlehens versichern. Vorgeschrieben ist eine Absicherung gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung. Beispiel: Ein Kunde hinterlegt eine Uhr und erhält dafür einen Pfandkredit über 1.000 Euro. Der Pfandleiher muss die Uhr im Rahmen seiner gesetzlichen Versicherungspflicht mindestens in Höhe von 2.000 Euro gegen die vorgeschriebenen Gefahren versichern. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Kunde bei jedem Schaden automatisch 2.000 Euro erhält. Die tatsächliche Entschädigung hängt vom Schaden, den rechtlichen Ansprüchen und dem vereinbarten Versicherungsschutz ab. Welche Schäden sind durch die Pfandversicherung abgedeckt?Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung. Darüber hinaus können zusätzliche Risiken versichert werden, beispielsweise bestimmte Transportschäden. Ob solche Erweiterungen bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Eine umfassende Absicherung gegen sämtliche Beschädigungen oder Verluste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Was sollten Kunden eines Pfandleihhauses beachten?Wer einen Wertgegenstand verpfändet, sollte den ausgestellten Pfandschein sorgfältig aufbewahren und darauf achten, dass der Gegenstand zutreffend beschrieben ist. Gerade bei besonders wertvollen Schmuckstücken oder Uhren kann der tatsächliche Wert erheblich über dem doppelten Darlehensbetrag liegen. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Verpfändung zu klären, bis zu welcher Höhe der Gegenstand versichert ist und welche Ansprüche bei einem Schaden bestehen. Ist die Verpfändung einer Lebensversicherung dasselbe?Nein. Eine bestehende Lebensversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sicherheit für einen Kredit verpfändet werden. Dabei erhält der Kreditgeber ein Pfandrecht an den Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Kreditgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die verpfändeten Ansprüche zugreifen. Das ist keine Pfandversicherung, sondern eine Form der Kreditsicherung. Welche Ansprüche aus einer Lebensversicherung bestehen und welche Folgen eine vorzeitige Vertragsbeendigung haben kann, erläutern wir auf unserer Fachseite zur Lebensversicherung. |
| Pferdehalter-Haftpflichtversicherung | Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt Pferdehalter vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Schadensersatzansprüche, wenn ihr Pferd anderen Menschen oder fremdem Eigentum einen Schaden zufügt. Sie ist eine besondere Form der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schäden durch Pferde sind normalerweise nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Warum ist eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung wichtig?Nach § 833 BGB haften Halter privat gehaltener Pferde grundsätzlich auch dann, wenn sie den Schaden nicht verschuldet haben. Verursacht beispielsweise ein scheuendes Pferd einen Verkehrsunfall, können erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen. Für bestimmte, dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt dienende Tiere sieht das Gesetz eine Entlastungsmöglichkeit vor. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung besteht in Deutschland nicht. Welche Schäden sind versichert?Die Versicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche wegen Personen-, Sach- und daraus entstehender Vermögensschäden im vereinbarten Umfang. Dazu gehören beispielsweise Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Reparaturkosten. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer ab und übernimmt dabei gegebenenfalls auch die erforderlichen Prozesskosten. Worauf sollten Pferdehalter beim Versicherungsschutz achten?Wichtig ist, dass die tatsächliche Nutzung des Pferdes versichert ist. Dazu können Ausritte, Turnierteilnahmen, Reitbeteiligungen, Fremdreiter und private Tierhüter gehören. Auch Flurschäden sowie Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen oder Pferdeanhängern sollten berücksichtigt werden. Gerade bei Reitbeteiligungen ist zu prüfen, ob auch deren eigene Schadensersatzansprüche gegen den Halter versichert sind. Für gewerbliche Tätigkeiten wie Reitunterricht oder entgeltliche Kutschfahrten kann ein besonderer Versicherungsschutz erforderlich sein. Welche Deckungssumme ist sinnvoll?Eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ist empfehlenswert. Höhere Deckungssummen können insbesondere bei schweren Personenschäden sinnvoll sein. Entscheidend sind außerdem mögliche Leistungsbegrenzungen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse im Versicherungsvertrag. Was kostet eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung?Die Beiträge hängen unter anderem vom Versicherer, der Nutzung des Pferdes, dem Leistungsumfang und einer vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Tarife können bereits für etwa 100 Euro jährlich erhältlich sein. Wichtiger als ein möglichst niedriger Beitrag ist jedoch, dass die tatsächlich bestehenden Haftungsrisiken ausreichend abgesichert sind. |
| Pflege-Bahr | Pflege-Bahr bezeichnet die seit 2013 bestehende staatliche Förderung einer privaten Pflegezusatzversicherung. Wer einen förderfähigen Vertrag abschließt und mindestens 10 Euro monatlich selbst einzahlt, erhält einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro im Monat. Gefördert werden bestimmte private Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Pflege-Bahr ergänzt die gesetzliche beziehungsweise private Pflege-Pflichtversicherung, ersetzt diese aber nicht. Wer kann die Pflege-Bahr-Förderung erhalten?Förderberechtigt sind grundsätzlich Personen ab 18 Jahren, die in der sozialen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung versichert sind und noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit bezogen haben. Bei förderfähigen Verträgen sind Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nicht zulässig. Deshalb können auch Menschen mit Vorerkrankungen einen solchen Vertrag abschließen. Wie hoch ist die staatliche Förderung?Der Staat gewährt monatlich 5 Euro beziehungsweise jährlich 60 Euro. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro monatlich. Zusammen mit der Zulage fließen damit mindestens 15 Euro pro Monat in den Vertrag. Das Versicherungsunternehmen beantragt die Förderung und schreibt sie dem Vertrag gut. Die gesetzlichen Voraussetzungen regelt insbesondere § 127 SGB XI. Welche Leistungen bietet eine Pflege-Bahr-Versicherung?Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit zahlt die Versicherung ein vereinbartes Pflegegeld, dessen Höhe vom Pflegegrad und vom Tarif abhängt. Leistungen müssen für alle fünf Pflegegrade vorgesehen sein. In Pflegegrad 5 beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung 600 Euro monatlich; für die übrigen Pflegegrade gelten abgestufte Mindestleistungen. Eine Wartezeit von höchstens fünf Jahren ist zulässig. Weitere Informationen zu den Leistungen und Vertragsbedingungen bietet unsere Fachseite Pflege-Bahr. Für wen kann sich Pflege-Bahr lohnen?Pflege-Bahr kann insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen interessant sein, die eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung nur schwer oder gar nicht abschließen können. Allerdings reichen die vereinbarten Leistungen häufig nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Zudem können die Beiträge im Laufe der Vertragsdauer steigen. Ob ein geförderter Vertrag oder eine andere private Pflegezusatzversicherung besser geeignet ist, hängt vom individuellen Absicherungsbedarf und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. |
| Pflegebedürftigkeit | Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen seiner Selbstständigkeit oder seiner Fähigkeiten dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Nach § 14 SGB XI müssen die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und eine gesetzlich festgelegte Schwere erreichen. Pflegebedürftigkeit kann durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen entstehen und Menschen jeden Alters betreffen. Wann gilt jemand als pflegebedürftig?Entscheidend ist nicht allein eine bestimmte Erkrankung oder Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die einzelnen Bereiche fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein. Welche Pflegegrade gibt es?Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, Pflegegrad 2 für erhebliche, Pflegegrad 3 für schwere und Pflegegrad 4 für schwerste Beeinträchtigungen. Pflegegrad 5 setzt schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung voraus. Der festgestellte Pflegegrad bestimmt wesentlich, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können. Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen wird geprüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad angemessen ist. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Bei privat Pflegepflichtversicherten wird die Begutachtung grundsätzlich durch Medicproof durchgeführt. Über die Leistungen entscheidet anschließend die zuständige Pflegekasse beziehungsweise der private Pflegeversicherer. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und was bei einer Ablehnung möglich ist, erläutert unser ausführlicher Ratgeber. Kann sich der Pflegegrad später ändern?Ja. Verschlechtert sich die Selbstständigkeit oder steigt der Pflegebedarf, kann eine Höherstufung bei der Pflegekasse beziehungsweise beim privaten Pflegeversicherer beantragt werden. Eine automatische Neubegutachtung alle zwei Jahre ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine erneute Begutachtung kann jedoch erfolgen, wenn sich der Pflegebedarf verändert hat oder andere konkrete Gründe für eine Überprüfung vorliegen. |
| Pflegedienst | Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige oder erkrankte Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Er hilft bei der täglichen Versorgung, übernimmt pflegerische Aufgaben und entlastet Angehörige. Ziel ist es, eine möglichst selbstständige Lebensführung im vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Welche Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?Zu den Leistungen gehören beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden und bei der Ernährung sowie Hilfen im Haushalt und bei der Alltagsgestaltung. Entsprechend qualifizierte Pflegekräfte übernehmen außerdem ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengaben oder Verbandswechsel. Dabei wird zwischen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung und medizinischer Behandlungspflege unterschieden. Welche Unterstützung erbracht wird, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den vereinbarten Leistungen. Wer bezahlt den ambulanten Pflegedienst?Bei anerkanntem Pflegegrad können die Kosten für ambulante Pflegeleistungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsansprüche durch die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung übernommen beziehungsweise erstattet werden. Ambulante Pflegesachleistungen stehen grundsätzlich ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 können bestimmte Unterstützungsangebote über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege wird dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Krankenversicherung übernommen. Übersteigen die Kosten die jeweiligen Leistungsansprüche, müssen die verbleibenden Beträge grundsätzlich selbst getragen werden. Braucht man einen Pflegegrad, um einen Pflegedienst zu beauftragen?Nein. Ein ambulanter Pflegedienst kann auch ohne anerkannten Pflegegrad beauftragt werden. Ob die Pflege- oder Krankenversicherung Kosten übernimmt, hängt jedoch von den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen ab. Für bestimmte ärztlich verordnete Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist kein Pflegegrad erforderlich. Besteht ein längerfristiger Unterstützungsbedarf, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen. Worauf sollte man bei der Auswahl eines Pflegedienstes achten?Wichtig sind die angebotenen Leistungen, die Qualifikation des Personals, verlässliche Einsatzzeiten und eine transparente Kostenaufstellung. Vor Vertragsabschluss sollte geklärt werden, welche Leistungen die Pflege- oder Krankenversicherung übernimmt und welche Eigenanteile entstehen. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag und ein verständlicher Pflegevertrag mit klar geregelten Leistungen, Vergütungen und Kündigungsbedingungen erleichtern die Entscheidung. |
| Pflegegrad | Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen durch gesundheitliche Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. Er bildet die Grundlage dafür, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen ersetzt haben. Dabei werden neben körperlichen Einschränkungen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Welche fünf Pflegegrade gibt es?Nach § 15 SGB XI werden fünf Pflegegrade unterschieden:
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose einer Erkrankung, sondern wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann. Wie wird der Pflegegrad festgestellt?Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen wird die Pflegebedürftigkeit begutachtet. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt dies in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter, bei privat Pflegepflichtversicherten grundsätzlich durch Medicproof. Bewertet werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Bereiche werden unterschiedlich gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengeführt, aus der sich der Pflegegrad ergibt. Wie das Verfahren abläuft und was bei einer Ablehnung möglich ist, erläutert unser Ratgeber Pflegegrad beantragen. Welche Leistungen hängen vom Pflegegrad ab?Der Pflegegrad beeinflusst Art und Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dazu gehören beispielsweise Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen und Zuschüsse zur stationären Pflege. Nicht jede Leistung steht bei jedem Pflegegrad zur Verfügung. Welche Ansprüche bestehen und welche Kosten selbst getragen werden müssen, erläutern wir auf unserer Themenseite zur Pflegeversicherung. Kann ein Pflegegrad später geändert werden?Ja. Verändert sich die Pflegebedürftigkeit, kann eine erneute Begutachtung erforderlich werden. Steigt der Unterstützungsbedarf, können Betroffene bei ihrer Pflegekasse beziehungsweise ihrem privaten Pflegeversicherer eine Höherstufung beantragen. Eine automatische Erhöhung des Pflegegrades erfolgt jedoch nicht allein deshalb, weil eine Erkrankung fortschreitet. Maßgeblich ist, ob sich die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten entsprechend verändert haben. Was ändert sich bei den Pflegegraden ab 2027?Der am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht zum 1. Januar 2027 höhere Mindestpunktzahlen für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 vor.
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| Pflegekasse | Die Pflegekasse ist der zuständige Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingerichtet, rechtlich jedoch selbstständig. Ihre Aufgabe besteht darin, Versicherte bei Pflegebedürftigkeit durch gesetzlich vorgesehene Leistungen und Beratung zu unterstützen. Die Pflegekasse übernimmt nicht sämtliche Pflegekosten, sondern erbringt Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI). Welche Aufgaben hat die Pflegekasse?Die Pflegekasse bearbeitet Anträge auf Pflegeleistungen, veranlasst die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und entscheidet über den Pflegegrad. Außerdem bewilligt sie Leistungen wie Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur stationären Pflege. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation der gesetzlich vorgesehenen Pflegeberatung. Die Voraussetzungen und Leistungsarten erläutern wir auf unserer Themenseite zur sozialen Pflegeversicherung. Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?Wer gesetzlich krankenversichert ist, gehört grundsätzlich der Pflegekasse seiner Krankenkasse an. Das gilt auch für gesetzlich familienversicherte Personen. Privat Krankenversicherte müssen grundsätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen unterhalten. Für sie ist daher keine gesetzliche Pflegekasse zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur privaten Pflege-Pflichtversicherung. Wie beantrage ich Leistungen bei der Pflegekasse?Der Antrag kann direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, zunächst auch formlos. Anschließend wird die Pflegebedürftigkeit in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter beurteilt. Auf Grundlage der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und die beantragten Leistungen. Wie das Verfahren abläuft und welche Fristen gelten, erklären wir im Ratgeber Pflegegrad beantragen. Wer finanziert die Pflegekassen?Die soziale Pflegeversicherung wird überwiegend durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Auch andere beitragspflichtige Stellen können an der Finanzierung beteiligt sein. Die Pflegekassen erbringen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen sind gesetzlich geregelt. |
| Pflegekostenversicherung | Eine Pflegekostenversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung, die bei Pflegebedürftigkeit bestimmte Kosten erstattet, die nach den Leistungen der sozialen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung verbleiben. Anders als bei einer pauschalen Geldleistung richtet sich die Erstattung nach den tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen und vertraglich versicherten Aufwendungen. Eine vollständige Übernahme sämtlicher Pflegekosten ist damit nicht automatisch gewährleistet. Wie funktioniert die Kostenerstattung?Die Pflegekostenversicherung ergänzt die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung. Je nach Tarif werden bestimmte verbleibende Pflegekosten anteilig, bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag oder durch eine Aufstockung der Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung erstattet. Dafür müssen die entsprechenden Aufwendungen nachgewiesen werden. Welche Kosten versichert sind und welche Leistungsgrenzen gelten, richtet sich nach den Vertragsbedingungen. Welche Kosten sind nicht automatisch versichert?Insbesondere Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim gehören bei vielen Pflegekostentarifen nicht zum Versicherungsschutz. Auch Ausgaben für Wohnungsumbauten, Hilfsmittel oder Haushaltshilfen sind nicht grundsätzlich mitversichert. Bei einer überwiegend durch Angehörige übernommenen Pflege können die Leistungen begrenzt sein, wenn keine oder nur geringe erstattungsfähige Kosten entstehen. Was ist der Unterschied zur Pflegetagegeldversicherung?Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall einen vereinbarten Geldbetrag, ohne dass einzelne Pflegeausgaben nachgewiesen werden müssen. Die Pflegekostenversicherung ist dagegen an versicherte Aufwendungen gebunden. Dadurch bietet das Pflegetagegeld mehr Freiheit bei der Verwendung der Versicherungsleistung. Für wen kann eine Pflegekostenversicherung sinnvoll sein?Sie kann infrage kommen, wenn insbesondere die Kosten professioneller Pflege abgesichert werden sollen. Wer dagegen auch bei der Pflege durch Angehörige eine frei verfügbare Geldleistung wünscht, sollte andere Versicherungsformen in den Vergleich einbeziehen. Entscheidend sind die persönlichen Vorstellungen zur Pflege, die vorhandenen finanziellen Mittel und die konkreten Tarifbedingungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur Pflegekostenversicherung sowie im Überblick zur privaten Pflegezusatzversicherung. |
| Pflegetagegeld | Pflegetagegeld ist eine vertraglich vereinbarte Geldleistung aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Wird die versicherte Person pflegebedürftig und sind die tariflichen Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Versicherer einen festgelegten Betrag. Die Höhe richtet sich insbesondere nach dem vereinbarten Tagessatz und dem anerkannten Pflegegrad. Das Geld kann grundsätzlich frei verwendet werden, beispielsweise für zusätzliche Pflegekosten oder zur finanziellen Unterstützung pflegender Angehöriger. Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegetagegeld?Pflegegeld ist eine gesetzlich geregelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung beziehungsweise der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Es wird bei häuslicher Pflege unter bestimmten Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 gezahlt. Pflegetagegeld stammt dagegen aus einer freiwillig abgeschlossenen privaten Zusatzversicherung und ergänzt die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung. Wie wird das Pflegetagegeld ausgezahlt?Die Leistung wird üblicherweise als Tagessatz vereinbart und monatlich ausgezahlt. Je nach Tarif unterscheiden sich die Zahlungen nach Pflegegrad. Manche Versicherungen leisten bereits ab Pflegegrad 1, andere erst ab einem höheren Pflegegrad. Ein Nachweis tatsächlich entstandener Pflegekosten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflege-Bahr?Eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung bietet je nach Tarif unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und sieht beim Abschluss üblicherweise eine Gesundheitsprüfung vor. Pflege-Bahr ist dagegen eine staatlich geförderte Form der privaten Pflegetagegeldversicherung, bei der keine Gesundheitsprüfung zulässig ist. Dafür gelten besondere gesetzliche Anforderungen an die Förderung und den Versicherungsschutz. Für wen kann eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll sein?Sie kann sinnvoll sein, wenn im Pflegefall zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen sollen, unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgt. Entscheidend sind die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden, mögliche Wartezeiten, die Beitragsentwicklung und vertragliche Einschränkungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur Pflegetagegeldversicherung. |
| Pflegetagegeldversicherung | Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung, die bei Pflegebedürftigkeit eine vertraglich vereinbarte Geldleistung zahlt. Sie ergänzt die soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung und hilft, finanzielle Belastungen im Pflegefall abzufedern. Das ausgezahlte Geld kann grundsätzlich frei verwendet werden, unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgt. Welche Leistungen bietet eine Pflegetagegeldversicherung?Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz, dem anerkannten Pflegegrad und den Versicherungsbedingungen. Je nach Tarif kann bereits ab Pflegegrad 1 ein Anspruch bestehen. Häufig unterscheiden sich die Leistungen zwischen den Pflegegraden. Ein Nachweis tatsächlich entstandener Pflegekosten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Einzelheiten zu Leistungen und Vertragsbedingungen erläutern wir auf unserer Themenseite zur Pflegetagegeldversicherung. Wovon hängen die Beiträge ab?Die Beiträge hängen unter anderem vom Eintrittsalter, dem gewünschten Versicherungsschutz und dem gewählten Tarif ab. Bei ungeförderten Pflegetagegeldversicherungen wird üblicherweise auch der Gesundheitszustand beim Abschluss geprüft. Beiträge können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Deshalb sollten neben dem Anfangsbeitrag auch mögliche Beitragsanpassungen und vereinbarte Leistungssteigerungen berücksichtigt werden. Was unterscheidet die Pflegetagegeldversicherung vom Pflege-Bahr?Bei einer ungeförderten Pflegetagegeldversicherung können Versicherte innerhalb des Tarifangebots den gewünschten Versicherungsschutz auswählen. Dafür ist beim Abschluss in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Pflege-Bahr ist dagegen eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Für diese Verträge gelten besondere gesetzliche Vorgaben, unter anderem zu Mindestleistungen und Wartezeiten. Worauf sollte man beim Abschluss achten?Wichtig sind die vereinbarten Leistungen in den einzelnen Pflegegraden, mögliche Wartezeiten, Beitragsanpassungen und die Bedingungen für eine spätere Erhöhung des Versicherungsschutzes. Auch die finanzielle Tragbarkeit der Beiträge im Alter sollte berücksichtigt werden. Ob eine Pflegetagegeldversicherung oder eine andere Form der privaten Pflegezusatzversicherung besser geeignet ist, hängt von der persönlichen Situation ab. |