
Fachbegriffe aus der Versicherungsbranche
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Risikozuschlag | Ein Risikozuschlag ist ein zusätzlicher Versicherungsbeitrag, den ein Versicherer wegen eines erhöhten individuellen Risikos verlangt. Er kann beispielsweise vereinbart werden, wenn Vorerkrankungen, gesundheitliche Risikofaktoren oder besondere berufliche und private Gefahren das versicherte Risiko erhöhen. Ein Risikozuschlag kann ermöglichen, dass ein Versicherungsvertrag trotz eines erhöhten Risikos zustande kommt. Je nach Versicherungsart und gesetzlichen Vorgaben kann der Versicherer stattdessen einen Leistungsausschluss anbieten oder einen Antrag ablehnen. Bei welchen Versicherungen gibt es Risikozuschläge?Individuelle Risikozuschläge kommen insbesondere bei Versicherungen vor, bei denen vor Vertragsabschluss eine Gesundheits- oder Risikoprüfung stattfindet. Dazu gehören beispielsweise:
Nicht jede risikobedingte Beitragsdifferenz ist jedoch ein gesonderter Risikozuschlag. Beispielsweise gehören altersabhängige Tarifbeiträge oder die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen bei der Kfz-Versicherung grundsätzlich zur regulären Beitragskalkulation. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe eines Risikozuschlags?Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Versicherungsart und dem individuellen Risikoprofil. Bei Personenversicherungen können insbesondere Vorerkrankungen, bestimmte gesundheitliche Risikofaktoren, berufliche Belastungen und gefährliche Freizeitaktivitäten berücksichtigt werden. Versicherer bewerten vergleichbare Risiken nicht immer gleich. Deshalb können sich die angebotenen Zuschläge und Annahmebedingungen erheblich unterscheiden. Aus einer bestimmten Diagnose lässt sich kein allgemein gültiger Risikozuschlag ableiten. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden Risikozuschläge erhoben?Es gibt keine einheitliche gesetzliche Vorschrift, die für sämtliche Versicherungsarten eine allgemeine Höhe oder Berechnungsmethode für Risikozuschläge festlegt. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen. Für private Krankenversicherungen, deren Beiträge nach Art der Lebensversicherung berechnet werden, ist insbesondere § 203 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) relevant. Danach kann der Versicherer außerhalb des Basistarifs wegen eines erhöhten Risikos einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Gibt es gesetzliche Höchstgrenzen für Risikozuschläge?Eine allgemeine gesetzliche Höchstgrenze von beispielsweise 30, 50 oder 80 Prozent des regulären Versicherungsbeitrags besteht nicht. Die Höhe hängt von der Versicherungsart, dem individuellen Risiko und den maßgeblichen gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Vorgaben ab. In den von § 203 Abs. 1 VVG erfassten Fällen muss der Risikozuschlag angemessen sein. Er kann beispielsweise als fester zusätzlicher Eurobetrag oder als prozentualer Aufschlag ausgestaltet sein. Welche Besonderheiten gelten beim PKV-Tarifwechsel?Beim Wechsel innerhalb desselben privaten Krankenversicherungsunternehmens gelten die besonderen Regelungen des § 204 VVG. Sind die Leistungen des neuen Tarifs höher oder umfassender, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Der Versicherungsnehmer kann einen Zuschlag für die Mehrleistung durch einen entsprechenden Leistungsausschluss abwenden. Ein zwischenzeitlich verschlechterter Gesundheitszustand rechtfertigt bei einem gewöhnlichen Tarifwechsel nicht allein deshalb einen neuen Risikozuschlag für den bereits versicherten Leistungsumfang. Eine besondere Regelung gilt beim Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif. Weitere Einzelheiten erläutert die Fachseite zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung. Kann sich ein Risikozuschlag bei Beitragserhöhungen verändern?Ob sich ein Risikozuschlag bei einer Beitragsanpassung verändert, hängt von seiner vertraglichen Ausgestaltung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Ein prozentual vereinbarter Zuschlag kann sich bei einer Änderung seiner Berechnungsgrundlage erhöhen. Ein fester Euro-Zuschlag steigt dagegen nicht zwangsläufig automatisch. In der privaten Krankenversicherung erlaubt § 203 Abs. 2 VVG unter den dort geregelten Voraussetzungen auch die entsprechende Änderung eines vereinbarten Risikozuschlags, soweit dies vertraglich vorgesehen ist. Beteiligt sich der Arbeitgeber an einem PKV-Risikozuschlag?Bei zuschussberechtigten privat krankenversicherten Arbeitnehmern gehört ein vereinbarter Risikozuschlag grundsätzlich zum berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrag, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber beteiligt sich im Rahmen der gesetzlichen Grenzen an den zuschussfähigen Beiträgen. Der Zuschuss ist auf die Hälfte des berücksichtigungsfähigen Beitrags und den jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt. Ist dieser bereits ausgeschöpft, führt ein zusätzlicher Risikozuschlag nicht zu einer höheren Arbeitgeberbeteiligung. Kann ein Risikozuschlag abgelehnt werden?Ein Versicherungsinteressent muss ein Angebot mit Risikozuschlag grundsätzlich nicht annehmen. Besteht kein gesetzlicher Aufnahmeanspruch, kann der Versicherer allerdings entscheiden, ob er stattdessen einen Vertrag mit Leistungsausschluss anbietet oder den Antrag ablehnt. Vor einer Entscheidung sollten die langfristigen Mehrkosten eines Risikozuschlags mit den Folgen eines möglichen Leistungsausschlusses verglichen werden. Ein niedrigerer Beitrag ist nicht automatisch vorteilhaft, wenn dadurch ein wesentliches Risiko unversichert bleibt. Kann ein Risikozuschlag später reduziert oder gestrichen werden?Ja. Sind die Umstände, wegen derer eine höhere Prämie vereinbart wurde, nach der Antragstellung oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann nach § 41 VVG eine angemessene Herabsetzung der Prämie verlangt werden. Die Herabsetzung kann ab Zugang des Verlangens beim Versicherer beansprucht werden. Eine allgemeine gesetzliche Wartefrist von drei oder fünf Jahren gibt es dafür nicht. Entscheidend ist, ob die ursprünglich gefahrerhöhenden Umstände tatsächlich weggefallen oder bedeutungslos geworden sind. Eine bloße gesundheitliche Verbesserung führt nicht automatisch zum vollständigen Wegfall des Zuschlags. Versicherungsnehmer sollten die Überprüfung schriftlich verlangen und geeignete Nachweise beifügen. Bei gesundheitlichen Gründen können aktuelle ärztliche Unterlagen hilfreich sein. Lehnt der Versicherer eine Herabsetzung ab, sollte eine nachvollziehbare Erläuterung der weiterhin berücksichtigten Risikoumstände angefordert werden. Ist eine anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen sinnvoll?Bei relevanten Vorerkrankungen kann es sinnvoll sein, vor einem förmlichen Versicherungsantrag eine anonyme Risikovoranfrage durchführen zu lassen. Damit lassen sich die voraussichtlichen Annahmebedingungen verschiedener Versicherer vergleichen, ohne unmittelbar mehrere personenbezogene Versicherungsanträge einzureichen. Eine solche Anfrage kann Hinweise darauf geben, ob normaler Versicherungsschutz, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder eine Ablehnung zu erwarten ist. Sie ist jedoch keine verbindliche Annahmezusage. Wichtig sind eine tatsächlich anonymisierte Anfrage und vollständige, zutreffende Gesundheitsangaben. Was sollten Versicherungsnehmer beachten?Vor dem Abschluss einer Versicherung mit Risikozuschlag sollten die Höhe des zusätzlichen Beitrags, die abgesicherten Leistungen und mögliche Alternativen geprüft werden. Besonders wichtig ist die Abwägung zwischen einem höheren Beitrag bei umfassenderem Versicherungsschutz und einem günstigeren Vertrag mit Leistungsausschlüssen. Bei bestehenden Verträgen lohnt sich eine Überprüfung, wenn die ursprünglich risikobegründenden Umstände weggefallen oder bedeutungslos geworden sind. Ein Risikozuschlag muss nicht in jedem Fall dauerhaft unverändert bestehen bleiben. Weitere Informationen finden sich auf den Fachseiten zur privaten Krankenversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung. |
| Risk Retention Group | Eine Risk Retention Group (RRG) ist eine besondere Form eines Versicherungsunternehmens in den USA, das von seinen versicherten Mitgliedern unmittelbar oder mittelbar getragen wird. Unternehmen oder andere Organisationen mit ähnlichen Haftpflichtrisiken schließen sich zusammen, um diese Risiken gemeinsam abzusichern. Rechtsgrundlage ist der US-amerikanische Liability Risk Retention Act (LRRA) von 1986. Wie funktioniert eine Risk Retention Group?Eine RRG übernimmt die ähnlichen oder miteinander verbundenen Haftpflichtrisiken ihrer Mitglieder, beispielsweise aus beruflichen Tätigkeiten, Produkten oder betrieblichen Dienstleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sie auch entsprechende Risiken anderer RRGs rückversichern. Die Mitglieder können über die Organisation Einfluss auf die Gestaltung des Versicherungsschutzes und die Risikokalkulation nehmen. Welche Vorteile und Risiken bestehen?Eine RRG kann ihren Mitgliedern einen auf ihre Haftpflichtrisiken zugeschnittenen Versicherungsschutz ermöglichen und den Zugang zu schwer versicherbaren Risiken erleichtern. Niedrigere Beiträge sind möglich, aber nicht garantiert. Die Mitglieder sind wirtschaftlich am Erfolg oder Misserfolg ihrer Versicherungsgesellschaft beteiligt. Ob darüber hinaus finanzielle Verpflichtungen bestehen, hängt von der Rechtsform und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei einer Insolvenz besteht kein Schutz durch die üblichen staatlichen Versicherungs-Garantiefonds in den USA. Wie werden Risk Retention Groups beaufsichtigt?Eine RRG muss grundsätzlich in ihrem US-Gründungsstaat als Haftpflichtversicherer zugelassen sein und unterliegt dort der Versicherungsaufsicht. In anderen US-Bundesstaaten kann sie nach den Vorgaben des LRRA Haftpflichtversicherungen anbieten, ohne jeweils eine vollständige Versichererzulassung zu benötigen. Bestimmte Registrierungs-, Informations- und weitere gesetzliche Pflichten bleiben bestehen. Gibt es Risk Retention Groups in Deutschland?Die Risk Retention Group ist ein besonderes US-amerikanisches Versicherungsmodell und keine eigenständige Rechtsform des deutschen Versicherungsrechts. Vergleichbare Ansätze zur gemeinsamen Absicherung unternehmerischer Risiken gibt es beispielsweise bei firmeneigenen Versicherungsunternehmen (Captives). Diese sind rechtlich jedoch nicht mit einer amerikanischen RRG gleichzusetzen. Für Versicherungsunternehmen in Deutschland gelten die jeweils einschlägigen deutschen und europäischen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Weiterführende Informationen zur Absicherung von Haftungsrisiken bietet die Übersicht zu den Haftpflichtversicherungen. |
| Rohbauversicherung | Eine Rohbauversicherung schützt ein noch nicht fertiggestelltes Gebäude während der Bauphase gegen bestimmte Schäden. Gemeint ist damit meist die Feuerrohbauversicherung, die insbesondere Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion absichert. Sie wird häufig zusammen mit der späteren Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und kann für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei enthalten sein. Welche Schäden deckt eine Rohbauversicherung ab?Zum typischen Versicherungsschutz einer Feuerrohbauversicherung gehören Brand, Blitzschlag, Explosion und je nach Versicherungsbedingungen auch Implosion sowie Schäden durch den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen. Neben dem Rohbau können auf dem Versicherungsgrundstück gelagerte Baustoffe und Bauteile sowie vereinbarte Garagen und Carports mitversichert sein. Einige Versicherer bieten darüber hinaus Schutz gegen Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren an. Dieser kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, beispielsweise daran, dass das Gebäude bereits über ein gedecktes Dach sowie eingebaute Fenster und Türen verfügt. Überschwemmungen und andere Elementarschäden sind jedoch nicht bei jeder Rohbauversicherung eingeschlossen. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, idealerweise spätestens mit Beginn der Bauarbeiten. Er besteht üblicherweise bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes, höchstens jedoch für die vereinbarte Vertragsdauer. Einige Versicherer bieten beispielsweise bis zu 24 Monate beitragsfreien Rohbauschutz an, wenn gleichzeitig eine anschließende Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Mit der Bezugsfertigkeit beginnt bei entsprechend vereinbarter Anschlussversicherung der reguläre Schutz der Wohngebäudeversicherung. Bauherren sollten diesen Zeitpunkt rechtzeitig melden und bei Bauverzögerungen prüfen, ob eine Verlängerung des Rohbauschutzes erforderlich ist. Welche Schäden sind nicht versichert?Eine reine Feuerrohbauversicherung übernimmt grundsätzlich keine Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, gewöhnliche Witterungseinflüsse oder Bau- und Ausführungsfehler. Zusätzliche Gefahren können je nach Tarif eingeschlossen sein. Auch Schäden durch vorsätzliches Handeln sind grundsätzlich nicht versichert. Bei grober Fahrlässigkeit richten sich mögliche Leistungskürzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Welche weiteren Versicherungen sind während der Bauphase sinnvoll?Eine Rohbauversicherung deckt nicht sämtliche Risiken eines Bauvorhabens ab. Je nach Bauprojekt können deshalb weitere Versicherungen sinnvoll sein:
Was sollten Bauherren vor Vertragsabschluss beachten?Bauherren sollten insbesondere prüfen, welche Gefahren versichert sind, ob gelagerte Baustoffe und Nebengebäude eingeschlossen sind und wie lange der Versicherungsschutz besteht. Wichtig ist außerdem, ob Sturm-, Hagel- und Elementarschäden bereits während der Bauphase abgesichert sind, welche Voraussetzungen dafür gelten und ob bei einer längeren Bauzeit zusätzliche Beiträge anfallen. Eine frühzeitig abgeschlossene Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossener Feuerrohbauversicherung kann einen unkomplizierten Übergang vom Rohbau zum fertigen Gebäude ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die vereinbarten Leistungen und Vertragslaufzeiten zum tatsächlichen Bauvorhaben passen. Ausführliche Informationen bietet die Fachseite zur Feuerrohbauversicherung. |
| Rohrbruch | Ein Rohrbruch ist eine Beschädigung eines Rohres, beispielsweise durch Frost, Korrosion oder Materialermüdung. Dadurch kann Wasser austreten und Schäden an Wänden, Böden, Decken oder Einrichtungsgegenständen verursachen. Versicherungsrechtlich wird zwischen dem Bruchschaden am Rohr und den Folgeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser unterschieden. Ein versicherter Rohrbruch kann auch ohne einen bereits entstandenen Wasserschaden vorliegen. Nicht jede undichte Verbindung oder Rohrverstopfung gilt jedoch als versicherter Rohrbruch. Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch?Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde, wem die betroffenen Sachen gehören und ob eine rechtliche Haftung besteht. Insbesondere kommen drei Versicherungen infrage:
Sind Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes versichert?Bei versicherten Rohren innerhalb des Gebäudes sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden häufig abgedeckt. Bei Leitungen außerhalb des Gebäudes kommt es besonders auf deren Art, Lage und Funktion an. Wasserzuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück können versichert sein. Für Ableitungsrohre und Leitungen außerhalb des Grundstücks können dagegen besondere Einschränkungen oder zusätzliche Vereinbarungen gelten. Auch bei Rohren unterhalb der Bodenplatte ist Vorsicht geboten: Nach den GDV-Musterbedingungen gehört die Bodenplatte selbst zum Gebäude, während darunter verlaufende Rohre und Installationen ohne abweichende Vereinbarung nicht versichert sind. Entscheidend bleiben die Bedingungen des konkreten Vertrags. Eigentümer sollten deshalb prüfen, welche Rohrleitungen tatsächlich eingeschlossen sind. Weitere Informationen bietet die Fachseite zur erweiterten Wasserschadenabsicherung. Welche Kosten werden bei einem Rohrbruch übernommen?Je nach Versicherungsvertrag können neben der Reparatur des versicherten Rohrschadens auch die Leckortung, technische Trocknung, Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie die Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile übernommen werden. Die Hausratversicherung kann beschädigte Gegenstände im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsregeln ersetzen, häufig zum Neuwert. Auch Hotelkosten bei vorübergehender Unbewohnbarkeit, Einlagerungskosten, Mietausfall oder ein erhöhter Wasserverbrauch können unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein. Solche Leistungen gehören jedoch nicht automatisch zu jedem Vertrag. Eine Selbstbeteiligung fällt nur an, wenn sie vereinbart wurde. Was ist bei einem Rohrbruch sofort zu tun?Bei einem Rohrbruch sollten Betroffene möglichst schnell handeln, um weitere Schäden zu vermeiden:
Bei größeren Wassermengen oder akuter Gefahr kann die Feuerwehr erforderlich sein. Notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung sollten nicht aufgeschoben werden. Umfangreiche Sanierungsarbeiten sollten dagegen möglichst vorab mit dem Versicherer abgestimmt werden. Wie lassen sich Rohrbrüche vermeiden?Regelmäßige Kontrollen der Wasser- und Heizungsleitungen sowie die rechtzeitige Beseitigung erkennbarer Schäden können das Risiko eines Rohrbruchs verringern. Besonders wichtig ist der Frostschutz: Gebäude sollten ausreichend beheizt und wasserführende Anlagen entsprechend den Versicherungsbedingungen kontrolliert werden. Werden Gebäude längere Zeit nicht genutzt, können das Absperren und gegebenenfalls Entleeren gefährdeter Leitungen erforderlich sein. Eigentümer sollten außerdem prüfen, ob ältere Rohrleitungen, Ableitungsrohre und Leitungen außerhalb des Gebäudes ausreichend versichert sind. |
| Rohüberschuss | Der Rohüberschuss bezeichnet insbesondere in der Lebensversicherung das nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Ergebnis eines Versicherungsunternehmens vor der Verwendung für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Er ergibt sich aus dem Zusammenwirken von Erträgen und Aufwendungen des Versicherungsgeschäfts und ist nicht mit dem Jahresüberschuss oder dem frei verfügbaren Unternehmensgewinn gleichzusetzen. Auch in der privaten Krankenversicherung spielt der Rohüberschuss eine Rolle, allerdings gelten dort andere Vorschriften zur Überschussverwendung. Wie entsteht der Rohüberschuss?In der Lebensversicherung entsteht der Rohüberschuss im Wesentlichen aus drei Ergebnisquellen:
Die einzelnen Ergebnisquellen können sich unterschiedlich entwickeln. Positive Ergebnisse in einem Bereich können durch ungünstige Entwicklungen in anderen Bereichen teilweise oder vollständig ausgeglichen werden. Wie werden Versicherungsnehmer am Rohüberschuss beteiligt?Für überschussberechtigte Lebensversicherungen gelten gesetzliche Vorgaben zur Überschussbeteiligung. Wesentliche Grundlagen sind § 153 VVG, das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Mindestzuführungsverordnung (MindZV). Die MindZV sieht für die Berechnung der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung grundsätzlich folgende Ansätze vor:
Diese Prozentsätze beziehen sich auf gesetzlich definierte Berechnungsgrößen und nicht unmittelbar auf den gesamten Rohüberschuss. Bereits gewährte Direktgutschriften sind bei der Ermittlung der erforderlichen Zuführung zu berücksichtigen. Außerdem enthalten die Vorschriften besondere Berechnungsregeln und Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mindestzuführung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde reduziert werden. Wie wird der Rohüberschuss verwendet?Der für die Versicherungsnehmer bestimmte Teil des Rohüberschusses kann den Verträgen unmittelbar als Direktgutschrift zugeteilt oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt werden. Die RfB ermöglicht es insbesondere, Überschüsse zeitlich verteilt zuzuteilen und Schwankungen der wirtschaftlichen Entwicklung abzufedern. Die Mittel der RfB sind grundsätzlich für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmt. Eine anderweitige Verwendung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Der nach Berücksichtigung der Überschussbeteiligung verbleibende Unternehmenserfolg kann zum Jahresüberschuss beitragen. Welche Bedeutung hat der Rohüberschuss für Versicherungsnehmer?Der Rohüberschuss gibt Aufschluss über das wirtschaftliche Ergebnis des Versicherers vor der Überschussverwendung. Er beeinflusst die Möglichkeiten, Versicherungsnehmer an erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Aus einem hohen Rohüberschuss ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte künftige Überschussbeteiligung. Die tatsächliche Beteiligung hängt unter anderem vom Versicherungsvertrag, der Zuordnung zu einer Bestandsgruppe und den festgelegten Überschussanteilsätzen ab. Auch die finanzielle Sicherheit eines Versicherungsunternehmens lässt sich nicht allein am Rohüberschuss beurteilen. Hierfür sind weitere Kennzahlen, insbesondere die Eigenmittelausstattung und die aufsichtsrechtliche Solvabilität, erforderlich. Welche Besonderheiten gelten in der privaten Krankenversicherung?Auch private Krankenversicherer können Rohüberschüsse erwirtschaften. Diese können unter anderem für Beitragsrückerstattungen und Maßnahmen zur Begrenzung von Beitragsbelastungen verwendet werden. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben unterscheiden sich jedoch von denen der Lebensversicherung. Die Mindestquoten der MindZV gelten deshalb nicht unmittelbar für die private Krankenversicherung. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz und zur Überschussbeteiligung bieten die Fachseiten zur Lebensversicherung und zur privaten Rentenversicherung. |
| Rückdatierung | Unter einer Rückdatierung versteht man im Versicherungswesen die Vereinbarung eines technischen Versicherungsbeginns, der vor dem tatsächlichen Vertragsabschluss liegt. Sie kommt insbesondere bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherungen vor. Dadurch kann beispielsweise ein günstigeres versicherungstechnisches Eintrittsalter maßgeblich werden. Eine bloße Rückdatierung bedeutet jedoch nicht, dass für den zurückliegenden Zeitraum automatisch Versicherungsschutz besteht. Wie funktioniert eine Rückdatierung?Bei manchen Versicherungen hängt die Beitragshöhe vom versicherungstechnischen Eintrittsalter ab. Wird der technische Versicherungsbeginn auf einen früheren Zeitpunkt gelegt, kann sich dadurch ein niedrigeres Eintrittsalter und damit ein günstigerer Beitrag ergeben. Ob dies möglich ist, hängt von den Annahme- und Tarifregelungen des jeweiligen Versicherers ab. Beispielsweise kann ein Versicherer bei einem Vertragsabschluss im Januar zulassen, dass der technische Beginn auf Dezember des Vorjahres gelegt wird. Dadurch kann unter Umständen noch das günstigere Eintrittsalter des Vorjahres gelten. Für den rückdatierten Zeitraum können allerdings zusätzliche Beiträge anfallen, obwohl der tatsächliche Versicherungsschutz erst später beginnt. Bei welchen Versicherungen kommt eine Rückdatierung vor?
Welche Vorteile und Nachteile hat eine Rückdatierung?Der wichtigste mögliche Vorteil besteht in niedrigeren Beiträgen durch ein günstigeres versicherungstechnisches Eintrittsalter. Bei langfristigen Verträgen kann sich dies finanziell auswirken. Auch vertragliche Fristen können je nach Tarif durch den technischen Beginn beeinflusst werden. Dem stehen mögliche Nachteile gegenüber. Für den rückdatierten Zeitraum können Beiträge nachzuzahlen sein, ohne dass für diese Zeit rückwirkender Versicherungsschutz vereinbart wurde. Außerdem können sich der rechnerische Vertragsablauf und weitere vertragliche Zeitpunkte verschieben. Eine niedrigere monatliche Prämie bedeutet daher nicht zwangsläufig geringere Gesamtkosten. Was unterscheidet Rückdatierung und Rückwärtsversicherung?Bei einer bloßen Rückdatierung wird der technische Versicherungsbeginn vorverlegt. Der tatsächliche Versicherungsschutz beginnt dadurch nicht automatisch rückwirkend. Bei einer Rückwärtsversicherung wird dagegen vereinbart, dass der Versicherungsschutz bereits vor dem Vertragsschluss beginnt. Die Rückwärtsversicherung ist in § 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Wusste der Versicherungsnehmer bei Abgabe seiner Vertragserklärung bereits, dass ein Versicherungsfall eingetreten war, ist der Versicherer dafür nicht leistungspflichtig. Wusste der Versicherer bei Abgabe seiner Vertragserklärung, dass der Eintritt eines Versicherungsfalls ausgeschlossen war, steht ihm insoweit kein Prämienanspruch zu. Wann lohnt sich eine Rückdatierung?Eine Rückdatierung kann sinnvoll sein, wenn die mögliche Beitragsersparnis die zusätzlichen Kosten überwiegt und keine nachteiligen Auswirkungen auf den gewünschten Versicherungsschutz entstehen. Vor Vertragsabschluss sollten deshalb die Beiträge mit und ohne Rückdatierung, mögliche Nachzahlungen, die Versicherungsdauer und der tatsächliche Beginn des Versicherungsschutzes verglichen werden. |
| Rückdeckungsversicherung | Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, mit der ein Arbeitgeber oder ein Versorgungsträger finanzielle Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung absichert. Sie wird insbesondere bei Direktzusagen (Pensionszusagen) und rückgedeckten Unterstützungskassen eingesetzt. Die Rückdeckungsversicherung ist kein eigenständiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, sondern dient der Finanzierung und Absicherung zugesagter Versorgungsleistungen. Wie funktioniert eine Rückdeckungsversicherung?Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer später eine Betriebsrente oder andere vereinbarte Versorgungsleistungen zu zahlen. Zur Finanzierung kann er eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließen. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Versicherungsleistungen können zur Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtungen verwendet werden. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse schließt regelmäßig die Unterstützungskasse die Versicherung ab. Sie erhält die Versicherungsleistungen und verwendet diese zur Finanzierung der zugesagten Versorgung. Die erforderlichen Mittel stellt der Arbeitgeber über Zuwendungen an die Unterstützungskasse bereit. Was unterscheidet die Rückdeckungsversicherung von einer Direktversicherung?Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung ab, aus der dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen ein eigenes Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen zusteht. Bei einer Rückdeckungsversicherung ist dagegen grundsätzlich der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger bezugsberechtigt. Der Arbeitnehmer hat deshalb normalerweise keinen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Versicherer. Sein Versorgungsanspruch richtet sich weiterhin gegen den Arbeitgeber beziehungsweise nach Maßgabe der Versorgungsregelung gegen den zuständigen Versorgungsträger. Eine rückgedeckte Direktzusage bleibt rechtlich eine Direktzusage. Welche Vorteile bietet eine Rückdeckungsversicherung?Eine Rückdeckungsversicherung kann helfen, finanzielle Mittel für spätere Versorgungsleistungen aufzubauen und biometrische Risiken wie Tod, Invalidität oder Langlebigkeit auf einen Versicherer zu übertragen. Dadurch kann die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung besser planbar werden. Ob die Versicherungsleistungen sämtliche Versorgungsverpflichtungen abdecken, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Bei einer teilweisen oder nicht ausreichend passenden Rückdeckung können zusätzliche finanzielle Verpflichtungen beim Arbeitgeber verbleiben. Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherers und die vereinbarten Versicherungsleistungen sind zu berücksichtigen. Wie sind Arbeitnehmer bei einer Insolvenz geschützt?Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung allein begründet noch keinen unmittelbaren Insolvenzschutz aus dem Versicherungsvertrag. Bei einer Direktzusage können die Ansprüche aus der Versicherung jedoch zugunsten des Arbeitnehmers verpfändet werden. Eine wirksame Verpfändung kann eine zusätzliche Sicherheit schaffen, insbesondere wenn der gesetzliche Insolvenzschutz nicht oder nur eingeschränkt greift. Unabhängig davon besteht für gesetzlich geschützte Versorgungsansprüche und unverfallbare Anwartschaften eine Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein im Rahmen des § 7 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht entfällt grundsätzlich nicht dadurch, dass eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen oder verpfändet wurde. Unter den besonderen Voraussetzungen des § 8 BetrAVG kann ein Versorgungsberechtigter anstelle der gesetzlichen Sicherungsleistung die Versicherungsleistung aus einer Rückdeckungsversicherung wählen. Dies setzt unter anderem voraus, dass die Versorgungszusage auf die Versicherungsleistungen verweist und die weiteren gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Welche steuerlichen Besonderheiten gelten?Bei einer rückgedeckten Direktzusage können die Versicherungsbeiträge grundsätzlich Betriebsausgaben des Arbeitgebers sein. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind nach den geltenden Bilanzierungsregeln zu erfassen. Die Verpflichtung zur Bildung erforderlicher Pensionsrückstellungen bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse gelten besondere steuerliche Voraussetzungen für die Zuwendungen des Arbeitgebers. Diese sind von der steuerlichen Behandlung einer unmittelbar vom Arbeitgeber abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung zu unterscheiden. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung führen beim Arbeitnehmer grundsätzlich nicht unmittelbar zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die späteren Versorgungsleistungen sind nach den für die jeweilige betriebliche Altersversorgung geltenden steuerlichen Vorschriften zu behandeln. |
| Rückgedeckte Unterstützungskassen | Eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine Form der Unterstützungskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung wird von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und schließt zur Finanzierung zugesagter Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rückdeckung ist dabei kein eigenständiger Durchführungsweg, sondern eine Form der Finanzierung. Wie funktioniert eine rückgedeckte Unterstützungskasse?Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage und leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese verwendet die Mittel zur Finanzierung einer Rückdeckungsversicherung, deren Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sie regelmäßig selbst ist. Bei Eintritt des Versorgungsfalls erhält die Unterstützungskasse die vereinbarten Versicherungsleistungen und verwendet sie zur Finanzierung der zugesagten Versorgung. Bei einer kongruenten Rückdeckung sind die Versicherungsleistungen hinsichtlich Art, Höhe und Fälligkeit auf die zugesagten Versorgungsleistungen abgestimmt. Ob sämtliche Verpflichtungen tatsächlich gedeckt werden, hängt von der Versicherungs- und Versorgungszusage ab. Verbleibende Finanzierungslücken gehen grundsätzlich zulasten des verantwortlichen Arbeitgebers. Welche Leistungen können zugesagt werden?Eine rückgedeckte Unterstützungskasse kann Leistungen zur Altersversorgung sowie zur Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung finanzieren. Je nach Zusage sind Renten- oder Kapitalleistungen möglich. Die Höhe, die Voraussetzungen und der Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Versorgungsregelung. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer?Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Rückdeckungsversicherer. Unterstützungskassen sind nach § 1b Abs. 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als Versorgungseinrichtungen ausgestaltet, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewähren. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine wirksam zugesagte betriebliche Versorgung rechtlich unverbindlich wäre. Der Arbeitgeber bleibt nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen verantwortlich, auch wenn die Durchführung über eine Unterstützungskasse erfolgt. Welche steuerlichen Besonderheiten gelten?Zuwendungen des Arbeitgebers an eine rückgedeckte Unterstützungskasse können unter den Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Für rückgedeckte Versorgungszusagen gelten besondere Anforderungen an die Versicherung, die versorgungsberechtigte Person und die Beitragsgestaltung. Bei Versicherungen für Leistungsanwärter sind unter anderem die gesetzlichen Alters- und Laufzeitvoraussetzungen sowie grundsätzlich gleichbleibende oder steigende jährliche Beiträge zu beachten. Für die Finanzierung über eine Unterstützungskasse gilt nicht die jährliche Steuerfreigrenze des § 3 Nr. 63 EStG, die bei bestimmten anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung maßgeblich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeberzuwendungen in beliebiger Höhe steuerlich abzugsfähig sind. Auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung, insbesondere bei Entgeltumwandlung, ist gesondert zu beurteilen. Die Finanzierung der Versorgungszusage führt beim Arbeitnehmer grundsätzlich nicht bereits während der Anwartschaftsphase zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die späteren Versorgungsleistungen sind nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften zu versteuern. Welche Vorteile und Grenzen bestehen?Eine rückgedeckte Unterstützungskasse kann die Finanzierung betrieblicher Versorgungszusagen planbarer machen und insbesondere auch für höhere Versorgungsleistungen eingesetzt werden. Bei passender Rückdeckung können finanzielle Risiken des Arbeitgebers verringert werden. Die rechtliche Selbstständigkeit der Unterstützungskasse führt außerdem zu einer anderen bilanziellen Behandlung als bei einer unmittelbaren Pensionszusage. Eine vollständige wirtschaftliche oder bilanzielle Entlastung des Arbeitgebers ist damit jedoch nicht garantiert. Die Einstandspflicht für die zugesagten Leistungen bleibt bestehen. Auch Änderungen oder eine vorzeitige Beendigung der Finanzierung können versicherungsvertragliche und steuerliche Folgen haben. Was passiert bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?Versorgungszusagen über Unterstützungskassen unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Geschützt werden im gesetzlichen Umfang insbesondere laufende Versorgungsleistungen und unverfallbare Anwartschaften. Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich aus § 7 BetrAVG. Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ersetzt die gesetzliche Insolvenzsicherung nicht. Auch eine vollständige Rückdeckung oder eine Verpfändung von Versicherungsansprüchen führt grundsätzlich nicht zum Wegfall der gesetzlichen Insolvenzsicherungs- und Beitragspflicht. |
| Rückgewährbeitrag | Ein Rückgewährbeitrag ist ein Konzept in der Unfallversicherung, das dem Versicherten einen Teil der gezahlten Beiträge bei Ablauf des Vertrags oder im Todesfall zurückerstattet. Diese Art der Versicherung ist attraktiv für diejenigen, die sich gegen Unfallrisiken schützen und gleichzeitig von der Möglichkeit einer Beitragserstattung profitieren möchten. Im Unterschied zu normalen Unfallversicherungen, die lediglich eine Auszahlung bei Unfallfolgen leisten, gewährt die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung einen finanziellen Rückfluss an den Versicherungsnehmer. Wie funktioniert ein Rückgewährbeitrag? Welche Vorteile bietet ein Rückgewährbeitrag?
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Rückgewährbeitrags?
Wie wird der Rückgewährbeitrag besteuert? Zusammenfassung |
| Rückkaufswert | Der Rückkaufswert ist der nach gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ermittelte Wert einer rückkaufsfähigen Lebens- oder Rentenversicherung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Er bildet grundsätzlich die Grundlage für die Auszahlung bei Kündigung, entspricht aber nicht automatisch dem tatsächlich ausgezahlten Betrag oder der Summe der eingezahlten Beiträge. Maßgeblich sind unter anderem das angesparte Deckungskapital beziehungsweise der Zeitwert, die Vertragskosten, mögliche Abzüge und die Überschussbeteiligung. Bei einer reinen Risikolebensversicherung gibt es normalerweise keinen Rückkaufswert, weil kein Sparvermögen aufgebaut wird. Für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge gelten besondere Regeln. Eine Basisrente (Rürup-Rente) kann beispielsweise nicht gekündigt werden, um sich das angesparte Altersvorsorgekapital vorzeitig auszahlen zu lassen. Wie wird der Rückkaufswert berechnet?Bei klassischen kapitalbildenden Lebensversicherungen bildet grundsätzlich das nach anerkannten versicherungsmathematischen Regeln berechnete Deckungskapital die Grundlage. Bei fondsgebundenen Versicherungen ist grundsätzlich der versicherungsmathematisch ermittelte Zeitwert maßgeblich, der insbesondere von der Entwicklung der zugrunde liegenden Kapitalanlagen abhängt. Vertraglich garantierte Leistungen sind gegebenenfalls gesondert zu berücksichtigen. Hinzu kommen die dem Versicherungsnehmer bereits zugeteilten Überschussanteile, soweit sie nicht bereits berücksichtigt wurden, sowie ein nach den Versicherungsbedingungen für die Kündigung vorgesehener Schlussüberschussanteil. Gesetzlich zulässige Abzüge können den Auszahlungsbetrag verringern. Warum ist der Rückkaufswert häufig niedriger als die eingezahlten Beiträge?Nicht jeder eingezahlte Beitrag wird angespart. Ein Teil finanziert den Versicherungsschutz, etwa für den Todesfall. Hinzu kommen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Besonders in den ersten Vertragsjahren kann der Rückkaufswert deshalb deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Bei fondsgebundenen Versicherungen können außerdem Kursverluste den Vertragswert mindern. Bei klassischen Verträgen beeinflussen die Rechnungsgrundlagen und die Überschussbeteiligung die Wertentwicklung. Ein zulässiger Kündigungsabzug kann die Auszahlung zusätzlich verringern. Der Rückkaufswert muss daher nicht in jedem Vertragsjahr steigen. Welche gesetzlichen Regeln gelten?Die zentrale gesetzliche Grundlage ist § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Vorschrift regelt insbesondere die Berechnung des Rückkaufswerts, zulässige Abzüge und die Berücksichtigung von Überschussanteilen. Für die gesetzliche Mindestberechnung bei Kündigung sieht § 169 Abs. 3 VVG vor, dass die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten rechnerisch gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden. Das bedeutet nicht, dass die Kosten tatsächlich erst innerhalb dieses Zeitraums entstehen. Ein gesonderter Abzug ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Ein zusätzlicher Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unwirksam. Für bestimmte ältere Lebens- und Rentenversicherungsverträge hat der Bundesgerichtshof (BGH) besondere Mindestanforderungen an Rückkaufswerte entwickelt. Bei betroffenen Verträgen kann insbesondere mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals maßgeblich sein. Das ist nicht mit der Hälfte der eingezahlten Beiträge gleichzusetzen. Ob die Rechtsprechung auf einen konkreten Vertrag anwendbar ist, hängt unter anderem vom Abschlusszeitpunkt und den verwendeten Vertragsbedingungen ab. Kann der Rückkaufswert höher sein als die eingezahlten Beiträge?Ja. Bei längerer Vertragsdauer und günstiger Wertentwicklung kann der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigen. Das ist jedoch nicht garantiert. Entscheidend sind insbesondere die Vertragskosten, die erwirtschafteten Erträge, die Überschussbeteiligung und die bisherige Laufzeit. Muss der Rückkaufswert versteuert werden?Nicht der gesamte ausgezahlte Betrag ist automatisch steuerpflichtig. Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere vom Abschlussdatum, der Vertragsart und dem erzielten Ertrag ab. Bei bestimmten vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen kann die Auszahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei sein. Bei nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und entsprechenden privaten Rentenversicherungen ist beim Rückkauf grundsätzlich der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den darauf entrichteten Beiträgen steuerlich maßgeblich. Unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kann nur die Hälfte dieses Unterschiedsbetrags zu versteuern sein. Dafür müssen insbesondere mindestens zwölf Jahre seit Vertragsabschluss vergangen sein und die maßgebliche Altersgrenze erreicht sein. Bei Vertragsabschlüssen von 2005 bis 2011 gilt grundsätzlich das vollendete 60. Lebensjahr, bei Vertragsabschlüssen ab 2012 das vollendete 62. Lebensjahr. Für fondsgebundene Lebensversicherungen und bestimmte besondere Vertragsgestaltungen gelten zusätzliche steuerliche Regelungen. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG). Vor einer Kündigung sollte deshalb auch der voraussichtliche Auszahlungsbetrag nach Steuern berücksichtigt werden. Wo kann der aktuelle Rückkaufswert erfragt werden?Angaben zum Rückkaufswert finden Versicherungsnehmer in ihren Vertragsunterlagen und den Informationen des Versicherers zur Vertragsentwicklung. Vor einer Kündigung empfiehlt es sich, den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag zum gewünschten Beendigungstermin schriftlich anzufordern. Dabei sollten mögliche Abzüge, Überschussanteile und steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Was gilt bei regulärem Vertragsablauf?Bei regulärem Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird grundsätzlich die vertraglich vorgesehene Ablaufleistung fällig. Diese kann garantierte Leistungen und zusätzliche Überschussanteile umfassen. Der Rückkaufswert ist dagegen vor allem für die vorzeitige Vertragsbeendigung relevant. Bei privaten Rentenversicherungen richtet sich die Leistung danach, ob eine lebenslange Rente oder eine vertraglich mögliche Kapitalauszahlung vorgesehen beziehungsweise gewählt wurde. Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?Eine vorzeitige Kündigung kann wirtschaftliche Nachteile verursachen, etwa durch den Verlust bestehender Garantien, des Versicherungsschutzes oder steuerlicher Vorteile. Je nach Vertrag kommen eine Beitragsfreistellung, eine Beitragsreduzierung oder ein Policendarlehen infrage. Bei geeigneten Verträgen können auch ein Verkauf auf dem Zweitmarkt oder eine Teilkündigung geprüft werden. Nicht jede Alternative ist verfügbar oder wirtschaftlich sinnvoll. Weitere Informationen bietet die Fachseite Lebensversicherung kündigen. Ist der Rückkaufswert dasselbe wie eine Rückzahlung nach Widerspruch?Nein. Der Rückkaufswert ist die nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu ermittelnde Leistung bei einer regulären vorzeitigen Vertragsbeendigung. Bei einer rechtlich erfolgreichen Rückabwicklung wegen einer fehlerhaften Widerspruchs- oder Rücktrittsbelehrung kann sich der Zahlungsanspruch dagegen nach anderen Regeln berechnen. Dabei können insbesondere die gezahlten Beiträge, der gewährte Risikoschutz, bereits erhaltene Leistungen und nachgewiesene Nutzungen eine Rolle spielen. Ein niedriger Rückkaufswert allein begründet kein Widerspruchsrecht. Entscheidend sind die rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vertrags. Weitere Informationen bietet der Blogbeitrag Lebensversicherung: Geld zurückfordern. |