
Fachbegriffe aus der Versicherungsbranche
| Begriff | Definition |
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| Sonderkündigungsrecht | Ein Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen ermöglicht es, einen bestehenden Versicherungsvertrag aus einem besonderen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Anlass außerhalb des regulären Kündigungstermins zu beenden. Es wird häufig auch als außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnet. Ob ein solches Recht besteht und welche Fristen gelten, hängt von der Versicherungsart und dem jeweiligen Kündigungsgrund ab. Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer nach § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung erfolgen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Der Versicherer muss auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. Ein entsprechendes Recht besteht, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Versicherungsschutz vermindert, ohne den Beitrag entsprechend zu senken. Nicht jede Beitragsveränderung begründet jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Für die private Krankenversicherung gelten besondere Regelungen nach § 205 VVG. Kann nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?Bei bestimmten Versicherungsarten besteht nach einem Versicherungsfall ein besonderes Kündigungsrecht. In der Sachversicherung können nach § 92 VVG grundsätzlich beide Vertragsparteien innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen kündigen. Für die Haftpflichtversicherung gelten nach § 111 VVG besondere Voraussetzungen und Fristen. Ein eingetretener Schaden begründet deshalb nicht bei jeder Versicherung automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Besteht bei einem Umzug oder beim Zusammenziehen ein Sonderkündigungsrecht?Ein Umzug oder das Zusammenziehen mit einem Partner begründet grundsätzlich kein automatisches gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Ändern sich dadurch der Beitrag oder die versicherten Risiken, können sich jedoch besondere Kündigungsmöglichkeiten aus dem Gesetz oder den vereinbarten Versicherungsbedingungen ergeben. Auch bei einer Doppelversicherung ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen einer der Verträge beendet werden kann. Was gilt beim Verkauf eines Hauses oder Autos?Beim Verkauf einer versicherten Immobilie geht die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich auf den Erwerber über. Dieser kann den Vertrag nach § 96 VVG innerhalb eines Monats nach dem Erwerb mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Erfährt er erst später von der bestehenden Versicherung, beginnt die Frist mit dieser Kenntnis. Auch der Versicherer besitzt unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht. Bei der Kfz-Versicherung gelten besondere Regelungen für den Fahrzeugverkauf und den Versicherungswechsel. Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht des Verkäufers allein wegen des Verkaufs besteht nicht. Welche Sonderkündigungsrechte gelten in der privaten Krankenversicherung?In der privaten Krankenversicherung richten sich besondere Kündigungsrechte insbesondere nach § 205 VVG. Wird eine privat versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer die betroffenen privaten Versicherungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Der Eintritt der Versicherungspflicht muss nachgewiesen werden. Bei bestimmten Beitrags- oder Leistungsänderungen besteht nach § 205 Absatz 4 VVG grundsätzlich ein Kündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung. Bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung, die der gesetzlichen Versicherungspflicht genügt, sind außerdem die Anforderungen an einen lückenlosen anderweitigen Krankenversicherungsschutz zu beachten. Was ist bei einer Sonderkündigung zu beachten?Wer ein Sonderkündigungsrecht ausüben möchte, sollte den konkreten Kündigungsgrund, die geltende Frist und den möglichen Beendigungstermin prüfen. Die Kündigung sollte den Anlass eindeutig benennen und dem Versicherer rechtzeitig in der erforderlichen Form zugehen. Aus Nachweisgründen empfiehlt es sich, den Zugang zu dokumentieren. Bei einem Versicherungswechsel sollte außerdem rechtzeitig für einen lückenlosen Anschlussversicherungsschutz gesorgt werden. Weiterführende InformationenWeitere Informationen zu gesetzlichen Kündigungsfristen und besonderen Kündigungsrechten finden Sie auf unserer Fachseite Kündigungsfristen bei Versicherungen. Einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten bietet unser Blogbeitrag Versicherung kündigen: Fristen und Sonderkündigungsrecht. |
| Sonderwagnisse | Unter Sonderwagnissen versteht man in der Versicherungswelt Risiken, die aufgrund ihrer besonderen Art oder Größe nicht in den üblichen Versicherungstarifen abgedeckt werden können. Diese Risiken werden daher separat betrachtet und müssen gesondert versichert werden. Im Folgenden werden wir genauer auf die Definition, die verschiedenen Arten von Sonderwagnissen sowie deren Bedeutung für Versicherungsunternehmen eingehen. Was sind Sonderwagnisse? Welche Arten von Sonderwagnissen gibt es?
Was ist die Bedeutung von Sonderwagnissen für Versicherungsunternehmen?
Welche Sonderwagnisse gibt es in der Krankenversicherung? Welche Rolle spielen Berufsgruppen bei Sonderwagnissen in der Berufsunfähigkeitsversicherung? Welche Sonderwagnisse können in der Unfallversicherung auftreten? Wie wirken sich Vorerkrankungen auf die Beiträge in der Lebensversicherung aus? Welche Sonderwagnisse gibt es in der Haftpflichtversicherung? Wie wirkt sich das Alter einer Immobilie auf die Wohngebäudeversicherung aus? Welche Sonderwagnisse können in der Kfz-Versicherung auftreten? Wie wirken sich besondere Risiken auf die Beiträge in der Betriebsunterbrechungsversicherung aus? Zusammenfassung |
| Sozialgesetzbuch | Das Sozialgesetzbuch (SGB) bildet eine zentrale Grundlage des deutschen Sozialrechts. Es bündelt die gesetzlichen Regelungen zu wesentlichen Bereichen der sozialen Sicherung – von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung über die Arbeitsförderung bis zur Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe, Sozialhilfe und sozialen Entschädigung. Das SGB besteht aus mehreren Büchern, die jeweils unterschiedliche Bereiche des Sozialrechts regeln.
Was regelt das Sozialgesetzbuch?Das Sozialgesetzbuch regelt insbesondere soziale Rechte, Sozialleistungen, die Zuständigkeit der Leistungsträger sowie Voraussetzungen und Verfahren für zahlreiche Leistungen. Nach § 1 SGB I soll das Sozialrecht dazu beitragen, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu verwirklichen. Dazu gehören unter anderem die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins, der Schutz und die Förderung der Familie sowie die Absicherung besonderer Belastungen des Lebens. Nicht sämtliche Regelungen der sozialen Sicherung befinden sich unmittelbar in den nummerierten Büchern des SGB. Nach § 68 SGB I gelten bestimmte weitere Gesetze bis zu ihrer Einordnung in das Sozialgesetzbuch als besondere Teile des SGB.
Welche Bücher gehören zum Sozialgesetzbuch?Das Sozialgesetzbuch ist in verschiedene Bücher gegliedert, die jeweils einen bestimmten Bereich des Sozialrechts behandeln. Derzeit gibt es die Bücher SGB I bis SGB XII sowie SGB XIV. Ein SGB XIII existiert derzeit nicht.
Warum gibt es kein SGB XIII?Die Nummerierung des Sozialgesetzbuchs ist historisch gewachsen und nicht lückenlos. Die Sozialhilfe wurde bei ihrer Einordnung in das Sozialgesetzbuch zum SGB XII. Ein eigenständiges SGB XIII wurde bislang nicht geschaffen. Mit der Neuordnung des Rechts der sozialen Entschädigung kam später das SGB XIV hinzu. Die Bezeichnung SGB XIV bedeutet daher nicht, dass gegenwärtig vierzehn Bücher des Sozialgesetzbuchs existieren.
Wie ist das Sozialgesetzbuch entstanden?Das deutsche Sozialrecht ist wesentlich älter als das Sozialgesetzbuch. Seine Entwicklung reicht unter anderem bis zu den Sozialversicherungsgesetzen des Deutschen Kaiserreichs im 19. Jahrhundert zurück. Das heutige Sozialgesetzbuch entstand dagegen schrittweise im Rahmen einer umfassenden Neuordnung und Kodifizierung des Sozialrechts. Ein wichtiger Schritt war das 1975 verabschiedete SGB I – Allgemeiner Teil, das am 1. Januar 1976 in Kraft trat. Weitere Bereiche des Sozialrechts wurden anschließend nach und nach in eigene Bücher des Sozialgesetzbuchs überführt. Das SGB ist deshalb kein einmalig geschaffenes Gesetzbuch, sondern eine über Jahrzehnte gewachsene Kodifikation des deutschen Sozialrechts.
Welche Bedeutung hat das Sozialgesetzbuch?Das Sozialgesetzbuch bestimmt für zahlreiche Lebenssituationen, unter welchen Voraussetzungen Menschen sozialrechtlich abgesichert sind und welche Leistungen ihnen zustehen können. Gleichzeitig regelt es Aufgaben und Zuständigkeiten von Behörden, Sozialversicherungsträgern und anderen Leistungsträgern sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten. Damit bildet das SGB einen wesentlichen rechtlichen Rahmen für das deutsche System der sozialen Sicherung. Welche Vorschriften im Einzelfall gelten, hängt davon ab, welcher Bereich der sozialen Sicherung und welches Buch des Sozialgesetzbuchs betroffen sind. |
| Sozialrechtsschutzversicherung | Die Sozialrechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Sozialrechts. Sie ist üblicherweise kein eigenständiger Versicherungsvertrag, sondern ein Leistungsbereich innerhalb einer Rechtsschutzversicherung. Der Sozialrechtsschutz kann beispielsweise helfen, wenn Versicherte Ansprüche gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse, einem Rentenversicherungsträger oder einer anderen Sozialbehörde rechtlich durchsetzen möchten. Welche Streitigkeiten umfasst der Sozialrechtsschutz?Typische Anwendungsfälle sind Auseinandersetzungen über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, Leistungen der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung sowie Entscheidungen über den Grad der Behinderung. Auch Streitigkeiten über Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen können unter den Versicherungsschutz fallen. Welche Rechtsgebiete tatsächlich eingeschlossen sind, bestimmt der jeweilige Vertrag. Welche Kosten werden übernommen?Der Sozialrechtsschutz kann insbesondere die gesetzlichen Kosten einer anwaltlichen Vertretung und weitere versicherte Verfahrenskosten übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass sozialgerichtliche Verfahren für viele Versicherte und Leistungsempfänger nach § 183 Sozialgerichtsgesetz (SGG) grundsätzlich gerichtskostenfrei sind. Kosten für einen selbst beauftragten Rechtsanwalt können dennoch entstehen. Der Versicherungsschutz ist deshalb vor allem für die anwaltliche Unterstützung von Bedeutung. Gilt der Sozialrechtsschutz auch für Widerspruchsverfahren?Nicht jeder Tarif übernimmt bereits die anwaltlichen Kosten eines außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens gegen einen Sozialleistungsbescheid. Bei manchen Verträgen beginnt die Kostenübernahme erst mit einem gerichtlichen Verfahren. Ob auch die anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren versichert ist, gehört deshalb zu den wesentlichen Unterschieden zwischen den Rechtsschutzbedingungen. Was ist vom Sozialrechtsschutz ausgeschlossen?Der Sozialrechtsschutz ist vom Arbeitsrechtsschutz zu unterscheiden. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über Kündigungen, Arbeitszeugnisse oder Gehaltszahlungen gehören grundsätzlich zum Arbeitsrechtsschutz und nicht zum Sozialrechtsschutz. Darüber hinaus können Wartezeiten, zeitliche Ausschlüsse und eine vereinbarte Selbstbeteiligung gelten. Bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Rechtsschutzfälle sind grundsätzlich nicht nachträglich versicherbar. Weiterführende InformationenEinen Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche und wichtige Unterschiede zwischen den Tarifen finden Sie in unserem Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung. Informationen zur Absicherung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten bietet unsere Seite zum Arbeitsrechtsschutz. |
| Sozialtarife | Sozialtarife sind spezielle Tarife, die von Unternehmen, Organisationen oder staatlichen Institutionen angeboten werden, um bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu einem vergünstigten Preis anzubieten. Sie dienen in erster Linie dazu, Menschen mit niedrigem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen den Zugang zu diesen Produkten oder Dienstleistungen zu ermöglichen. Allgemeine Bedeutung von Sozialtarifen Was sind Sozialtarife bei Versicherungen? Sozialtarife als Teil der sozialen Verantwortung von Versicherungsunternehmen Zielgruppen für Sozialtarife Welche Versicherungen bieten Sozialtarife an? Voraussetzungen für den Abschluss von Sozialtarifen Leistungen der Sozialtarife Vorteile von Sozialtarifen Zusammenfassung |
| Sozialversicherung | Die Sozialversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie schützt Versicherte insbesondere vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Erwerbsminderung und Alter. Kennzeichnend ist, dass der Versicherungsschutz weitgehend gesetzlich geregelt ist und für viele Personengruppen eine Versicherungspflicht besteht. Anders als bei einer privaten Versicherung beruhen Versicherungspflicht, Beiträge und Leistungen nicht allein auf einem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Die Voraussetzungen ergeben sich vielmehr aus gesetzlichen Regelungen, insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Wie funktioniert die Sozialversicherung?Die Sozialversicherung beruht auf dem Versicherungsprinzip und verbindet dieses mit Elementen des Solidarprinzips. Versicherte und Arbeitgeber finanzieren einen wesentlichen Teil des Systems durch Beiträge. Wie hoch diese Beiträge sind und wer sie trägt, hängt vom jeweiligen Versicherungszweig und den gesetzlichen Regelungen ab. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist in den betreffenden Versicherungszweigen grundsätzlich kraft Gesetzes versichert. Daneben kennt das Sozialversicherungsrecht auch freiwillige Versicherungen beziehungsweise die freiwillige Fortsetzung einer Versicherung. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungszweig.
Welche Zweige gehören zur Sozialversicherung?Die Sozialversicherung umfasst fünf zentrale Versicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung beziehungsweise Arbeitsförderung. Die einzelnen Zweige sichern unterschiedliche soziale Risiken ab und unterliegen jeweils eigenen gesetzlichen Regelungen. Eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Versicherungszweige finden Sie unter dem Begriff Sozialversicherungen.
Wer ist in der Sozialversicherung versichert?Ob eine Person der Sozialversicherungspflicht unterliegt, hängt insbesondere von ihrer Beschäftigung, Tätigkeit und persönlichen Situation ab. Arbeitnehmer sind grundsätzlich in mehreren Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Für einzelne Personengruppen, beispielsweise Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte oder bestimmte Berufsgruppen, gelten besondere Regelungen. Versicherungspflicht bedeutet dabei nicht, dass jede Person automatisch in allen fünf Zweigen unter denselben Voraussetzungen versichert ist. Die jeweiligen Voraussetzungen werden für jeden Versicherungszweig gesondert geregelt.
Wie wird die Sozialversicherung finanziert?Die Sozialversicherung wird überwiegend durch Beiträge finanziert. In mehreren Versicherungszweigen tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge gemeinsam. Die konkrete Beitragsverteilung unterscheidet sich jedoch je nach Versicherungszweig. So wird die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte grundsätzlich durch die Unternehmen finanziert. Neben Beiträgen fließen in einzelne Bereiche auch Bundesmittel beziehungsweise Steuerzuschüsse. Die Finanzierung der Sozialversicherung beruht daher nicht ausschließlich auf Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wer führt die Sozialversicherung durch?Die Aufgaben der Sozialversicherung werden von unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern wahrgenommen. Dazu gehören beispielsweise gesetzliche Krankenkassen, Pflegekassen, die Träger der Deutschen Rentenversicherung sowie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Aufgaben der Arbeitsförderung einschließlich der Arbeitslosenversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen. Welche Aufgaben ein Träger übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungszweig. Dazu gehören insbesondere die Prüfung von Versicherungsverhältnissen und Leistungsansprüchen sowie die Erbringung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Sozialversicherung?Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch. Das SGB IV enthält gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung. Die einzelnen Versicherungszweige werden darüber hinaus insbesondere im SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII und SGB XI geregelt. Das Sozialgesetzbuch besteht heute aus den Büchern SGB I bis SGB XII sowie dem SGB XIV. Ein SGB XIII gibt es nicht. Die einzelnen Bücher bilden dabei keine Hierarchie, in der jeweils ein Buch auf dem vorhergehenden aufbaut, sondern regeln unterschiedliche Bereiche des Sozialrechts.
Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten zuständig?Für zahlreiche öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus der Sozialversicherung ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Leistungen oder Beiträge der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- oder Unfallversicherung sowie Angelegenheiten der Arbeitsförderung. Die Sozialgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut. In erster Instanz entscheiden die Sozialgerichte. Über Berufungen und bestimmte Beschwerden entscheiden die Landessozialgerichte. Das Bundessozialgericht ist insbesondere für Revisionen zuständig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Wie unterscheidet sich die Sozialversicherung von der privaten Versicherung?Die Sozialversicherung ist gesetzlich organisiert und für viele Personengruppen verpflichtend. Private Versicherungen beruhen dagegen grundsätzlich auf privatrechtlichen Versicherungsverträgen und können je nach Versicherungsart freiwillig abgeschlossen werden oder eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung erfüllen. Private Versicherungen können Leistungen der Sozialversicherung ergänzen oder in bestimmten Bereichen eine andere Form der Absicherung ermöglichen. Sie sind deshalb nicht mit der Sozialversicherung gleichzusetzen. |
| Sozialversicherungen | Die gesetzliche Sozialversicherung bildet einen wesentlichen Teil der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie schützt Versicherte und teilweise auch deren Familien vor den finanziellen Folgen zentraler Lebensrisiken. Traditionell wird zwischen fünf Zweigen unterschieden: gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
Welche fünf Sozialversicherungen gibt es?Die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung sichern unterschiedliche Risiken ab. Versicherungspflicht, Finanzierung und Leistungsansprüche sind dabei für jeden Versicherungszweig gesondert gesetzlich geregelt.
Wer ist in der Sozialversicherung versicherungspflichtig?Ob Versicherungspflicht besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Zweig der Sozialversicherung. Beschäftigte sind grundsätzlich in mehreren Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Daneben können beispielsweise Auszubildende, Studierende, Rentner, Bezieher bestimmter Sozialleistungen und bestimmte Selbstständige je nach Versicherungszweig versicherungspflichtig sein. Es gibt deshalb keine einheitliche Regel, nach der jeder Mensch, der in Deutschland lebt oder arbeitet, automatisch in allen fünf Zweigen versicherungspflichtig ist. Auch Einkommen, Beschäftigungsart und weitere persönliche Voraussetzungen können für die Versicherungspflicht eine Rolle spielen.
Wie werden die Sozialversicherungen finanziert?Die Finanzierung unterscheidet sich je nach Versicherungszweig. Bei versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern werden die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Auch in der sozialen Pflegeversicherung beteiligen sich grundsätzlich beide Seiten, allerdings gelten dort Besonderheiten, beispielsweise beim Beitragszuschlag für Kinderlose und bei der Beitragsverteilung in Sachsen. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet sich davon: Für Beschäftigte werden die Beiträge grundsätzlich von den Unternehmen getragen. Darüber hinaus fließen in einzelne Sozialversicherungszweige Bundesmittel beziehungsweise andere öffentliche Mittel. Finanzierung und Beitragstragung lassen sich deshalb nicht für die gesamte Sozialversicherung mit einer einheitlichen Formel beschreiben.
Wie hoch sind die Beiträge zur Sozialversicherung?Die Höhe der Beiträge hängt vom jeweiligen Versicherungszweig und von den beitragspflichtigen Einnahmen ab. Dabei gelten unterschiedliche Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt zum allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz außerdem der kassenindividuelle Zusatzbeitrag hinzu. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gelten andere Regeln. Die Beiträge der Unternehmen richten sich unter anderem nach den gesetzlichen Vorgaben, dem Finanzbedarf des zuständigen Unfallversicherungsträgers und dem jeweiligen Unfall- beziehungsweise Gefährdungsrisiko.
Welche Gesetze regeln die Sozialversicherung?Die wesentlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch. Für die einzelnen Versicherungszweige sind insbesondere das SGB III für die Arbeitsförderung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, das SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung, das SGB VI für die gesetzliche Rentenversicherung, das SGB VII für die gesetzliche Unfallversicherung und das SGB XI für die soziale Pflegeversicherung maßgeblich. Daneben enthalten weitere Bücher des Sozialgesetzbuchs übergreifende Regelungen. Das SGB IV enthält beispielsweise gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung.
Warum gibt es die gesetzliche Sozialversicherung?Die Sozialversicherung soll Menschen gegen Risiken absichern, deren finanzielle Folgen die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich belasten können. Dazu gehören insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung, Alter, Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die einzelnen Sozialversicherungszweige unterscheiden sich dabei deutlich in Finanzierung, versichertem Personenkreis und Leistungen. Gemeinsam bilden sie einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Systems der sozialen Sicherung. |
| Sozialversicherungsfreiheit | Von Sozialversicherungsfreiheit wird gesprochen, wenn für eine Person oder Beschäftigung keine Versicherungspflicht in einem oder mehreren Zweigen der Sozialversicherung besteht. Der Begriff kann allerdings missverständlich sein: Ob Versicherungsfreiheit besteht, muss grundsätzlich für die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung getrennt geprüft werden. Eine Person kann deshalb beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei sein und gleichzeitig in einem anderen Zweig der Sozialversicherung der Versicherungspflicht unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit bedeutet daher nicht automatisch, dass überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen oder kein Sozialversicherungsschutz besteht.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht?Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht sind rechtlich nicht dasselbe. Versicherungsfreiheit ergibt sich unmittelbar aus den gesetzlichen Vorschriften, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Befreiung setzt dagegen grundsätzlich voraus, dass zunächst Versicherungspflicht besteht und eine gesetzlich vorgesehene Befreiungsmöglichkeit genutzt wird. Ein Beispiel ist die gesetzliche Rentenversicherung: Bestimmte Personen sind nach § 5 SGB VI kraft Gesetzes versicherungsfrei. Für andere Personengruppen sieht § 6 SGB VI dagegen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht vor.
Sind Studierende sozialversicherungsfrei?Studierende sind nicht generell von der Sozialversicherung befreit. Für Beschäftigungen neben dem Studium gelten jedoch besondere Regelungen. Beim sogenannten Werkstudentenprivileg können ordentlich Studierende unter bestimmten Voraussetzungen in einer Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sein. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht dagegen grundsätzlich Versicherungspflicht. Die häufig genannte 20-Stunden-Grenze spielt bei der Beurteilung eine wichtige Rolle, ist aber keine allgemeine Grenze für Sozialversicherungsfreiheit. Auch Alter, Art der Beschäftigung, Arbeitszeit und der Zeitpunkt der Arbeitsleistung können für die versicherungsrechtliche Beurteilung relevant sein.
Sind Praktikanten sozialversicherungsfrei?Auch Praktikanten sind nicht pauschal sozialversicherungsfrei. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um ein vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt, ob das Praktikum vor, während oder nach einem Studium beziehungsweise einer Ausbildung ausgeübt wird und ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. So sind beispielsweise Studierende während eines in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums in dieser Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Für andere Praktika können dagegen andere Regelungen gelten.
Sind Beamte sozialversicherungsfrei?Für Beamte, Richter, Berufssoldaten und weitere gesetzlich bestimmte Personengruppen gelten besondere Regelungen. Sie können beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen besondere Regelungen zur Versicherungsfreiheit. Daraus folgt jedoch ebenfalls keine pauschale Sozialversicherungsfreiheit in jeder denkbaren Konstellation. Maßgeblich sind die Vorschriften des jeweiligen Versicherungszweigs und die konkrete Tätigkeit beziehungsweise Rechtsstellung.
Sind Rentner und Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungsfrei?Der Bezug einer gesetzlichen Rente oder das Erreichen der Regelaltersgrenze führt nicht automatisch zu vollständiger Sozialversicherungsfreiheit. Die Auswirkungen unterscheiden sich vielmehr nach Versicherungszweig und Art der Rente. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind beispielsweise Beschäftigte nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, beim Bezug einer Vollrente wegen Alters grundsätzlich versicherungsfrei. Sie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. In der Kranken- und Pflegeversicherung führt allein das Erreichen der Regelaltersgrenze dagegen nicht zur Versicherungsfreiheit.
Sind Personen ab 55 Jahren sozialversicherungsfrei?Nein. Das Erreichen des 55. Lebensjahres führt nicht allgemein zur Sozialversicherungsfreiheit. In der gesetzlichen Krankenversicherung enthält § 6 Abs. 3a SGB V vielmehr eine besondere Regelung für Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich wieder versicherungspflichtig würden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben diese Personen versicherungsfrei, insbesondere wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Die Regelung soll deshalb nicht allgemein ältere Beschäftigte von Sozialversicherungsbeiträgen befreien.
Sind Selbstständige sozialversicherungsfrei?Auch bei Selbstständigen lässt sich die Frage nicht einheitlich beantworten. Hauptberuflich Selbstständige unterliegen aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit grundsätzlich nicht der allgemeinen Krankenversicherungspflicht für Arbeitnehmer. Sie müssen dennoch über eine Absicherung im Krankheitsfall verfügen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind bestimmte Gruppen von Selbstständigen kraft Gesetzes versicherungspflichtig, während für andere eine freiwillige Versicherung möglich ist. Auch für Künstler und Publizisten gelten besondere Regelungen. Selbstständige Künstler und Publizisten können nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Selbstständigkeit bedeutet daher nicht automatisch Sozialversicherungsfreiheit.
Bedeutet Versicherungsfreiheit, dass keine Beiträge gezahlt werden?Nicht zwingend. Auch bei Versicherungsfreiheit können in bestimmten Fällen Beiträge oder Beitragsanteile des Arbeitgebers anfallen. Beispielsweise kann der Arbeitgeber bei bestimmten rentenversicherungsfreien Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin einen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Ob Versicherungsfreiheit besteht und welche beitragsrechtlichen Folgen sich daraus ergeben, sollte deshalb immer für den jeweiligen Versicherungszweig und die konkrete Beschäftigung geprüft werden. |
| Sozialversicherungsgrößen | Sozialversicherungs-Rechengrößen sind gesetzlich festgelegte Werte, die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht der Sozialversicherung von Bedeutung sind. Sie bestimmen beispielsweise, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden oder unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Viele dieser Rechengrößen werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter angepasst. Zu den wichtigsten gehören die Beitragsbemessungsgrenzen, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Bezugsgröße und das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Sozialversicherungs-Rechengrößen gibt es?Die verschiedenen Rechengrößen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Sie dürfen deshalb nicht miteinander verwechselt werden. Besonders wichtig sind folgende Werte:
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht die Beiträge nicht weiter. Dabei gelten nicht in allen Versicherungszweigen dieselben Grenzen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze. Für die allgemeine Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung gilt eine andere Beitragsbemessungsgrenze.
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird häufig auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Sie ist von der Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden. Für Arbeitnehmer entscheidet sie unter anderem darüber, ob aufgrund der Höhe des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Wird die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze unter den gesetzlichen Voraussetzungen überschritten, kann Versicherungsfreiheit eintreten. Der Arbeitnehmer muss deshalb jedoch nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Er kann grundsätzlich auch als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Was ist die Bezugsgröße?Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV wird für zahlreiche Berechnungen innerhalb der Sozialversicherung verwendet. Sie dient beispielsweise als Ausgangswert für bestimmte Beitrags-, Einkommens- und Leistungsgrenzen. Sie wird jährlich neu bestimmt und aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres abgeleitet.
Was ist das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung?Das Durchschnittsentgelt bildet die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab und ist insbesondere für die Berechnung der Entgeltpunkte von Bedeutung. Wer in einem Kalenderjahr genau das maßgebliche Durchschnittsentgelt als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt, erwirbt grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Für das laufende und das folgende Kalenderjahr werden zunächst vorläufige Durchschnittsentgelte festgelegt. Später erfolgt die endgültige Festsetzung.
Gehört der aktuelle Rentenwert zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen?Der aktuelle Rentenwert ist ebenfalls eine wichtige Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung, wird aber nicht auf dieselbe Weise wie die jährlich in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgelegten Werte bestimmt. Er gibt an, welchem monatlichen Rentenbetrag ein Entgeltpunkt bei einer Altersrente der allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Der aktuelle Rentenwert wird grundsätzlich zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für seine Berechnung gelten besondere gesetzliche Vorschriften, insbesondere § 68 SGB VI.
Wie werden die Sozialversicherungs-Rechengrößen festgelegt?Die maßgeblichen Rechengrößen werden auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben regelmäßig an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter angepasst. Die Bundesregierung hat bei dieser regulären Fortschreibung nicht frei über die Höhe der Werte zu entscheiden, sondern setzt die gesetzlich vorgegebenen Berechnungsregeln um. Die entsprechenden Werte werden insbesondere in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für das jeweilige Jahr festgelegt. Die Verordnung wird von der Bundesregierung beschlossen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Warum sind die Sozialversicherungs-Rechengrößen wichtig?Die Rechengrößen beeinflussen unter anderem die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Berechnung von Rentenanwartschaften. Änderungen können deshalb sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch freiwillig Versicherte und bestimmte Selbstständige betreffen. Da viele Werte jährlich angepasst werden, sollten bei konkreten Berechnungen immer die für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Rechengrößen verwendet werden. |
| Sozialversicherungssystem | Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialstaats. Es organisiert die gesetzliche Absicherung gegen zentrale Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung, Alter, Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Kennzeichnend ist, dass die Absicherung nicht allein durch den Staat erfolgt, sondern über gesetzlich geregelte Versicherungszweige und deren Sozialversicherungsträger organisiert wird.
Wie ist das Sozialversicherungssystem in Deutschland aufgebaut?Das Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Versicherungszweigen: gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. Jeder dieser Zweige hat eigene Aufgaben, einen gesetzlich bestimmten versicherten Personenkreis und unterschiedliche Regeln für Beiträge und Leistungen. Das Sozialversicherungssystem ist damit nur ein Teil des umfassenderen Systems der sozialen Sicherung in Deutschland. Andere staatliche Leistungen und Sicherungssysteme gehören nicht automatisch zur Sozialversicherung, auch wenn sie ebenfalls sozialpolitischen Zielen dienen.
Wer trägt das Sozialversicherungssystem?Die Aufgaben der Sozialversicherung werden von unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern wahrgenommen. Dazu gehören insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Für die Arbeitsförderung einschließlich der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die soziale Pflegeversicherung wird von den bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen durchgeführt. Die Sozialversicherungsträger erfüllen ihre Aufgaben auf gesetzlicher Grundlage und unterliegen staatlicher Aufsicht. Viele Träger sind als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert. Die konkrete Organisationsstruktur unterscheidet sich allerdings zwischen den einzelnen Versicherungszweigen.
Was bedeutet Selbstverwaltung in der Sozialversicherung?Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat den gesetzlichen Rahmen vorgibt, die Sozialversicherungsträger ihre Angelegenheiten innerhalb dieses Rahmens jedoch in wesentlichen Bereichen eigenverantwortlich regeln. Versicherte und Arbeitgeber wirken dabei über die gesetzlich vorgesehenen Selbstverwaltungsorgane an Entscheidungen mit. Die Selbstverwaltung betrifft beispielsweise organisatorische und haushaltsbezogene Entscheidungen der jeweiligen Träger. Gleichzeitig bleibt die Sozialversicherung an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und unterliegt der zuständigen staatlichen Aufsicht.
Wie wird das Sozialversicherungssystem finanziert?Ein wesentlicher Teil der Sozialversicherung wird durch Beiträge finanziert. Wer Beiträge zahlen muss, wie sie berechnet werden und wer sie trägt, unterscheidet sich jedoch zwischen den Versicherungszweigen. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Auch in der sozialen Pflegeversicherung beteiligen sich grundsätzlich beide Seiten, wobei besondere Regelungen gelten. Die gesetzliche Unfallversicherung wird anders finanziert: Für Beschäftigte tragen grundsätzlich die Unternehmen die Beiträge. Daneben spielen in einzelnen Sozialversicherungszweigen Bundesmittel und andere öffentliche Mittel eine Rolle. Das Sozialversicherungssystem ist deshalb kein einheitlich finanziertes Versicherungssystem, sondern verbindet unterschiedliche Finanzierungsmechanismen.
Welche Rolle spielen Solidar- und Versicherungsprinzip?Das Sozialversicherungssystem verbindet Elemente des Versicherungs- und des Solidarprinzips. Ansprüche und Leistungen knüpfen je nach Versicherungszweig an Versicherung, Beitragszeiten, beitragspflichtige Einnahmen oder andere gesetzlich bestimmte Voraussetzungen an. Gleichzeitig werden Risiken gemeinschaftlich getragen und Leistungen richten sich nicht in jedem Versicherungszweig unmittelbar nach der individuellen Höhe der gezahlten Beiträge. Wie stark Versicherungs- und Solidarprinzip ausgeprägt sind, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Zweigen. So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung anders als die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.
Welche gesetzlichen Grundlagen hat das Sozialversicherungssystem?Die wesentlichen Rechtsgrundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB). Für die Sozialversicherung besonders wichtig sind das SGB IV mit gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung, das SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung, das SGB VI für die gesetzliche Rentenversicherung, das SGB VII für die gesetzliche Unfallversicherung und das SGB XI für die soziale Pflegeversicherung. Die Arbeitsförderung einschließlich der Arbeitslosenversicherung ist im SGB III geregelt. Daneben enthalten weitere Bücher des Sozialgesetzbuchs Regelungen, die für das deutsche System der sozialen Sicherung von Bedeutung sind. Nicht jede Sozialleistung und nicht jedes sozialrechtliche Gesetz gehört jedoch zur Sozialversicherung. Beispielsweise sind Grundsicherung, Sozialhilfe oder Elterngeld Teil der sozialen Sicherung, aber keine eigenständigen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung.
Was unterscheidet Sozialversicherungssystem und Sozialsystem?Das Sozialversicherungssystem umfasst die fünf gesetzlichen Versicherungszweige und deren organisatorische, rechtliche und finanzielle Strukturen. Das deutsche Sozialsystem beziehungsweise das System der sozialen Sicherung ist weiter gefasst. Es umfasst neben der Sozialversicherung weitere staatliche Leistungen und Sicherungssysteme. Diese Unterscheidung ist wichtig: Nicht jede staatliche Sozialleistung wird durch Beiträge finanziert und nicht jeder Anspruch auf soziale Unterstützung beruht auf einem Versicherungsverhältnis. Die Sozialversicherung ist daher ein zentraler, aber nicht der einzige Bestandteil des deutschen Sozialstaats. |