FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Innovationsklausel

Eine Innovationsklausel ist eine vertragliche Regelung, durch die Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen automatisch von Verbesserungen der Versicherungsbedingungen profitieren können. Führt der Versicherer für den betreffenden Tarif oder die vereinbarte Produktgruppe verbesserte Leistungen ein, können diese auch für bestehende Verträge gelten, ohne dass ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss.

Die Innovationsklausel ist insbesondere aus der privaten Haftpflichtversicherung bekannt, kann aber auch in anderen Versicherungsarten vorkommen. Welche Verbesserungen übernommen werden und ob zusätzliche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Welche Funktion hat die Innovationsklausel?

Die Innovationsklausel soll verhindern, dass Versicherungsnehmer allein wegen des Abschlussdatums ihres Vertrags von späteren Leistungsverbesserungen ausgeschlossen bleiben. Sie kann dazu beitragen, dass ein bestehender Versicherungsschutz an weiterentwickelte Bedingungen des Versicherers angepasst wird.

Eine Garantie für den besten verfügbaren Versicherungsschutz ist damit jedoch nicht verbunden. Die Klausel bezieht sich grundsätzlich auf die vertraglich festgelegten Verbesserungen beim jeweiligen Versicherer und nicht auf Angebote anderer Versicherungsunternehmen.

Wie funktioniert die Innovationsklausel?

Verbessert ein Versicherer seine Versicherungsbedingungen, können diese Verbesserungen aufgrund einer vereinbarten Innovationsklausel automatisch auch für bereits bestehende Verträge wirksam werden. Ein gesonderter Antrag des Versicherungsnehmers ist dann für die erfassten Änderungen normalerweise nicht erforderlich.

Ob die Übernahme ohne zusätzlichen Beitrag erfolgt, hängt vom Wortlaut der Klausel ab. Viele Innovationsklauseln sehen eine beitragsfreie Übernahme bestimmter Leistungsverbesserungen vor. Daraus ergibt sich jedoch kein allgemeiner Anspruch auf sämtliche künftigen Tarifleistungen.

Welche Verbesserungen können erfasst sein?

Eine Innovationsklausel kann beispielsweise die Erweiterung versicherter Leistungen, die Verbesserung bestimmter Entschädigungsgrenzen oder den Wegfall einzelner Leistungsausschlüsse erfassen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Änderung unter die vertraglich vereinbarte Klausel fällt.

Neue Tarifgenerationen, zusätzliche Leistungsbausteine oder gegen Mehrbeitrag angebotene Erweiterungen werden dagegen nicht zwangsläufig übernommen. Auch eine automatische Beitragssenkung oder ein Wechsel in einen günstigeren Tarif gehört normalerweise nicht zum eigentlichen Zweck der Innovationsklausel.

Beispiel: Ein Versicherer erhöht in einem überarbeiteten Privathaftpflichttarif die Entschädigungsgrenze für eine bestimmte bereits versicherte Leistung. Enthält der bestehende Vertrag eine entsprechend ausgestaltete Innovationsklausel, kann die höhere Grenze auch für den Altvertrag gelten, ohne dass der Versicherungsnehmer einen neuen Tarif abschließen muss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zunächst muss eine Innovationsklausel wirksam Bestandteil des Versicherungsvertrags sein. Außerdem muss die konkrete Verbesserung zu den Änderungen gehören, die von der Klausel erfasst werden. Manche Versicherer beschränken die automatische Übernahme beispielsweise auf bestimmte Tarife, Leistungsarten oder Bedingungsänderungen.

Die Klausel bedeutet auch nicht, dass nachteilige Vertragsänderungen generell ausgeschlossen wären. Für solche Änderungen gelten die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen unabhängig davon, ob eine Innovationsklausel vereinbart wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Innovationsklausel und Besserstellungsklausel?

Die Begriffe Innovationsklausel und Besserstellungsklausel werden teilweise ähnlich verwendet. Sie müssen jedoch nicht dieselbe Regelung bezeichnen.

Eine Innovationsklausel bezieht sich typischerweise auf künftige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen beim eigenen Versicherer. Eine Besserstellungsklausel kann dagegen beispielsweise vorsehen, dass bei einem Versichererwechsel bestimmte günstigere Regelungen des unmittelbar vorherigen Vertrags unter festgelegten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Da die Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet werden, ist für den tatsächlichen Leistungsumfang ausschließlich die konkrete Vertragsregelung entscheidend.

Wie lange gilt die Innovationsklausel?

Eine Innovationsklausel gilt grundsätzlich so lange, wie sie Bestandteil des bestehenden Versicherungsvertrags ist. Bei einer regulären Vertragsverlängerung kann sie daher weiterhin Anwendung finden.

Wird der Vertrag beendet oder in einen anderen Tarif umgestellt, ist zu prüfen, welche Bedingungen anschließend gelten. Auch kann die Klausel bestimmte zeitliche oder tarifbezogene Einschränkungen enthalten.

Worauf sollten Versicherungsnehmer achten?

Eine Innovationsklausel kann ein sinnvoller Bestandteil eines Versicherungsvertrags sein, ersetzt aber keinen gelegentlichen Vergleich des bestehenden Versicherungsschutzes mit aktuellen Angeboten. Denn selbst bei automatischer Übernahme einzelner Verbesserungen können neue Tarife zusätzliche Leistungen enthalten, die nicht unter die Klausel fallen.

Besonders wichtig ist deshalb die Frage, welche Verbesserungen automatisch übernommen werden, ob dies ohne Mehrbeitrag geschieht und welche Einschränkungen vorgesehen sind. Nur anhand der konkreten Versicherungsbedingungen lässt sich beurteilen, welchen zusätzlichen Nutzen die Innovationsklausel tatsächlich bietet.

Synonyme - Innovationsgarantie, Innovationsklauseln, automatische Leistungsverbesserung
Insassenversicherung

Die Insassenversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung. Sie soll Fahrer und mitversicherte Mitfahrer vor bestimmten finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Allerdings besteht für verletzte Fahrzeuginsassen häufig bereits Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Deshalb ist eine zusätzliche Insassenversicherung in vielen Fällen entbehrlich.

 

Wie sind Mitfahrer bei einem Verkehrsunfall geschützt?

Verursacht ein Fahrer einen Unfall, können verletzte Mitfahrer grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Halter beziehungsweise Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machen. Das gilt auch für Familienangehörige, die im Fahrzeug mitfahren. Zu den ersatzfähigen Schäden gehören beispielsweise Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Wird der Unfall von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, richten sich entsprechende Ansprüche regelmäßig gegen dessen Haftpflichtversicherung.

Auch wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt oder unter Alkoholeinfluss fährt, verlieren geschädigte Mitfahrer nicht automatisch ihre Ansprüche. Allerdings kann ein eigenes Mitverschulden des Mitfahrers zu einer Kürzung führen, etwa wenn er wissentlich bei einem erkennbar fahruntüchtigen Fahrer einsteigt. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

 

Wann kann eine Insassenversicherung zusätzlich sinnvoll sein?

Eine Insassenversicherung kann vereinbarte Geldleistungen unabhängig davon erbringen, wer den Unfall verursacht hat. Das kann insbesondere für den Fahrer von Bedeutung sein, dessen eigene Verletzungen nach einem selbst verschuldeten Unfall grundsätzlich nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung seines Fahrzeugs gedeckt sind. Ob dafür eine zusätzliche Insassenversicherung benötigt wird, hängt jedoch von den bereits vorhandenen Versicherungen ab.

Welche Leistungen eine solche Versicherung bietet, wie sie sich vom Fahrerschutz unterscheidet und welche Alternativen bestehen, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag zur Kfz-Unfallversicherung.

Synonyme - Kfz-Insassenunfallversicherung, Insassenunfallversicherung
Insolvenzanfechtungsversicherung

Eine Insolvenzanfechtungsversicherung kann Unternehmen vor bestimmten finanziellen Folgen schützen, wenn ein Insolvenzverwalter bereits erhaltene Zahlungen zurückfordert. Das Risiko entsteht beispielsweise dann, wenn ein Unternehmen Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht und dafür eine Zahlung erhalten hat, die später im Insolvenzverfahren des Geschäftspartners angefochten wird.

Die Insolvenzanfechtungsversicherung ist keine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie gehört vielmehr zum Bereich der Absicherung von Forderungs- und Rückforderungsrisiken. Entsprechender Versicherungsschutz kann als eigenständige Lösung oder als Ergänzung einer Warenkreditversicherung angeboten werden. Umfang und Verfügbarkeit hängen vom jeweiligen Versicherungsangebot ab.

Was ist eine Insolvenzanfechtung?

Die Insolvenzanfechtung ist in den §§ 129 bis 147 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, bestimmte Rechtshandlungen anzufechten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen. Ziel ist es, Vermögenswerte unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Insolvenzmasse zurückzuführen und dadurch die gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung zu ermöglichen.

Eine Insolvenzanfechtung kann auch Unternehmen treffen, die für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bereits bezahlt wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sie erhaltene Zahlungen zurückgewähren, obwohl die ursprüngliche Geschäftsbeziehung längst abgeschlossen ist.

Welche Zahlungen und Rechtshandlungen können angefochten werden?

Nicht jede Zahlung vor einer Insolvenz ist automatisch anfechtbar. Die Insolvenzordnung unterscheidet verschiedene Anfechtungstatbestände mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zeiträumen.

Beispielsweise können Zahlungen oder Sicherheiten unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 130 und 131 InsO angefochten werden. Für unentgeltliche Leistungen sieht § 134 InsO grundsätzlich einen Zeitraum von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO können je nach Art der Rechtshandlung unterschiedliche Zeiträume gelten. Für die Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung beträgt der Zeitraum nach § 133 Abs. 2 InsO vier Jahre; in anderen Fällen kann er bis zu zehn Jahre betragen.

Entscheidend sind neben dem jeweiligen Zeitraum insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen des betreffenden Anfechtungstatbestands. Die bloße Tatsache, dass eine Zahlung innerhalb dieser Zeiträume erfolgt ist, begründet noch keinen Rückforderungsanspruch.

Welche Folgen kann eine Insolvenzanfechtung für Unternehmen haben?

Wird eine bereits erhaltene Zahlung erfolgreich angefochten, kann das betroffene Unternehmen verpflichtet sein, den entsprechenden Betrag an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen. Das kann die Liquidität erheblich belasten, insbesondere wenn es sich um größere Zahlungen handelt oder mehrere Geschäftsvorgänge betroffen sind.

Nach einer Rückgewähr kann die ursprüngliche Forderung unter den Voraussetzungen des § 144 InsO wieder aufleben. Sie kann dann gegebenenfalls im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe darauf eine Insolvenzquote gezahlt wird, ist allerdings ungewiss.

Zusätzlich können Kosten für die rechtliche Prüfung und Abwehr der Rückforderung entstehen.

Was ist der Zweck einer Insolvenzanfechtungsversicherung?

Eine Insolvenzanfechtungsversicherung soll das finanzielle Risiko bestimmter Rückforderungen begrenzen. Sie kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn ein Unternehmen regelmäßig größere Zahlungen von gewerblichen Kunden erhält und durch eine spätere Rückforderung erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen könnten.

Der Versicherungsschutz kann sowohl die finanziellen Folgen einer berechtigten Insolvenzanfechtung als auch die Prüfung und Abwehr geltend gemachter Ansprüche umfassen. Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen.

Wie funktioniert eine Insolvenzanfechtungsversicherung?

Wird ein versichertes Unternehmen von einem Insolvenzverwalter zur Rückzahlung einer früher erhaltenen Leistung aufgefordert, muss zunächst geprüft werden, ob die Forderung rechtlich begründet ist und unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt.

Je nach Versicherungsvertrag kann der Versicherer die rechtliche Prüfung und Abwehr unterstützen und bei einer berechtigten, versicherten Rückforderung eine Entschädigung leisten. Dabei können Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und besondere Voraussetzungen gelten.

Besonders wichtig ist, welche Zahlungen und Geschäftsbeziehungen zeitlich vom Versicherungsschutz erfasst werden. Eine nachträglich abgeschlossene Versicherung übernimmt bereits bekannte Rückforderungsansprüche nicht automatisch. Ob auch zurückliegende Geschäftsvorgänge versicherbar sind, hängt vom konkreten Deckungskonzept ab.

Welche Rolle spielt die Warenkreditversicherung?

Eine Warenkreditversicherung schützt Unternehmen grundsätzlich vor bestimmten Forderungsausfällen, beispielsweise wenn ein Kunde eine offene Rechnung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr begleichen kann.

Bei einer Insolvenzanfechtung liegt die Situation anders: Die Rechnung wurde zunächst bezahlt, die erhaltene Zahlung muss aber möglicherweise später zurückgewährt werden. Dadurch kann die ursprüngliche Forderung erneut entstehen.

Einige Warenkreditversicherungen bieten für solche Fälle besondere Regelungen oder zusätzliche Deckungsbausteine an. Ob die Rückforderung selbst, ein daraus entstehender Forderungsausfall oder auch Rechtsverfolgungskosten versichert sind, muss anhand des jeweiligen Vertrags geprüft werden.

Welche Grenzen hat der Versicherungsschutz?

Eine Insolvenzanfechtungsversicherung übernimmt nicht zwangsläufig jede Rückforderung eines Insolvenzverwalters. Einschränkungen können sich beispielsweise aus dem versicherten Zeitraum, dem Kreis der erfassten Geschäftspartner, der Art der angefochtenen Rechtshandlung oder vereinbarten Entschädigungsgrenzen ergeben.

Auch der geografische Geltungsbereich ist zu beachten. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen können andere insolvenzrechtliche Regelungen maßgeblich sein. Ein Versicherungsschutz für deutsche Insolvenzanfechtungen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass vergleichbare Rückforderungen aus ausländischen Insolvenzverfahren ebenfalls gedeckt sind.

Für welche Unternehmen kann eine Insolvenzanfechtungsversicherung sinnvoll sein?

Eine solche Absicherung kann insbesondere für Unternehmen interessant sein, die regelmäßig größere Forderungen gegenüber gewerblichen Kunden haben oder stark von einzelnen Geschäftspartnern abhängig sind. Dazu gehören beispielsweise Lieferanten, Großhändler und Dienstleistungsunternehmen mit hohen Einzelrechnungen.

Ob eine Versicherung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt jedoch vom tatsächlichen Rückforderungsrisiko, der möglichen finanziellen Belastung und den Kosten sowie Einschränkungen des angebotenen Versicherungsschutzes ab. Eine pauschale Empfehlung für sämtliche Unternehmen lässt sich daraus nicht ableiten.

Wie lässt sich das Risiko einer Insolvenzanfechtung verringern?

Unternehmen sollten auffällige Veränderungen im Zahlungsverhalten ihrer Geschäftspartner ernst nehmen und wesentliche Zahlungsvereinbarungen nachvollziehbar dokumentieren. Bei Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten kann eine frühzeitige insolvenzrechtliche Beratung helfen, Risiken besser einzuschätzen.

Auch die Gestaltung von Geschäftsabläufen kann eine Rolle spielen. § 142 InsO enthält beispielsweise besondere Regelungen für sogenannte Bargeschäfte, bei denen Leistung und gleichwertige Gegenleistung in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgetauscht werden. Allerdings bietet auch ein Bargeschäft keinen uneingeschränkten Schutz vor jeder Insolvenzanfechtung.

Erhält ein Unternehmen eine Rückforderung durch einen Insolvenzverwalter, sollte es diese nicht ungeprüft anerkennen oder begleichen. Zunächst ist zu klären, auf welche gesetzlichen Voraussetzungen der Anspruch gestützt wird und ob eine bestehende Versicherung unverzüglich informiert werden muss.

Synonyme - Anfechtungsversicherung, Insolvenzanfechtungsschutz, Versicherung gegen Insolvenzanfechtung
Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn eine gesetzlich zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtete Person den Antrag trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß stellt. Betroffen sind insbesondere Geschäftsführer einer GmbH oder UG sowie Vorstände einer Aktiengesellschaft. Die bloße Fortführung eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens stellt dagegen noch keine Insolvenzverschleppung dar.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Diese Zeiträume sind Höchstfristen und dürfen nicht automatisch ausgeschöpft werden. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit allein löst die Antragspflicht nach § 15a InsO noch nicht aus.

Für Einzelunternehmer und natürliche Personen besteht grundsätzlich keine entsprechende Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Bei bestimmten Gesellschaftsformen und Sonderkonstellationen gelten besondere Regelungen.

Welche rechtlichen Folgen drohen?

Eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Bei fahrlässiger Begehung drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus können Geschäftsführer und andere Verantwortliche persönlich haften, etwa für bestimmte verbotswidrige Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife gemäß § 15b InsO. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen auch Schadensersatzansprüche geschädigter Gläubiger in Betracht.

Welche Rolle spielen Versicherungen bei Insolvenzverschleppung?

Eine Versicherung, die sämtliche rechtlichen und finanziellen Folgen einer Insolvenzverschleppung übernimmt, gibt es nicht. Insbesondere Geld- und Freiheitsstrafen lassen sich nicht durch eine Haftpflichtversicherung absichern.

Eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) kann unter bestimmten Voraussetzungen Schutz bei zivilrechtlichen Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer oder Vorstände bieten. Ob Ansprüche im Zusammenhang mit einer Insolvenzverschleppung oder Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife versichert sind, hängt von den vereinbarten Bedingungen und den Umständen der Pflichtverletzung ab. Bei vorsätzlichen oder wissentlich begangenen Pflichtverletzungen können Leistungsausschlüsse greifen. Die bloße Verletzung der Insolvenzantragspflicht bedeutet allerdings nicht automatisch, dass auch jeder damit zusammenhängende Haftungsanspruch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Ein gesonderter Strafrechtsschutz kann unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen Kosten der strafrechtlichen Verteidigung übernehmen. Die gewöhnliche Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt dagegen nicht automatisch die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Auch eine Warenkreditversicherung schützt nicht den insolventen Unternehmer vor den Folgen einer verspäteten Antragstellung, sondern kann versicherte Forderungsausfälle eines Gläubigers abdecken.

Bei Anzeichen einer Insolvenzreife ist deshalb eine unverzügliche rechtliche und wirtschaftliche Prüfung erforderlich. Bestehender Versicherungsschutz ersetzt weder die gesetzliche Insolvenzantragspflicht noch die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung.

Synonyme - Insolvenzantragsverschleppung, verschleppte Insolvenzanmeldung
Insolvenzversicherungen

Der Begriff Insolvenzversicherung bezeichnet unterschiedliche Formen der Absicherung gegen finanzielle Folgen einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz. Welche Personen und Schäden geschützt sind, hängt von der jeweiligen Versicherung oder gesetzlichen Sicherungseinrichtung ab. Eine allgemeine Versicherung, die sämtliche Schulden oder Verluste eines insolventen Unternehmens übernimmt, gibt es nicht.

Welche Insolvenzabsicherung gibt es für Unternehmen?

Eine Warenkreditversicherung kann Unternehmen vor Forderungsausfällen schützen, wenn gewerbliche Kunden ihre Rechnungen beispielsweise wegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht begleichen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Forderung und das Ausfallrisiko nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen gedeckt sind. Versicherungsnehmer ist dabei grundsätzlich das Unternehmen, dem die offene Forderung zusteht, nicht der zahlungsunfähige Kunde.

Davon zu unterscheiden ist die Betriebsschließungsversicherung. Sie kann unter bestimmten vertraglich geregelten Voraussetzungen finanzielle Folgen einer Betriebsschließung absichern, ist aber keine allgemeine Insolvenzversicherung. Auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt nicht vor einer Insolvenz als solcher, sondern kann bei versicherten Ursachen einer Betriebsunterbrechung einspringen.

Wie sind Betriebsrenten bei einer Insolvenz geschützt?

Für die betriebliche Altersversorgung besteht in Deutschland eine gesetzlich geregelte Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) schützt unter den gesetzlichen Voraussetzungen laufende Betriebsrenten und unverfallbare Versorgungsanwartschaften, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Eine Mindestzahl von Beschäftigten ist dafür nicht vorgeschrieben.

Der Schutz hängt unter anderem vom Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ab. Insbesondere Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gelten besondere Voraussetzungen und Ausnahmen. Die gesetzliche Höchstgrenze für laufende Leistungen richtet sich nach § 7 BetrAVG und ist nicht auf einen dauerhaft festen Eurobetrag begrenzt.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Durchführungswegen und ihren Besonderheiten finden Sie unter betriebliche Altersvorsorge.

Wie funktioniert die Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen?

Reiseveranstalter müssen nach § 651r BGB unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen gewährleisten. Sie schützt Reisende insbesondere dann, wenn gebuchte Reiseleistungen wegen der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters ausfallen. Bei bereits angetretenen Reisen kann auch die notwendige Rückbeförderung abgesichert sein.

In Deutschland erfolgt die Absicherung insbesondere über einen Reisesicherungsfonds. Kleinere Reiseveranstalter können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Versicherung oder ein Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts nutzen. Die Absicherung wird durch einen Sicherungsschein nachgewiesen. Entscheidend ist, dass Reisende einen unmittelbaren Anspruch gegen den zuständigen Absicherer erhalten.

Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht dagegen nicht automatisch derselbe Insolvenzschutz wie bei einer Pauschalreise. Für bestimmte vermittelte verbundene Reiseleistungen gelten besondere gesetzliche Sicherungspflichten.

Synonyme - Insolvenzversicherung
Instanz

Eine Instanz bezeichnet im Rechtswesen eine Stufe innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Je nach Rechtsgebiet und Verfahrensart können mehrere Gerichte nacheinander mit demselben Rechtsstreit befasst sein. Dabei wird zwischen der ersten Instanz, in der ein Verfahren beginnt, und möglichen weiteren Instanzen unterschieden, in denen gerichtliche Entscheidungen überprüft werden.

Welche Gerichtsinstanzen gibt es?

In zivilrechtlichen Streitigkeiten, etwa zwischen einem Versicherungsnehmer und seinem Versicherungsunternehmen, sind grundsätzlich die Amtsgerichte oder Landgerichte als erste Instanz zuständig. Welches Gericht entscheidet, hängt insbesondere vom Streitwert und der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung ab.

Gegen eine erstinstanzliche Entscheidung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden. In der Berufungsinstanz können tatsächliche und rechtliche Fragen innerhalb der gesetzlichen Grenzen erneut geprüft werden. Die Revision dient dagegen grundsätzlich der Überprüfung von Rechtsfehlern. Nicht jedes Verfahren durchläuft sämtliche Instanzen.

Welche Bedeutung haben Instanzen bei Versicherungsstreitigkeiten?

Gerichtsinstanzen sind insbesondere dann relevant, wenn Versicherungsnehmer und Versicherer über vertragliche Leistungen, die Regulierung eines Schadens oder die Wirksamkeit bestimmter Vertragsbedingungen streiten. Auch bei Haftpflichtfällen kann ein Gericht über bestehende Schadensersatzansprüche entscheiden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich weiterer Instanzen übernehmen, soweit der jeweilige Rechtsstreit versichert ist und die vertraglichen sowie gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Versicherungsschutz gilt nicht automatisch für jedes Rechtsmittel oder sämtliche Verfahrenskosten.

Sind Ombudsstellen und Aufsichtsbehörden ebenfalls Instanzen?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Schlichtungsstellen, Versicherungsombudsleute oder Aufsichtsbehörden gelegentlich als Instanzen bezeichnet. Rechtlich sind sie jedoch von den Gerichtsinstanzen zu unterscheiden. Ombudsstellen ermöglichen eine außergerichtliche Streitbeilegung, während Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesetzliche Aufsichtsaufgaben wahrnehmen. Sie ersetzen keine gerichtliche Entscheidung über individuelle zivilrechtliche Ansprüche.

Synonyme - Gerichtsinstanz
Insurance

Insurance ist der englische Begriff für Versicherung. Gemeint ist die Absicherung bestimmter finanzieller Risiken durch einen Versicherer. Bei einer privaten Versicherung verpflichtet sich der Versicherer im Rahmen des Versicherungsvertrags, bei Eintritt eines vereinbarten Versicherungsfalls die festgelegten Leistungen zu erbringen. Im Gegenzug zahlt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Versicherungsbeitrag, auch Prämie genannt.

Wie funktioniert das Versicherungsprinzip?

Versicherungen beruhen auf dem Gedanken der Risikogemeinschaft: Viele Versicherungsnehmer zahlen Beiträge, aus denen die versicherten Schäden und Leistungen finanziert werden. Dadurch können finanzielle Risiken, die für Einzelne schwer zu tragen wären, auf eine größere Gemeinschaft verteilt werden. Welche Schäden, Ereignisse oder Leistungen abgesichert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Welche Arten von Insurance gibt es?

Im englischen Sprachgebrauch werden unter anderem die Begriffe Health Insurance (Krankenversicherung), Liability Insurance (Haftpflichtversicherung), Life Insurance (Lebensversicherung), Property Insurance (Sachversicherung) und Car Insurance (Kfz-Versicherung) verwendet. Die genaue Bedeutung und der Leistungsumfang können je nach Land und Versicherungssystem unterschiedlich sein.

In Deutschland ist außerdem zwischen gesetzlicher und privater Versicherung zu unterscheiden. Während die Sozialversicherung überwiegend gesetzlich geregelt ist, beruhen private Versicherungen grundsätzlich auf Versicherungsverträgen. Auch bei privaten Versicherungen können gesetzliche Versicherungspflichten bestehen, beispielsweise bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Integralfranchise

Die Integralfranchise ist eine besondere Form der Selbstbeteiligung in der Versicherung. Dabei wird eine feste Schadengrenze vereinbart, bis zu der der Versicherungsnehmer einen Schaden vollständig selbst trägt. Überschreitet der versicherte Schaden diese Grenze, übernimmt der Versicherer grundsätzlich den gesamten erstattungsfähigen Schaden, ohne den Franchisebetrag abzuziehen. Voraussetzung ist, dass der Schaden nach den Versicherungsbedingungen gedeckt ist.

Wie funktioniert eine Integralfranchise?

Bei einer vereinbarten Integralfranchise von 500 Euro wird ein versicherter Schaden von 300 Euro nicht erstattet. Beträgt der erstattungsfähige Schaden dagegen 800 Euro, übernimmt der Versicherer grundsätzlich die vollen 800 Euro. Die Grenze von 500 Euro wird in diesem Fall nicht abgezogen. Erreicht der Schaden genau die vereinbarte Grenze, besteht bei einer Regelung, die eine Überschreitung voraussetzt, noch kein Leistungsanspruch.

Ob die Integralfranchise für jeden einzelnen Versicherungsfall oder innerhalb eines anderen vereinbarten Zeitraums gilt, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Eine grundsätzlich nur einmal jährlich anfallende Selbstbeteiligung ist damit nicht verbunden.

Was unterscheidet die Integralfranchise von der Abzugsfranchise?

Bei einer Abzugsfranchise wird die vereinbarte Selbstbeteiligung vom erstattungsfähigen Schaden abgezogen. Bei einem Schaden von 800 Euro und einer Abzugsfranchise von 500 Euro zahlt der Versicherer daher grundsätzlich 300 Euro. Bei einer Integralfranchise von 500 Euro wären es dagegen 800 Euro, sofern die vereinbarte Schadengrenze überschritten wird und keine weiteren Leistungsbegrenzungen greifen.

Welche Vor- und Nachteile hat die Integralfranchise?

Eine Integralfranchise kann den Versicherungsbeitrag gegenüber einem vergleichbaren Tarif ohne Selbstbeteiligung verringern, weil kleinere Schäden nicht vom Versicherer übernommen werden. Bei größeren versicherten Schäden ist dagegen vorteilhaft, dass die vereinbarte Franchise nicht von der Entschädigung abgezogen wird.

Nachteilig ist, dass Schäden bis zur vereinbarten Grenze vollständig selbst finanziert werden müssen. Treten mehrere kleinere Schäden auf, kann sich daraus eine erhebliche finanzielle Belastung ergeben. Ob eine Integralfranchise angeboten wird und welche Regelungen gelten, hängt von der Versicherungsart und dem jeweiligen Tarif ab.

Synonyme - Integralfranchising
Integritätsentschädigung

Die Integritätsentschädigung ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung in der Schweiz. Sie wird gewährt, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit eine dauernde und erhebliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität erleidet. Rechtsgrundlage ist insbesondere Artikel 24 des schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes (UVG).

Wann besteht Anspruch auf eine Integritätsentschädigung?

Voraussetzung ist ein versichertes Ereignis, das einen dauernden und erheblichen Integritätsschaden verursacht. Dauernd bedeutet, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich während des ganzen Lebens mindestens im gleichen Umfang bestehen bleibt. Erheblich ist der Schaden, wenn die körperliche, geistige oder psychische Integrität unabhängig von der Erwerbsfähigkeit in auffälliger oder starker Weise beeinträchtigt ist.

Die Entschädigung wird grundsätzlich festgesetzt, wenn von der weiteren ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustands mehr erwartet werden kann. Zuständig ist der jeweilige Unfallversicherer, nicht die schweizerische Invalidenversicherung.

Wie hoch ist die Integritätsentschädigung?

Die Integritätsentschädigung wird als einmalige Kapitalleistung ausgerichtet. Ihre Höhe richtet sich nach der Schwere des Integritätsschadens und wird anhand der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Anhangs 3 zur Unfallversicherungsverordnung (UVV), bemessen. Grundlage ist der am Unfalltag geltende Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes. Die Entschädigung darf diesen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Der Integritätsschaden ist nicht mit dem Invaliditätsgrad gleichzusetzen. Während der Invaliditätsgrad die wirtschaftlichen Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit betrifft, bewertet die Integritätsentschädigung die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung unabhängig von einem konkreten Einkommensverlust.

Gibt es eine vergleichbare Leistung in Deutschland?

Eine unmittelbar entsprechende Leistung mit der Bezeichnung Integritätsentschädigung gibt es in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Dort kommen bei anerkannten Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe und eine Verletztenrente in Betracht.

Eine private Unfallversicherung kann bei einer unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung eine vereinbarte Invaliditätsleistung erbringen. Diese beruht jedoch auf dem Versicherungsvertrag und ist rechtlich von der schweizerischen Integritätsentschädigung zu unterscheiden.

Integritätsprinzip

Das Integritätsprinzip bezeichnet allgemein den Grundsatz, ehrlich, verantwortungsbewusst und im Einklang mit rechtlichen und ethischen Anforderungen zu handeln. Im Versicherungswesen beschreibt es insbesondere einen redlichen Umgang zwischen Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen eigenständigen, ausdrücklich im deutschen Versicherungsvertragsgesetz definierten Rechtsgrundsatz.

Welche Bedeutung hat das Integritätsprinzip bei Versicherungen?

Integrität zeigt sich im Versicherungsbereich vor allem durch transparente Informationen, die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten sowie einen sachgerechten Umgang mit Interessenkonflikten. Versicherungsunternehmen müssen die für sie geltenden aufsichts- und vertragsrechtlichen Anforderungen beachten. Versicherungsnehmer sind ihrerseits verpflichtet, bestimmte gesetzliche und vertragliche Mitwirkungs- und Auskunftspflichten einzuhalten.

Ein Beispiel ist die vorvertragliche Anzeigepflicht. Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherungsnehmer die ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Eine allgemeine Pflicht, ungefragt sämtliche möglicherweise relevanten Informationen mitzuteilen, besteht daraus nicht.

Welche rechtlichen Folgen können Pflichtverletzungen haben?

Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten können unterschiedliche Folgen haben. Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kommen beispielsweise unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung in Betracht. Bei arglistiger Täuschung kann zudem eine Anfechtung des Vertrags möglich sein.

Auch Versicherungsunternehmen unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen und der Versicherungsaufsicht. Welche aufsichtsrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen ein Verstoß hat, richtet sich nach der konkret verletzten Vorschrift. Aus dem allgemeinen Integritätsgedanken allein ergeben sich dagegen keine eigenständigen Sanktionen.