FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz ist ein deutsches Gesetz zur Stärkung der Rechte von Patienten, das am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Es hat insbesondere die Rechte und Pflichten aus medizinischen Behandlungsverträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich geregelt. Dazu gehören die ärztlichen Informations- und Aufklärungspflichten, die Einwilligung in medizinische Maßnahmen, die Behandlungsdokumentation und die Einsicht in die Patientenakte.

Welche gesetzlichen Regelungen enthält das Patientenrechtegesetz?

Die zentralen Vorschriften zum Behandlungsvertrag stehen in den §§ 630a bis 630h BGB. Sie regeln unter anderem die Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards, die Information und Aufklärung des Patienten, die erforderliche Einwilligung sowie die Dokumentationspflichten. Darüber hinaus wurden durch das Patientenrechtegesetz auch Regelungen im Sozialgesetzbuch angepasst, insbesondere zur Unterstützung gesetzlich Versicherter bei vermuteten Behandlungsfehlern.

Welche Rechte haben Patienten bei einer medizinischen Behandlung?

Patienten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards. Sie müssen verständlich über wesentliche Umstände ihrer Behandlung informiert werden. Vor einem medizinischen Eingriff ist grundsätzlich eine wirksame Einwilligung erforderlich, die eine ordnungsgemäße Aufklärung voraussetzt. Patienten können ihre Einwilligung jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen.

Welche Aufklärungspflichten haben Ärzte?

Nach § 630e BGB müssen Patienten vor einer einwilligungspflichtigen medizinischen Maßnahme über die wesentlichen Umstände aufgeklärt werden. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken sowie gegebenenfalls geeignete Behandlungsalternativen. Die Aufklärung muss rechtzeitig und verständlich erfolgen, damit eine selbstbestimmte Entscheidung möglich ist. Ein bloßes Aufklärungsformular ersetzt das erforderliche persönliche Gespräch grundsätzlich nicht.

Haben Patienten ein Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte?

Ja. Nach § 630g BGB können Patienten grundsätzlich unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte verlangen. Einschränkungen sind nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Patienten können außerdem eine Abschrift ihrer Akte verlangen. Die erste Abschrift ist grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ergänzend können datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche bestehen.

Welche Rechte bestehen bei einem vermuteten Behandlungsfehler?

Vermuten Patienten einen Behandlungsfehler, können sie mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche prüfen lassen. § 630h BGB enthält besondere Regelungen zur Beweislast bei der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei einem groben Behandlungsfehler, kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten umkehren. Gesetzliche Krankenkassen sollen ihre Versicherten nach § 66 SGB V bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aufgrund vermuteter Behandlungsfehler unterstützen.

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Krankenversicherung?

Das Patientenrechtegesetz betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen Patienten und Behandelnden. Für gesetzlich Krankenversicherte sind ergänzend die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs relevant. Die gesetzliche Krankenversicherung kann insbesondere bei der Aufklärung vermuteter Behandlungsfehler unterstützen. In der privaten Krankenversicherung richten sich die Ansprüche auf Erstattung medizinischer Behandlungskosten dagegen grundsätzlich nach dem Versicherungsvertrag und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Patientenrechtegesetz begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Übernahme jeder gewünschten Behandlung durch die Krankenversicherung.

Wo erhalten Patienten Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte?

Patienten können sich bei Fragen zu ihren Rechten beispielsweise an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Verbraucherzentralen oder die zuständigen Ärztekammern wenden. Bei vermuteten Behandlungsfehlern kommen außerdem Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern infrage. Gesetzlich Versicherte können sich zusätzlich an ihre Krankenkasse wenden. Welche Unterstützung geeignet ist, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungssystemen und ihren Leistungen finden Sie in unseren Ratgebern zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur privaten Krankenversicherung.

Synonyme - Patientenrechte-Gesetz, Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Pauschalbesteuerung

Bei der Pauschalbesteuerung wird die Steuer auf bestimmte Arbeitgeberleistungen mit einem gesetzlich vorgesehenen pauschalen Steuersatz erhoben. Anders als bei der individuellen Lohnbesteuerung richtet sich die Berechnung dabei nicht nach den persönlichen Lohnsteuermerkmalen des einzelnen Arbeitnehmers. Im Versicherungsbereich spielt die Pauschalbesteuerung insbesondere bei bestimmten Formen der betrieblichen Altersversorgung, bei Gruppenunfallversicherungen und bei arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen eine Rolle.

Ob eine Pauschalbesteuerung zulässig ist, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift, der Finanzierung und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Nicht jede vom Arbeitgeber finanzierte Versicherung kann pauschal besteuert werden.

Bei welchen Versicherungen ist eine Pauschalbesteuerung möglich?

Die wichtigsten Anwendungsfälle und Steuersätze im Überblick:

AnwendungsbereichPauschalsteuersatzWesentliche Voraussetzung
Betriebliche Altersversorgung20 %Begünstigte Zuwendungen nach § 40b EStG, einschließlich bestimmter Altfälle
Gruppenunfallversicherung20 %Steuerpflichtige Beiträge für eine gemeinsame Versicherung mehrerer Arbeitnehmer
Betriebliche Krankenversicherung30 %Begünstigte steuerpflichtige Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Sonstige Bezüge, etwa bei einer betrieblichen KrankenversicherungBesonders ermittelter PauschsteuersatzZulassung durch das Betriebsstättenfinanzamt nach § 40 Abs. 1 EStG
Bestimmte betriebliche Versorgungszahlungen15 %Sonderregelung nach § 40b Abs. 4 EStG

Auch eine betriebliche Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung kann unter die Vorschriften für die jeweilige Versorgungsform fallen, wenn sie Bestandteil einer begünstigten betrieblichen Versorgungszusage ist. Die Steuersätze sind nicht frei wählbar. Entscheidend ist, welche gesetzliche Vorschrift auf die konkrete Arbeitgeberleistung anwendbar ist.

Wie funktioniert die Pauschalbesteuerung bei der betrieblichen Altersversorgung?

Bei bestimmten Formen der betrieblichen Altersversorgung kann der Arbeitgeber begünstigte Zuwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent versteuern. Hinzukommen können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Der geltende § 40b Absatz 1 EStG betrifft Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse. Für bestimmte ältere Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen kann aufgrund der Übergangsregelung des § 52 Absatz 40 EStG weiterhin die frühere Fassung des § 40b EStG angewendet werden.

Davon zu unterscheiden ist die Steuerfreiheit bestimmter Beiträge nach § 3 Nummer 63 EStG. Für beide Förderwege gelten eigene Voraussetzungen und Anrechnungsregeln. Derselbe Beitrag kann nicht gleichzeitig steuerfrei und pauschal besteuert sein.

Welche Übergangsregeln gelten für ältere Direktversicherungen und Pensionskassen?

Nach § 52 Absatz 40 EStG kann § 40b Absatz 1 und 2 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiter angewendet werden, wenn vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag für den betreffenden Arbeitnehmer nach der früheren Vorschrift pauschal besteuert wurde.

Entscheidend ist damit nicht ausschließlich das Abschlussdatum des einzelnen Versicherungsvertrags. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die frühere Pauschalbesteuerung auch bei späteren Beiträgen, einem neuen Vertrag oder einem Arbeitgeberwechsel in Betracht kommen. Die frühere steuerliche Behandlung muss gegebenenfalls nachgewiesen werden.

Die Grundlagen des Versicherungsmodells erläutert unsere Fachseite zur Direktversicherung.

Welche Höchstbeträge gelten nach § 40b EStG?

Die Pauschalbesteuerung nach § 40b Absatz 1 und 2 EStG ist grundsätzlich auf 1.752 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr begrenzt. Die Zuwendungen müssen außerdem aus einem ersten Dienstverhältnis stammen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einer Pensionskasse versichert, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Durchschnittsberechnung möglich. Dabei werden die berücksichtigungsfähigen Zuwendungen zusammengerechnet und durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer geteilt. Der Durchschnitt darf 1.752 Euro nicht übersteigen.

Arbeitnehmer, für die im Kalenderjahr Zuwendungen von mehr als 2.148 Euro geleistet werden, bleiben bei dieser Durchschnittsberechnung außer Betracht. Ihre Beiträge werden gesondert beurteilt. Die Grenze von 2.148 Euro ist somit kein allgemeiner persönlicher Freibetrag.

Übersteigt der errechnete Durchschnitt 1.752 Euro, kann die Durchschnittsberechnung nicht als Grundlage für die Pauschalbesteueruerung verwendet werden. Dann ist für jeden Arbeitnehmer einzeln zu prüfen, welcher Teil der tatsächlichen Zuwendungen nach den allgemeinen Voraussetzungen pauschal besteuert werden darf.

Für bestimmte Zuwendungen aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses enthält § 40b Absatz 2 EStG außerdem eine Vervielfältigungsregel. Der Betrag von 1.752 Euro wird dabei mit der Anzahl der Kalenderjahre des Dienstverhältnisses vervielfältigt und um die nach § 40b Absatz 1 EStG pauschal besteuerten Zuwendungen des Beendigungsjahres und der sechs vorangegangenen Kalenderjahre vermindert.

Was geschieht mit Beiträgen oberhalb der begünstigten Beträge?

Soweit Beiträge nicht nach § 40b EStG pauschal besteuert werden können, richtet sich ihre Behandlung nach den übrigen steuerlichen Vorschriften. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 63 EStG in Betracht kommen. Andernfalls kann eine individuelle Besteuerung erforderlich sein.

Bei älteren Versorgungszusagen müssen zusätzlich die Übergangs- und Anrechnungsregelungen berücksichtigt werden. Die steuerliche Behandlung lässt sich deshalb nicht allein aus der Höhe des Versicherungsbeitrags ableiten.

Wie werden Gruppenunfallversicherungen pauschal besteuert?

Übernimmt ein Arbeitgeber Beiträge für eine gemeinsame Unfallversicherung mehrerer Arbeitnehmer, können diese Beiträge steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Soweit die Voraussetzungen des § 40b Absatz 3 EStG erfüllt sind, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 20 Prozent pauschal erheben.

Erforderlich ist eine gemeinsame Unfallversicherung mehrerer Arbeitnehmer. Ein entsprechend ausgestalteter Rahmenvertrag kann ausreichen, wenn die versicherten Personen und Risiken bezeichnet sind und die Einzelheiten in ergänzenden Vereinbarungen geregelt werden. Ein Rahmenvertrag, der lediglich den Beitragseinzug und die Beitragsabrechnung organisiert, genügt dagegen nicht.

Die frühere Grenze von durchschnittlich 100 Euro steuerpflichtigem Beitrag je versichertem Arbeitnehmer und Kalenderjahr wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Seitdem hängt die Pauschalbesteuerung nicht mehr von dieser bisherigen Beitragsgrenze ab.

Wann sind Beiträge zur Gruppenunfallversicherung steuerpflichtig?

Ob steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht, hängt insbesondere davon ab, welche Risiken versichert sind und wem die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zustehen. Eine Versicherung ausschließlich gegen berufliche Risiken kann anders behandelt werden als eine Versicherung, die auch private Unfälle abdeckt.

Kann ausschließlich der Arbeitgeber die Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend machen, führt die Beitragszahlung beim Arbeitnehmer regelmäßig noch nicht zu einem unmittelbaren Lohnzufluss. Steuerliche Folgen können dann erst im Zusammenhang mit einer späteren Versicherungsleistung entstehen. Hat der Arbeitnehmer hingegen unmittelbare Ansprüche gegenüber dem Versicherer, ist die lohnsteuerliche Behandlung bereits bei der Beitragszahlung zu prüfen.

Für Beiträge, die nach § 40b Absatz 3 EStG pauschalierungsfähig sind, ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro nicht anwendbar. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das Pauschalierungswahlrecht tatsächlich ausübt.

Wie wird eine betriebliche Krankenversicherung steuerlich behandelt?

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung kommt es zunächst darauf an, ob der Arbeitnehmer einen Sachbezug oder eine Geldleistung erhält. Verschafft der Arbeitgeber seinen Beschäftigten unmittelbar Versicherungsschutz, indem er eine Versicherung abschließt und die Beiträge bezahlt, kann ein Sachbezug vorliegen.

Für solche Sachbezüge kann die monatliche Freigrenze von 50 Euro gelten. Dabei werden weitere für diese Freigrenze maßgebliche Sachbezüge des Arbeitnehmers zusammengerechnet. Wird die Grenze überschritten, ist grundsätzlich der gesamte betreffende Sachbezugswert steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Betrag.

Erstattet der Arbeitgeber dagegen Beiträge für eine vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossene Krankenversicherung, liegt regelmäßig eine Geldleistung vor. Die Sachbezugsfreigrenze kann dann nicht allein deshalb genutzt werden, weil das Geld für Versicherungsschutz bestimmt ist.

Wann ist bei der betrieblichen Krankenversicherung eine Pauschalsteuer von 30 Prozent möglich?

Ist der gewährte Versicherungsschutz ein steuerpflichtiger Sachbezug, kann unter den Voraussetzungen des § 37b Absatz 2 EStG eine Pauschalbesteuerung mit 30 Prozent möglich sein. Sie ist jedoch keine automatische Folge einer Überschreitung der 50-Euro-Freigrenze.

Die Zuwendung muss insbesondere betrieblich veranlasst sein, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und darf nicht in Geld bestehen. Außerdem muss das Pauschalierungswahlrecht nach den gesetzlichen Vorgaben einheitlich ausgeübt werden.

Die Pauschalierung nach § 37b Absatz 2 EStG ist insbesondere ausgeschlossen bei Sachbezügen, die nach § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 10 oder Absatz 3 EStG bewertet werden, bei Leistungen nach § 40 Absatz 2 EStG sowie bei bestimmten Vermögensbeteiligungen. Entsprechendes gilt, soweit Zuwendungen bereits nach § 40 Absatz 1 EStG pauschal besteuert wurden.

Außerdem unterscheidet § 37b EStG zwei Grenzen von jeweils 10.000 Euro:

  • Jährliche Aufwendungen je Empfänger: Übersteigen die maßgeblichen Aufwendungen im Wirtschaftsjahr insgesamt 10.000 Euro, ist die Pauschalbesteuerung für den übersteigenden Teil ausgeschlossen.
  • Einzelne Zuwendung: Übersteigen die Aufwendungen für eine einzelne Zuwendung 10.000 Euro, ist diese einzelne Zuwendung insgesamt von der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ausgeschlossen.

Bemessungsgrundlage sind grundsätzlich die Aufwendungen des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer. Ob die Vorschrift auf eine konkrete betriebliche Krankenversicherung angewendet werden kann, muss anhand der tatsächlichen Vertrags- und Abrechnungsgestaltung geprüft werden.

Welche Alternative gibt es zur Pauschalbesteuerung mit 30 Prozent?

Nach § 40 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG kann das Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag des Arbeitgebers eine Pauschalierung mit einem besonders ermittelten Steuersatz zulassen. Voraussetzung ist insbesondere, dass sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt werden.

Diese Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer sonstige Bezüge von mehr als 1.000 Euro im Kalenderjahr gewährt. Die Grenze ist kein allgemeiner Steuerfreibetrag für Versicherungsbeiträge. Die Pauschalierung setzt außerdem die gesetzlich vorgesehene Berechnung und die Zulassung durch das Betriebsstättenfinanzamt voraus.

Die Pauschalierung nach § 40 Absatz 1 EStG und die 30-Prozent-Pauschalierung nach § 37b EStG sind eigenständige Verfahren. Für dieselbe Leistung ist eine doppelte Pauschalbesteuerung ausgeschlossen.

Welche Sonderregelung gilt für bestimmte betriebliche Versorgungszahlungen?

Nach § 40b Absatz 4 EStG hat der Arbeitgeber bestimmte steuerpflichtige Sonderzahlungen im Zusammenhang mit betrieblichen Versorgungsverpflichtungen mit 15 Prozent pauschal zu versteuern. Erfasst werden die gesetzlich bezeichneten Sonderzahlungen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG.

Diese Vorschrift betrifft besondere betriebliche Versorgungsvorgänge und nicht die üblichen laufenden Beiträge zu einer privaten Versicherung. Sie ist daher von den 20-Prozent-Regelungen des § 40b EStG zu unterscheiden.

Gilt die Pauschalbesteuerung auch für Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen?

Eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung kann Bestandteil einer betrieblichen Versorgungszusage sein. In diesem Fall richtet sich die steuerliche Behandlung nach der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung und den dafür geltenden Vorschriften.

Für gewöhnliche privat finanzierte Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherungen gibt es dagegen keine allgemeine Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG. Die Besteuerung von Kapitalerträgen und späteren Versicherungsleistungen richtet sich nach anderen Vorschriften.

Wer trägt die Pauschalsteuer?

Nach § 40 Absatz 3 EStG hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Er ist gegenüber dem Finanzamt Steuerschuldner und bleibt dies auch dann, wenn die Steuer wirtschaftlich auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.

Eine auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt nach dieser Vorschrift als zugeflossener Arbeitslohn und mindert die Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer nicht. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen.

Sind pauschal besteuerte Versicherungsbeiträge sozialversicherungsfrei?

Nicht automatisch. Die Pauschalbesteuerung und die sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit sind getrennt zu beurteilen. Maßgeblich sind insbesondere die Sozialversicherungsentgeltverordnung, die jeweilige steuerliche Vorschrift, die Finanzierung und die tatsächliche Behandlung in der Entgeltabrechnung.

Für bestimmte nach § 40b EStG pauschal besteuerte Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung kann Beitragsfreiheit bestehen. Dabei ist zwischen Beiträgen nach der früheren und der geltenden Fassung des § 40b EStG sowie zwischen zusätzlichen Arbeitgeberleistungen und Entgeltumwandlung zu unterscheiden. Bei umlagefinanzierten Pensionskassen können besondere Einschränkungen gelten.

Für steuerpflichtige Beiträge zu Gruppenunfallversicherungen, die nach § 40b Absatz 3 EStG pauschal besteuert werden, kommt eine Ausnahme vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a der Sozialversicherungsentgeltverordnung in Betracht, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die bloße Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung reicht für eine Beitragsfreiheit nicht aus.

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung führt eine Pauschalbesteuerung nach § 37b Absatz 2 EStG grundsätzlich nicht zur Sozialversicherungsfreiheit. Wird der Versicherungsschutz innerhalb der gesetzlichen Sachbezugsfreigrenze steuerfrei gewährt, kann dagegen auch Beitragsfreiheit bestehen. Bei einer Pauschalierung nach § 40 Absatz 1 EStG ist insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung erfüllt sind.

Sind spätere Versicherungsleistungen steuerfrei?

Nicht allein deshalb, weil die Beiträge pauschal besteuert wurden. Für spätere Renten-, Kapital- und sonstige Versicherungsleistungen gelten eigene steuerliche Vorschriften. Bei bestimmten älteren Direktversicherungen können beispielsweise andere Besteuerungsregeln gelten als bei neueren steuerfrei geförderten Versorgungsverträgen.

Auch eine mögliche Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung muss unabhängig von der früheren Pauschalbesteuerung beurteilt werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Wichtige Vorschriften sind § 40b EStG für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen, § 37b EStG für bestimmte Sachzuwendungen und § 40 EStG für weitere Fälle der Lohnsteuerpauschalierung.

Für ältere Versorgungszusagen sind außerdem die Übergangsregelungen des § 52 EStG maßgeblich. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich insbesondere nach § 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Hinweis:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Zuletzt aktualisiert im November 2026.

Synonyme - Pauschalbesteuerungen, pauschale Besteuerung, Lohnsteuerpauschalierung
Pauschaldeckung

Eine Pauschaldeckung bezeichnet im Versicherungswesen eine gemeinsame Versicherungssumme, die für mehrere vereinbarte Schadenarten gilt. Sie wird insbesondere in der Haftpflichtversicherung verwendet. Statt für Personen-, Sach- und gegebenenfalls Vermögensschäden jeweils getrennte Deckungssummen festzulegen, steht für die eingeschlossenen Schadenarten eine gemeinsame Höchstsumme zur Verfügung.

Wie funktioniert eine Pauschaldeckung?

Vereinbart ein Versicherungsvertrag beispielsweise eine pauschale Deckungssumme von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, können versicherte Schäden beider Kategorien bis zu dieser gemeinsamen Höchstgrenze ersetzt werden. Die fünf Millionen Euro gelten dabei insgesamt je Versicherungsfall und nicht zusätzlich für jede Schadenart.

Eine Pauschaldeckung bedeutet jedoch nicht, dass jeder Schaden automatisch versichert ist oder die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Der Versicherer prüft weiterhin die Haftung, den Versicherungsschutz und die Höhe des berechtigten Anspruchs.

Welche Vorteile und Grenzen hat eine Pauschaldeckung?

Der Vorteil liegt darin, dass die gemeinsame Versicherungssumme flexibel für die eingeschlossenen Schadenarten genutzt werden kann. Bei getrennten Deckungssummen könnte dagegen die Höchstgrenze einer Schadenart erreicht sein, obwohl für eine andere Schadenart noch eine höhere Summe vereinbart wurde.

Entscheidend bleibt die tatsächliche Höhe der Deckungssumme. Außerdem können Versicherungsverträge besondere Entschädigungsgrenzen für einzelne Risiken oder geschädigte Personen enthalten. Auch eine Begrenzung der gesamten Versicherungsleistung innerhalb eines Versicherungsjahres ist möglich.

Worauf sollten Versicherte achten?

Wichtig ist, welche Schadenarten von der Pauschaldeckung umfasst werden, wie hoch die gemeinsame Versicherungssumme ist und ob zusätzliche Höchstgrenzen gelten. Eine hohe pauschale Deckungssumme ersetzt deshalb nicht die Prüfung der Versicherungsbedingungen.

Weitere Informationen zur Bedeutung ausreichender Versicherungssummen finden Sie auf unseren Fachseiten zu den Haftpflichtversicherungen und zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Synonyme - pauschale Deckungssumme, pauschale Versicherungssumme, Pauschalversicherungssumme
Pauschaldeklaration

Eine Pauschaldeklaration ist eine zusammenfassende Beschreibung des Versicherungsschutzes, die insbesondere in der gewerblichen Haftpflichtversicherung verwendet wird. Sie legt fest, welche betrieblichen Risiken und Tätigkeiten im Rahmen eines Versicherungsvertrags versichert sind. Dabei können neben dem eigentlichen Betriebsrisiko weitere typische Nebenrisiken und Tätigkeiten eingeschlossen sein, ohne dass für jedes einzelne Risiko ein gesonderter Versicherungsvertrag erforderlich ist.

Was umfasst eine Pauschaldeklaration?

Der genaue Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. In einer Pauschaldeklaration zur Betriebshaftpflichtversicherung können beispielsweise die Haftpflicht aus dem Betrieb von Geschäftsräumen, aus betrieblichen Nebenarbeiten, aus der Nutzung von Betriebsgrundstücken oder aus bestimmten Tätigkeiten von Mitarbeitern aufgeführt sein. Auch besondere Risiken wie Mietsachschäden oder der Verlust fremder Schlüssel können berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich eingeschlossen sind.

Die Pauschaldeklaration verweist häufig auf ergänzende Versicherungsbedingungen und besondere Risikobeschreibungen. Sie ist deshalb immer im Zusammenhang mit den übrigen Vertragsunterlagen zu lesen.

Welche Vorteile bietet eine Pauschaldeklaration?

Eine Pauschaldeklaration kann den Versicherungsschutz übersichtlicher gestalten, weil mehrere betriebliche Risiken in einer gemeinsamen Beschreibung erfasst werden. Das erleichtert die Zuordnung typischer Nebenrisiken zum versicherten Betrieb und kann vermeiden, dass für jede einzelne betriebliche Tätigkeit eine gesonderte Vereinbarung notwendig wird.

Allerdings bedeutet eine Pauschaldeklaration nicht, dass sämtliche betrieblichen Risiken automatisch versichert sind. Ausschlüsse, besondere Entschädigungsgrenzen und Voraussetzungen für einzelne Leistungen bleiben maßgeblich.

Worauf sollten Unternehmen achten?

Unternehmen sollten prüfen, ob die tatsächlichen Haupt- und Nebentätigkeiten von der Beschreibung des versicherten Betriebs erfasst werden. Besonders bei neuen Geschäftsfeldern, zusätzlichen Dienstleistungen oder veränderten betrieblichen Abläufen kann eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich sein.

Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung als Pauschaldeklaration, sondern der konkret vereinbarte Versicherungsumfang. Nicht ausdrücklich oder ausreichend erfasste Risiken können trotz einer umfangreichen Pauschaldeklaration vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Synonyme - Pauschaldeklarationen, pauschale Risikodeklaration
Pauschaldotierte Unterstützungskassen

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) ist eine nicht vollständig durch Versicherungen rückgedeckte Finanzierungsform der Unterstützungskasse und gehört damit zur betrieblichen Altersversorgung. Eine Besonderheit vieler Modelle ist die Möglichkeit, Mittel der Unterstützungskasse über Darlehen wieder dem Trägerunternehmen zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann die betriebliche Altersversorgung zugleich der Innenfinanzierung des Unternehmens dienen.

Wie funktioniert eine pauschaldotierte Unterstützungskasse?

Der Arbeitgeber sagt seinen Arbeitnehmern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu und führt der rechtlich selbstständigen Unterstützungskasse Mittel zu. Anders als bei einer vollständig rückgedeckten Unterstützungskasse werden die zugesagten Leistungen nicht vollständig durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen finanziert.

Die Unterstützungskasse kann ihre Mittel beispielsweise als Darlehen an das Trägerunternehmen vergeben. Das Unternehmen kann diese Mittel für betriebliche Zwecke einsetzen, muss das Darlehen jedoch entsprechend den vereinbarten Bedingungen verzinsen und zurückzahlen. Die Darlehensvergabe erfolgt nicht automatisch und setzt eine entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung voraus.

Welche Vorteile und Risiken bestehen für den Arbeitgeber?

Ein möglicher Vorteil ist die zusätzliche betriebliche Liquidität, wenn die Unterstützungskasse Mittel an das Trägerunternehmen zurückverleiht. Dadurch können unter bestimmten Voraussetzungen externe Finanzierungsmittel ersetzt oder ergänzt werden.

Dem stehen langfristige Versorgungs- und Finanzierungsverpflichtungen gegenüber. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zugesagten Leistungen bei Fälligkeit finanziert werden können. Insbesondere bei einer umfangreichen Darlehensrückführung können Liquiditätsengpässe entstehen, wenn Mittel für die Auszahlung der Betriebsrenten benötigt werden. Deshalb sind eine langfristige Liquiditätsplanung und die regelmäßige Überprüfung der Versorgungsverpflichtungen wichtig.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten?

Für den Betriebsausgabenabzug der Arbeitgeberzuwendungen gelten die Voraussetzungen und Höchstgrenzen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG). Die zulässigen Zuwendungen hängen insbesondere von der Art und Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen, den gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungsanwärter und dem vorhandenen Kassenvermögen ab. Eine unbegrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit besteht nicht.

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber bleibt nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für die Erfüllung seiner Versorgungszusage verantwortlich. Reichen die Mittel der Unterstützungskasse nicht aus, muss er im Rahmen seiner gesetzlichen Einstandspflicht für die zugesagten Leistungen aufkommen.

Unterstützungskassen sind nach dem Betriebsrentengesetz als Versorgungseinrichtungen ausgestaltet, die auf ihre Leistungen keinen eigenen Rechtsanspruch gewähren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dieser Ausschluss jedoch nicht als beliebiges Leistungsverweigerungsrecht zu verstehen. Arbeitnehmer können aus einer entsprechenden Versorgungszusage auch Ansprüche gegenüber der Unterstützungskasse haben. Die Verantwortung des Arbeitgebers für die zugesagten Leistungen bleibt davon unberührt.

Für Arbeitnehmer ist entscheidend, welche Leistungen konkret zugesagt wurden. Eine höhere Rendite oder Verzinsung ist durch die pauschaldotierte Finanzierung allein nicht garantiert. Auch die spätere Auszahlung als Rente oder Kapitalleistung richtet sich nach der jeweiligen Versorgungszusage.

Was geschieht bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Versorgungszusagen über eine pauschaldotierte Unterstützungskasse unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Tritt ein gesetzlicher Sicherungsfall ein, schützt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) laufende Versorgungsleistungen und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes. Dabei gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Leistungsgrenzen.

Was unterscheidet die pauschaldotierte von der rückgedeckten Unterstützungskasse?

Bei einer vollständig rückgedeckten Unterstützungskasse werden die zugesagten Versorgungsleistungen typischerweise durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen finanziert. Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse erfolgt die Finanzierung dagegen ohne eine vollständige versicherungsförmige Rückdeckung. Eine teilweise Rückdeckung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Die pauschaldotierte Variante kann insbesondere eine Innenfinanzierung durch Darlehen an das Trägerunternehmen ermöglichen. Damit verbunden sind zusätzliche Anforderungen an die Liquiditätsplanung und die Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen. Beide Modelle gehören zum selben Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Fachseite zur Unterstützungskasse.

Synonyme - pauschal dotierte Unterstützungskasse, pdUK
Pay as you drive

Pay as you drive (PAYD) bezeichnet ein nutzungsabhängiges Tarifmodell in der Kfz-Versicherung. Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags wird berücksichtigt, wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. Im Mittelpunkt steht häufig die gefahrene Kilometerzahl. Je nach Tarif können auch weitere Merkmale wie Fahrzeiten oder die Art der befahrenen Straßen einfließen.

Davon zu unterscheiden ist Pay how you drive (PHYD). Hier wird insbesondere das Fahrverhalten bewertet, beispielsweise anhand von Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsvorgängen. Beide Modelle können kombiniert werden. In der Praxis wird PAYD teilweise auch als allgemeine Bezeichnung für Telematiktarife verwendet, die Nutzungs- und Fahrverhaltensdaten berücksichtigen.

Wie funktioniert Pay as you drive?

Bei einem PAYD-Tarif wird der Versicherungsbeitrag anhand der vereinbarten Nutzungsmerkmale ermittelt. Möglich ist beispielsweise ein fester Grundbeitrag mit einem zusätzlichen kilometerabhängigen Anteil. Andere Modelle berücksichtigen die tatsächlich erfasste Nutzung bei einer späteren Beitragsanpassung.

Die erforderlichen Daten können über den Kilometerstand, eine Smartphone-App oder technische Einrichtungen im Fahrzeug erfasst werden. Welche Daten erhoben und an den Versicherer übermittelt werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine fest eingebaute Telematik-Box ist nicht grundsätzlich erforderlich.

Welche Vorteile und Nachteile bietet PAYD?

Ein möglicher Vorteil besteht darin, dass Versicherte mit geringer Fahrleistung bei einem entsprechenden Tarif Beiträge sparen können. Das kann beispielsweise für Menschen interessant sein, die überwiegend im Homeoffice arbeiten, einen Zweitwagen besitzen oder ihr Fahrzeug nur gelegentlich nutzen.

Eine Ersparnis ist jedoch nicht garantiert. Bei höherer Fahrleistung können die Kosten steigen. Werden zusätzlich Fahrverhaltensdaten berücksichtigt, hängt ein möglicher Beitragsvorteil auch von der Bewertung des Fahrstils ab. Die Erfassung von Fahr- und gegebenenfalls Standortdaten kann außerdem Fragen zum Datenschutz aufwerfen.

Was unterscheidet PAYD von einem gewöhnlichen Kilometertarif?

Auch herkömmliche Kfz-Versicherungen berücksichtigen häufig die voraussichtliche jährliche Fahrleistung als Tarifmerkmal. Dabei wird eine Kilometerleistung angegeben, die bei erheblichen Abweichungen gegebenenfalls angepasst werden muss.

Bei einem PAYD-Modell wird die tatsächliche Fahrzeugnutzung dagegen unmittelbar oder regelmäßig für die Beitragsberechnung herangezogen. Nicht jeder Tarif, der unterschiedliche Jahresfahrleistungen berücksichtigt, ist deshalb bereits ein echtes PAYD-Modell.

Worauf sollten Versicherte achten?

Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, welche Nutzungs- oder Fahrverhaltensdaten in die Beitragsberechnung einfließen und wie sich eine höhere Fahrleistung auf die Kosten auswirkt. Wichtig sind außerdem mögliche Grundgebühren, die Art der Datenerfassung sowie die Regelungen zur Speicherung und Verwendung der erhobenen Daten.

Der Versicherungsschutz richtet sich unabhängig vom Tarifmodell nach den vereinbarten Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Ein nutzungsabhängiger Beitrag bedeutet daher nicht automatisch einen umfassenderen Versicherungsschutz.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Fachseite zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Synonyme - PAYD, Pay-as-you-drive, kilometerabhängige Kfz-Versicherung, nutzungsabhängige Autoversicherung
Pedelec Versicherung

Eine Pedelec-Versicherung ist eine freiwillige Absicherung für elektrisch unterstützte Fahrräder. Sie kann je nach Vertrag insbesondere Diebstahl, Beschädigungen sowie Schäden an Akku, Motor oder Elektronik abdecken. Ob eine zusätzliche Versicherung sinnvoll ist, hängt vom Wert des Pedelecs und vom bereits vorhandenen Versicherungsschutz ab.

Ist eine Pedelec-Versicherung vorgeschrieben?

Für gewöhnliche Pedelecs mit einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt und einer Tretunterstützung bis 25 km/h besteht in Deutschland keine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Sie gelten rechtlich als Fahrräder. Schäden, die anderen Personen zugefügt werden, können über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sein.

Anders ist es bei schnellen S-Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 km/h. Sie gelten als Kraftfahrzeuge und benötigen grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen.

Welcher Versicherungsschutz ist sinnvoll?

Gewöhnliche Pedelecs können bereits über die Hausratversicherung gegen bestimmte Diebstahlrisiken geschützt sein. Eine eigenständige Fahrradversicherung kann darüber hinaus beispielsweise einfachen Diebstahl, Unfallschäden oder Beschädigungen an elektrischen Bauteilen abdecken. Entscheidend sind die vereinbarten Leistungen, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen.

Welche Versicherungen für Pedelecs und S-Pedelecs erforderlich oder sinnvoll sind, erläutern wir ausführlicher in unserem Blogbeitrag „E-Bike und Pedelec versichern: Was ist Pflicht, was ist sinnvoll?“.

Synonyme - Pedelecversicherung, Pedelec-Versicherungen, Versicherung für Pedelecs
Pensions-Sicherungs-Verein

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung. Seine Aufgabe besteht darin, gesetzlich geschützte Betriebsrenten und unverfallbare Versorgungsanwartschaften zu sichern, wenn ein Arbeitgeber insolvent wird und ein Sicherungsfall nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eintritt.

Welche Betriebsrenten schützt der PSVaG?

Der gesetzliche Insolvenzschutz umfasst insbesondere Direktzusagen beziehungsweise Pensionszusagen und Zusagen über Unterstützungskassen. Auch Zusagen über Pensionsfonds und bestimmte Pensionskassen sowie in besonderen Fällen Direktversicherungen können unter den Schutz des PSVaG fallen. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Was passiert bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Tritt ein gesetzlicher Sicherungsfall ein, übernimmt der PSVaG im Rahmen des Betriebsrentengesetzes die geschützten Versorgungsansprüche. Geschützt sein können sowohl laufende Betriebsrenten als auch gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, aus denen erst später Leistungen entstehen. Dabei gelten gesetzliche Leistungsgrenzen.

Ein Insolvenzantrag allein löst den gesetzlichen Insolvenzschutz noch nicht aus. Entscheidend ist, ob einer der im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Sicherungsfälle eingetreten ist.

Wer finanziert den PSVaG?

Finanziert wird die Insolvenzsicherung durch Beiträge der Arbeitgeber, die eine insolvenzsicherungspflichtige betriebliche Altersversorgung durchführen. Diese Arbeitgeber sind grundsätzlich zur Meldung und Beitragszahlung an den PSVaG verpflichtet.

Sind alle Betriebsrenten über den PSVaG abgesichert?

Nein. Ob und in welchem Umfang der PSVaG eintritt, hängt insbesondere vom Durchführungsweg, der Versorgungszusage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Beispielsweise sind bestimmte Pensionskassen und Direktversicherungen vom Schutz ausgenommen. Deshalb bedeutet eine Insolvenz des Arbeitgebers nicht automatisch, dass jede Form der betrieblichen Altersversorgung vom PSVaG übernommen wird.

Synonyme - PSVaG, Pensionssicherungsverein, Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit
Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Er verwaltet Kapital zur Finanzierung zugesagter Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen. Die Finanzierung erfolgt durch Arbeitgeberbeiträge und gegebenenfalls durch Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer.

Wie funktioniert ein Pensionsfonds?

Der Arbeitgeber richtet eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds ein. Dieser legt die bereitgestellten Mittel an und erbringt später die vereinbarten Versorgungsleistungen. Im Vergleich zu anderen versicherungsförmigen Durchführungswegen verfügt ein Pensionsfonds über größere Freiheiten bei der Kapitalanlage. Damit können höhere Ertragschancen, aber auch stärkere Wertschwankungen verbunden sein.

Welche Leistungen Arbeitnehmer erhalten, richtet sich nach der jeweiligen Versorgungszusage. Eine bestimmte Rentenhöhe oder Kapitalrendite ist nicht bei jeder Gestaltung garantiert. Bei den üblichen Zusageformen bleibt der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen verantwortlich. Bei einer reinen Beitragszusage gelten besondere gesetzliche Regeln.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten?

Beiträge an einen Pensionsfonds können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei und teilweise sozialversicherungsfrei sein. Leistungen aus einer entsprechend geförderten Versorgung müssen später grundsätzlich versteuert werden. Je nach Krankenversicherungsstatus können außerdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Was passiert bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Versorgungsansprüche über einen Pensionsfonds können unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt sein. Maßgeblich sind insbesondere die Art der Versorgungszusage und die Regelungen des Betriebsrentengesetzes.

Ausführliche Informationen zu Leistungen, Chancen und Risiken finden Sie auf unserer Fachseite zum Pensionsfonds in der betrieblichen Altersversorgung.

Synonyme - Pensionsfond, Pensionsfondsversorgung, betrieblicher Pensionsfonds
Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie erhält Beiträge des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Arbeitnehmer, legt diese an und erbringt daraus die vereinbarten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen. Die Pensionskasse ist rechtlich vom Arbeitgeber getrennt und unterliegt der Versicherungsaufsicht.

Wie funktioniert eine Pensionskasse?

Der Arbeitgeber organisiert die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse. Die Finanzierung kann durch Arbeitgeberbeiträge, Entgeltumwandlung oder eine Kombination aus beidem erfolgen. Welche Leistungen später gezahlt werden, richtet sich nach der jeweiligen Versorgungszusage und den Bedingungen der Pensionskasse.

Pensionskassen sind langfristig ausgerichtete Versorgungseinrichtungen. Ihre Kapitalanlagen dienen dazu, die zugesagten Leistungen zu finanzieren. Die konkrete Höhe der späteren Betriebsrente hängt von der jeweiligen Zusage und den vereinbarten Leistungen ab.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Beiträge an eine Pensionskasse können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei und teilweise sozialversicherungsfrei sein. Leistungen aus einer entsprechend steuerlich geförderten Versorgung müssen später grundsätzlich versteuert werden. Je nach Krankenversicherungsstatus können außerdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Was passiert, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen kürzt?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pensionskassen Leistungen herabsetzen. Bei den üblichen Versorgungszusagen bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich für die Erfüllung der zugesagten Leistungen verantwortlich. Für reine Beitragszusagen gelten besondere gesetzliche Regelungen.

Welche Rechte Arbeitnehmer bei einer Leistungskürzung haben, erläutern wir auf unserer Fachseite zur Leistungskürzung der Pensionskasse.

Ausführliche Informationen zum Durchführungsweg finden Sie auf unserer Fachseite zur Pensionskasse in der betrieblichen Altersversorgung.

Synonyme - Pensionskassenversorgung, betriebliche Pensionskasse, Pensionskassenversicherung