FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Fachbegriffe aus der Versicherungsbranche

Suche nach Begriffen
BegriffDefinition
Hauptfälligkeit

Die Hauptfälligkeit bezeichnet in der Versicherungswirtschaft den vertraglich festgelegten Stichtag, an dem eine neue Versicherungsperiode beginnt und bei jährlicher Zahlweise der entsprechende Versicherungsbeitrag fällig wird. Bei vielen Versicherungen fällt dieser Termin auf den 1. Januar, er kann jedoch auch an einem anderen Tag im Jahr liegen. Die Hauptfälligkeit ist nicht automatisch mit dem ursprünglichen Versicherungsbeginn oder der Fälligkeit des Erstbeitrags gleichzusetzen.

Welche Bedeutung hat die Hauptfälligkeit?

Die Hauptfälligkeit dient als Orientierung für die Versicherungsperiode und die Beitragszahlung. Bei jährlicher Zahlweise wird der Beitrag üblicherweise zu diesem Termin fällig. Ist eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung vereinbart, entstehen weitere Zahlungstermine innerhalb der Versicherungsperiode. Diese werden auch als Nebenfälligkeiten bezeichnet.

Ein Beispiel: Liegt die Hauptfälligkeit am 1. Januar und wird der Beitrag vierteljährlich gezahlt, fallen weitere Zahlungstermine am 1. April, 1. Juli und 1. Oktober an. Die Hauptfälligkeit bleibt dennoch der 1. Januar.

Ist die Hauptfälligkeit mit dem Versicherungsbeginn identisch?

Nicht unbedingt. Beginnt eine Versicherung beispielsweise am 1. Juli, kann die nächste Hauptfälligkeit auf den folgenden 1. Januar festgelegt werden. Für die Zeit dazwischen wird gegebenenfalls ein anteiliger Beitrag berechnet. Andere Verträge behalten den ursprünglichen Versicherungsbeginn als jährlichen Hauptfälligkeitstermin bei.

Für den Beginn des Versicherungsschutzes sind der vereinbarte Versicherungsbeginn und die gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen maßgeblich. Insbesondere die rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags ist wichtig. Die Hauptfälligkeit allein entscheidet dagegen nicht darüber, ab wann Versicherungsschutz besteht.

Was passiert, wenn der Beitrag zur Hauptfälligkeit nicht bezahlt wird?

Wird ein fälliger Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, endet der Versicherungsschutz nicht automatisch am Zahlungstermin. Nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer zunächst eine qualifizierte Zahlungsaufforderung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen aussprechen, bevor unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Leistungsfreiheit eintreten oder der Vertrag gekündigt werden kann.

Für den Erstbeitrag gelten dagegen besondere Vorschriften nach §§ 33 und 37 VVG. Versicherungsnehmer sollten deshalb zwischen der erstmaligen Beitragszahlung und den späteren Haupt- beziehungsweise Nebenfälligkeiten unterscheiden.

Welche Rolle spielt die Hauptfälligkeit bei einer Kündigung?

Bei vielen Versicherungsverträgen fällt die Hauptfälligkeit mit dem Beginn eines neuen Versicherungsjahres zusammen. Deshalb kann sie auch für den regulären Vertragsablauf und die Kündigung von Bedeutung sein. Entscheidend bleiben jedoch die vereinbarte Vertragslaufzeit, die gesetzlichen Regelungen und die geltende Kündigungsfrist.

Besonders bei Kfz-Versicherungen ist der Hauptfälligkeitstermin häufig relevant. Während viele Verträge zum Jahresende auslaufen, gibt es auch unterjährige Hauptfälligkeiten. Versicherungsnehmer sollten daher den tatsächlichen Vertragsablauf prüfen, statt grundsätzlich von einer Kündigung zum 31. Dezember auszugehen.

Weitere Informationen zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Fachseite zur Kfz-Versicherung.

Synonyme - Hauptfälligkeitstermin, Hauptfälligkeiten
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Schadensersatzansprüche Dritter. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer für einen Personen-, Sach- oder daraus entstehenden Vermögensschaden rechtlich verantwortlich ist. Die Versicherung prüft solche Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang und wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Welche Schäden sind versichert?

Typische Haftungsfälle entstehen, wenn Eigentümer ihre Verkehrssicherungspflichten verletzen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Besucher auf einer nicht ausreichend gesicherten Treppe stürzt, sich jemand wegen einer verletzten Räum- und Streupflicht verletzt oder herabfallende Dachziegel ein geparktes Fahrzeug beschädigen. Auch Schäden durch mangelhaft gesicherte Bäume oder andere Gefahrenquellen auf dem Grundstück können zu einer Haftung führen.

Nicht jeder Unfall auf einem Grundstück begründet jedoch automatisch einen Schadensersatzanspruch. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen. Die Versicherung leistet nur im Rahmen der vereinbarten Deckung.

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Besonders wichtig ist diese Versicherung für Eigentümer vermieteter Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser und unbebauter Grundstücke. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen eine geeignete Absicherung für Haftungsrisiken, die mit dem gemeinschaftlichen Eigentum verbunden sind.

Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist das Haus- und Grundbesitzerrisiko dagegen häufig bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Eigentümer sollten deshalb zunächst prüfen, welche Grundstücke und Gebäude dort mitversichert sind. Eine zusätzliche Versicherung ist nicht in jedem Fall erforderlich.

Welche Schäden sind nicht automatisch abgedeckt?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ersetzt keine Schäden am eigenen Gebäude oder Grundstück. Dafür kommt je nach Schadenursache eine Wohngebäudeversicherung infrage. Ebenso wenig übernimmt sie grundsätzlich Schäden, die Mieter, Besucher oder Handwerker eigenverantwortlich verursachen, ohne dass den versicherten Eigentümer eine Haftung trifft.

Auch Schäden durch Sturm, Überschwemmung oder Leitungswasser sind nicht allein wegen ihrer Ursache versichert. Entscheidend ist, ob ein gedeckter Haftpflichtanspruch gegen den Eigentümer besteht. Bei der Auswahl des Versicherungsschutzes sollten deshalb insbesondere die versicherten Objekte, die Deckungssumme und mögliche Ausschlüsse berücksichtigt werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Welche Eigentümer eine eigenständige Absicherung benötigen, welche Leistungen wichtig sind und worauf bei den Versicherungsbedingungen zu achten ist, erläutert unsere Fachseite zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Synonyme - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Haus- und Wohnungsschutzbrief

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet schnelle Hilfe bei bestimmten Notfällen in Haus oder Wohnung. Er gehört zu den sogenannten Assistanceleistungen und organisiert beispielsweise einen Schlüsseldienst, eine Rohrreinigung oder einen Handwerkernotdienst. Je nach Vertrag übernimmt der Anbieter auch die Kosten solcher Einsätze bis zu einer vereinbarten Grenze. Der Schutzbrief kann als Zusatzbaustein einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung oder als eigenständiger Vertrag angeboten werden. Er ersetzt jedoch keine umfassende Sachversicherung.

Welche Leistungen bietet ein Haus- und Wohnungsschutzbrief?

Im Mittelpunkt steht die schnelle Unterstützung bei unerwarteten Problemen im Haushalt. Versicherte können sich häufig über eine rund um die Uhr erreichbare Notrufnummer an den Anbieter wenden, der einen geeigneten Dienstleister vermittelt oder dessen Einsatz organisiert. Typische Leistungen sind:

  • Schlüsseldienst: Hilfe, wenn die Wohnungstür zugefallen ist, ein Schlüssel verloren wurde oder im Schloss abgebrochen ist.
  • Rohrreinigung: Beseitigung akuter Verstopfungen in Abflussleitungen, soweit diese vom Vertrag erfasst sind.
  • Sanitärnotdienst: Sofortmaßnahmen bei bestimmten Defekten an der Wasserinstallation oder einer unterbrochenen Wasserversorgung.
  • Elektronotdienst: Hilfe bei Störungen der elektrischen Hausinstallation, nicht jedoch automatisch bei defekten Haushaltsgeräten.
  • Heizungsnotdienst: Unterstützung bei einem plötzlichen Heizungsausfall, gegebenenfalls einschließlich einer vorübergehenden Notheizung.
  • Schädlingsbekämpfung: Unterstützung bei bestimmten Schädlingsproblemen oder bei der fachgerechten Entfernung beziehungsweise Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern.

Einige Tarife bieten darüber hinaus Hilfe bei der Unterbringung von Haustieren, der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie bei der Suche nach einer vorübergehenden Unterkunft. Solche Zusatzleistungen gehören jedoch nicht automatisch zu jedem Schutzbrief.

Welche Kosten übernimmt der Schutzbrief?

Die Kostenübernahme ist üblicherweise auf bestimmte Beträge je Notfall und teilweise zusätzlich auf einen Höchstbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. Bei einem versicherten Schlüsseldiensteinsatz können beispielsweise die Anfahrt, die Arbeitsleistung und gegebenenfalls ein provisorisches Schloss übernommen werden. Ob auch Materialkosten oder Ersatzteile eingeschlossen sind, hängt vom Vertrag ab.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Organisation einer Dienstleistung und ihrer Bezahlung. Manche Schutzbriefe vermitteln bestimmte Hilfen lediglich, während die Versicherten die Rechnung selbst tragen müssen. Überschreiten die Kosten eines versicherten Einsatzes die vereinbarte Leistungsgrenze, bleibt der darüber hinausgehende Betrag grundsätzlich selbst zu zahlen.

Was ist nicht durch einen Haus- und Wohnungsschutzbrief versichert?

Ein Schutzbrief ist in erster Linie für akute Notfälle gedacht. Regelmäßige Wartungsarbeiten, gewöhnliche Instandhaltung und umfangreiche Sanierungen gehören normalerweise nicht zu seinen Leistungen. Auch die vollständige Reparatur einer Heizungsanlage, der Austausch beschädigter Wasserleitungen oder die Wiederherstellung eines Gebäudes nach einem größeren Schaden sind nicht automatisch versichert.

Ebenso wenig ersetzt der Schutzbrief grundsätzlich gestohlene Einrichtungsgegenstände oder übernimmt sämtliche Folgen eines Brandes, einer Überschwemmung oder eines Sturms. Für solche Schäden sind je nach Ursache und versichertem Gegenstand andere Versicherungen zuständig. Maßgeblich bleiben die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wie unterscheidet sich der Schutzbrief von der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum im Haushalt gegen bestimmte versicherte Gefahren, beispielsweise Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser. Die Wohngebäudeversicherung sichert dagegen das Gebäude und seine versicherten Bestandteile gegen vereinbarte Gefahren ab.

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief ergänzt diesen Schutz durch praktische Dienstleistungen. Wer sich beispielsweise ausgesperrt hat, benötigt in erster Linie einen Schlüsseldienst und keine Entschädigung für einen Sachschaden. Kommt es dagegen zu einem versicherten Leitungswasserschaden an Wänden oder Möbeln, können die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung zuständig sein.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Fachseiten zur Hausratversicherung und zur Wohngebäudeversicherung.

Ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief auch für Mieter sinnvoll?

Auch Mieter können von einem Schutzbrief profitieren, etwa wenn sie sich aussperren oder bei einem akuten Problem schnelle Hilfe benötigen. Allerdings ist bei Schäden an der Wohnung zu unterscheiden, wer für die Beseitigung verantwortlich ist. Für die Instandhaltung der Mietsache ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Das gilt beispielsweise für viele Defekte an fest installierten Heizungs-, Wasser- oder Elektroanlagen.

Bei einem entsprechenden Mangel sollten Mieter deshalb zunächst den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung informieren, soweit die Situation dies zulässt. Wer ohne Abstimmung selbst einen Handwerker beauftragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ob eine sofortige Beauftragung ausnahmsweise erforderlich und erstattungsfähig ist, hängt von den Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Vor dem Abschluss lohnt sich ein Blick auf die tatsächlich eingeschlossenen Notfälle und die Höhe der Kostenübernahme. Besonders wichtig sind die Leistungsgrenzen je Einsatz, eine mögliche Jahreshöchstentschädigung und die Frage, ob Anfahrtskosten, Arbeitszeit und Material bezahlt werden. Auch sollte geklärt werden, ob der Schutzbrief ausschließlich für die im Vertrag genannte Wohnung gilt und wie bei einem Umzug vorzugehen ist.

Ein weiterer Punkt ist die Organisation der Hilfe. Bei manchen Anbietern muss zunächst die Notrufzentrale eingeschaltet werden, damit der Einsatz eines Dienstleisters versichert ist. Wer eigenständig einen Handwerker beauftragt, erhält die Kosten möglicherweise nicht erstattet. Vorhandene Zusatzleistungen in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sollten ebenfalls geprüft werden, um unnötige Doppelabsicherungen zu vermeiden.

Wann ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief sinnvoll?

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann sinnvoll sein, wenn die schnelle Vermittlung zuverlässiger Hilfe im Notfall besonders wichtig ist. Das gilt beispielsweise für Menschen, die keine Handwerkerkontakte vor Ort haben, allein wohnen oder sich nicht selbst um die Organisation kurzfristiger Hilfe kümmern möchten. Der praktische Nutzen kann dabei größer sein als die mögliche finanzielle Entlastung.

Notwendig ist ein solcher Schutzbrief allerdings nicht. Die typischen Kosten einzelner Notdienste lassen sich häufig aus eigenen Rücklagen bezahlen. Wer im Notfall selbst einen seriösen Dienstleister organisieren kann und bereits ausreichend abgesichert ist, benötigt den zusätzlichen Vertrag möglicherweise nicht. Entscheidend ist daher, ob der angebotene Service den Beitrag rechtfertigt und tatsächlich Leistungen bietet, die noch nicht anderweitig vorhanden sind.

Synonyme - Haus- und Wohnungsschutzbriefe, Haus- und Wohnungs-Schutzbrief, Wohnungsschutzbrief, Wohnungsschutzbriefe
Haushaltsglasversicherung

Die Haushaltsglasversicherung ist eine Form der Glasbruchversicherung, die bestimmte Verglasungen und Glasgegenstände innerhalb einer Wohnung oder eines Wohnhauses absichert. Sie übernimmt bei einem versicherten Glasbruch die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz. Der Schutz kann als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzbaustein einer Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung angeboten werden.

Welche Glasgegenstände gehören zum Versicherungsschutz?

Je nach Vertrag können Fenster- und Türscheiben, Spiegel, Duschkabinen sowie Verglasungen von Möbeln versichert sein. Auch Glastische oder besondere Glasflächen wie Glaskeramik-Kochfelder können zum Leistungsumfang gehören. Entscheidend ist, welche Gegenstände in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich eingeschlossen sind.

Was unterscheidet die Haushaltsglasversicherung von der Hausratversicherung?

Während die Hausratversicherung Schäden an versicherten Einrichtungsgegenständen durch bestimmte Gefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl abdeckt, schützt die Haushaltsglasversicherung gezielt gegen Glasbruch. Dazu kann auch ein versehentlich verursachter Bruchschaden gehören, der über die gewöhnliche Hausratversicherung nicht versichert wäre.

Eine Haushaltsglasversicherung ist allerdings nicht für jeden Haushalt notwendig. Welche Schäden tatsächlich versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und wann sich zusätzlicher Glasschutz lohnt, erläutert unsere Fachseite zur Glasversicherung.

Synonyme - Haushaltsglasversicherungen, Haushalts-Glasversicherung, Haushalts-Glasversicherungen
Hausrat

Als Hausrat bezeichnet man die beweglichen Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch in einem privaten Haushalt dienen. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Bücher und persönliche Gegenstände. Im Versicherungsrecht umfasst der Begriff auch Gegenstände, die nicht regelmäßig benutzt werden, aber zum versicherten Haushalt gehören.

Welche Gegenstände gehören zum Hausrat?

Zum Hausrat zählen neben Möbeln und Haushaltsgeräten auch Teppiche, Unterhaltungselektronik, Kleidung, Fahrräder und viele weitere persönliche Gegenstände. Ebenso können Lebensmittel, Vorräte und andere Verbrauchsgüter dazugehören. Entscheidend ist, ob die Gegenstände nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen dem privaten Haushalt zugeordnet werden.

Auch Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände und bestimmte Sammlungen gehören grundsätzlich zum Hausrat. Für solche Wertsachen gelten allerdings häufig besondere Entschädigungsgrenzen und Anforderungen an die Aufbewahrung. Welche Gegenstände als Wertsachen eingestuft werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

Was gehört nicht zum Hausrat?

Das Gebäude selbst und seine wesentlichen Bestandteile zählen grundsätzlich nicht zum Hausrat. Dazu gehören beispielsweise das Dach, fest eingebaute Fenster und die Gebäudetechnik. Auch vom Gebäudeeigentümer eingebaute und dem Gebäude zugeordnete Einrichtungen sind regelmäßig keine Hausratgegenstände.

Die Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig. Eine vom Mieter auf eigene Kosten eingebaute Küche kann beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen zum versicherten Hausrat gehören. Entscheidend sind die Eigentumsverhältnisse, die Art des Einbaus und die vertraglichen Regelungen.

Welche Bedeutung hat Hausrat für die Versicherung?

Der Begriff bestimmt, welche Gegenstände grundsätzlich unter den Schutz einer Hausratversicherung fallen können. Ob ein Schaden tatsächlich ersetzt wird, hängt zusätzlich davon ab, ob die Schadenursache versichert ist und welche Bedingungen oder Entschädigungsgrenzen gelten. Die Zugehörigkeit zum Hausrat allein bedeutet daher noch nicht, dass jeder Verlust oder jede Beschädigung versichert ist.

Welche Gefahren eine Hausratversicherung abdeckt, wie die Versicherungssumme ermittelt wird und wann zusätzlicher Schutz sinnvoll sein kann, erläutert unsere Fachseite zur Hausratversicherung.

Synonyme - Hausrats, Hausratgegenstände, Hausratsgegenstände
Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die bewegliche Gegenstände eines privaten Haushalts gegen bestimmte versicherte Gefahren schützt. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl. Werden versicherte Gegenstände beschädigt, zerstört oder entwendet, ersetzt die Versicherung den Schaden nach den vereinbarten Bedingungen grundsätzlich zum Neuwert.

Was unterscheidet die Hausratversicherung von der Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung schützt vor allem die Einrichtung und persönliche Gegenstände. Die Wohngebäudeversicherung betrifft dagegen das Gebäude selbst und seine versicherten Bestandteile. Diese Unterscheidung ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer wichtig, da nicht jeder Schaden innerhalb einer Wohnung automatisch unter die Hausratversicherung fällt.

Welche Bedeutung hat die Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung kann vor erheblichen finanziellen Belastungen schützen, wenn beispielsweise nach einem Wohnungsbrand große Teile der Einrichtung ersetzt werden müssen. Ob der Schutz notwendig ist, hängt insbesondere davon ab, welchen Wert der Hausrat hat und ob ein größerer Verlust aus eigenen Mitteln getragen werden könnte.

Welche Leistungen und Ausschlüsse gelten, wie die Versicherungssumme festgelegt wird und worauf Verbraucher bei der Tarifwahl achten sollten, erläutert unsere Fachseite zur Hausratversicherung.

Synonyme - Hausratversicherungen, Hausrat-Versicherung, Hausrat-Versicherungen
Haustiere

Als Haustiere bezeichnet man Tiere, die von Menschen überwiegend aus persönlichen Gründen gehalten werden, beispielsweise als Begleiter oder zur Gesellschaft. Zu den typischen Haustieren gehören Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Ziervögel und Zierfische. Auch bestimmte Reptilien und andere exotische Tierarten können als Haustiere gehalten werden.

Haustiere leben häufig im unmittelbaren Umfeld ihrer Halter, etwa in Wohnungen, Häusern oder Gärten. Die Bezeichnung sagt jedoch nichts darüber aus, welche gesetzlichen Vorschriften für die Tierhaltung gelten oder ob ein Tier über eine bestimmte Versicherung abgesichert ist. Dafür sind insbesondere die Tierart, die Haltungsbedingungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich.

Synonyme - Haustier, Heimtier, Heimtiere
Heilbehandlung

Unter einer Heilbehandlung versteht man medizinische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, eine Krankheit oder Verletzung zu erkennen, zu behandeln, zu heilen oder ihre Beschwerden zu lindern. Dazu gehören beispielsweise ärztliche Untersuchungen, medikamentöse Behandlungen, Operationen sowie medizinisch notwendige Therapien. Reine Vorsorgemaßnahmen sind davon zu unterscheiden, auch wenn sie ebenfalls zum Leistungsumfang einer Krankenversicherung gehören können.

Welche Bedeutung hat die Heilbehandlung in der Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Anspruch auf Krankenbehandlung insbesondere nach § 27 SGB V. Versicherte haben Anspruch auf die erforderliche Behandlung, wenn diese dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dabei gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Leistungsgrenzen.

In der privaten Krankheitskostenversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen ein zentraler Bestandteil des Versicherungsfalls. Welche Kosten erstattet werden, richtet sich nach den vereinbarten Tarifbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben.

Werden alle Heilbehandlungen von der Krankenversicherung bezahlt?

Nicht jede medizinische Maßnahme wird automatisch übernommen. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein. In der privaten Krankenversicherung kommt es insbesondere auf die medizinische Notwendigkeit und den vereinbarten Leistungsumfang an. Für bestimmte Behandlungen können Zuzahlungen, Selbstbeteiligungen oder Leistungsausschlüsse gelten.

Synonyme - Heilbehandlungen, medizinische Heilbehandlung, medizinische Heilbehandlungen
Heilfürsorge

Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der medizinischen Versorgung für bestimmte Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst. Sie wird vom Dienstherrn gewährt und betrifft insbesondere bestimmte Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte. Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gelten eigene Regelungen zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Nicht jeder Beamte hat automatisch Anspruch auf Heilfürsorge.

Im Unterschied zur Beihilfe, bei der sich der Dienstherr anteilig an beihilfefähigen Krankheitskosten beteiligt, erhalten Heilfürsorgeberechtigte ihre medizinische Versorgung grundsätzlich ohne eigene Krankenversicherungsbeiträge. Welche Behandlungen, Arzneimittel und weiteren Leistungen übernommen werden, richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften. Einschränkungen und Eigenbeteiligungen sind möglich.

Endet der Anspruch auf Heilfürsorge, beispielsweise beim Eintritt in den Ruhestand, muss die weitere Krankenversicherung rechtzeitig geklärt werden. Eine zuvor abgeschlossene Anwartschaftsversicherung kann den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung erleichtern, ersetzt jedoch keinen aktiven Krankenversicherungsschutz. Auch die erforderliche Pflegepflichtversicherung ist gesondert zu berücksichtigen.

Welche Berufsgruppen Anspruch haben, wie sich Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden und worauf bei Anwartschaft und Ruhestand zu achten ist, erläutert unser ausführlicher Ratgeber Heilfürsorge für Beamte und Soldaten.

Synonyme - Freie Heilfürsorge, Heilfürsorgeanspruch, Heilfürsorgeberechtigte
Heredität

Heredität bedeutet Vererbung und bezeichnet die Weitergabe genetischer Merkmale von Eltern an ihre Kinder. Dazu können auch erbliche Veranlagungen für bestimmte Erkrankungen gehören. Eine genetische Veranlagung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die betreffende Krankheit tatsächlich auftritt.

Im Versicherungsbereich kann die familiäre Krankheitsgeschichte insbesondere bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherungen eine Rolle spielen. Dabei ist zwischen bereits bestehenden Erkrankungen, familiären Vorbelastungen und genetischen Untersuchungsergebnissen zu unterscheiden. Versicherungsnehmer müssen die ihnen bei Antragstellung in Textform gestellten, rechtlich zulässigen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.

Für genetische Untersuchungen gelten besondere Schutzvorschriften. Nach § 18 Gendiagnostikgesetz (GenDG) dürfen Versicherer grundsätzlich weder Gentests verlangen noch Ergebnisse bereits durchgeführter genetischer Untersuchungen anfordern oder verwenden. Eine Ausnahme für bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse gilt bei Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen, wenn eine Leistung von mehr als 300.000 Euro oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart wird. Auch dann darf der Versicherer keinen neuen Gentest verlangen.

Für Versicherungsnehmer ist deshalb wichtig, zwischen einer erblichen Veranlagung und einer tatsächlich bestehenden Erkrankung zu unterscheiden. Erkrankungen und Vorerkrankungen bleiben im Rahmen zulässiger Gesundheitsfragen anzeigepflichtig. Eine bloße genetische Veranlagung ist dagegen nicht automatisch mit einer Erkrankung gleichzusetzen.

Synonyme - Erblichkeit, erbliche Veranlagung, hereditär