Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Courtage

 Eine Courtage wird auch Provision oder Erfolgshonorar genannt und einem Makler nach erfolgreicher Vermittlung eines Geschäfts gezahlt. Makler haben einen Anspruch auf die Zahlung der Courtage, wenn das zugrundeliegende Geschäft durch ihr aktives Zutun abgeschlossen werden konnte.

Makler gelten in Deutschland als Vermittler von Verträgen über Immobilien, Mietverhältnisse, Wertpapiere, Versicherungen, Finanzprodukte und Hochzeiten. Die jeweilige Courtage oder Provision gilt als Honorar des Maklers, dessen Höhe entweder frei vereinbart, gesetzlich vorgeschrieben oder unterschiedlich begrenzt sein kann. Immobilienmakler berechnen zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zzgl. Steuer, während Wohnungsmakler ihre Provision auf zwei Kaltmieten zzgl. Steuer begrenzen müssen. Bei vermittelten Verträgen gelten generell beide Vertragsparteien je zur Hälfte als Kostenschuldner für die Courtage. Fällig wird eine Courtage bei Vertragsabschluss, weshalb auch von Erfolgshonorar gesprochen wird. Kommt es nicht zum Vertrag, hat der Makler auch keinen Anspruch auf Provisionszahlung.

Im Börsenwesen erhält der Börsenmakler oder Kursmakler eine Courtage für die Vermittlung der Geschäfte. Die Höhe der Courtage kann einheitlich in Prozent oder in Promille vom Kurswert oder als fester Satz pro Stück festgelegt werden. Im Versicherungswesen erhält der Versicherungsmakler eine einmalige oder fortlaufende Courtage als Vergütung vom Versicherungsunternehmen für den Abschluss und die Betreuung von Versicherungsverhältnissen. Die Höhe dieser Provisionen wird in Courtagevereinbarungen festgelegt, die Versicherungsmakler mit den jeweiligen Gesellschaften schließen.

Synonyme - Maklergebühr,Maklerprovision,Provsion,Erfolgshonorar
Cost-Average-Effekt

Der Cost-Average-Effekt oder Durchschnittskosteneffekt beschreibt die Auswirkungen bei einer Anlageverteilung über einen längeren Zeitraum, wie etwa bei Fondssparplänen.

Durch den Cost-Average-Effekt werden bei niedrigen Kursen mehr Wertpapiere gekauft als in Hochkurs-Zeiten. Dies führt dazu, dass sich immer viele günstig erworbene Papiere im Bestand befinden und das „richtige Timing“ weniger relevant ist. Es kommt auf die Konstellation an, ob wegen des Cost-Average-Effekts bessere Performances zu erwarten sind als bei Einmalanlagen. Ausschlaggebend sind Anlageform und Wertentwicklung. Positiv wirkt sich der Cost-Average-Effekt bei fallenden Kursen in Bärenmärkten aus, da dann im Gegensatz zur Einmalanlage mehr günstigere Papiere gekauft werden können.

Synonyme - Durchschnittskosteneffekt
Claims-Made-Prinzip

Das Claims-Made-Prinzip ist auch als Anspruchserhebungs-Prinzip bekannt und definiert die Umstände und Voraussetzungen für einen versicherten Schadenfall. Entscheidend ist beim Claims-Made-Prinzip, dass die Erhebung der Ansprüche innerhalb der Laufzeit der Versicherung erfolgt.

Üblich ist das Claims-Made-Prinzip in D & O Versicherungen, also in Directors & Officers Versicherungen, die Sonderformen der Berufshaftpflichtversicherungen darstellen. Bei Betriebshaftpflichtversicherungen und anderen gewerblichen Haftpflichtversicherungen wird jedoch regelmäßig die Schadenereignistheorie angewendet. Dabei ist das Schadenereignis das Ereignis, welches den Schaden unmittelbar herbeigeführt hat. Bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen wird die Verstoßtheorie angewendet, die auf den Zeitpunkt des beruflichen oder betrieblichen Versehens abzielt.

Das Claims-Made-Prinzip findet Verwendung in anglo-amerikanischen Haftpflichtverträgen sowie in Haftpflichtpolicen von international agierenden Betrieben und Unternehmen. Nach dem Claims-Made-Prinzip kommt es unabhängig vom Zeitpunkt des Pflichtenverstoßes oder Schadeneintritts auf den Zeitraum an, in dem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Claims-Made-Prinzip an den aktuellen Bedingungen und Deckungssummen aus.

Synonyme - Anspruchserhebungsprinzip
Call

Bei einem Call handelt es sich um eine Kaufoption, die dem Käufer das Recht (aber nicht die Pflicht) einräumt, bis zu festgelegten Terminen, Preisen und Konditionen einen bestimmten Vermögenswert kaufen zu können. Call-Optionen gewinnen an Wert, wenn der Basiswert ansteigt.

Die verkaufende Partei der Call-Option wird „Stillhalter“ betitelt, weil dieser bis zum Ablauf der Option für die Ausübung des Geschäfts den Bezugswert zu jeder Zeit liefern können muss. Der Stillhalter darf also veroptionierte Bezugswerte nicht verkaufen. Dafür bekommt er vom Käufer des Call eine Prämie, die regelmäßig über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen liegt. Der Käufer eines Call geht von steigenden Kursen aus. Er hat die Möglichkeit, die Option an Dritte zu veräußern oder sie bis zum Verfalltermin selbst auszuüben. Das mit einem Call verbundene Risiko ist daher auf die Prämie begrenzt. Der Veräußerer rechnet hingegen mit gleichbleibenden oder leicht fallenden Kursen. Wird ein Call nicht ausgeübt, verfällt er ohne Wert. Der Gegensatz zu einem Call wird „Put“ genannt.

Synonyme - Kaufoption
Bundesschatzbrief

Bei Bundesschatzbriefen handelt es sich um Wertpapiere, die der Bund im Jahr 1969 eingeführt hat und dessen Ausgabe Ende 2012 eingestellt worden ist. Ihre Einführung erfolgte, um dem Bund Kapital für den Haushalt zu beschaffen. Die Wertpapiere dienten auf der anderen Seite den Anlegern zur sicheren, zuverlässigen und soliden Vermögensbildung. Bundesschatzbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, bei denen die Zinsen gemeinsam mit der Laufzeit steigen. Da durch Bundesschatzbriefe auch kleinere Summen angelegt werden konnten, war diese Kapitalanlage auch bei Kleinanlegern sehr beliebt. Im Gegensatz zu Bundesobligationen oder Bundesanleihen sind Bundesschatzbriefe unabhängig von Kursrisiken, da diese nicht an der Börse notiert waren und sind. Unterschieden wird in Bundesschatzbriefe des Typ A und Typ B, die sich in Laufzeiten und Modalitäten bei der Auszahlung der Zinsen voneinander abgrenzen.

Eine Besonderheit bei den Bundesschatzbriefen ist deren Mündelsicherheit. Mündelsicher sind Kapitalanlagen, bei denen Wertverluste nahezu ausgeschlossen sind. Die Anlage eines Mündelvermögens in mündelsichere Wertpapiere oder Konten wird per Gesetz für den jeweiligen Vormund, Betreuer oder Pfleger vorgeschrieben. Da der Staat bei Bundesschatzbriefen als Vertragspartner aufgetreten ist, wurde auch auf die Einlagensicherung verzichtet. Bundesschatzbriefe sind langfristige Stufenzinsanleihen. Verbunden damit ist eine Garantie, das die Zinsen mit fortschreitender Laufzeit weiter steigen, aber auch Anpassungen auf das herrschende Zinsniveau vorgenommen werden.

Zuletzt wurde der Vertrieb von Bundesschatzbriefen durch die Deutsche Finanzagentur angeboten, was mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden war. Seit Beginn des Jahres 2013 werden keine Bundesschatzbriefe mehr ausgestellt. Gründe hier für war das nicht mehr rentable Verhältnis zwischen Ertrag und Verwaltungskosten für die Bundesschatzbriefe sowie der zu diesem Zeitpunkt als ausgeglichen geltende Bundeshaushalt.

Heute noch bestehende Bundesschatzbriefe werden ohne Depotgebühren von der Deutschen Finanzagentur verwaltet. Die Rückzahlung ist damit gewährleistet, wobei auch eine vorzeitige Rückgabe oder ein Tausch gegen andere Bundeswertpapiere möglich ist. Bundesschatzbriefe können an berechtigte Privatpersonen, gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften übertragen werden.

Bundesanleihen

Bunds oder Bundesanleihen gehören zu den Bundeswertpapieren. Bundesanleihen sind Schuldverschreibungen des Bundes mit langen Laufzeiten von zehn oder dreißig Jahren, die auch an der Börse gehandelt werden können. Durch diese Anleihen beschafft sich die Bundesrepublik Deutschland einen Teil des für den Haushalt benötigten Kapitals. Durch den Kauf von Bundesanleihen „leiht“ der Käufer dem Bund Geld für den vereinbarten Zeitraum und erhält im Gegenzug jährlich eine feste Verzinsung, die auch Kupon genannt wird. Käufer können Bundesanleihen auch an der Börse handeln.

Bundesanleihen sind mündelsicher und weitgehend gegen Wertverluste geschützt. Besitzer von Bundesanleihen bekommen demnach am Tag der Fälligkeit garantiert genau den Betrag, den sie beim Kauf bezahlt haben. Ausgegeben werden Bundesanleihen nach vorheriger Genehmigung durch den Bundeshaushalt, da die Höhe der durch den Bund aufgenommenen Kredite durch Anleihen gesetzlich eingeschränkt ist. Besonders interessant sind Bundesanleihen für Versicherungen, Banken, Notenbanken und andere institutionelle Anleger, die an Mindeststandards für Wertanlagen gebunden sind und ihre Liquidität erhalten wollen.

Ausgegeben werden Bundesanleihen zu festgelegten Terminen, die dem Emissionskalender entnommen werden können, von der Deutschen Finanzagentur des Bundes. Ausgegeben werden Bundesanleihen mit zehn- oder dreißigjähriger Laufzeit. Über Renditen und Kurse informiert die Bundesbank. Anlagehöchstbeträge oder Mindestanlagevolumen gibt es beim Kauf von Bundesanleihen nicht. Bundesanleihen bieten einen Gewinn aus positiver Verzinsung und möglichen Gewinnen durch den Handel an der Börse. Am Laufzeitende wird Besitzern von Bundesanleihen der Nominalwert ausgezahlt.

Synonyme - Schuldverschreibungen,Bundeswertpapiere
Bullen- und Bärenmarkt

Beim Bullen- oder Bärenmarkt handelt es sich um typische Phrasen an Finanzmärkten. Die Tiermetaphern des Bullen- und Bärenmarktes finden Verwendung in den Börsennachrichten. Wenn von einem andauernden Bärenmarkt gesprochen wird, bedeutet dies, dass Kurseinbrüche erwartet werden. Der Bär steht in den Formulierungen der Börsenexperten für fallende Kurse, wofür jedoch auch das französische „Baisse“ genutzt wird, um Rückgänge und Abnahmen zu verdeutlichen. Wenn Kurse über einen längeren Zeitraum fallen, wird in Anlehnung an das englische Wort für Bär auch von „bearishen“ Kursen gesprochen.

Im Gegensatz zum plötzlich eintretenden und wenige Tage bis Wochen andauernden „Crash“mit stark fallenden Kursen steht der Bärenmarkt für länger anhaltende Trends. Nicht selten folgt einem solchen Crash ein mittelfristiger bis langfristiger Bärenmarkt. Auch wenn es für die verschiedenen Begrifflichkeiten keine festen Kennzahlen gibt, spricht der Großteil der Börsenexperten dann von einem Bärenmarkt, wenn der Markt in den letzten zwei Monaten um mehr als 20 % gefallen ist.

Nahezu das Gegenteil vom Bärenmarkt ist der Bullenmarkt, der steigende Kurse prognostiziert. Alternativ wird auch das französische Wort „Hausse“ genutzt, um auf den Anstieg und die Steigerung der Kurse hinzuweisen. Verhalten sich Assets „bullish“ oder findet gar eine „Rallye“ oder ein „Runup“ statt, dann ist damit gemeint, dass die Aktien kurzfristig ansteigen. Genau wie beim Bärenmarkt bedeutet auch der Bullenmarkt einen mittelfristigen bis langfristigen Aufwärtstrend bei den Kursen, während Rallyes und Runups eher kurzfristig betrachtet werden.

Die Tiermetaphern mit Bären und Bullen wurden nicht zufällig gewählt, um steigende oder sinkende Kurse darzustellen. Die Körperhaltung von Bären in der Natur ist eher nach unten geneigt, da der Bär häufig auf dem Boden nach Nahrung sucht und in der Lage ist, mit seinen Pranken nach unten zu schlagen. Bullen oder Stiere tragen ihren Kopf samt Hörner hingegen weit nach oben gerichtet. Selbst beim Grasen auf der Wiese zeigen die Hörner des Bullen nach oben, die er auch bei Kämpfen in Aufwärtsbewegung einsetzt. Zudem verfügen beide Tiere über viel Selbstbewusstsein oder Kraft, was ebenfalls als Metapher für den Finanzmarkt herangezogen wird.

Ganz einfach erklärt werden Bären als Pessimisten betrachtet, weshalb bearishe Kurse oder Baisse für einen mittelfristigen bis langfristigen Abwärtstrend stehen, während Bullen zu den Optimisten gezählt werden und gemeinsam mit Hausse auf einen entsprechenden Aufwärtstrend deuten.

Synonyme - Bullenmarkt,Bärenmarkt,Baisse,Crash,Hausse,Rallye,Runup
Broker

Bei einem Broker handelt es sich um eine unabhängige Person, die Finanztransaktionen auf fremde Rechnung durchführt. Zusätzlich zum einzelnen Broker gibt es auch Broker-Unternehmen. Die vom Broker ausgeführten Transaktionen können vielfältige Vermögensklassen betreffen, wozu Aktien, Immobilien, Versicherungen und Devisen (also Forex) gehören. Für die Ausführung einer Order berechnet der Broker eine Kommission. Andere Leistungen werden über eine Provision abgerechnet.

Es gibt Broker, die Beratungsleistungen anbieten und Marktdaten zur Verfügung stellen. Full-Service-Broker beraten in Bezug auf die Produkte, die Kunden kaufen oder aber verkaufen möchten. Führt der Broker lediglich Transaktionen durch, handelt er in Order-Ausführung. Broker benötigen eine Lizenz für Beratungsleistungen und die Durchführung von Verkäufen. Trades werden von Brokern im Namen der Kunden nur nach vorheriger Beauftragung durchgeführt.

Unterschieden wird bei Brokern in Aktien-Broker, Full-Service-Broker, Forex-Broker sowie Discount-Broker. Auch wenn Broker generell als Vermittler zwischen ihren Kunden und einer dritten Partei auftreten, bieten sie doch unterschiedliche Services an. Während einige Broker als reine Ausführungsbroker auftreten, führen andere Broker Trades aus, beraten ihre Kunden und managen deren Portfolio. Börsen-Broker oder Investment-Broker übernehmen den Kauf und Verkauf von Aktien im Namen ihrer Kunden, da diese als Privatanleger keinen direkten Zugriff auf die Börse haben. Forex-Broker kaufen und verkaufen Währungen im Namen ihrer Kunden und haben die Möglichkeit, weltweit und rund um die Uhr auf den Devisenhandel zuzugreifen.

Das größtmögliche Leistungsportfolio bieten hingegen Full-Service-Broker. Sie sind Finanzberater, die auch in Bezug auf Vorsorge, Anlagen, Steuern und Recherchen kompetente Ansprechpartner darstellen. Sie entwickeln für ihre Kunden Finanzpläne und bieten ein breites Spektrum an Services, die sich naturgemäß auch in der etwas höheren Provision bemerkbar machen. Die niedrigsten Provisionen berechnen Discount-Broker, die jedoch auch nur Trades abwickeln und das Management der Portfolios ihren Kunden selbst überlassen.

Synonyme - Börsenmakler
Börse

Die Börse ist nach der offiziellen Definition sowohl das Börsengebäude als auch der darin befindliche Markt als organisierter Handel mit Vermögenswerten. An der Börse findet die Preisfindung für Güter statt, die sich über Angebot und Nachfrage regulieren und nach Anzahl, Maß oder Gewicht gehandelt werden. Je nach Art der gehandelten Güter und Werte wird in Terminbörsen, Wertpapierbörsen, Devisenbörsen oder Warenbörsen unterschieden. Gehandelt werden kann auch in Computerbörsen oder Präsenzbörsen. Die wichtigsten und bekanntesten Börsen befinden sich in New York, Tokio, London und Frankfurt. In Deutschland verfügen die Städte Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, München, Eschborn, Leipzig und Stuttgart über eine Börse.

An der Börse wird mit Aktien, Wertpapieren oder Devisen gehandelt. Auch Gold, Metalle, Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse werden als Waren oder Commodities an der Börse angeboten. Gekauft und verkauft werden können an der Börse sowohl Investitionsgüter als auch Konsumgüter. Die Preise und Kurse der einzelnen Angebote errechnen sich aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, was auch der Bestimmung von Aktienkursen dient. Abgewickelt werden die Geschäfte an der Börse aber nicht zwischen Käufer und Verkäufer, sondern über Mittler wie Makler, Broker, Trader oder Banken.

Makler und Broker müssen einen Eid ableisten, um an der Börse Geschäfte abwickeln zu dürfen. Um einen Kauf oder Verkauf an der Börse durchzuführen, muss der Makler oder Broker explizit beauftragt werden. Dann werden vom Broker aus den vorliegenden Aufträgen die aktuellen Kurse für die gewünschten Aktien, Wertpapiere oder Produkte errechnet. Die Berechnung erfolgt zu den Handelszeiten, die zwischen den Börsenstandorten variieren. Ein Großteil des Börsenhandels verläuft heute digital, sodass die Börse selbst kaum noch aufgesucht werden muss. Makler, Broker und Banken können digital kontaktiert werden, um ein Geschäft zu beauftragen und abwickeln zu lassen.

Auch Wertpapiere und Aktien werden über Broker gekauft. Broker erhalten einen entsprechenden Auftrag, um die Aktien für ihre Kunden zu erwerben. Die Aktionäre entrichten dafür eine Provision, die zusätzlich zum Aktienpreis gezahlt werden muss. Preise und Kurse unterliegen Schwankungen, weshalb immer das aktuelle Kursniveau betrachtet werden muss. Basierend auf dem aktuellen Kurs wird von Investoren und Aktionären die Entscheidung getroffen, Käufe zu tätigen oder Aktien und Wertpapiere abzustoßen.

Damit an der Börse ein transparenter und korrekter Handel gewährleistet werden kann, unterliegen alle Geschäfte der Überwachung durch die staatliche Börsenaufsicht. In Deutschland überwacht die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf Bundesebene den gesamten Wertpapierhandel.

Synonyme - Exchange, Stock Exchange
Blue Chip

Bei Blue Chip Aktien handelt es sich um besonders umsatzstarke Aktien oder Standardwerte von großen Unternehmen. Damit eine Aktie das Label „Blue Chip“ erhält, bedarf es einer entsprechenden Einschätzung und Einstufung der Investoren. Um aber ein Unternehmen oder einen Konzern als Blue Chip einzuordnen, muss das Unternehmen in der Öffentlichkeit und bei den Investoren als Marke und mit seinem „guten Namen“ bekannt sein. Außerdem muss sich das Blue Chip Unternehmen in einer stabilen finanziellen Lage befinden.

Blue Chip Unternehmensaktien stellen sichere Anlagemöglichkeiten für kleinere, mittlere und große Investoren dar, da sie bereits während ökonomischer Aufschwünge und Abschwünge einwandfreie Ergebnisse erzielt haben. Blue Chips gehören zu den Indizes der großen Aktienmärkte in den USA und in anderen Ländern. Blue Chip Unternehmen sind daher schon seit vielen Jahren aktiv, verfügen über viel Erfahrung und gelten als etabliert.

Eine der wichtigsten Faktoren für die Einordnung als Blue Chip Unternehmen ist die Dominierung eines ganzen Sektors, was Markennamen und Marktanteile ausdrücken. Als Beispiele hierfür werden nach dem DJIA (Dow Jones Industrial Average) bekannte Konzerne wie Boeing, Apple, Coca-Cola, Intel, IBM, Microsoft, Mc Donald‘s, Visa, Walmart oder Nike genannt. Diese Marktführer befinden sich auf einem sehr hohen Niveau der Marktkapitalisierung, die sich in der Regel im Milliardenbereich bewegt. Im Jahr 2018 hat Apple sogar die Billionengrenze überschritten, was für viel Aufsehen gesorgt hat.

Da Blue Chip Aktien von dominanten und etablierten Unternehmen stammen, gehört Stabilität zu ihren großen Vorteilen. Stabil sind die Renditen, das Renditewachstum, die Dividenden und auch das Dividendenwachstum. Die besten Blue Chip Konzerne zahlen Dividenden traditionell an Investoren aus und blicken auf langjährige Auszahlungshistorien zurück.

Blue Chip Aktien sind jedoch nicht immun gegen Rezessionen und Abschwünge, da niemand voraussehen kann, ob in Zukunft schwere ökonomische Zeiten zu bewältigen sind. Fest steht jedoch, dass Blue Chip Aktien von sehr erfahrenen und bekannten Unternehmen stammen, die zu den führenden Konzernen aus Industrie und Handwerk stammen. Trader handeln sehr gerne mit Blue Chip Aktien, da diese in kleinen Mengen gehandelt werden und einen großen Tradingspielraum ermöglichen.

Synonyme - Bluechip
Blockpolice

Bei der Blockpolice handelt es sich um eine genormte Kombination aus Versicherungsantrag mit Versicherungsschein. Ihren Namen verdanken die Policen dem Block, von dem Antrag und Schein nebst Durchschlagpapier einfach ausgefüllt und abgerissen werden können.

Blockpolicen werden bevorzugt bei Kurzverträgen und Verträgen mit einfachem Risiko verwendet, die nur eine begrenzte Deckung bieten. Auch bei Auslandsreise-Krankenversicherungen sind Blockpolicen möglich, da keine kurzfristige Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Der Versicherungsschutz der Blockpolice beginnt mit der Aushändigung der Police und bei manchen Verträgen auch nur gegen sofortigen Ausgleich der Prämie. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer den Durchschlag auf dem namensgebenden „Block“ unterschreibt. Die Zahlung der Einlösungsprämie ist bei einigen Versicherungen auch mittels Lastschriftverfahren möglich.

Blockversicherungen können auch Veranstaltungen absichern. So werden zum Beispiel Haftpflicht- und Unfallversicherungen für Veranstaltungen per Blockpolice angeboten. Diese dienen auf mittelgroßen Festen, Wettkämpfen, Konzerten, Märkten, Ausstellungen und Basaren der kurzfristigen und zeitlich eingeschränkten Absicherung von Risiken. Abgedeckt werden Personen- und Sachschäden bis zu einer festgelegten Versicherungssumme. Als Haftpflicht- und Unfallversicherung werden Blockpolicen auch dazu genutzt, Praktikanten während der Zeit von individuellen Betriebspraktika unter Schutz zu stellen.

Bei nahezu allen Blockpolicen dient der Versicherungsantrag gleichzeitig auch als Versicherungsschein. Die Zahlung der Prämie erfolgt regelmäßig als sofort fälliger Einmalbeitrag.

Bindefrist

Die Bindefrist ist im Versicherungswesen ein in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegter Zeitraum, der einen Antragsteller an einen von ihm gestellten Versicherungsantrag bindet. Die Bindefrist kann auch bereits im Antragsvordruck verankert sein.

Wenn ein Antragsteller seinen Versicherungsauftrag ausgefüllt hat, übermittelt er diesen an die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Die Versicherung erhält durch die Bindefrist ausreichend Zeit, eine Risikoprüfung für den Vertrag durchzuführen. Versicherungsgesellschaften dürfen die Bindefrist zeitlich voll ausschöpfen. Rechtliche Grundlagen für die Bindefristen ergeben sich aus § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Während der Bindefrist ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden, damit die Versicherungsgesellschaften ihr wirtschaftlich sicheres Handeln gründlich prüfen können. Die Versicherungen dürfen jedoch die Bindefristen nicht frei wählen. Die dafür vorgesehene Zeitspannen ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Bindefristen variieren in den verschiedenen Versicherungssparten und betragen bei

  • Kfz-Haftpflichtversicherungen zwei Wochen.
  • Lebensversicherungen sechs Wochen.
  • Feuerversicherungen zwei Wochen.
  • privaten Krankenversicherungen sechs Wochen.

Bindefristen beginnen bei Krankenversicherungsanträgen in der Regel an dem Tag der ärztlichen Untersuchung des Antragstellers. Frühestens dann kann die Versicherungsgesellschaft über die für eine Risikobewertung erforderlichen Informationen verfügen.

Wird dem gestellten Versicherungsantrag während der Bindefrist entsprochen, so gilt der Vertrag als geschlossen. Nimmt die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag jedoch erst nach Ablauf der Bindefrist an, gilt die Annahme als verspätet. Nur wenn eine Bindefristverlängerung vereinbart worden ist, kann die Versicherung die Annahme entsprechend fristgerecht erklären. Liegt keine Fristverlängerungsklausel vor, muss ein neuer Versicherungsantrag gestellt werden. Die Bindefrist ist damit jedoch aufgehoben, was dem Antragsteller erneut die Optionen auf andere Versicherungen und Tarife eröffnet.

Billigungsklausel

Bei der Billigungsklausel handelt es sich um einen Begriff aus dem Versicherungsvertragsrecht. Genauer ist die rechtliche Grundlage der Billigungsklausel in § 5 VVG festgelegt. Die Billigungsklausel greift dann, wenn der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Vertrag oder die Police nicht dem Antrag des Versicherungsnehmer entspricht. Unter normalen Umständen müsste eine abweichende Police als neues Angebot an den Versicherungsnehmer betrachtet werden. Ein neues Angebot bedarf der Annahme durch den Versicherungsnehmer, damit die (abweichende) Police wirksam wird.

Durch die Billigungsklausel kann eine Abweichung auch ohne erneute Annahme vom Versicherungsnehmer genehmigt werden, sofern dieser nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegt. Spricht er keinen Widerspruch aus, so wird dies gemäß der Billigungsklausel als stillschweigende Willenserklärung gewertet.

In § 5 VVG wird festgelegt, dass abweichende Policen ohne Widerspruch nur dann wirksam werden, wenn es sich um unwesentliche Abweichungen handelt und Versicherungsnehmer besser gestellt werden. Versicherungsnehmer müssen von der Versicherungsgesellschaft auf die jeweilige Abweichung der Police hingewiesen werden.

Nach Erhalt der Versicherungspolice haben Versicherungsnehmer einen Monat lang Zeit, gegen die Änderungen im Versicherungsvertrag Widerspruch einzulegen.

Billigungsklauseln können sich jedoch auch negativ auswirken. Hat es die Versicherung versäumt, den Versicherungsnehmer über Abweichungen der ursprünglichen Vereinbarungen oder über die Widerspruchsfristen zu informieren, so bleibt der vereinbarte Versicherungsschutz bestehen. Es ist also möglich, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Leistungen verlieren kann, weil er keine Gelegenheit für einen Widerspruch hatte.

Synonyme - § 5 VVG
Bezugsrecht

Im Bereich der Versicherungen wird mit dem Bezugsrecht geregelt, wer später die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen erhalten soll. Bei vielen Versicherungsverträgen hat automatisch der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht inne; beispielsweise bei Hausratversicherungen. Bei anderen Versicherungen ist es jedoch sinnvoller, einen anderen Menschen über das Bezugsrecht zu begünstigen, um eine Absicherung zu erschaffen. Bei Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen wird in der Regel Familienangehörigen ein Bezugsrecht eingeräumt, um die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers finanziell abzusichern.

Das Bezugsrecht ist ein wichtiger Faktor, der regelmäßig bei Altverträgen überprüft werden sollte. Wurde zum Beispiel bei früherem Abschluss einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigter der Ehepartner eingetragen, bekommt dieser auch unabhängig von einer potenziell zwischenzeitlich erfolgten Trennung oder Scheidung die Versicherungssumme ausgezahlt. Im Idealfall wird das Bezugsrecht in den Verträgen mit vollständigem Namen und Geburtsdatum vermerkt, damit spätere Unklarheiten ausgeschlossen werden können.

Bei Versicherungen wird zwischen unwiderruflichen und widerruflichen Bezugsrechten unterschieden. Zum Großteil werden widerrufliche Bezugsrechte vereinbart, um auch später noch die Versicherung dem individuellen Lebensstatus anpassen zu können. Unwiderruflich werden Bezugsrechte zum Beispiel nur dann vereinbart, wenn durch eine Risikolebensversicherung bei einer Unternehmensgründung der jeweils andere Geschäftspartner in seiner Existenz abgesichert werden soll. Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, kann das Geld nicht gepfändet werden.

Wichtig ist auch, den Bezugsberechtigten frühzeitig über sein Bezugsrecht zu informieren. Im Erbrecht wird das Bezugsrecht so gehandhabt, dass es als Schenkungsangebot betrachtet wird, was eine Annahme erfordert. Wissen Bezugsberechtigte nicht, dass sie bei einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigte eingetragen wurden, so könnten die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers unter Umständen eine Auszahlung verhindern.

Bezugsrechte gibt es jedoch auch im Zusammenhang mit Aktien. Bezugsrechte gewähren Aktionären ein Recht, bei einer unternehmerischen Kapitalerhöhung durch neue Aktien im gleichen Verhältnis wie zuvor zu einem festgelegten Kurs bedacht zu werden. Machen Aktionäre von ihren Bezugsrechten keinen Gebrauch, können die Rechte über die Börse verkauft werden.

Synonyme - pre-emptive right
Besondere Versicherungsbedingungen

Im Versicherungswesen wird zwischen den mit „AVB“ abgekürzten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den besonderen Versicherungsbedingungen unterschieden. Die AVBs haben den Charakter von AGBs, also von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Alltag für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften und Verträgen Verwendung finden. In den AVBs werden die allgemeinen Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien wie die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadens oder die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Beitragszahlungen vorzunehmen, geregelt und festgelegt. Besondere Versicherungsbedingungen sind jedoch Bedingungen, die in einzelnen Fällen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbart werden.

Wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, müssen automatisch auch verschiedene Bedingungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis akzeptiert werden. Neben den AVBs kann es einigen Versicherungssparten auch dazu kommen, dass die Besonderen Versicherungsbedingungen Bestandteil des Versicherungsvertrages werden müssen. Als Ergänzung zu den AVBs können die besonderen Versicherungsbedingungen im Grunde nach für jede Versicherungsart vereinbart werden. Ein Beispiel für die Notwendigkeit von Besonderen Versicherungsbedingungen ist die private Unfallversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften legen in diesen Verträgen über die besonderen Versicherungsbedingungen fest, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch einen Unfall während der Ausübung von Extremsportarten entstanden sind.

Da besondere Versicherungsbedingungen häufig risikospezifische Ausschlüsse von der Leistungspflicht oder Erweiterungen des Vertragsinhaltes enthalten, sollten diese immer genau geprüft werden.

Synonyme - BVB
Berufsunfähigkeit

Bei einer mit „BU“ abgekürzten Berufsunfähigkeit ist ein Mensch bzw. ein Versicherter infolge einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage, den erlernten bzw. vorher ausgeübten Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung als gleichwertig bezeichnet werden könnte. Berufsunfähigkeit wird im Versicherungsbereich unterschiedlich definiert. Nach § 172 II VVG ist berufsunfähig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf – so wie dieser ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war - wegen Krankheit, Körperverletzung oder über das alterstypische Maß hinausgehenden Kräfteverfall ganz oder auch teilweise voraussichtlich nicht mehr dauerhaft ausüben kann. Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und dokumentiert.

Relevant ist eine Berufsunfähigkeit insbesondere im Bereich der Sozialversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit kann im Bereich der Lebensversicherung durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder aber durch eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert finanzielle Ausfälle beim Arbeitseinkommen ab, wenn eine Berufsunfähigkeit infolge einer Behinderung oder einer Erkrankung eintritt. Die medizinischen Voraussetzungen für den daraus resultierenden Rentenanspruch werden von einem Sachverständigen Arzt ermittelt. Die auch BU-Rente genannte Berufsunfähigkeitsrente ist entweder eine Rente der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aber nach bis zum 31.12.2000 gültigem Recht eine Rente wegen Berufsunfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Hiernach liegt eine Berufsunfähigkeit dann vor, wenn das Leistungsvermögen eines Versicherten wegen Behinderung oder Krankheit nach sozialmedizinischer Beurteilung auf weniger als 50 % des Leistungsumfangs eines gesunden Berufstätigen reduziert ist - also nur noch ein Einkommen unterhalb der Hälfte des vormals erzielten Einkommens oder der Einkünfte von vergleichbaren Versicherten erzielt werden kann. Bei der Beurteilung von Leistungseinschränkungen wird von dem Beruf ausgegangen, der zuletzt versicherungspflichtig ausgeübt wurde. Können die gesundheitlichen Einschränkungen jedoch durch eine medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wieder behoben werden, besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Seit dem Jahr 2001 gelten neue Regelungen in Bezug auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Abgeschafft wurden Renten wegen Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeit. Sie wurden durch die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie wegen voller Erwerbsminderung ersetzt. Seit dem 01.01.2001 geltenden Recht besteht für Renten-Bezieher einer bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsunfähigkeitsrente ein Bestandsschutz. Des Weiteren gilt für befristete Berufsunfähigkeitsrenten auch für den weiteren Rentenanspruch nach Ablauf dieser Frist ein Bestandschutz sowie eine Vertrauensschutzregel für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind.

 

Synonyme - BU
Berufskrankheit

Welche Leiden zu den Berufskrankheiten zählen, wird in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt. Dies sind Erkrankungen, die eingetreten sind, wenn Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeit einer weitaus höheren Gefährdung ausgesetzt sind als der Durchschnitt der Bevölkerung. Bevor eine gesundheitliche Beeinträchtigung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, muss dies durch wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen werden.

Für die Anerkennung einer Berufskrankheit genügt demzufolge der schlichte Zusammenhang einer Erkrankung mit einer beruflichen Tätigkeit nicht. Daraus resultiert, dass nur jeder zwölfte Antrag auf Rentenleistungen bewilligt wird.

Aber selbst wenn Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden, ist die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht zu bewältigen. Die Rentenhöhe beträgt zwei Drittel des letzten Jahresverdienstes. Bei einem Jahresverdienst von 48.000 € sind dies 32.000 €, somit monatlich ca. 1.300 € weniger. Noch problematischer wird es, wenn nur eine geminderte Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird. Wird eine Invalidität von 30 Prozent anerkannt, werden bloß 30 % der Rente gezahlt. Statt 32.000 € verblieben also noch 9.600 €.

Daraus folgt:

  1. Ohne eine private Vorsorge ist die Einkommensabsicherung nicht gewährleistet. Dies schon allein aus der Tatsache heraus, dass eine Erwerbsunfähigkeit bedeutet, keinerlei Berufstätigkeit ausführen zu können.
  2. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet eine Rentenzahlung, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann.
Berufsgenossenschaften

In Deutschland gibt es insgesamt neun Berufsgenossenschaften, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in verschiedenen Branchen zuständig sind. Sie sind Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und werden durch Beiträge der Unternehmen finanziert.

Die erste Berufsgenossenschaft wurde bereits im Jahr 1885 gegründet und ist somit die älteste in Deutschland. Seitdem haben sich weitere Berufsgenossenschaften gebildet, um die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Branchen abzudecken.

Die neun Berufsgenossenschaften sind:

  1. Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW)
    Die BGHW ist zuständig für den Handel, die Logistik und die damit verbundenen Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel der Einzelhandel, Großhandel, Speditionen, Lagerhaltung und der Versandhandel.

  2. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
    Die BG ETEM ist für die Branchen Energie, Textil, Elektro und Medien zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Energieerzeugung und -verteilung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Elektro- und Informationstechnik sowie die Medienbranche.

  3. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
    Die BGHM ist für die Branchen Holz und Metall zuständig. Dazu gehören zum Beispiel die Holz- und Möbelindustrie, die Metall- und Elektroindustrie, aber auch die Bauwirtschaft.

  4. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    Die BGN ist zuständig für die Bereiche Nahrungsmittel, Getränke und Gastgewerbe. Dazu gehören unter anderem die Lebensmittelproduktion, die Gastronomie, aber auch die Landwirtschaft und der Gartenbau.

  5. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
    Die BG RCI ist für die Branchen Rohstoffe und chemische Industrie zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bergbau- und Rohstoffindustrie, die chemische Industrie sowie die Kunststoff- und Kautschukindustrie.

  6. Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
    Die BG Verkehr ist für die Branchen Verkehr, Post, Logistik und Telekommunikation zuständig. Dazu gehören zum Beispiel der Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr, aber auch die Post- und Kurierdienste sowie die Telekommunikationsbranche.

  7. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die BGW ist für die Branchen Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig. Dazu gehören unter anderem die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe.

  8. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
    Die BG BAU ist für die Bauwirtschaft zuständig. Dazu gehören unter anderem der Hoch- und Tiefbau, der Straßenbau, aber auch das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk.

  9. Unfallkasse des Bundes (UKB)
    Die UKB ist für die Beschäftigten des Bundes und der Länder zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bundesverwaltung, die Bundeswehr, die Polizei und die Feuerwehr.

Jede Berufsgenossenschaft hat die Aufgabe, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern und zu überwachen. Dazu gehören unter anderem die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Rehabilitation von verletzten oder erkrankten Beschäftigten sowie die finanzielle Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, bieten die Berufsgenossenschaften verschiedene Leistungen an, wie zum Beispiel Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Schulungen und Seminare, aber auch finanzielle Leistungen wie Verletztengeld oder Renten.

Zusätzlich arbeiten die Berufsgenossenschaften eng mit anderen Institutionen wie den Gewerbeaufsichtsämtern, den Krankenkassen und den Unfallversicherungsträgern zusammen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich zu gewährleisten.

Insgesamt tragen die Berufsgenossenschaften somit einen wichtigen Teil zur Sicherheit am Arbeitsplatz in Deutschland bei und sind ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Durch ihre spezifische Ausrichtung können sie gezielt auf die Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Branchen eingehen und somit einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung leisten.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, die für die Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig sind. Sie sind Teil des sozialen Sicherungssystems und haben die Aufgabe, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in Unternehmen zu schützen.

Die Grundlage für die Existenz von Berufsgenossenschaften bildet das Sozialgesetzbuch VII, welches die gesetzliche Unfallversicherung regelt. Diese umfasst neben den Berufsgenossenschaften auch die Unfallkassen und die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind dabei für bestimmte Branchen und Wirtschaftszweige zuständig, beispielsweise für die Bauwirtschaft, die Metall- und Elektroindustrie oder das Gastgewerbe.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind vielfältig. Sie übernehmen die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem sie Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Sicherheitsprüfungen, die Beratung von Unternehmen und die Bereitstellung von Informationsmaterial. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sind die Berufsgenossenschaften für die medizinische Versorgung, Rehabilitation und Entschädigung der Betroffenen zuständig. Sie übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Therapien und Hilfsmittel. Auch die Zahlung von Verletztengeld oder Rentenleistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen gehört zu ihren Aufgaben.

Die Finanzierung der Berufsgenossenschaften erfolgt durch Beiträge der Unternehmen, die sich nach der Unfallgefahr in der jeweiligen Branche richten. Dabei gilt das Prinzip der Gefahrtarifstelle, das bedeutet, dass Unternehmen mit höherem Unfallrisiko höhere Beiträge zahlen müssen. Auch die Anzahl der Beschäftigten und die Lohnsumme spielen eine Rolle bei der Berechnung der Beiträge.

Neben ihrer Hauptaufgabe als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung engagieren sich die Berufsgenossenschaften auch in der Forschung und Entwicklung von neuen Präventionsmaßnahmen. Sie betreiben eigene Forschungsinstitute und arbeiten eng mit anderen Institutionen zusammen, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Sie sind Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und werden von den Rentenversicherungsträgern angeboten.

Ziel der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ist es, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Dadurch sollen sie in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit zu sichern und somit unabhängig von staatlichen Leistungen zu sein.

Die Maßnahmen richten sich an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch Rehabilitanden, die noch keine Versicherten der Rentenversicherung sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von den Maßnahmen profitieren.

Die beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen umfassen ein breites Spektrum an Angeboten, die individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Betroffenen abgestimmt werden. Dazu gehören unter anderem medizinische Rehabilitation, berufliche Bildung, Umschulung, berufliche Anpassung und Beratung.

Die medizinische Rehabilitation ist die wichtigste Säule der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen. Sie umfasst alle ärztlichen und therapeutischen Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen oder zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise Krankengymnastik, Ergotherapie, psychologische Betreuung und medikamentöse Behandlung.

Die berufliche Bildung und Umschulung sind wichtige Instrumente, um den Betroffenen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Sie können dabei helfen, einen passenden Beruf zu finden, der den gesundheitlichen Einschränkungen angepasst ist. Auch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für eine Tätigkeit in einem bestimmten Beruf notwendig sind, wird durch diese Maßnahmen ermöglicht.

Berufliche Anpassungsmaßnahmen dienen dazu, die Betroffenen auf die Anforderungen ihres bisherigen oder neuen Berufes vorzubereiten. Dazu gehören beispielsweise Trainings- und Coachingmaßnahmen, die darauf abzielen, die individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken.

Neben den konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bieten die Rentenversicherungsträger auch umfassende Beratungsangebote an. Diese umfassen beispielsweise die Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, die Beratung zu finanziellen Fragen oder die Vermittlung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz.

Um von den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die Feststellung der Erwerbsminderung oder die Zustimmung des behandelnden Arztes.

Die Kosten für die Maßnahmen werden in der Regel von der Rentenversicherung übernommen. Auch die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung während der Maßnahme können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Bergmann-Rente

Eine Bergmannsrente ist eine spezielle Form der Altersrente, die Bergleuten und anderen Beschäftigten im Bergbau zusteht. Sie ist Teil des gesetzlichen Rentensystems in Deutschland und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verwaltet. Sie wurde 1957 eingeführt, um den besonderen Belastungen und Gefahren, denen Bergleute in ihrem Beruf ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen. Sie soll sicherstellen, dass diese Beschäftigten im Alter eine ausreichende finanzielle Absicherung haben.

  • Wer hat Anspruch auf eine Bergmannsrente?
    Anspruch auf eine Bergmannsrente haben alle Beschäftigten, die im Bergbau tätig waren und mindestens 25 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies gilt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden dabei angerechnet.

  • Welche Leistungen beinhaltet die Bergmannsrente?
    Die Bergmannsrente besteht aus zwei Teilen: der Grundrente und der Zusatzrente.
    • Die Grundrente ist eine monatliche Zahlung, die sich aus den gezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre berechnet. Sie wird in der Regel ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt, kann aber auch früher in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Die Zusatzrente ist eine zusätzliche Leistung, die von den Bergbauunternehmen finanziert wird. Sie basiert auf tarifvertraglichen Vereinbarungen und wird in der Regel ab dem 60. Lebensjahr gezahlt. Die Höhe der Zusatzrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Verdienst.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bergmannsrente zu erhalten?
    Um eine Bergmannsrente zu erhalten, müssen neben den 25 Beitragsjahren auch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bergmann mindestens 50 Jahre alt sein muss und in den letzten fünf Jahren vor Renteneintritt mindestens 36 Monate im Bergbau beschäftigt war. Auch eine Schwerbehinderung oder eine Berufsunfähigkeit können den Renteneintritt früher ermöglichen.

  • Wie wird die Bergmannsrente besteuert?
    Die Bergmannsrente unterliegt wie alle anderen Renten auch der Einkommenssteuer. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Die Grundrente wird nur zu einem Teil besteuert, während die Zusatzrente vollständig steuerpflichtig ist. Die genaue Höhe der Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte individuell berechnet werden.

  • Was passiert mit der Bergmannsrente im Todesfall?
    Im Todesfall des Rentenempfängers wird die Bergmannsrente an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner weitergezahlt. Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Waisenrente haben. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Höhe der Rente des Verstorbenen.
Synonyme - Bergmannsrente
Benzinklausel

Etwa 50 Millionen Menschen ab 14 Jahren sind selbst oder über eine andere Person mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert, aber die wenigsten dürften schon etwas von der sog. „Benzinklausel“ gehört haben. Doch das hält nicht davon ab, sich vor Gericht darauf zu beziehen.

Was hat es mit der Benzinklausel auf sich?

Die Benzinklausel findet sich überwiegend in Privathaftpflichtversicherungen und öfter auch in Betriebshaftpflichtversicherungen und kann so oder so ähnlich formuliert sein: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“ Mit dieser Formulierung soll eine Abgrenzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung erreicht werden: Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung ist sie gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die beim Führen eines Fahrzeugs Dritten zugefügt werden.

Doch die Benzinklausel, die eine Überschneidung zwischen den beiden Versicherungen und damit eine Doppelversicherung verhindern sollte, hat sich in vielen Fällen als Stein des Anstoßes erwiesen. In den meisten Streitfällen geht es vor Gericht darum, was unter dem „Gebrauch des Fahrzeugs“ genau zu verstehen ist. Fachleute unterscheiden in zwei Varianten der Benzinklausel:

  • Mit der Großen Benzinklausel werden Besitz, Halten und Gebrauch aller Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeuge vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nur ausnahmsweise können mithilfe einer separaten Klausel und einem erhöhten Beitrag Kraftfahrzeuge, die nur auf privaten Plätzen und Wegen betrieben werden und Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
  • Mit der Kleinen Benzinklausel werden in der privaten Haftpflichtversicherung die in der Großen Benzinklausel genannten Fahrzeuge unter denselben Bedingungen eingeschlossen. Dazu kommen Flugmodelle, unbemannte Drachen und Ballone ohne Antrieb, die höchstens 5 kg wiegen und nicht versicherungspflichtig sind. Auch Modellboote und –autos sowie die Benutzung von fremden Wassersportfahrzeugen ohne Motor sind versichert.

Vor Gericht und auf hoher See..

… ist man in Gottes Hand. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man einen Blick in die Rechtsprechung wirft, die zur Benzinklausel ergangen ist. Dreh- und Angelpunkt ist der Begriff „Gebrauch“, worunter eine ganze Menge und nicht nur das Führen eines Fahrzeugs verstanden werden kann.

Der Bundesgerichtshof verneinte die Wirksamkeit der Benzinklausel im Falle eines Angestellten, der sein Dienstfahrzeug im Winter vor der Fahrt mit einem Heizlüfter aufwärmen wollte, wodurch es zu einem Brandschaden im Fahrzeug kam. Die Richter sahen zwar im Einsatz des Heizlüfters eine Arbeitsvorbereitung, aber der Schaden sei durch das Gerät und nicht den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden (Urteil vom 13.12.2006 - IV ZR 120/05).

In einem anderen Fall haben Richter die Anwendung der Benzinklausel bejaht: Der Beifahrer wollte die Toilettenpause des Fahrers an der Tankstelle sinnvoll nutzen, fuhr das Fahrzeug an die Zapfsäule und tankte versehentlich den falschen Kraftstoff. Die rechtliche Bewertung: Da der Pkw zuvor gefahren wurde, ist der Schaden im Zusammenhang mit dessen Betrieb entstanden (Landgericht Duisburg, Urteil vom 05.07.2006, Az. 11 O 105/05).

Versicherer lehnen unter Hinweis auf die Benzinklausel sehr oft ab, Schäden, an denen ein Kraftfahrzeug beteiligt war, über die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. Da die Versicherten jedoch wegen der anschließenden Hochsetzung der Schadensfreiheitsklasse nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, sehen sich die Parteien oft vor Gericht wieder. In vielen Fällen kann bei solchen Konflikten der Versicherungs-Ombudsmann weiterhelfen und eine Einigung erreichen. Er ist unter https://www.versicherungsombudsmann.de/ erreichbar.

Beleihungswert

Im Finanzwesen stellt der Beleihungswert den Wert einer Sicherheit dar, von dem ausgegangen werden kann, dass er auch auf lange Sicht zu jeder Zeit zu realisieren ist. Der Beleihungswert bildet die Obergrenze, bis zu der Kreditinstitute ihren Kunden Darlehen oder Kredite gewähren.

Beleihungswerte spielen insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien eine wichtige Rolle. Der Beleihungswert ist hier Grundlage für die Darlehenshöhe, der Finanzierungskosten und alle weitere Entscheidungen rund um die Immobilienfinanzierung. Bevor eine Immobilienfinanzierung vergeben wird, überprüft die Bank, wie wertvoll die entsprechende Immobilie ist. Die Bank will sich dadurch absichern,  dass ihre Ansprüche auf Tilgung und Rückzahlung auch bei Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmer durch eine Versteigerung des Objekts ausgeglichen werden können. Zu diesem Zweck wird eine Beleihungsprüfung durchgeführt, um einen ungefähr für 30 Jahre gültigen Beleihungswert zu ermitteln.

Beleihungswerte werden von Gutachtern oder fachkundigen Mitarbeitern der Kreditinstitute ermittelt. Für die Berechnung werden Baupläne, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Versicherungsunterlagen sowie Einkommensnachweise benötigt. Die Ermittlung des Beleihungswerts kann im Sachwertverfahren ermittelt werden, der sich aus dem Bauwert und dem Bodenwert zusammensetzt. Eine andere Möglichkeit, den Beleihungswert zu errechnen, bildet das Ertragswertverfahren. Bei diesem Verfahren werden die erzielbaren Nettoerträge aus Mieten sowie Faktoren wie Bauzustand, Gebäudealter, Nutzung und Objektgröße berücksichtigt.

Ein Beleihungswert liegt nie über dem Verkehrswert einer Immobilie, sondern unterschreitet diesen um 20 % bis 30 %. Durch diese Sicherheitsreserve reduzieren Kreditinstitute ihr Risiko bei der Darlehensvergabe. Der Beleihungswert einer Wohnung oder eines Hauses beträgt daher etwa rund 80 % des Kaufpreises, der tatsächlichen Baukosten oder des Verkehrswertes.

Belegschaftsaktien

Bei Belegschaftsaktien oder Arbeitnehmeraktien handelt es sich um Aktien, die von einer Aktiengesellschaft an ihre Mitarbeiter ausgegeben werden, um diesen die Möglichkeit einer Beteiligung am Unternehmen anzubieten. Durch Belegschaftsaktien soll die Vermögensbildung der Mitarbeiter gefördert werden. Die Aktien werden der Belegschaft zu Vorzugspreisen angeboten oder unentgeltlich ausgegeben.

Die Bedingungen für Belegschaftsaktien werden im Aktiengesetz geregelt. Aktiengesellschaften dürfen ihre Aktien nur bis zu einer bestimmten Höhe an Mitarbeiter vergeben. Der sogenannte Eigenerwerb darf 10 % des Grundkapitals danach nicht überschreiten. Durch Belegschaftsaktien werden Mitarbeiter noch enger an das Unternehmen gebunden. Mitarbeiter, die Belegschaftsaktien besitzen, sind besonders am Erfolg des Unternehmens interessiert und arbeiten entsprechend motiviert. Mitarbeiter können durch Belegschaftsaktien Vermögen aufbauen und werden am Gewinn des Arbeitgebers beteiligt.

Belegschaftsaktien sind mit einer Sperrfrist von regelmäßig fünf Jahren ausgestattet, in denen die Aktien nicht veräußert werden dürfen. Verkäufe sind innerhalb der Sperrfrist nur bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit des Aktieninhabers möglich. Der Staat fördert Belegschaftsaktien als vermögensbildende Maßnahme über die Steuererklärung.

Synonyme - Arbeitnehmeraktien
Beitragszahlungspflicht

Die Beitragszahlungspflicht ist eine grundlegende Regelung im Rechtssystem, die dazu dient, die Finanzierung von bestimmten Leistungen oder Dienstleistungen sicherzustellen. Sie betrifft sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen und ist in der Regel gesetzlich festgelegt. Die Nichterfüllung der Beitragszahlungspflicht kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beitragszahlungspflicht bei Versicherungen
Ein gutes Beispiel für die Beitragszahlungspflicht ist die Versicherung. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge zahlen muss, um im Gegenzug im Schadensfall eine finanzielle Absicherung zu erhalten. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren wie dem Versicherungsumfang, dem Risiko und der Versicherungsdauer.
Die Beitragszahlungspflicht bei Versicherungen ist in der Regel monatlich oder jährlich zu erfüllen. Bei einigen Versicherungen, wie beispielsweise der Krankenversicherung, wird der Beitrag direkt vom Gehalt abgezogen. Bei anderen Versicherungen, wie der Haftpflichtversicherung, muss der Versicherungsnehmer den Beitrag selbstständig überweisen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung der Beitragszahlungspflicht bei Versicherungen
Kommt der Versicherungsnehmer seinen Beitragszahlungen nicht nach, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. In der Regel wird zunächst eine Mahnung verschickt, in der der Versicherungsnehmer aufgefordert wird, die ausstehenden Beiträge zu begleichen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz mehr und der Versicherungsnehmer muss im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen.
Beispiel
Max hat eine Hausratversicherung abgeschlossen und zahlt monatlich seinen Beitrag. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten gerät er in Zahlungsrückstand und kann die Beiträge nicht mehr zahlen. Die Versicherung schickt ihm mehrere Mahnungen, doch Max ignoriert diese. Schließlich kündigt die Versicherung den Vertrag. Wenige Wochen später wird in Max' Wohnung eingebrochen und Wertgegenstände gestohlen. Da er keine Hausratversicherung mehr hat, muss er den Schaden selbst tragen.

Beitragsfreistellung

Im Versicherungswesen bedeutet die Beitragsfreistellung, dass Versicherungsnehmer aufgrund von kurzfristigen oder langfristigen Zahlungsschwierigkeiten unter Umständen von der Zahlung der Versicherungsbeiträge freigestellt werden können. Beitragsfreistellungen sind bei Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen möglich.

Generell dienen Versicherungsbeiträge gleichzeitig dem Versicherungsschutz und der Zinsanlage. Kann ein Versicherungsnehmer wegen finanzieller Engpässe seine Beiträge nicht mehr ausgleichen, kommt dann, wenn ausreichend Beiträge und Zinsen eingezahlt bzw. erwirtschaftet worden sind, eine Beitragsfreistellung in Betracht. Damit der Versicherungsschutz aufrecht erhalten wird, sollte bei Zahlungsschwierigkeiten nach einer Beitragsfreistellung gefragt werden, um eine Kündigung des Versicherungsvertrages zu vermeiden. Eine Vertragskündigung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei einer Beitragsfreistellung wird die Zahlung der Beiträge dauerhaft eingestellt, wobei der Versicherungsschutz jedoch erhalten bleibt. Dies nur dann möglich, wenn durch vorherige Beitragszahlungen ein entsprechendes Kapital angesammelt werden konnte, das dann für die restliche Laufzeit als Einmalbeitrag verwertet wird und aus dem sich die neue Versicherungssumme errechnet. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlungen ist bei einer Beitragsfreistellung nicht möglich.

Beitragsfreistellungen sind demnach von bereits eingezahlten Mindestsummen abhängig. Sind diese noch nicht erreicht, muss eine Kündigung des Versicherungsvertrages in Erwägung gezogen werden. Treten nur kurzfristig Zahlungsschwierigkeiten auf, kann bei der Versicherungsgesellschaft auch nach einer Beitragsstundung gefragt werden. Die Vereinbarung einer Beitragsstundung kann für mehrere Monate erfolgen und stellt Versicherungsnehmer für den festgelegten Zeitraum von der Zahlung frei. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden, was bei einer Freistellung nicht möglich ist. Wird die Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach der Stundung nicht erwünscht, muss der Vertrag entsprechend angepasst werden.

Kündigungen sind nur bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll, wenn kein Interesse mehr an dem Versicherungsvertrag besteht. Besteht der Versicherungsvertrag noch nicht lang, ist bei  einer Kündigung immer mit einem Verlust zu rechnen.

Synonyme - Beitragsaussetzung
Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Rechenwert aus der deutschen Sozialversicherung. Nach dem Prinzip der deutschen Sozialversicherung sollen allen Versicherungsnehmern solidarisch die gleichen Leistungen gewährt werden und zwar unabhängig vom gesundheitlichen Zustand. Zu diesem Zweck soll jeder im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten auch zum Schutz aller Versicherten Beiträge zur Sozialversicherung erbringen. Aus diesem Grund werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchen Beträgen das Einkommen aus Lohn, Gehalt oder Rente beim gesetzlich Versicherten für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Einkünfte, die die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, bleiben außer Betracht.

Unterschieden wird in Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen werden nach einem Prozentsatz vom Brutto-Einkommen errechnet. Festgelegt und angepasst werden Beitragsbemessungsgrenzen jedes Jahr von der Bundesregierung mittels Rechtsverordnung.

Die Beitragsbemessungsgrenze hat auch steuerliche Auswirkungen. Seit dem Jahr 2004 hängt beispielsweise die Vorsorgepauschale von der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ab. Der steuerlich anrechenbare Höchstbeitrag für die Rürup-Rente ist seit dem Jahr 2015 an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt.

Synonyme - Sozialversicherungsbeitrag
Beihilfeergänzungstarif

Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine zusätzliche Versicherung, die in Kombination mit einer Beihilfeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie dient dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die durch die begrenzten Leistungen der Beihilfe entsteht. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der Funktion, den Gestaltungsmöglichkeiten und den Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs beschäftigen.

Funktion eines Beihilfeergänzungstarifs
Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte und deren Familienangehörige im Krankheitsfall. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Heilpraktikerleistungen. Die Beihilfeleistungen variieren je nach Bundesland und sind in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten begrenzt. Dadurch entsteht häufig eine Versorgungslücke, die von den Versicherten selbst getragen werden muss.
Hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Er übernimmt die Kosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Dadurch wird die finanzielle Belastung für den Versicherten reduziert und eine umfassendere Absicherung im Krankheitsfall gewährleistet.

Gestaltungsmöglichkeiten eines Beihilfeergänzungstarifs
Beihilfeergänzungstarife werden von privaten Krankenversicherungen angeboten und können individuell gestaltet werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die den Bedürfnissen und Anforderungen der Versicherten gerecht werden.
Zum einen kann die Höhe der Beihilfeergänzung gewählt werden. Diese kann entweder als prozentualer Anteil oder als fester Betrag festgelegt werden. Auch die Höchstgrenze der Erstattung kann individuell vereinbart werden.
Des Weiteren können zusätzliche Leistungen in den Beihilfeergänzungstarif aufgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Leistungen für alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen oder Sehhilfen. Diese können je nach Bedarf und persönlichen Präferenzen ausgewählt werden.

Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs
Die Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs variieren je nach Anbieter und Tarif. Grundsätzlich werden jedoch die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimittel und Heilpraktikerleistungen übernommen, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Auch hier können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.
Zusätzlich können, wie bereits erwähnt, weitere Leistungen wie beispielsweise Zahnbehandlungen oder alternative Heilmethoden in den Tarif aufgenommen werden. Auch hier gilt es, die persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen.
Ein weiterer Vorteil eines Beihilfeergänzungstarifs ist die freie Wahl des Arztes und Krankenhauses. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Versicherten an bestimmte Ärzte und Kliniken gebunden sind, können Beihilfeversicherte mit einem Beihilfeergänzungstarif frei entscheiden, von welchen Ärzten und in welchen Krankenhäusern sie sich behandeln lassen möchten.

 

Beihilfe

Beihilfe ist eine Form der staatlichen Fürsorge im deutschen Beamtenrecht, die darauf abzielt, Beamten und ihren Familienangehörigen in Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfällen finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Diese Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der so genannten "alimentativen Fürsorgepflicht" des Dienstherrn – also des Staates oder der Kommune, die den Beamten beschäftigt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft, die in der Regel über ihre Krankenversicherung abgesichert sind, erhalten Beamte durch die Beihilfe einen direkten Zuschuss zu ihren Gesundheitskosten.

Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind in erster Linie die Beamten auf Lebenszeit, Beamten auf Widerruf (in der Regel Referendare) und Ruhestandsbeamte. Auch deren Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Die genauen Voraussetzungen und der Umfang der Beihilfebemessung können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da die Beihilfeverordnungen Ländersache sind.

Welche Leistungen umfasst die Beihilfe?
Die Beihilfe erstattet einen bestimmten Prozentsatz der entstandenen Kosten für medizinische Behandlungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arztkosten
  • Zahnarztkosten einschließlich Zahnersatz
  • Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente
  • Krankenhauskosten
  • Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflegekosten bei Bedürftigkeit

Der Prozentsatz der Kostenübernahme variiert je nach Bundesland und persönlicher Situation des Beihilfeberechtigten. So erhalten beispielsweise Beamte in der Regel eine höhere Beihilfe als ihre Angehörigen. Auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder können den Erstattungsanteil beeinflussen.

Beantragung der Beihilfe
Um Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die entstandenen Kosten zunächst vom Beihilfeberechtigten selbst getragen werden. Anschließend werden die entsprechenden Rechnungen zusammen mit einem Beihilfeantrag bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht. Wichtig ist hierbei, dass alle Belege original und vollständig eingereicht werden, da sie die Grundlage für die Berechnung der Beihilfeleistungen darstellen.

Besonderheiten und zu beachtende Aspekte 

  • Fristen
    Achten Sie darauf, dass Beihilfeanträge innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden müssen. Diese Fristen können je nach Bundesland variieren.
  • Heilfürsorge
    Für bestimmte Beamten, wie beispielsweise Polizeivollzugsbeamte, gibt es statt der Beihilfe die Heilfürsorge, die eine vollständige Kostenübernahme bestimmter Leistungen vorsieht.
  • Private Krankenversicherung (PKV)
    Da die Beihilfe in der Regel nur einen Teil der Kosten abdeckt, ist es für Beamte sinnvoll, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen, die speziell auf Beihilfeberechtigte zugeschnitten ist und die restlichen Kosten übernimmt.
Basiswert

Bei einem Basiswert, auch Underlying oder Aktivum genannt, handelt es sich im Finanzwesen um das einem Geschäft zugrunde liegende Handelsgut als Grundlage für die Ausführung und Bewertung eines Vertrages. Zu den typischen Basiswerten gehören Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Indizes. Damit für jeden der Handel am Finanzmarkt nachvollziehbar ist, bedarf es einheitlicher Werte. Einheitliche Basiswerte ermöglichen einen weltweiten Handel und werden für die unterschiedlichsten Produkte aus dem Bereich der Termingeschäfte oder Kassageschäfte verwendet.

Der Basiswert wird zwar im WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) genutzt, aber nicht offiziell definiert. Bei Finanzprodukten heißen die Basiswerte Aktien, Geldmarktinstrumente, Schuldverschreibungen, Edelmetalle, Devisen, Derivate und Swaps. Aber auch Frachtsätze, Emissionsberechtigungen, Inflationsraten, Wetterderivate, Indizes und volkswirtschaftliche Vermögenswerte zählen nach dem WpHG zu den Basiswerten. Basiswerte setzen für Investoren eine Logik hinter das jeweilige Investment und machen den Handel erst greifbar.

Basiswerte müssen homogene Maße, Qualitäten oder Typen besitzen und standardisierbar sein. Der Grund hierfür ist, dass die Marktteilnehmer nicht erst die jeweiligen Eigenschaften des Basiswertes erfragen müssen. Diese so gesteigerte Verkehrsfähigkeit ermöglicht den Handel von Basiswerten an der Börse. Den höchsten Standardisierungsgrad haben Finanzinstrumente inne, da sie sich nach den internationalen Standards der ISDA (International Swaps and Derivatives Association) richten, die den jeweiligen Basiswert exakt definiert. Bei Finanzprodukten in Deutschland wird der jeweilige Basiswert bevorzugt über US-Dollar, DAX oder Bundesanleihen angegeben.

Der Basiswert gilt in der Finanzwelt als Vertragsgegenstand, der einem Finanzinstrument oder einer Option zugrunde gelegt wird. Bei Optionsgeschäften erwerben Käufer das Recht, den Basiswert in Aktien, Rohstoffen, Devisen, Indizes u.a. sowohl zu kaufen als auch zu verkaufen. Ohne Basiswert wäre ein solcher Handel kaum möglich.

Synonyme - Aktivum,Underlying,Basisinstrument,Basisobjekt
Basistarif

Der Basistarif ist eine besondere Form der Krankenversicherung, die von privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Er dient als Alternative zum regulären Tarif und richtet sich vor allem an Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes keinen Zugang zu einem regulären Tarif haben. Der Basistarif wurde im Jahr 2009 im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und ist in § 12 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geregelt.

Funktion des Basistarifs
Der Basistarif soll sicherstellen, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Alter eine Krankenversicherung erhalten können. Er ist somit eine Art Grundversorgung für alle, die keine andere Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Die Versicherungsleistungen im Basistarif sind dabei vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Versicherungsbeiträge werden jedoch individuell berechnet und können je nach Alter und Gesundheitszustand höher ausfallen als in der GKV.

Vorteile des Basistarifs
Der größte Vorteil des Basistarifs ist, dass er eine Krankenversicherung für Personen ermöglicht, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen von den privaten Krankenversicherungen abgelehnt werden. Somit haben auch diese Personen Zugang zu medizinischer Versorgung und können sich im Krankheitsfall behandeln lassen. Zudem bietet der Basistarif eine vergleichbare Leistung wie die GKV, jedoch mit dem Vorteil einer freien Arzt- und Krankenhauswahl.

Nachteile des Basistarifs
Da die Versicherungsbeiträge individuell berechnet werden, können sie je nach Alter und Gesundheitszustand höher ausfallen als in der GKV. Zudem sind die Leistungen im Basistarif begrenzt und es gibt keine Möglichkeit, Zusatzleistungen zu versichern. Auch die Beiträge für mitversicherte Familienangehörige können höher ausfallen als in der GKV.

Gestaltungsmöglichkeiten im Basistarif
Im Basistarif gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die es dem Versicherten ermöglichen, den Tarif an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen. So kann zum Beispiel die Selbstbeteiligung, also der Anteil, den der Versicherte selbst bei Behandlungen zahlen muss, individuell festgelegt werden. Auch die Wahl zwischen verschiedenen Krankenhausleistungen oder die Möglichkeit, bestimmte Leistungen auszuschließen, sind Gestaltungsmöglichkeiten im Basistarif.

Leistungen im Basistarif
Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem die ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen. Auch Zahnbehandlungen sind im Basistarif enthalten, jedoch in begrenztem Umfang. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus sind im Basistarif nicht enthalten.

Siehe auch: Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Baisse

Bei „Baisse“ handelt es sich um einen klassischen Börsenbegriff, der aus der französischen Sprache stammt und grob mit „senken“ oder „fallen“ übersetzt werden kann. Mit Baisse wird eine längerfristige Marktphase mit stark fallenden Kursen bezeichnet. Eine andere Bezeichnung hierfür ist der sogenannte „Bärenmarkt“, bei dem der Bär den Börsenabschwung und herrschenden Pessimismus symbolisiert.

Eine Baisse ist häufig durch anhaltende Rückgänge bei den Kursen gekennzeichnet. Bei Börsenphasen mit einem anhaltenden Aufschwung wird hingegen von einer „Hausse“ oder einem „Bullenmarkt“ gesprochen. Eine Baisse ist mit dem sinkenden Vertrauen bei den Investoren in den Markt verbunden. Es werden nach ihren Prognosen zukünftig weitere Verluste erwartet. Der anhaltende Kursrückgang bei einer Baisse kann sich sowohl auf Teilmärkte beziehen als auch den gesamten Markt betreffen. Bei dauerhaften Verlusten einzelner Wertpapiere wird nicht von einer Baisse gesprochen. Sinken alle Kurse schlagartig und besonders stark, handelt es sich um einen Crash.

Es gibt Investoren, die eine Baisse als günstigen Einstieg nutzen, was kurzfristig zu Kursanstiegen führen kann. Investoren, die ihre Strategie nach baldigen Kursverlusten ausrichten, werden deshalb auch „Baissiers“ oder aber „Bären“ genannt. Sie veräußern Wertpapiere zu einem noch hohen Kurs, die sie aber erst noch zu einem geringeren Kurs beschaffen müssen. Diese Spekulationstaktik trägt die Bezeichnung „à la Baisse“.

Eine Baisse unterliegt einem Zyklus. Dieser setzt ein, wenn die Pessimisten an der Börse zunehmen. Anleger trennen sich aus Angst vor Verlusten von ihren Wertpapieren, da sie sinkende Kurse erwarten. Dadurch sinken die ersten Kurse, was weitere Anleger veranlasst, zur Schadensbegrenzung ebenfalls Verkäufe vorzunehmen. Dieser Dominoeffekt kann einen langfristigen Rückgang der Kurse bewirken. Verläuft die Baisse nicht in einen Crash, ist sie Bestandteil des normalen Börsenzyklus, der verschiedenen Schwankungen unterliegt.

Synonyme - Bärenmarkt,Depression,Flaute,Krach
BaFin

BaFin ist die Abkürzung von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bei der unter einem Dach die Aufsicht über Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel vereint ist. Bei der BaFin handelt es sich um eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die   rechtlich und fachlich nur dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist und sich durch Umlagen und Gebühren der von ihr beaufsichtigten Finanzinstitute finanziert. Gleitet wird die BaFin von einem Direktorium. Die Zweigstellen der BaFin befinden sich in Frankfurt am Main und in Bonn.

Die BaFin ist 2002 durch die Verschmelzung vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit den Bundesaufsichtsämtern für das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel entstanden. Seit 2018 ist die BaFin auch Nationale Abwicklungsbehörde.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfolgt das öffentliche Interesse. Sie hat die Aufgabe, für ein stabiles, funktionsfähiges und integres Finanzsystem in Deutschland zu sorgen, dem Verbraucher, Kunden, Versicherungsnehmer und Kapitalanleger vertrauen können. Zu ihren Aufgaben gehört die Solvenzaufsicht, bei der die Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsgesellschaften gewährleistet werden soll. Darüber hinaus obliegt der BaFin die Marktaufsicht, um dem Verbraucherschutz zu entsprechen und für transparente und faire Verhältnisse am Finanzmarkt Sorge zu tragen.

Als Aufsichtsorgan werden auch Fälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bei der BaFin gemeldet, die durch Kontrollen und Überprüfungen dazu beiträgt, dass derartige Fälle möglichst verhindert werden. Da in Deutschland Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen nur mit staatlicher Erlaubnis betrieben werden dürfen, wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch über die Einhaltung dieses Gebots.

Alle Aufsichtsaufgaben der BaFin erstrecken sich auf die von ihr beaufsichtigten Finanzinstitute und Unternehmen. Der BaFin stehen weitreichende Ermittlungskompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie ist in Zusammenarbeit mit vielen europäischen Gremien daran beteiligt, in Europa einen einheitlichen Finanzmarkt zu erschaffen und befürwortet auch international weltweit gültige Aufsichtsstandards.

Synonyme - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine besondere Form der Kündigung, die von einer Vertragspartei aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist ausgesprochen werden kann. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, kann eine außerordentliche Kündigung sofort wirksam werden. Sie ist somit eine außergewöhnliche Maßnahme, die nur in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Gründe für eine außerordentliche Kündigung können beispielsweise Vertragsverletzungen, Vertragsbruch oder eine grobe Pflichtverletzung sein. Dabei muss der Grund so schwerwiegend sein, dass dem kündigenden Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, Vermietern und Mietern, Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern sowie von anderen Vertragsparteien ausgesprochen werden.

Außerordentliche Kündigung bei Versicherungen
Im Bereich der Versicherungen gibt es verschiedene Arten von außerordentlichen Kündigungen, die je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen unterschiedlich gehandhabt werden. Im Folgenden werden einige Beispiele für außerordentliche Kündigungen bei Versicherungen genannt.

Kündigung bei Beitragserhöhung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei Versicherungen möglich, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. In diesem Fall haben Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung außerordentlich zu kündigen. Dies gilt sowohl für private als auch für gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung.
Beispiel:
Max hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Nach einem Jahr teilt ihm sein Versicherer mit, dass der monatliche Beitrag um 10% erhöht wird. Max ist mit dieser Erhöhung nicht einverstanden und kündigt daraufhin außerordentlich innerhalb der vorgegebenen Frist.

Kündigung bei Vertragsverletzung
Eine außerordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Vertragsabschluss macht oder wichtige Informationen verschweigt. In solchen Fällen kann der Versicherer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
Beispiel
Lisa hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nach einem Schadenfall stellt sich heraus, dass sie bei Vertragsabschluss wichtige Informationen über ihre berufliche Tätigkeit verschwiegen hat. Der Versicherer kündigt daraufhin außerordentlich den Vertrag.

Kündigung bei Vertragsablauf
Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei Vertragsablauf möglich. Dies ist vor allem bei Lebensversicherungen der Fall, bei denen der Versicherungsnehmer das Recht hat, den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
Beispiel
Anna hat vor 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 20 Jahren entscheidet sie sich, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Außenversicherung

Die Außenversicherung kann als eine Erweiterung der Hausratversicherung betrachtet werden. In einer Hausratversicherung sind in diesem Fall nicht nur die Gegenstände innerhalb des Wohnhauses oder der Wohnung versichert, sondern durch die Außenversicherung auch außerhalb des Wohnumfeldes. Ist eine Außenversicherung in der Hausratversicherung verankert, werden sämtliche Gegenstände abgesichert, die sich vorübergehend nicht im eigenen Wohnumfeld befinden. Zu den üblichen Voraussetzungen gehört, dass sich die versicherten Gegenstände wirklich nur vorübergehend und nicht länger als drei Monate außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Auch fallen nur Gegenstände unter den Versicherungsschutz der Außenversicherung, die sich überhaupt schon einmal in dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung befunden haben und daher zum Hausrat zählen.

Der Versicherungsschutz der Außenversicherung gilt in der Regel weltweit, also auch auf Geschäftsreisen und im Urlaub im Ausland. Die Außenversicherung greift beispielsweise bei Einbruch, Diebstahl oder Raub von Hausrat aus dem Hotelzimmer oder Zerstörung des persönlichen Eigentums bei einem Brand in der Ferienwohnung. In beiden Fällen leistet die Hausrat im Rahmen der Außenversicherung und ersetzt die entstandenen Schäden, wobei je nach Versicherungsgesellschaft, Tarif und Versicherungsbedingungen individuelle Entschädigungsgrenzen gelten.

Die Kombination aus Hausrat- und Außenversicherung kann auch für die Zeit der Ausbildung oder eines Studiums absichern. Wer in diesen Fällen außerhalb der eigenen vier Wände, beispielsweise zur Untermiete wohnt, benötigt noch keine eigene Versicherung. In dieser Zeit greift noch die Hausratversicherung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildung einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch nimmt. Erst wenn dauerhaft ein eigener Haushalt gegründet wird, fallen die persönlichen Gegenstände nicht mehr unter den Schutz der Hausrat- und Außenversicherung.

Leistungsausschlüsse und Einschränkungen der Außenversicherung sind abhängig von Versicherungsgesellschaft und Tarif. In der Regel wird der Versicherungsschutz auf 10 % der Versicherungssumme und maximal 10.000,00 € begrenzt. Bei Zerstörung von Gegenständen durch Sturm und Hagel tritt die Außenversicherung nur dann ein, wenn sich die Gegenstände innerhalb der Wohnung oder des Hauses befunden haben. Schäden durch unbemerkte Diebstähle ohne Einbruch sind nicht versichert. Schäden aus Raub mit Gewaltandrohung werden hingegen erstattet.

Ausgabeaufschlag

Für Kapitalanleger spielen bei der Auswahl des Investments nicht nur die Renditen, sondern auch die Kosten eine wichtige Rolle. Hierzu zählt auch der Ausgabeaufschlag, der für Beratungsleistungen und Verwaltungskosten eines Investmentfonds berechnet wird. Beim Ausgabeaufschlag, der auch Agio oder seltener Load genannt wird, handelt es sich um eine Gebühr, die Investoren einmalig beim Erwerb von Fondsanteilen erübrigen müssen.

Üblich ist, dass der Ausgabeaufschlag von der Kapitalanlagegesellschaft in Form eines Prozentsatzes auf Basis des Rücknahmepreises festgelegt wird. Durchschnittlich werden Ausgabeaufschläge zwischen 0 % und 7 % berechnet. Erhoben wird der Ausgabeaufschlag, um die Gebühren für Beratung, Verwaltung und Vertrieb zu decken. Das bedeutet, dass der Ausgabeaufschlag auch nicht der Fondsgesellschaft zufließt, sondern dem Vertriebspartner zukommt. Weil der Aufschlag damit auch nicht der Wertentwicklung des Investmentfonds zugutekommt, wirkt er sich entsprechend negativ auf die Rendite aus.

Es gibt jedoch auch sogenannte „Fondsdiscounter“ oder „Discountbroker“, die im Gegensatz zu Banken die Auswahl der Fonds gänzlich dem Kapitalanleger überlassen. Durch den Wegfall der entsprechenden Beratungsleistungen und  Vertriebsleistungen muss auch das Agio nicht berücksichtigt werden. Eine weitere Strategie, den Ausgabeaufschlag zu umgehen, ist der Kauf von Fonds über die Börse. Allerdings muss in diesen Fällen mit Börsenspesen und Ordergebühren gerechnet werden, die sich je nach Fonds und Institut auf bis zu 1,5 % summieren können.

Der Ausgabeaufschlag wird in Fondsprospekten nicht in Euro-Beträgen angegeben. Da sich Ausgabe- und Rückgabepreise täglich ändern, wird das Agio in Prozent vermerkt. Auch die Höhe des Aufschlages variiert von Fonds zu Fonds. Bei Rentenfonds liegt der Aufgabeaufschlag durchschnittlich bei 3 %, während für Aktienfonds etwa 5 % berechnet werden. Eine überschlägige Berechnung des Ausgabeaufschlages kann nach folgender Formel erfolgen:

(Ausgabepreis x 100 : Rücknahmepreis) – 100 = Ausgabeaufschlag/Prozent

Synonyme - Agio
Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auftritt und zu einer körperlichen oder psychischen Schädigung des Arbeitnehmers führt. Dies kann beispielsweise durch einen Sturz, eine Verletzung durch eine Maschine oder auch durch eine Belastung am Arbeitsplatz verursacht werden. Ein Arbeitsunfall kann sowohl auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit oder auch auf dem Heimweg passieren.

Die gesetzliche Definition eines Arbeitsunfalls ist in § 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII festgelegt. Demnach ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, der sich "bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit" ereignet hat. Versicherte Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer betrieblichen Tätigkeit ausgeübt werden. Auch Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige sind in der Regel gesetzlich unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft sind alle Bestandteile des deutschen Sozialversicherungssystems und dienen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten und übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation und Entschädigungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Sie wird von den Arbeitgebern finanziert und ist somit für die Versicherten kostenfrei. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland in Form von Berufsgenossenschaften organisiert, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind.

Im Falle eines Arbeitsunfalls haben Versicherte Anspruch auf medizinische Versorgung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Therapien. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie beispielsweise Krücken oder Rollstühle werden von der Unfallversicherung getragen.

Darüber hinaus haben Versicherte auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Arbeitsunfall zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt. Diese Entschädigung wird in Form von Verletztengeld, Übergangsgeld oder einer Rente gezahlt und soll den Verdienstausfall ausgleichen.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch Ansprüche bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für Behandlungen, die aufgrund von Folgen eines Arbeitsunfalls notwendig sind. Auch die gesetzliche Rentenversicherung kann im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit eine Rente zahlen.

Die Berufsgenossenschaften sind zudem auch für die Prävention von Arbeitsunfällen zuständig. Sie bieten beispielsweise Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Betrieben an und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle zuständig ist, die während der versicherten Tätigkeit geschehen. Private Unfälle, die beispielsweise in der Freizeit passieren, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Insgesamt ist ein Arbeitsunfall eine belastende Situation für den betroffenen Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig, dass er seine Ansprüche kennt und diese auch geltend macht. Hierbei kann ein Rechtsanwalt oder auch die zuständige Berufsgenossenschaft unterstützen.

Arbeitsunfähigkeit

Nach einer Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt die mit „AU“ abgekürzte Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten dann vor, wenn aufgrund einer Krankheit die zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit gar nicht mehr oder nur mit dem Risiko einer Verschlimmerung der Erkrankung ausgeführt werden kann. Eine Arbeitsunfähigkeit kann aber auch dann vorliegen, wenn wegen eines bestimmten Krankheitszustandes - der allein noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht - vorauszusehen ist, dass wegen der Ausübung dieser Tätigkeit für Gesundung und Gesundheit mit negativen Folgen zu rechnen ist, die eine Arbeitsunfähigkeit hervorrufen würden. 

Eine Arbeitsunfähigkeit kann auch dann fortbestehen, wenn eine schritt- oder stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt, um einem Versicherten eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Arbeitslose gelten dann als arbeitsunfähig, wenn sie wegen einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, auch leichtere Arbeiten in einem zeitlichen Umfang auszuführen, für die sie sich bei der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welche Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt wurde. Eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung knüpfen an das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit an.

Auf berufsfremde Beschäftigungen dürfen arbeitsunfähige Versicherte nicht verwiesen werden, wobei die bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht nur auf den letzten Arbeitsplatz bezogen werden muss. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn ein Versicherter in der Lage ist, eine körperlich leichtere Tätigkeit auszuüben, die der bisherigen Erwerbstätigkeit ähnelt und als qualitativ gleichwertig zu betrachten ist. 

Eine verminderte oder teilweise Arbeitsfähigkeit gibt es nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung, was jedoch keine teilweise Arbeitsunfähigkeit bedeutet.

 

Äquivalenzprinzip

Mit dem Äquivalenzprinzip wird in verschiedenen Bereichen der Grundsatz der Gleichwertigkeit beschrieben, wonach u.a. Leistungshöhen für Gegenleistungen berechnet werden. Im Steuerrecht wird nach dem Äquivalenzprinzip die Höhe der steuerlichen Abgaben festgelegt. Bei privaten Versicherungen wird das Äquivalenzprinzip zur Berechnung von Versicherungsbeiträgen herangezogen. Auch wenn eine inhaltlich variable Ausgestaltung möglich ist, geht es beim Äquivalenzprinzip immer um Gleichwertigkeit und Ausgeglichenheit zwischen zwei sich gegenüber stehenden Faktoren.

Die Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Versicherung bezieht sich auf die Gleichwertigkeit von Leistung zu Gegenleistung und hängt von der Art der Versicherung ab. Bei der Sozialversicherung wird das Äquivalenzprinzip angewendet, wenn es um die Berechnung von Arbeitslosengeld oder anderen Geld- und Einkommensersatzleistungen geht. Bei der mit PKV abgekürzten privaten Krankenversicherung werden die Versicherungsbeiträge so berechnet, dass sie den individuellen Risiken wie Eintrittsalter, Geschlecht, Vorerkrankungen etc. der Versicherungsnehmer und deren Selbstbeiträgen entsprechen; also äquivalent sind. In diesem Falle bedeutet äquivalent, dass die Risikoprämie gleichwertig zu der Versicherungsleistung sein soll.

In der mit GKV abgekürzten gesetzlichen Krankenversicherung gilt hingegen das Solidaritätsprinzip. Die Beiträge werden auf Basis der Leistungsfähigkeit der Versicherungsnehmer berechnet. Eine Äquivalenz besteht hierbei nur deshalb, weil sich die Beiträge nach dem Einkommen richten. In der Rentenversicherung, die auf die Leistung von Einkommensersatz ausgerichtet ist, wird eingeschränkt nach Äquivalenzprinzip kalkuliert. Die Gleichwertigkeit soll hier zwischen Rentenzahlung und beitragspflichtigem Einkommen sowie der Einzahlungsdauer hergestellt werden.

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und gilt für verschiedene Bereiche des Lebens, wie beispielsweise im Versicherungswesen, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht oder im Strafrecht. Sie ist eine grundlegende Pflicht, die jeder Bürger hat, um das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft zu gewährleisten.

Die Anzeigepflicht bei Versicherungen
Im Versicherungswesen ist die Anzeigepflicht eine der wichtigsten Pflichten, die Versicherungsnehmer haben. Sie müssen bei Vertragsabschluss alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig angeben, damit der Versicherer eine korrekte Risikobewertung durchführen kann. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Vorerkrankungen, Vorstrafen oder gefährlichen Hobbys.
Beispiel
Ein Versicherungsnehmer schließt eine Lebensversicherung ab und gibt dabei nicht an, dass er an einer schweren Vorerkrankung leidet. Im Falle seines Todes könnte der Versicherer aufgrund dieser verschwiegenen Information die Auszahlung verweigern, da die Risikobewertung nicht korrekt war.

Die Anzeigepflicht gilt jedoch nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit. Sollte sich die Risikosituation des Versicherungsnehmers ändern, beispielsweise durch den Beginn einer gefährlichen Sportart, ist er verpflichtet, dies dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls kann es im Schadensfall zu Problemen kommen, da der Versicherer möglicherweise nicht für die entstandenen Kosten aufkommt.

Konsequenzen bei Verletzung der Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht ist eine vertragliche Pflicht, deren Verletzung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Wenn der Versicherungsnehmer bewusst oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Das bedeutet, dass der Versicherungsvertrag rückwirkend als nichtig betrachtet wird und der Versicherer keine Leistungen erbringen muss.

Im schlimmsten Fall kann die Verletzung der Anzeigepflicht sogar als Versicherungsbetrug gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Anwartschaft

Generell wird eine rechtlich abgesicherte und nicht mehr entziehbare Aussicht auf den Erwerb eines Rechts, dessen Voraussetzungen zum aktuellen Zeitpunkte noch nicht vollständig erfüllt sind, als Anwartschaft bezeichnet.

In der gesetzlichen Rentenversicherung, in der betrieblichen Altersversorgung und bei Kapitallebensversicherungen werden die jeweils durch Beitragszahlung erworbenen Ansprüche als Anwartschaften bezeichnet. Renten können nur dann ausgezahlt werden, wenn die gesetzlich geregelte Anwartschaft erworben wurde. Es müssen also die vorgeschriebenen Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beiträge eingezahlt werden, um eine Anwartschaft auf die Altersrente nach Erreichen des Rentenalters (oder vorzeitig mit Rentenabschlägen) zu erreichen. Zukünftige Rentenansprüche und Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung werden unverfallbare Anwartschaften genannt.

Der Begriff der Anwartschaft hat im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) eine besondere Bedeutung. Wenn eine private Krankenversicherung aufgegeben werden muss und absehbar ist, dass der Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden soll, können sich Versicherungsnehmer durch eine Anwartschaftsversicherung die vereinbarten Konditionen konservieren. Je nach Anwartschaft kann der Versicherungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen werden, beispielsweise nach einem längeren Auslandsaufenthalt. Unterschieden wird in kleiner oder großer Anwartschaftsversicherung. Bei der kleinen Anwartschaft, die sich für eher kurzfristige Unterbrechungen des Versicherungsvertrages empfiehlt, sparen sich Versicherungsnehmer bei Wiedereintritt in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Bei der großen Anwartschaft werden die höheren Beiträge dazu genutzt, Alterungsrückstellungen zu bilden. Das ursprüngliche Alter beim Eintritt in die Versicherung wird dadurch zur Grundlage der späteren Versicherungsbeiträge, wodurch diese geringer kalkuliert werden können.

Siehe auch: Anwartschaftversicherung in der privaten Krankenversicherung

Annahme

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Annahme um eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages ausgerichtet ist. Nach den Grundsätzen des Vertragsrechts kommen Verträge durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Beim Kaufvertrag und vielen anderen Verträgen geschieht dies durch Angebot und Annahme.

Die Annahme spielt jedoch auch eine Rolle beim Zustandekommen von Versicherungsverträgen. Zunächst gilt auch hier prinzipiell, dass sich Versicherungsnehmer und Versicherer durch übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages einigen. Nach Vertragsabschluss ist der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Beiträge verpflichtet und der Versicherer im Versicherungsfall entsprechend zur Leistung.

Eine Besonderheit bilden die Regelungen nach § 7 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer seit 2008 verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer vorab seine Vertragsbestimmungen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen in Textform zu übermitteln. Vor Änderung der Regelungen erfolgte dies entweder mit dem Versicherungsantrag oder erst mit Übersendung des Versicherungsscheins beim Policenvertrag, also erst nach Vertragsschluss. Heute wird eine umfassende Information der Versicherungsnehmer rechtzeitig vor der Abgabe einer Vertragserklärung gefordert.

In der Praxis wird dies durch das sogenannte Invitationsmodell gewährleistet. Hiernach bittet der Versicherungsnehmer den Versicherer um Unterbreitung eines Angebotes über den Abschluss des Versicherungsvertrages. Die Übermittlung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erfolgt dann gleichzeitig mit Übersendung und Unterbreitung des offiziellen Angebotes. Erst durch die Annahme des Versicherungsnehmers kommt der Versicherungsvertrag zustande. Durch das Invitatiomodell werden also die Rollen getauscht: Die Versicherung stellt den Versicherungsantrag, die Annahme des Antrages obliegt dem Versicherungsnehmer.

Anleihe

Bei Anleihen handelt es sich um Forderungspapiere, mit denen ein Kredit aufgenommen werden kann. Anleihen unterscheiden sich von Privatkrediten, in dem sie nur öffentlich und ausnahmslos von juristischen Personen begeben werden können. Anleihen werden zu abweichenden Konditionen in Bezug auf Laufzeit, Verzinsung und Emissionswährung begeben. Die Verzinsung erfolgt entweder fest, variabel oder abhängig von bestimmten Ereignissen; also strukturiert. Der Kurs von Anleihen wird in Prozent vom Nominalwert angegeben.

Anleihen werden wegen ihrer verbrieften Gläubigerrechte auf Verzinsung und Tilgung auch Schuldverschreibung, Bond oder Obligation genannt. Anleihen werden zur langfristigen Aufnahme von Fremdkapital in größerem Umfang am Kapitalmarkt im In- und Ausland begeben. Neben festverzinslichen Anleihen gibt es auch Formen mit variablen Zinsanpassungen. Die Zahlung der Zinsen erfolgt in der Regel jährlich. Über dem Marktzins verzinste Anleihen können durch Konvertierung in niedrig verzinsliche Anleihen umgewandelt werden. Ausschlaggebend für den Platzierungserfolg von Anleihen ist die Effektivverzinsung und nicht die Nominalverzinsung.

Die Laufzeit von Anleihen beträgt regelmäßig zwischen fünf und dreißig Jahren. Nach Ablauf einer Sperrfrist können sich Schuldner das Recht auf Kündigung vorbehalten. Bei Tilgungsanleihen erfolgt die Rückzahlung entweder in Teilabschnitten während der Laufzeit oder gesamt nach Ablauf. Eine Tilgung durch den Emittenten kann durch freihändigen Rückkauf erfolgen.

Strukturierte Anleihen sind verzinsliche Wertpapiere mit individuellen Gestaltungsmerkmalen in Bezug auf Rückzahlung und Zinszahlung. Emissionen erfolgen wahlweise mittels Festpreisverfahren, Bookbuilding-Verfahren oder Auktionsverfahren. Bundesanleihen werden in der Regel über die Deutsche Bundesbank im Auftrag der Bundesrepublik emissioniert.

Bei Anleihen wird zwischen Anleihen der öffentlichen Hand, Staatsanleihen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, Schatzanweisungen und Bundeswertpapieren unterschieden. Bei Schuldverschreibungen der Kreditinstitute handelt es sich um Pfandbriefe, öffentliche Kommunalobligationen, Schuldverschreibungen mit Sonderaufgaben und Bankschuldverschreibungen. In der gewerblichen Wirtschaft werden Anleihen als Unternehmensanleihen, Gewinnschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Wandelschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen begeben. Auf internationaler Ebene gibt es Null-Coupon-Anleihen, Eurobonds, Floating Rate Notes, Auslandsanleihen, Doppelwährungsanleihen und Junk Bonds.

Synonyme - Bonds
Altersrückstellung

Altersrückstellungen werden auch Alterungsrückstellungen genannt und haben in der PKV, also der privaten Krankenversicherung, die Aufgabe, Gesundheitskosten zu finanzieren. Jede PKV-Prämie besteht aus zwei Bestandteilen. Aus einem Teil werden die Kosten des Versicherers und die laufenden Kosten für Versicherungsleistungen gedeckt. Bei dem anderen Teil handelt es sich um die Altersrückstellungen in ihrer Funktion als Spareinlage.

Um die Berechnung von Altersrückstellungen zu verstehen, bedarf es eines Überblicks, wie sich die Prämien in der PKV berechnen: Bei Neuversicherung wird mittels einer regelmäßig aktualisierten Sterbetafel kalkuliert, über welche Lebenserwartung der Versicherungsnehmer wahrscheinlich noch verfügt. Ändert sich die danach berechnete Lebenserwartung, hat dies auch Einfluss auf die Versicherungsprämie. Steigt die Lebenserwartung, steigen auch die Prämien. Wenn hingegen die Lebenserwartung fällt, sinken naturgemäß auch die Beiträge. Zusätzlich kalkuliert die Versicherung die potenziellen Gesundheitskosten, die mit wachsendem Alter ebenfalls ansteigen. Denn mit zunehmendem Alter steigt auch das Krankheitsrisiko.

Für all diese Risiken bildet der Versicherer von jedem einzelnen Versicherungsvertrag Altersrückstellungen, die im Kollektiv der Gesellschaft angespart werden. Durch dieses „Polster“ soll vermieden werden, dass die Beiträge bei höherem Alter und höherem Krankheitsrisiko ansteigen. Der Aufbau der Altersrückstellungen in jungen Jahren und der Abbau in späteren Jahren entspricht den versicherungsmathematischen Prinzipien der Kalkulationsverordnung, an die sich jeder Versicherer halten muss.

In der Aufbauphase der Alterungsrückstellungen erfasst und sammelt der Versicherer die Beträge, die auch verzinst werden. Je länger ein Versicherungsnehmer in der PKV versichert ist, desto höher fallen auch die von ihm aufgebauten Altersrückstellungen aus. Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, verbleiben die Altersrückstellungen bei der Versicherungsgesellschaft. Dies gilt jedoch nur für Verträge ohne Portabilität, die im Jahr 2009 eingeführt wurde. Sinnvoller ist für Versicherungsnehmer in der Regel ein Tarifwechsel, um die angesparten Rückstellungen zu erhalten. Wenn ein Versicherungsnehmer stirbt, „vererbt“ er seine Alterungsrückstellungen dem Kollektiv des Versicherers.

Synonyme - Alterungsrückstellung
Altersrente für Schwerbehinderte

Eine Altersrente für Schwerbehinderte ist eine Form der gesetzlichen Rentenversicherung, die speziell für Menschen mit einer Schwerbehinderung vorgesehen ist. Sie soll diesen Personen im Alter eine finanzielle Absicherung bieten, da sie aufgrund ihrer Behinderung oft nicht in der Lage sind, bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten.

Die Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen, die im Laufe des Erwerbslebens geleistet wurden. Dabei werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung berücksichtigt. Zudem gibt es einen Zuschlag von 10,8 % auf die Rente, wenn die Schwerbehinderung vor dem 60. Lebensjahr eingetreten ist und eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllt wurde.

Um eine Altersrente für Schwerbehinderte zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Die Schwerbehinderung muss mindestens einen Grad von 50 aufweisen. 
  2. Eine Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein, wobei auch Zeiten der Schulausbildung oder des Studiums angerechnet werden.
  3. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht höher sein als die Altersrente für Schwerbehinderte.

Was ist noch wichtig?

  • Die Altersrente für Schwerbehinderte wird nicht automatisch mit Eintritt in das Rentenalter gezahlt. Die Antragstellung muss selbstständig bei der zuständigen Rentenversicherung erfolgen. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise der Schwerbehindertenausweis und Nachweise über die Wartezeit, eingereicht werden.
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte ist nicht mit anderen Leistungen, wie beispielsweise der Grundsicherung im Alter, kombinierbar!
    Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die individuelle finanzielle Situation im Alter zu informieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Abschließend lässt es sich festhalten, dass die Rentenleistungen für Personen mit schweren Behinderungen eine essentielle Komponente der staatlichen Altersvorsorge darstellen, welche dazu dient, jenen im fortgeschrittenen Lebensalter Unterstützung zu bieten. Für den Bezug dieser Leistungen sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, zudem ist die Einreichung eines entsprechenden Antrags notwendig. Daher ist es empfehlenswert, sich zeitnah über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu erkundigen und bei Bedarf zusätzliche Schritte zu unternehmen, um eine adäquate finanzielle Sicherheit für den Ruhestand zu sichern.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Form der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die speziell für Personen konzipiert wurde, die über einen längeren Zeitraum in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie ist eine der verschiedenen Rentenarten, die im deutschen Rentensystem existieren und dient dazu, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern.

Um Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die versicherte Person muss das Rentenalter erreicht haben, das derzeit bei 65 Jahren liegt und schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird.
  2. Es muss eine bestimmte Mindestversicherungszeit erfüllt sein, die je nach Geburtsjahr variiert. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, beträgt diese Mindestversicherungszeit 35 Jahre. Für Personen, die ab 1964 geboren sind, steigt sie schrittweise auf 45 Jahre an.
  3. In den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn müssen mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein. Dabei werden auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit angerechnet.

Die Höhe der Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich nach der individuellen Beitragszahlung und dem Rentenwert, der sich aus dem Durchschnitt der beitragspflichtigen Einkünfte der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn ergibt. Dabei gilt: Je höher die Beitragszahlung und je höher der Rentenwert, desto höher fällt auch die Rente aus.

Es gibt jedoch auch einige Besonderheiten zu beachten, die bei der Altersrente für langjährig Versicherte zu beachten sind:

  • Es gibt die Möglichkeit, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn man eine sogenannte "Rente mit Abschlägen" in Kauf nimmt. Diese Abschläge werden lebenslang von der Rente abgezogen und können je nach Alter und Rentenbeginn bis zu 14,4 Prozent betragen.
  • Die Rente kann auch später in Anspruch genommen werden. Dafür erkauft man sich einen sogenannten "Rentenzuschlag". Dieser beträgt pro Monat, den die Rente später in Anspruch genommen wird, 0,5 Prozent. Dadurch kann die Rente um bis zu 10,8 Prozent erhöht werden.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte ist nicht mit anderen Renten kombinierbar. Das bedeutet, dass sie nicht gleichzeitig mit einer Erwerbsminderungsrente oder einer Hinterbliebenenrente bezogen werden kann.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte ist steuerpflichtig ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise wenn die Rente unter dem Grundfreibetrag liegt oder wenn die versicherte Person eine sogenannte "Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" bezieht.

Personen, die über viele Jahre hinweg Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben, sind die Zielgruppe für die Altersbezüge für langjährig Beitragende. Wer diese Leistung beanspruchen möchte, sollte sich so früh wie möglich über dieses Thema informieren und kann darüber hinaus eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung erwägen.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, auch Bergmannsrente oder Bergmann-Rente genannt, ist eine spezielle Form der Altersrente, die für Bergarbeiterinnen und Bergarbeiter gilt, die über einen längeren Zeitraum in unterirdischen Bergwerken gearbeitet haben. Diese Form der Rente ist Teil des deutschen Rentensystems und wird vom Staat ausgezahlt.

Die Höhe der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung unter Tage, dem Einkommen während der Berufstätigkeit und den Beitragszahlungen in die Rentenversicherung. Im Durchschnitt liegt die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute bei etwa 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Um Anspruch auf diese Form der Altersrente zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss die Person eine bestimmte Anzahl an Jahren in unter Tage beschäftigt gewesen sein. Diese Zeitspanne variiert je nach Jahrgang und beträgt derzeit zwischen 30 und 35 Jahren. Zudem muss die Person das Renteneintrittsalter erreicht haben, welches derzeit bei 65 Jahren liegt. Für Frauen gibt es eine Sonderregelung, bei der das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird.

Des Weiteren müssen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Hierbei ist zu beachten, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit als Beitragszeiten angerechnet werden können. Zudem muss die Person zum Zeitpunkt des Renteneintritts in Deutschland wohnhaft sein.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute wird in der Regel ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Rente früher in Anspruch zu nehmen, allerdings mit Abschlägen. Diese Abschläge betragen pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Eine vorzeitige Rente ist jedoch nur möglich, wenn die Person mindestens 63 Jahre alt ist und eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren vorweisen kann.

Altersrente

Die Altersrente ist eine Form der gesetzlichen Rente, die an Personen gezahlt wird, die das Rentenalter erreicht haben und somit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Sie dient als finanzielle Absicherung im Ruhestand und soll den Lebensunterhalt der Rentnerinnen und Rentner sichern. Hierbei ist das Renteneintrittsalter in Deutschland mittlerweile ein komplexes Thema. Es wurde in den letzten Jahren immer weiter angehoben und sehr wahrscheinlich auch in Zukunft weiter.

Um die Frage zu beantworten, wann man in Deutschland in den Ruhestand gehen kann, muss zunächst zwischen der Regelaltersrente und der abschlagsfreien Rente unterschieden werden:

  • Regelaltersrente
    Die Regelaltersrente wird an Versicherte ausgezahlt, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Das gesetzliche Rentenalter richtet sich nach dem Geburtsjahr und wird schrittweise angehoben. Derzeit liegt es bei 65 Jahren und 7 Monaten, wird jedoch bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte, die vor 1947 geboren sind, gilt noch das frühere Rentenalter von 65 Jahren. Die Regelaltersrente basiert auf den Beitragszeiten, die der Versicherte während seines Erwerbslebens in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei werden alle Beitragszeiten berücksichtigt, also auch Zeiten der Ausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Regelaltersrente richtet sich somit nach der individuellen Beitragsleistung des Versicherten. Will der Versicherte vorzeitig in Rente gehen müssen Abschläge in Kauf genommen werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Renteneintritts und beträgt derzeit bis zu 14,4 Prozent.

  • Abschlagsfreie Rente
    Im Gegensatz zur Regelaltersrente steht die abschlagsfreie Rente, die auch als Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezeichnet wird.Die abschlgsfreie kann bereits mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise eine lange Beitragszeit von mindestens 45 Jahren oder eine Schwerbehinderung. Auch für Frauen, die vor 1952 geboren sind, gilt noch das alte Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

Neben dem gesetzlichen Renteneintrittsalter und der abschlagsfreien Rente gibt es auch die Möglichkeit, eine vorgezogene Rente zu beantragen. Die vorzeitige Altersrente kann frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, wenn die betroffene Person mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dies ist jedoch mit Abschlägen verbunden, da die Rentenversicherung davon ausgeht, dass die betroffene Person länger Rente beziehen wird und somit die Rentenkasse stärker belastet wird.

Die Altersrente wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ist steuerpflichtig. Die genaue Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlungen, der Höhe der Beiträge und dem individuellen Rentenanspruch. Dieser wird durch die sogenannte Rentenformel berechnet, die unter anderem das Durchschnittseinkommen und die Anzahl der Beitragsjahre berücksichtigt.

Um eine Altersrente zu erhalten, muss man in der Regel mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies kann durch Beiträge aus einer Beschäftigung, aber auch durch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit erfüllt werden. Bei einer geringeren Beitragszeit besteht die Möglichkeit, eine Grundsicherung im Alter zu beantragen.

Die Altersrente wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt, die für die Rentenversicherung in Deutschland zuständig ist. Sie ist eine eigenständige Sozialversicherungsträgerin und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die DRV ist für die Verwaltung der Beiträge und die Auszahlung der Renten zuständig.

Aktienindex

Beim Aktienindex handelt es sich um eine Kennziffer, die die Kurs- und Wertentwicklung von Aktien darstellt. Aktenindizes unterscheiden sich durch ihre Gestaltung in Kursindex oder Performanceindex, die Index-Gewichtung sowie die Anzahl der enthaltenen Papiere. Der Aktienindex übermittelt einen Überblick über den Kursverlauf von Aktien. Der Index kann sich sowohl auf ein Land als auch auf eine spezielle Branche beziehen.

Der bekannteste Aktienindex in Deutschland ist der DAX30. Der Deutsche Aktienindex DAX30 enthält die Entwicklungen der nach Marktkapitalisierung 30 größten Aktiengesellschaften in Deutschland. Des Weiteren sind auch die Aktienindizes NIKKEI (Japan), DOW JONES (USA) und EUROSTOXX50 (Europa) von international hohem Rang.

Die Gewichtung von einzelnen Aktien in einem Aktienindex muss nicht bei allen enthaltenen Aktien übereinstimmen. Die Gewichtung bemisst sich dabei nach mehreren Methoden. Zunächst erfolgt die Gewichtung nach der Marktkapitalisierung, bei der Kursveränderungen großer Aktiengesellschaften den Aktienindex stärker bewegen als Bewegungen kleinerer Unternehmen. Dann erfolgt die Gewichtung und Gleichgewichtung nach dem Kursniveau, bei der Aktien mit hohen Kursen an der Börse entsprechend mehr wiegen als Aktien mit niedrigerem Börsenkurs.

Aktienindizes können als Kurs- und Performanceindex aufgelegt sein. Der Kursindex betrachtet nur den Aktienkurs ohne Berücksichtigung der Dividende. Beim Performanceindex werden zusätzlich auch Dividenden berücksichtigt, indem Dividendenausschüttungen dem Aktienkurs hinzugerechnet werden.

Wichtig sind Aktienindizes in ihrer Bedeutung als Vergleichsmaßstab, also Benchmark. Über Aktienindizes hinaus spielen Indizes auch in Bezug auf Zinsen, Rohstoffe und andere Assets eine Rolle.

Aktiengesellschaft

Bei einer Aktiengesellschaft, die als Rechtsform offiziell mit „AG“ abgekürzt wird, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Als Kapitalgesellschaft stellt die Aktiengesellschaft ein juristische Person dar, die von den Eigentümern unabhängige Rechte und Pflichten hat. Die Aktien sind die Anteile der Gesellschaft, die von den Aktionären bzw. Gesellschaftern gehalten werden. Durch den Besitz der Aktien werden die Aktionäre Miteigentümer an der Aktiengesellschaft. Sie haben Mitbestimmungsrechte, die sich nach dem Umfang und der Höhe ihres Kapitalanteils richten.

Eine Aktiengesellschaft wird durch die Erstellung der Satzung und deren notariellen Beurkundung gegründet. Die Gründer übernehmen die Aktien und bestellen Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer. Es muss ein Gründungsbericht erstellt werden, der anschließend der Gründungsprüfung unterzogen wird. Die Einlagen werden durch Bareinzahlung oder Übertragung der Sacheinlagen hinterlegt. Nach alledem wird die Aktiengesellschaft im Handelsregister angemeldet und gilt ab dem Datum der Eintragung als offiziell bestehendes Unternehmen. Neben der klassischen Variante können Aktiengesellschaften auch in einer Holding-Struktur gegründet werden.

Eine Aktiengesellschaft muss immer ein Grundkapital von mindestens 50.000,00 € vorweisen. Auf diesem Betrag basiert die Ausgabe der ersten Aktien. Bei den Aktien kann es sich um Nennbetrag-Aktien mit einem entsprechenden Wert oder Stückaktien über einen Teil des Grundkapitals handeln. Der Satzung der Aktiengesellschaft kann entnommen werden, ob Aktienurkunden aus Papier ausgegeben werden oder ob keine Verbriefung erfolgt.

Die Organe einer Aktiengesellschaft setzen sich aus Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand zusammen. Einmal pro Jahr wird die Hauptversammlung einberufen, in der die vertretenen Aktionäre ihre Rechte ausüben können. Zusätzlich können bei Notwendigkeit außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden. Beim Aufsichtsrat handelt es sich um das kontrollierende und überwachende Organ der Aktiengesellschaft, während der Vorstand das operative Geschäft des Unternehmens leitet und dieses nach außen hin vertritt.

Aktiengesellschaften müssen Jahresabschlüsse wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Anhänge erstellen und veröffentlichen. Eine Aktiengesellschaft muss den Prozess eines Börsengangs durchlaufen, bevor die Aktien an der Börse gehandelt werden dürfen.

Synonyme - AG