Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rechtsmittel

Bei einem Rechtsmittel handelt es sich nach deutschem Recht um die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Dadurch grenzt sich der Begriff des Rechtsmittels vom Oberbegriff des Rechtsbehelfs ab, durch den auch staatliche und behördliche Entscheidungen angefochten werden können. Dennoch werden beide Begriffe häufig verwechselt.

Gegen gerichtliche Entscheidungen gibt es insbesondere die Rechtsmittel der Beschwerde, Berufung, Revision und Sprungrevision. Zu den Rechtsbehelfen gegen Amtshandlungen und Verwaltungsakte zählt der Widerspruch, die Erinnerung, die Gegenvorstellung und die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Bei einem Rechtsmittel als besondere Form des Rechtsbehelfs bedarf es einer Rechtsbehelfsbelehrung. Diese belehrt darüber, ob und auf welche Weise eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angefochten werden kann. Bei Rechtsmitteln wird sie auch Rechtsmittelbelehrung genannt. Die Belehrungen befinden sich in der Regel unmittelbar auf oder an der anfechtbaren Entscheidung. Zu beachten ist bei einem Rechtsmittel die Zulässigkeit, die Frist und die Form.

Nach dem Einlegen eines Rechtsmittels wird entweder ein Suspensiveffekt oder aber ein Devolutiveffekt in Gang gesetzt. Wird eine Entscheidung so lange nicht wirksam, bis abschließend über das jeweilige Rechtsmittel entschieden wurde, wird vom Suspensiveffekt gesprochen. Bei wirksamer Einlegung des Rechtsmittels entfaltet die angefochtene Entscheidung als zunächst keine Rechtskraft. Der Eintritt der Rechts- oder Bestandskraft wird durch das Rechtsmittel gehemmt.

Bei Devolutiveffekt wird hingegen gesprochen, wenn die Angelegenheit nach dem Einlegen des Rechtsmittels zur Entscheidung darüber in eine höhere Instanz gegeben werden muss. Die höhere Instanz entscheidet dann darüber, ob die Entscheidung aus der vorhergehenden Instanz rechtmäßig ist.

Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gehört die Beschwer. Bei der Beschwer handelt es sich um die besondere Ausprägung des Rechtsschutzbedürfnisses. Eine Entscheidung soll danach nur von einer Partei angefochten werden dürfen, wenn sie davon negativ betroffen – also beschwert – wird. Bei einigen Rechtsmitteln ist die Zulässigkeit aber auch von einer Beschwersumme abhängig, die mindestens erreicht werden muss. Hier bedeutet die Beschwer auch den Wert des Beschwerdegegenstandes. Beide Parteien haben die Möglichkeit, auf Rechtsmittel zu verzichten. Bei einem Rechtsmittelverzicht handelt es sich um eine Prozesshandlung, die nicht mehr angefochten werden kann. Rechtsmittel können ansonsten auch noch nach ihrer Einlegung zurückgenommen werden. Dies beispielsweise dann, wenn ein Sachverhalt noch einmal überprüft wurde und die Erfolgsaussichten für einen positiven Ausgang als zu gering eingeschätzt worden sind.

Für alle Rechtsmittel gilt generell das Verschlechterungsverbot, wonach verboten wird, die angefochtene Entscheidung zum Nachteil der Partei zu verändern, die Rechtsmittel eingelegt hat. Die Position einer Partei, die Rechtsmittel einlegt, darf sich danach nur verbessern oder aber gleich bleiben. Eine Ausnahme gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen.

 

 

Rechtsform / Rechtsformwechsel

Bei der Rechtsform handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Gesellschaft. Jede Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Rechtsform zu wählen. Mit ihr sind gesetzlich vorgegebene Strukturen verbunden, durch die die Gesellschaft am Wirtschaftsleben teilnehmen kann. Wer also ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden.

Aus der Auswahl einer Rechtsform können sich betriebswirtschaftliche, mitgliedschaftsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere die Haftung von Gesellschaftern, die Führung der Geschäfte, die Größe des Betriebs, der Kapitalbedarf und die Börsenfähigkeit gehören zu den wichtigen Faktoren bei der Auswahl einer Rechtsform. Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen für die Gesellschaft haftet, wird die Haftung bei Kapitalgesellschaften auf Einlagen oder ähnliche Faktoren begrenzt. Unternehmerisch tätige natürliche Personen haften mit ihrem Gesamtvermögen.

Je nach Geschäftstätigkeit wird die Rechtsform gesetzlich vorgegeben. Versicherungsgesellschaften können zum Beispiel nur zwischen den Rechtsformen der AG, VVaG, SE oder aber Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts wählen. Die Wahl der Rechtsform reguliert auch den Außenauftritt des Unternehmens durch die Firmierung. Außerdem entscheidet die gewählte Rechtsform über die notwendigen Formalitäten der Gründung und Einschätzung durch Banken und Investoren. Die Vorschriften zu den möglichen Rechtsformen können dem BGB, dem HGB oder dem GmbHG entnommen werden.

Rechtsformwechsel

Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht dauerhaft beibehalten werden. Unterschieden wird zwischen Rechtsformwechsel durch Gesetz und Umwandlung der Rechtsform. Der gesetzliche Rechtsformwechsel tritt beispielsweise bei einer BGB-Gesellschaft ein, wenn sie ein Handelsgewerbe beginnt und damit zur OHG umwandelt. Gibt eine OHG oder KG jedoch ein Handelsgewerbe auf, dann findet ein gesetzlicher Rechtsformwechsel zur BGB-Gesellschaft statt. Für die nachträgliche Umwandlung von Rechtsformen gelten die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes.

 

Rechtsberatung

Eine Rechtsberatung beinhaltet die Einholung eines juristischen Rates. In vielen alltäglichen Situationen ergeben sich rechtlich relevante Fragestellungen, die nur mit juristischem Fachwissen beantwortet werden können.

Die klassische Rechtsberatung wird von Rechtsanwälten angeboten. Es gibt jedoch heute noch viele weitere Möglichkeiten, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, bei der konkrete Sachverhalte juristisch geprüft werden. Eine Rechtsberatung ist telefonisch, persönlich oder über andere Kommunikationskanäle möglich.

In Deutschland wird die Rechtsberatung über das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Hierin enthalten sind auch die Regelungen zur kostenlosen Rechtsberatung und Beratungstätigkeiten gegen Entgelt. Zur uneingeschränkten und entgeltlichen Rechtsberatung sind neben Rechtsanwälten auch Steuerberater, Rechtsbeistände oder Patentanwälte befugt. Entsprechend zugelassene Anbieter für eine Rechtsberatung können dem Rechtsdienstleistungsregister entnommen werden.

Rechtsberatungen können auch im Internet angeboten werden. Online-Rechtsberatungen sind jedoch nicht immer kostenlos. Sofern eine Kommunikation zwischen Ratsuchendem und dem jeweiligen Rechtsanwalt stattfindet, werden in der Regel auch Beratungskosten fällig. Unterschieden werden muss hier zwischen der Rechtsberatung, die auf explizite Sachverhalte eingeht, und einer Rechtsauskunft, die eine grobe Einschätzung beinhaltet. Bei umfangreichen und komplexen Rechtsfragen sollte über eine persönliche Rechtsberatung nachgedacht werden.

Telefonische Rechtsberatungen durch einen Rechtsanwalt sind ebenfalls nicht kostenlos. Häufig werden diese Beratungsgespräche über eine entsprechende Hotline sogar sekundenweise abgerechnet. Menschen, die wegen ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, können Beratungshilfe beantragen. Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine staatliche Hilfe für außergerichtliche Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz. Erteilt wird juristische Auskunft durch Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände. In der Regel erfolgt dies in öffentlichen Beratungshilfeterminen beim örtlichen Amtsgericht.

Letztendlich können auch Verbraucherzentralen und andere durch öffentliche Mittel geförderte Verbände innerhalb ihrer Zuständigkeit Rechtsberatungen anbieten.

 

Rechtsanwaltsgebühren

Mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes entsteht der Anspruch auf die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. Rechtsanwaltsgebühren können jedoch auch dann entstehen, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht verloren wurde und das Gericht der unterliegenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Rechtsanwaltsgebühren haben sich bis zum Jahr 2003 nach der BRAGO Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung gerichtet. Seit 2004 gilt für Rechtsanwaltsgebühren das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Anderweitige Rechtsanwaltskosten können dann entstehen, wenn zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen wird. Hierbei gilt zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur die Rechtsanwaltskosten übernehmen, die vom RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgegeben werden.

Rechtsanwaltsgebühren unterscheiden sich zwischen Kosten für außergerichtliche Beratungen, Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung und Rechtsanwaltskosten für die gerichtliche Vertretung. Grundsätzlich sind Rechtsanwälte verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für ihre Mandanten zu vermeiden. Oft sind die Rechtsanwaltsgebühren abhängig von einem Gegenstandswert oder Streitwert – also dem Wert der Auseinandersetzung. Der Gegenstandswert beinhaltet oft den objektiven Geldwert oder aber das wirtschaftliche Interesse des Mandanten. Bei Forderungsangelegenheit wird als Streitwert die Höhe der geltend zu machenden oder abzuwehrenden Forderung genutzt. Bei nicht vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen kann der Gegenstandswert gesetzlichen Regelungen entnommen werden. Bei gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt.

Das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext selbst und einem Vergütungsverzeichnis mit den entsprechenden Gebührentatbeständen. Es werden mehrere Gebührenarten vorgesehen, die sich in festen Gebühren oder Rahmengebühren unterteilen. Für gerichtliche Verfahren in Zivilsachen, Verwaltungsangelegenheiten oder im Arbeitsrecht sind eher feste Gebühren vorgesehen. Rahmengebühren kommen insbesondere für außergerichtliche Tätigkeiten sowie für Bereiche aus dem Strafrecht und Sozialrecht in Betracht. Zusätzlich berechnen Rechtsanwälte noch Auslagen, Fahrtkosten und Umsatzsteuer.

Neben Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG sollten bei gerichtlichen Verfahren auch die Gerichtskosten mit in Kalkulationen einbezogen werden.

 

Synonyme - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,RVG
Rechnungszins

Beim Rechnungszins handelt es sich um einen Zinssatz aus dem Bereich der Versicherungsmathematik. Der Rechnungszins gehört zu den wichtigen Rechnungsgrundlagen für kapitalbildende Lebensversicherungen. Genutzt wird der Rechnungszins zur Berechnung der künftigen Leistungen, um deren aktuellen Wert feststellen zu können. Dies ist bei vielen Lebensversicherungen notwendig, weil sie über lange Laufzeiten andauern und nur so Beiträge und Deckungsrückstellungen berechnet werden können. Mit dem Rechnungszins wird ein Kapitalanlageerfolg einkalkuliert, der sich auf Sparprämien und Prämienvorauszahlungen bezieht.

Die Höhe des Rechnungszinses wird im Bereich der Lebensversicherung gesetzlich festgelegt. Er berechnet sich auf Basis der durchschnittlichen Rendite von zehnjährigen Staatsanleihen in Euro. Durch diese Renditen wird auch die Höchstgrenze des Rechnungszinses definiert, der maximal 60 % betragen darf. Die Festsetzung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen, das entsprechende Vorschläge von der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und von der Deutschen Aktuarvereinigung erhält. Mit dem Höchstrechnungszinssatz wird eine Verzinsung von Deckungsrückstellungen eingegrenzt. Wird ein Rechnungszins einmal vertraglich fixiert, darf er nicht mehr erhöht werden. Eine Senkung des Rechnungszinses kommt in Betracht, wenn Versicherungsgesellschaften diesen Zinssatz nicht mehr erwirtschaften können.

 

Synonyme - Höchstrechnungszins,Höchstbetrag für den Rechnungszins,Höchstzinssatz
Raub / Raubversicherung

Von einem Diebstahl wird gesprochen, wenn jemand einem anderen rechtswidrig bewegliche Sachen entwendet. Nach der Definition wird ein Diebstahl zu einem Raub, wenn der Täter dabei Gewalt androht oder sogar benutzt, um das Opfer dazu zu zwingen, das Diebesgut herauszugeben. Gewalt im Sinne des Raubes liegt jedoch nicht vor, wenn wie beim Trickdiebstahl das Diebesgut ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes gestohlen werden kann.

Versicherungsrechtlich werden Raub und Diebstahl unterschiedlich behandelt. Bei einem Diebstahl wird zwischen einfachem Diebstahl, Trickdiebstahl und Einbruchdiebstahl unterschieden. Bei einem einfachen Diebstahl werden Gegenstände entwendet, ohne dass dies mit Gewalt oder dem Eindringen in fremde Gebäude verbunden ist. Bei einem Einbruchdiebstahl verschafft sich der Dieb gewaltsam und unrechtmäßig Zugang zu privaten Räumen und entwendet dort fremdes Eigentum. Bei einem Trickdiebstahl wird die Tat des Diebstahls durch eine List oder Täuschung verdeckt.

Bei einem Raub wird hingegen Gewalt angedroht oder angewendet, während das Eigentum gestohlen wird. In der Hausratversicherung werden normalerweise nur die Gegenstände entschädigt, die bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet wurden. Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl sind nicht von der Hausratversicherung umfasst, zumal diese Taten in der Regel nicht im Bereich des versicherten Haushalts stattfinden. Hierfür bedarf es zusätzlicher Versicherungsbausteine. Spezielle Sachversicherungen für Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen, werden insbesondere für gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer angeboten.

 

Rating / Ratingagenturen

Bei Ratingagenturen, Credit Rating Agencies oder Rating Services handelt es sich um private Unternehmen, die die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Personen, Staaten oder Finanzinstrumenten bewerten. Das Ergebnis einer solchen Bewertung stellt das Rating oder Scoring dar. Durch ein Rating können Anleger, Unternehmen oder auch Staaten ihr Risiko bei geschäftlichen Angelegenheiten besser einschätzen.

Ratingagenturen bieten Ratings gewerblich an und stellen ihre Ergebnisse gegen Entgelt bereit. Den Auftrag für ein Rating erhält die Ratingagentur häufig von den Bewerteten selbst, die dann auch die Kosten dafür übernehmen. Das Rating bietet Informationen zur Risikoabschätzung als Grundlage einer möglichen Geschäftsbeziehung. Ratingagenturen arbeiten mit verschiedenen inhaltlichen oder auch regionalen Schwerpunkten. Während einige Agenturen Finanzmarktprodukte bewerten, fokussieren sich andere auf die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Diese Agenturen werden auch Scoringunternehmen genannt.

Ratingagenturen unterstehen einer staatlichen Aufsichtsbehörde wie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA oder der Secutities an Exchange Comission SEC, von denen sie auch ihre Zulassung erhalten. Bei Sorgfaltsverstößen kann diese Berechtigung auch wieder entzogen werden.

Bei einem Rating definieren Ratingagenturen verschiedene Kriterien für die Untersuchung und Bewertung. Im Ergebnis wird ein Rating oft als Kombination aus Buchstaben und Zahlen bzw. Prozentzahlen definiert. Ermittelte Ratings zeigen keine absoluten Werte, sondern eher eine Momentaufnahme und einen Risikokorridor. Produkte mit einem hohen Rating bieten nach dem Ergebnis eine geringe Wahrscheinlichkeit, auszufallen. Dennoch können Risiken nie ganz ausgeschlossen werden. Ratings sollten daher eher als Wahrscheinlichkeitswert herangezogen werden. Die Folgen eines Ratings können für den Bewerteten sehr weitreichend sein. Bei einem herabgesetzten Rating erhalten Kreditnehmer zum Beispiel schlechtere Konditionen, weil von einem höheren Ausfallrisiko ausgegangen werden muss. Bei sehr schlechten Ratings können Kredite oder Darlehen auch verweigert werden.

Ratingagenturen handeln nach einem Verhaltenskodex, wonach Ratings objektiv, unabhängig und hochwertig ermittelt werden müssen. Als erste deutsche Ratingagentur gilt die Creditreform, die sich auf bestimmte Marktsegmente wie Unternehmensbonitäten beschränkt. Nationale Unternehmen, die Risikobeurteilungen für ihre Kundschaft anbieten, werden auch Wirtschaftsauskunfteien genannt. Die bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland ist die Schufa Holding AG, die Bonitätsdaten übermitteln kann.

 

Ratierliches Berechnungsverfahren

Das ratierliche Berechnungsverfahren ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersvorsorge und Pensionskasse. Bei Pensionskassen wurde die versicherungsvertragliche Lösung bei Austritt von Mitarbeitern für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaften als Standard festgelegt. Scheiden Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls mit gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft aus, wird die Höhe der Anwartschaft durch das ratierliche Berechnungsverfahren ermittelt.

Das ratierliche Berechnungsverfahren entspricht dem Prinzip des Quotierungsverfahrens, wonach die verdiente Anwartschaft sich nach dem Verhältnis von tatsächlicher Betriebszugehörigkeit zur Betriebszugehörigkeit, die bis zum Renteneintrittsalter möglich gewesen wäre, orientiert. Es handelt sich also um die zeitratierliche Berechnung von unverfallbaren Ansprüchen für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen.

Beim ratierlichen Berechnungsverfahren wird zunächst die Leistung ermittelt, die der Arbeitnehmer ohne eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle des Versorgungsfalles erhalten hätte. Hierbei werden auch ruhende Arbeitsverhältnisse berücksichtigt. Danach wird diese Leistung zur tatsächlichen Betriebszugehörigkeit und zur theoretisch möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt in das Rentenalter ins Verhältnis gesetzt.

 

Synonyme - m/ntel-Verfahren,Quotierungsverfahren
Ratenzuschlag

Bei vielen Versicherungsverträgen ist eine jährliche Beitragszahlung vorgesehen. Einige Versicherungskunden möchten jedoch nicht eine höhere Summe auf einmal entrichten, sondern eine unterjährige Zahlungsweise vereinbaren. Zahlreiche Verträge bieten eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungsweise an, um die Beitragshöhe entsprechend aufzuteilen. Entschließen sich Versicherungsnehmer für eine unterjährige Zahlungsweise, werden Ratenzuschläge vereinbart. Der Ratenzahlungszuschlag ist unterschiedlich hoch und orientiert sich daran, ob Beiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden sollen.

Wie die Zahlungsmodelle in der Versicherungspraxis ausgestaltet werden, entscheidet das jeweilige Versicherungsunternehmen. Generell gilt, dass für Versicherungsnehmer die Zahlung der normalen Jahresbeiträge die günstigste Variante darstellt, da in diesen Fällen Ratenzuschläge entfallen. Bei unterjährigen Beitragszahlungen fallen für Versicherungsgesellschaften höhere Verwaltungskosten an, die an die Versicherungsnehmer weitergeleitet werden. Beiträge müssen öfter als ein Mal im Jahr eingezogen und verbucht werden. Diese Kosten fließen in die Berechnung von Ratenzuschlägen mit ein. Bei kapitalbildenden Versicherungsverträgen rechnet das Versicherungsunternehmen auch den Vorfinanzierungsaufwand in den Ratenzuschlag ein. Dies geschieht, weil die Versicherung dem Versicherungsnehmer die Verzinsung auf den Jahresbeitrag garantiert, obwohl durch die Ratenzahlung über das Jahr erst einmal weniger anlagefähiges und verzinsbares Kapital zur Verfügung gestellt wird.

Bei Verträgen mit unterjähriger Zahlungsweise haben Versicherungsnehmer vom ersten Tag an vollen Versicherungsschutz. Sie zahlen für diesen Schutz jedoch in der Regel erst vollständig im Laufe des Versicherungsjahres. Bei Ratenzuschlägen sollte unbedingt auf die Höhe und den Effektivzins geachtet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2009 müssen Versicherungsgesellschaften den effektiven Jahreszins bekanntgeben. Dies gilt jedoch nicht für alle Versicherungsverträge.

 

Rate

Mit einer Rate wird eine Teilzahlung oder Teilleistung auf einen Gesamtanspruch bezeichnet. Im Warenhandel können Verkäufer und Käufer vereinbaren, die Bezahlung eines fälligen Kaufpreises nicht sofort in einer Summe, sondern durch die Leistung von Raten in mindestens zwei Teilzahlungen zu erbringen. Gesetzlich wird jedoch nicht von Raten gesprochen, sondern von Teilzahlungen bzw. von kleineren Teilbeträgen der dadurch aufgeteilten Gesamtsumme.

Bei Kaufverträgen muss die Zahlung durch Raten übereinstimmend vereinbart werden, da es sich aus rechtlicher Sicht um anderweitige Finanzierungen wie Leasing, Mietkauf, Finanzkauf oder Stundungen handelt. Der Kaufpreis wird durch individuelle Vereinbarungen und Zahlungen von Raten zu bestimmten Zeitpunkten finanziert. Ratenkredite stellen ein Teilzahlungssystem dar, bei dem eine Summe bzw. ein Kaufpreis durch wöchentlich oder monatlich zu zahlende Raten ausgeglichen wird. Eine besonders bekannte Form des Ratenkredits stellt die Autofinanzierung dar, durch die der Kaufpreis eines Fahrzeuges durch die regelmäßige Zahlung von Raten ausgeglichen wird. Zwar kann der Käufer des Fahrzeuges dieses ganz normal nutzen, aber das Eigentum am Fahrzeug verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Ratenkreditsumme beim Verkäufer.

Für die Zahlung von Raten gilt das Darlehensrecht. Voraussetzung ist immer, dass ein Vertrag zwischen dem Ratenempfänger und dem Ratenzahlenden geschlossen wird. Dieser hat den Kauf eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung zum Inhalt. Der durch die Ratenzahlung gewährte Zahlungsaufschub muss entgeltlich sein; also einen bestimmten Zuschlag und Zinsen enthalten. Vereinbarungen über Teilzahlungsgeschäfte bedürfen der Schriftform, sofern es nicht den Fernabsatz im Versandhandel betrifft.

Wer seine Raten nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe bezahlt, kommt in den Schuldnerverzug. Je nach vorliegendem Geschäft kommt dann ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht.

 

RAROC

RAROC ist die Abkürzung von „Risk Adjusted Return on Capital“ und bezeichnet ein in Kreditinstituten angewendetes wertschöpfungsorientiertes Zielsystem. Aus dem RAROC kann aus ökonomischer Sicht die Wertschöpfung auf unterschiedlichen Ebenen vom Einzelgeschäft bis hin zur Gesamtbank abgeleitet werden.

Der RAROC ist eine Variante des RoE – Return on Equity und zählt zu den Kennzahlen des RAPM – Risk Adjusted Performance Measurement. RAROC stellt damit ein Performance-Maß im Bankensektor und bei Assekuranzen dar. Der RAROC soll im unternehmerischen Bereich den Beitrag eines einzelnen Unternehmensbereichs zur Performance bzw. zum Unternehmensgesamtwert in einer bestimmten Zeit messen. Gebildet wird dafür der Quotient aus dem risikoadjustierten Gewinnbeitrag des jeweiligen Unternehmensbereichs oder Gesamtwert und dem zuzuordnenden Risikokapital. Ergibt sich bei der Berechnung des RAROC ein Wert größer als „“, gilt der Unternehmensbereich oder das gesamte Unternehmen als erfolgreich.

Das RAROC Konzept dient der Planung und Kontrolle von Produktkalkulationen, von Investitionen und zur Beurteilung von Aufbau- und Abbauentscheidungen in Unternehmen. Der RAROC wird jedoch auch zur Beurteilung von Wertentwicklungen und als Basis für Managementvergütungen genutzt.

 

Synonyme - Risk Adjusted Return on Capital
Ranking

Durch ein Ranking werden Unternehmen, Personen, Gegenstände, Geschehnisse, Produkte oder Dienstleistungen über eine Reihenfolge, Rangliste oder Rangfolge definiert. Bewertet wird ein Ranking nach Wert, Leistung, Unterhaltung, Nutzung oder anderen Faktoren und Kriterien. Ein höherer Rang im Ranking spricht dabei für eine hohe Einschätzung der jeweils bewerteten Kriterien. In Unternehmen spielen Rankings in der Wertsteigerung, Branchenplatzierung und im Marketing eine wichtige Rolle.

Bei Rankings handelt es sich in der Regel um listenartig geführte Platzierungen. Der erste Rang entspricht immer dem Gewinner der jeweiligen Rangliste. Um die Teilnahme an einem Ranking kann sich der oder das Gerankte regelmäßig nicht bewerben, sondern wird ausgewählt. Dargestellt wird mit dem Rang eine persönliche Meinung oder eine prüfbare Zahl von Bewertenden.

Onlinerankings werden oft zur Unterhaltung als „Hitliste“, „Charts“ oder „TOP-Liste“ erstellt. Aber auch in Datenanalysen werden Ränge ausgewertet. Im Onlinebereich beziehen sich viele Rankings auf die Sichtbarkeit von Websites in Suchmaschinen. In diesen Rankings werden dann die Websites hoch platziert, die am meisten den Suchgewohnheiten der Nutzer entsprechen.

Aus wirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei einem Ranking um ein Rangreihenverfahren und eine Methode der Datenerfassung durch Befragung, bei der Tester die zu untersuchenden Objekte nach ihren Präferenzen beurteilen und in einer Rangreihe anordnen sollen. Im Gegensatz zum Rating werden den Testern nur die Objekte und nicht deren Eigenschaften vorgegeben, um eine Beeinflussung zu verhindern.

 

Rabattübertragung

Schadenfreiheitsrabatte in Kfz-Versicherungen sind personengebunden und kommen nur für die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkaskoversicherung in Betracht. In der Teilkaskoversicherung ist keine Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte möglich.

Eine Rabattübertragung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen Versicherungsnehmer durchgeführt werden. Ziel der Rabattübertragung ist die Einstufung eines Versicherungsnehmers in eine höhere Klasse, damit eine Ersparnis bei den Versicherungsprämien erzielt werden kann. Damit ein Missbrauch bei der Rabattübertragung vermieden werden kann, erfolgt diese in der Regel nur unter engen Verwandten. Hierzu zählen neben dem Ehepartner insbesondere Kinder oder Geschwister. Wenn andere Verwandte zweiten Grades einen Rabatt übertragen bzw. übernehmen möchten, muss häufig eine häusliche Lebensgemeinschaft nachgewiesen werden.

Eine Rabattübertragung kann nur in der Höhe erfolgen, die der Empfänger des Schadenfreiheitsrabattes erzielt hätte, wenn er in der Zeit seiner Fahrerlaubnis durchgängig ein Fahrzeug unfallfrei oder ohne Schaden im Straßenverkehr genutzt hätte. Ein Versicherungsnehmer, der beispielsweise seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, kann also auch nur den Schadensfreiheitsrabatt für maximal fünf unfallfreie bzw. schadenfreie Jahre erhalten. Bei Fahranfängern macht es also gar keinen Sinn, einen hohen Schadenfreiheitsrabatt übertragen zu wollen, da diese ihren Führerschein noch gar nicht lange haben und damit nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Rabattübertragung mitbringen. Dies würde nur dann Sinn machen, wenn beispielsweise der Enkel schon einige Jahre einen Führerschein hat und dann im Wege der Rabattübertragung von einer höheren Schadenfreiheitklasse vom Großvater profitiert, der wegen seines Alters das Fahren aufgeben möchte. Aus diesen Gründen melden Elternteile das erste Fahrzeug ihres Kindes zunächst als Zweitwagen auf sich selbst an und übertragen die Schadenfreiheitsrabatte erst nach ein paar Jahren.

Kfz-Versicherungen fragen vor Bewilligung einer Rabattübertragung die Dauer des Führerscheinbesitzes ab und verlangen häufig die Übermittlung einer Kopie der Fahrerlaubnis. Die mit der Rabattübertragung verbundene Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse kann für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung erfolgen, wobei beide Versicherungssparten getrennt betrachtet werden. Es ist möglich, dass für einen Versicherungsvertrag zwei verschiedene Schadenfreiheitsklassen gelten und deshalb auch Rückstufungen entsprechend unterschiedlich ausfallen.

Versicherungsgesellschaft legen Fristen fest, in welchem Zeitraum eine Rabattübertragung auf eine nahestehende Person erfolgen kann. Einmal übertragene Rabatte können nicht mehr rückabgewickelt werden. Bei der Rabattübertragung verliert der bisherige Rabattinhaber seinen Rabatt für den jeweiligen Versicherungsvertrag. Hat ein Versicherungsnehmer zum Beispiel zwei Fahrzeuge versichert, so verliert er den Schadenfreiheitsrabatt nur für das Fahrzeug der Rabattübertragung. Der andere Versicherungsvertrag bleibt davon unberührt. Möchten ehemalige Rabattinhaber wieder ein neues Auto anmelden oder ihr Auto ummelden, dann erfolgt die Einstufung ohne die Anerkennung der Vorversicherungszeit. In diesem Falle wäre es dann also so, als ob noch nie ein Fahrzeug versichert war.

 

Rabattschutz

Beim Rabattschutz handelt es sich um einen Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung, durch den die Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall beibehalten werden kann. Durch den Rabattschutz werden Versicherungsnehmer also vor einer Rückstufung und damit vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge geschützt. Der Rabattschutz kann zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder zur Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

In den meisten Verträgen wird ein Rabattschutz so gehandhabt, dass Versicherungsnehmer pro Jahr einen Unfall „frei“ haben, was unabhängig von der Schadenshöhe vereinbart werden kann. Wird die Versicherung gewechselt, entfällt auch der Rabattschutz. Die neue Versicherung wird dann eine Einteilung in die Schadensfreiheitsklasse vornehmen, die Versicherungsnehmer ohne Rabattschutz tatsächlich hätten – also inklusive potenzieller Vorschäden. Ohne Rabattschutz wird in der Rückstufungstabelle der Versicherung festgelegt, um wie viele Schadenfreiheitsklassen Versicherungsnehmer bei einem Unfall zurückgestuft werden. Nach einem Verkehrsunfall sind daher Rückstufungen und deutlich höhere Versicherungsbeiträge möglich. Dies kann durch einen Rabattschutz ausgeschlossen werden.

Da sich ein Rabattschutz durch bis zu 30 % höhere Prämien äußert, empfiehlt sich dieser Rückstufungsschutz eher für Halter von besonders teuren Fahrzeugen, risikofreudige Fahrer oder Versicherungsnehmer, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind. 

Kfz-Versicherungen bieten einen Rabattschutz ab einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsdauer an, weshalb beispielsweise Fahranfänger davon ausgeschlossen werden. Der Zusatzbaustein des Rabattschutzes kann nicht nachträglich abgeschlossen werden. Ein Rabattschutz kann nicht als zusätzlicher Baustein einer Teilkaskoversicherung vereinbart werden.

 

Rabatt

Unter einem Rabatt versteht man eine Preissenkung für eine Ware oder aber eine Dienstleistung. Ein Preisrabatt wird häufig durch einen festen Prozentsatz gekennzeichnet. Andere Möglichkeiten für Rabatte sind Preisnachlässe oder Preissenkungen. Im Warenhandel werden Rabatte auffällig durch rote Schilder gekennzeichnet, um Aufmerksamkeit zu erregen.

Rabatte werden als Kaufanreiz oder Abschlussanreiz eingesetzt. Durch Rabatte soll eine besondere Aufmerksamkeit auf Waren und Dienstleistungen gelenkt werden, die Kunden zum Kauf oder Abschluss eines Vertrages motivieren sollen. Unternehmen, die häufig Rabatte gewähren, steigern dadurch ihren Bekanntheitsgrad und ihre Kundenbindung. Im Idealfall versuchen Kunden stets informiert zu bleiben, um keine Rabattaktion zu verpassen.

Rabatte können in herkömmlichen Shops, Läden oder Fachgeschäften sowie im Online-Handel gewährt werden. Über die Höhe des jeweiligen Rabatts entscheidet der Anbieter selbst. Wichtig ist jedoch, dass Originalpreise und Rabatte transparent ausgewiesen werden. Kunden müssen auf den ersten Blick ihren Vorteil entdecken können.

Unterschieden wird bei Rabatten in Skonto, Barzahlungsrabatt, Mengenrabatt, Treuerabatt, Saisonrabatt und Sonderrabatt. Skonto wird innerhalb einer vorgegebenen Zahlungsfrist auf die Bezahlung einer Rechnung gewährt. Ähnlich geschieht dies beim Barzahlungsrabatt, bei dem die Zahlung jedoch in bar erfolgen muss. Ein Mengenrabatt wird angeboten, wenn Waren in einer größeren Stückzahl erworben werden und sich deshalb der Gesamtpreis reduziert. Mit einem Treuerabatt werden Kunden belohnt, die über längere Zeiträume eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen pflegen. Dieser Rabatt kann fest für jede Bestellung oder in Form einer monatlichen Vergünstigung gewährt werden. Ein Saisonrabatt gilt nur für Saisonware, die im Wege eines Sales oder Rabattverkaufs am Ende der jeweiligen Saison verkauft wird. Besonders bekannte Saisonrabatte sind der Sommerschlussverkauf und der Winterschlussverkauf. Sonderrabatte können Mitarbeitern oder bestimmten Berufs- und Personengruppen gewährt werden.

Wenn im Versicherungsbereich von Rabatten gesprochen wird, ist fast immer der Schadenfreiheitsrabatt gemeint. Durch einen höheren Schadensfreiheitsrabatt werden Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung für unfallfreies Fahren belohnt. In einigen Kfz-Versicherungen kann ein Rabattschutz vereinbart werden, nach dem ein Beitrag nicht steigt, obwohl die Versicherung einen Schaden bezahlt hat.