Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Aktienfonds

Durch den Kauf von Aktien eines Unternehmens können Anleger einen kleinen Teil der Aktiengesellschaft erwerben und so zu Aktionären werden. Wer sich als Kapitalanleger jedoch nicht selbst mehrere Aktien aussuchen möchte, kann auf Aktienfonds zurückgreifen. Aktienfonds sind ganze Portfolios von Aktien und können sinnbildlich mit Aktienpaketen verglichen werden. Ein Fondsmanagement übernimmt dabei die Aufgabe von Analyse, Auswahl, Ankauf und Verkauf, damit sich der Anleger nicht selbst damit auseinandersetzen muss. Die Aktien eines Aktienfonds können aus einem oder mehreren, weltweiten Ländern stammen. Sie können sich jedoch aus auch Aktien aus einem Index oder einer bestimmten Branche zusammensetzen.

Kapitalanleger kaufen mit einem Anteil an einem Aktienfonds zugleich eine Vielzahl von Aktien, weshalb typische Aktienrisiken wie Kursschwankungen über viele Aktien gestreut werden. Diese Diversifizierung bedeutet für die Anleger mehr Sicherheit. Aktienfonds sind immer in Aktien angelegt, während Mischfonds in Aktien und Anleihen investieren.

Bei der Dividenden-Ausschüttung von Aktienfonds wird in ausschüttenden Fonds, bei denen die anfallenden Gewinne direkt an den Fondsinhaber ausgeschüttet werden, und thesaurierenden Aktienfonds unterschieden. Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge immer wieder verzinslich innerhalb des Fonds angelegt.

Zu den Risiken von Aktienfonds gehören Kursschwankungen und Kursverluste. Des Weiteren können Dividenden ausfallen, Aktiengesellschaften Insolvenz anmelden oder schwankende Wechselkurse sich negativ auf den Preis eines Aktienfonds in Fremdwährung auswirken.

Aktie

Eine Aktie stellt einen Anteil an einer Aktiengesellschaft dar. Beim Erwerb von Aktien werden entsprechende Mitgliedschaftsrechte erworben. Der Aktiengesellschaft dienen Aktien der Beschaffung von Kapital. Nennwertaktien repräsentieren einen auf volle Euro lautenden Nennwert, während Stückaktien oder Quotenaktien eine Beteiligung ohne Betrag am Grundkapital ausweisen. In diesen Fällen sind alle Stückaktien im gleichen Umfang am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt.

Aktien sind Wertpapiere für die Beteiligungsfinanzierung und verbriefen den Aktionären entsprechende Mitgliedschaftsrechte. Sofern die Satzung der Aktiengesellschaft die Verbriefung vorsieht, erhalten Aktionäre Aktien in Papierform. Ansonsten wird mit Sammelurkunden oder Globalurkunden verbrieft. Unterschieden wird zwischen Inhaberaktien, die auf den Inhaber ausgestellt sind, und Namensaktien. Vinkulierte Namensaktien dürfen nur mit Genehmigung weiterverkauft werden.

Je nach Umfang der verbrieften Rechte gibt es auch Stammaktien, die dem Aktionär alle satzungsmäßigen und gesetzlichen Aktionärsrecht einräumen. Bei Vorzugsaktien handelt es sich hingegen um Aktien, die mit zusätzlichen Rechten wie etwa einer Mindestdividende ausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien wird Emission genannt.

Zu den Rechten und Pflichten eines Aktionärs gehört das Recht auf Dividende und zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Dem Aktionär wird in der Hauptversammlung ein anteilsmäßiges Stimmrecht eingeräumt. Beim Erwerb von Aktien trifft den Aktionär die Pflicht, die entsprechende Kapitaleinlage zu leisten. Je nach Satzung können den Aktionären auch Nebenpflichten auferlegt werden.

Der Erwerb von Aktien kann verschiedene Gründe haben: Zum einen handelt es sich beim Aktienkauf um eine dauerhafte, ertragversprechende Kapitalanlage. Zur Vermeidung von Geldwertverlusten werden Aktien auch zur Sachwertbeteiligung erworben. Aus Spekulationsmotiv werden Aktien zur Gewinnerzielung aus Kauf und Verkauf erworben. Großanleger möchten durch ihren Aktienkauf häufig Einfluss auf die Geschäftspolitik der Aktiengesellschaft bis hin zur kompletten Beherrschung der AG nehmen. Ein Aktienerwerb muss steuerlich berücksichtigt werden.

Synonyme - share
Abstrakte Verweisung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen auch für den Fall einer dauerhaften Erkrankung abgesichert werden. Hier kommt es sehr auf die Versicherungsbedingungen an. Die abstrakte Verweisung hat in der Regel die Folge, dass der Versicherte keine Leistungen erhält, weil er sein Einkommen in einem anderen zumutbaren Beruf erzielen könnte.

In den Bedingungen würde eine solche Klausel sich dann so lesen:

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."

Problematisch ist hier der Passus: "oder eine andere Tätigkeit".
Wenn also ein anderer Beruf der bisherigen beruflichen Stellung und Erfahrung entspräche, könnte der Versicherte in diesen verwiesen werden. Dabei ist es unerheblich, ob er für dieses Arbeitsgebiet überhaupt Angebote erhalten kann, etwa weil es keine Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Eine verbraucherfreundliche und einzig sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung fasst die Klausel z. B. so:

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung."

Schlussfolgerung

Achten Sie darauf, dass die abstrakte Verweisung in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.

Abschlussprovision

 Bei der Abschlussprovision oder Abschlusscourtage handelt es sich um einen festen Bestandteil der Abschlusskosten. Durch die Abschlussprovision wird die leistungsbezogene Vergütung des Vermittlers über das Zustandekommen des Versicherungsvertrages sichergestellt.

Abschlussprovisionen sind einmalige Leistungen, die Versicherungen an ihre Vermittler auszahlen. Ausgeglichen wird die Abschlussprovision häufig in Teilbeträgen und zwar dann, wenn der entsprechende Vertrag eine vorab festgelegte Mindestvertragslaufzeit erreicht hat. Wird diese Mindestvertragslaufzeit durch Stornierung oder andere Gründe nicht erreicht, muss der Versicherungsvermittler einen anteiligen Betrag an die Gesellschaft zurückerstatten. Wird eine Abschlussprovision vorab ausgezahlt, also diskontiert, so haftet der Vermittler bis zum Ende der Haftungszeit anteilig. Wegen dieser Haftungsfragen sind viele Gesellschaften auch zur ratenweisen Auszahlung der Abschlussprovision oder Mischformen aus Vorabzahlung und Ratenzahlung übergegangen.

Die Berechnung der Abschlusscourtage richtet sich nach Versicherungssparte und Versicherungszweig. Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler schließen Vermittlungsverträge, in denen eine Courtage oder ein Provisionssatz in Prozent oder Promille vereinbart wird. Dieser Provisionssatz kann sich auf die Summen der zukünftigen Prämien oder die jeweilige Versicherungssumme beziehen. Bei Lebensversicherungen wird beispielsweise eine Bewertungssumme errechnet, in die Vertragslaufzeit und Monatsbeiträge einfließen. Anhand dieser BWS abgekürzten Bewertungssumme kann dann die Abschlussprovision in Promille berechnet werden.

Im Jahr 2018 haben nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin etwa 30 % der Versicherungsvermittler über 40 Promille Abschlusscourtage für kapitalbildende Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erhalten. Dies, obwohl durch die 2017 durchgeführten Änderungen im LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) die Höhe der Abschlussprovision im Sinne der Versicherungsnehmer auf 25 Promille gesenkt worden ist und die Versicherungsgesellschaften nur noch wenige Provisionsteile steuerlich geltend machen können.

Synonyme - Abschlusscourtage,AP
Abschlussagent

Ein Abschlussagent ist ein Handelsvertreter oder Versicherungsvertreter, der nicht nur mit der Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen betraut ist, sondern die jeweiligen Verträge auch im Namen der Versicherungsgesellschaft abschließen darf.

Abschlussagenten können sowohl für eine Versicherungsgesellschaft als auch für mehrere Gesellschaften arbeiten und Verträge mit Versicherungsnehmern abschließen. Die Agenten verfügen über die dafür notwendigen Informationen und Vollmachten, sodass sie auch Beratungsleistungen und Analysen über den notwendigen Versicherungsbedarf anbieten können. Für die Vertragsabschlüsse werden dem Versicherungsagenten Abschlussvollmachten von den Versicherungsgesellschaften erteilt. Auch wenn sich Interessenten unmittelbar an die Versicherungsgesellschaft wenden und mit anderen Mitarbeitern in Kontakt treten, fallen Beratungsleistungen und Versicherungsabschlüsse meistens in den Aufgabenbereich des Abschlussagenten.

Bei vielen großen Gesellschaften ist der Abschlussagent auch nach Vertragsschluss noch direkter Ansprechpartner für den Versicherungsnehmer. Auch wenn es zu Schadensfällen kommt, Fragen zu Versicherungsleistungen geklärt werden müssen oder ein erweiterter Versicherungsbedarf besteht, kümmert sich der Agent um die Belange des Versicherungsnehmers.

Der eine Abschlussvollmacht innehabende Abschlussagent darf für die Versicherungsgesellschaft Verträge abschließen, Verträge verlängern, Verträge kündigen, Deckungszusagen im Schadensfall erteilen und von Verträgen zurücktreten. Er darf auch Deckungszusagen unter Vorbehalt erteilen, wenn er von Versicherungsrisiken ausgehen muss. In diesen Fällen wird er sich bei der Versicherungsgesellschaft rückversichern und klären, ob sie den entsprechenden Antrag annimmt und dadurch selbst eine Entscheidung über die Übernahme des Versicherungsrisikos fällt. Häufig erstreckt sich seine Abschlussvollmacht jedoch nicht auf die Änderung bereits geschlossener Verträge oder der Einräumen bestimmter Zahlungsfristen.

Synonyme - Handelsvertreter,Versicherungsvertreter
Abschlagszahlung

Eine Abschlagszahlung ist im Versicherungswesen ein pauschaler Vorschuss auf eine bestimmte Versicherungssumme oder noch zu bestimmende Versicherungsleistung. Eine Abschlagszahlung kommt infrage, wenn die Ermittlung und Bearbeitung eines Versicherungsschadens einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, oder aber, wenn bis zum endgültigen Ausgleich eine Wartezeit vereinbart worden ist.

Ein gutes Beispiel für eine Abschlagszahlung ist die Schadensabwicklung bei der Unfallversicherung: Bis alle ärztlichen Untersuchungen abgeschlossen sind und therapeutische Behandlungserfolge korrekt einschätzt werden können, ziehen häufig viele Wochen und Monate ins Land. In einem solchen Fall zahlen viele Versicherungsgesellschaften die volle Invaliditätsleistung erst nach einem Jahr nach dem Schaden, also dem Unfall, aus. Während dieses Zeitraums hat der Versicherungsnehmer jedoch nach ein bis drei Monaten nach Schadensmeldung einen Anspruch auf Anweisung einer Abschlagszahlung. Bei Unfallversicherungen wird als Abschlagszahlung in der Regel die Höhe der vereinbarten Todesfallsumme ausgezahlt. Ansonsten besteht ein Anspruch in Höhe des Betrages, den die Versicherungsgesellschaft voraussichtlich mindestens auszugleichen hat; also den sogenannten Mindestbetrag.

Einen Anspruch auf Leistung einer Abschlagszahlung haben Versicherungsnehmer generell dann, wenn die Leistungspflicht der Versicherung dem Grunde nach feststeht und nach einem Monat nach Schadensmeldung noch keine vollständige Schadensabwicklung erfolgt ist. Dies gilt jedoch auch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Schadensabwicklung selbst nicht schuldhaft behindert. Versicherungsnehmer trifft die Pflicht, nach ihren Möglichkeiten die Abwicklung der Schäden zu unterstützen; beispielsweise durch zügiges Einreichen von Belegen.

Etwas ganz anderes ist eine Abschlagszahlung, die eine Versicherungsgesellschaft unter Vorbehalt erbracht hat. Bei Zahlungen unter Vorbehalt ist zum Zeitpunkt der Anweisung des Betrages noch nicht abschließend geklärt, ob die Versicherungsgesellschaft überhaupt zur Leistung verpflichtet ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Versicherung nicht für den Schaden hätte aufkommen müssen, muss die Abschlagszahlung zurückerstattet werden. Korrekt gezahlte Abschlagszahlungen werden hingegen bei endgültiger Schadensabwicklung verrechnet.

Synonyme - Teilzahlung,Vorschuss
Abschlagsfreie Rente

Unter einer abschlagsfreien Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung versteht man eine Rente, die ohne Kürzungen oder Abschläge ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass der Rentenempfänger den vollen Betrag seiner Rente erhält, ohne dass dieser durch bestimmte Faktoren wie beispielsweise eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente reduziert wird.

Um von einer abschlagsfreien Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren zu können, muss der Rentenempfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss das reguläre Renteneintrittsalter erreicht werden. Dieses liegt derzeit bei 65 Jahren, wird aber schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Zum anderen müssen die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt sein. Dies bedeutet, dass der Versicherte eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss, um Anspruch auf eine Rente zu haben.

Eine abschlagsfreie Rente wird nicht automatisch gewährt. Der Rentenempfänger muss einen Antrag auf abschlagsfreie Rente stellen und dabei nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Dies kann beispielsweise durch Vorlage von Versicherungsunterlagen oder Arbeitsbescheinigungen erfolgen.

Wichtig zu wissen ist:

  • Eine abschlagsfreie Rente wird nur für die Altersrente und die Hinterbliebenenrente gewährt.
    Für andere Rentenarten wie die Erwerbsminderungsrente oder die Witwen- und Witwerrente gelten andere Regelungen.

  • Eine abschlagsfreie Rente führt nicht zwangsläufig zu einer höheren Rente.
    Oftmals ist es finanziell günstiger, die Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, da diese dann über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird. Es empfiehlt sich daher, vor der Entscheidung für eine abschlagsfreie Rente eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die finanziellen Auswirkungen abzuschätzen.

Übrigens:
Auch bei privaten Rentenversicherungen ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Bedingungen für eine abschlagsfreie Rente zu informieren. Hierbei spielen Faktoren wie die Vertragsdauer, die Höhe der Beiträge und die Art der Rentenauszahlung eine Rolle.

Sturm

Im Versicherungswesen sind Sturm, Sturmschaden, Sturmversicherung und Sturmzone wichtige Begriffe, die eng miteinander verbunden sind. Sie beziehen sich alle auf die möglichen Auswirkungen von Stürmen auf Versicherungsverträge und die damit verbundenen Versicherungsleistungen.

Von einem Sturm wird bei einem starken Wind mit Geschwindigkeiten von mindestens 10,8 m/s, 74,9 km/h oder aber Stufe 9 der Beaufortskala gesprochen. Ab Stufe 10 ist von einem schweren Sturm und ab Stufe 11 von einem orkanartigen Sturm die Rede. Versicherungstechnisch werden Regionen in verschiedene Sturmzonen eingeteilt. Sturmversicherungen berücksichtigen diese regionalen Sturmzonen bei der Beitragskalkulation.

Durch einen Sturm kommt es häufig zu einem Sturmschaden an Dächern, Fahrzeugen und Hausrat. Je nach Situation und Schaden kommen als Sturmversicherung die Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Kaskoversicherung in Betracht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an Haus, Nebengebäude, Carport oder Garage, sofern ein Sturmschaden nachgewiesen werden kann. Ein ergänzender Baustein im Bereich der Elementarversicherung kann vor Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutschen und Erdbeben absichern.

Sturmschäden in Gärten sind in der Regel ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Sturmschäden durch umstürzende Bäume werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen und zwar unabhängig davon, wem der Baum gehört. Am Auto ist für Sturmschäden die Teilkaskoversicherung zuständig. Teilkaskoversicherungen treten ab Windstärke 8 in die Leistung ein. Vollkaskoversicherungen sichern auch Sturmschäden bei geringeren Windstärken ab.

Generell gibt es keine eigenständige Sturmversicherung. Für Schäden am eigenen Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Einrichtungs- und Wertgegenstände innerhalb der Wohnung oder des Hauses fallen in den Bereich der Hausratversicherung. Bei Sturmschäden am Auto tritt die Kaskoversicherung in die Leistung ein. Kommen Dritte oder fremdes Eigentum bei einem Sturm auf dem eigenen Grundstück oder durch eigene Gegenstände wie Dachziegel oder Äste zu Schaden, leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Sturmschäden.

Synonyme - Sturmschaden, Sturmversicherung, Sturmzone
fondsgebundene Rentenversicherung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge einzahlt und im Gegenzug eine lebenslange Rente erhält. Im Vergleich zu klassischen Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in festverzinsliche Anlagen investiert werden, erfolgt bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine Anlage in Investmentfonds.

Der Versicherungsnehmer hat bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung die Möglichkeit, aus verschiedenen Fonds auszuwählen, in die seine Beiträge investiert werden sollen. Dabei kann er je nach Risikobereitschaft und Anlagestrategie zwischen unterschiedlichen Fondsarten wie Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds wählen. Die Rendite und somit auch die Höhe der späteren Rente sind dabei abhängig von der Entwicklung der ausgewählten Fonds.

Im Gegensatz zu klassischen Rentenversicherungen, bei denen die Rendite oft vorab festgelegt ist, bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung die Chance auf höhere Renditen, aber auch das Risiko von Verlusten. Denn anders als bei klassischen Rentenversicherungen gibt es bei fondsgebundenen Rentenversicherungen keine Garantieverzinsung. Die Höhe der Rente ist somit nicht garantiert, sondern abhängig von der Wertentwicklung der Fonds.

siehe auch: Fondsgebundene Rentenversicherung